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Auffahrunfall - Versicherung will nicht alles zahlen

Themenstarteram 29. Juli 2016 um 11:41

Hi,

letzte Woche ist mir ein Roller in mein Auto (Smart 450, BJ2006) reingefahren. Schuldfrage ist 100% klar. Ich hab mir ein KVA machen lassen. Ergebniss ca. 1280 brutto. Gegnerische Versicherung hat daraufhin die Reperatur freigegeben. Da ich Schrauber bin will ich natürlich alles selber machen und würde gern den Schaden auszahlen lassen. Daraufhin hat mir die Gegnerische Versicherung ca. 800 angeboten. Auf die MwSt muss ich vezichten, dass weiß ich. aber die 800 sind ca. 75% von 1080 netto KVA. Versicherung meinte sie hätte eine Werkstatt mit günstigeren Stundenlohn in meiner umgebung gefunden die es "gleichtwertig" macht. Ich hab dann angerufen und gesagt das ich damit nicht einverstanden bin... Der KVA wird akzeptiert, aber wenns ums auszahlen geht wird gehandelt... Auf den Wunsch jetzt einen Gutachter einzuschalten meinte die Versicherung das würde keinen Sinn machen, da ein KVA vorliegt. Den Gutachter würden sie nicht bezahlen. Jetzt steh ich vor der Entscheidung entweder die 800 euro zu nehmen oder reparieren lassen. Oder natürlich ein Gutachten und sich mit der Versicherung streiten.

Hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben!

Macht jetzt noch ein Gutachten sinn?

Wer zahlt das Gutachten?

Was würdet ihr tun?

Vielen Dank für eure Hilfe,

Jan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@germania47 schrieb am 29. Juli 2016 um 14:30:15 Uhr:

 

Der Versicherer kann in diesem Falle die Regulierung der Gutachterkosten in der Hauptsache nur dann ablehnen, wenn es nachweisbar falsch und für die Regulierung nicht verwertbar ist.

Kleine Korrektur: Auch ein fehlerhaftes GA muss bezahlt werden. Da der Gutachter der Erfüllungsgehilfe des Schädigers ist, geht dies zu seinen Lasten. (siehe auch BGH VI ZR 42/73 )

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Du hättest ein Gutachten machen sollen, dann wäre es Netto fiktiv abzurechnen.

Ein KVA ist eben kein Gutachten.

Außerdem ist die Nutzung der Suchfunktion auch sehr nützlich.

http://www.motor-talk.de/suche.html?...

Themenstarteram 29. Juli 2016 um 12:03

vielen Dank erstmal für die Antworten.

@germania47 SuFu benutzt ich immer :) bin seit 4 Jahren stillschweigendes Schrauber Mitglied und war nie angemeldet.

@Corsadiesel im Nachhinein ist man immer schlauer (lernt ja für die Zukunft)... ich weiß das ich gleich ein Gutachten hätte machen sollen. Frage ist ja ob man trotzt KVA (Kalkulation der Reparaturkosten, nicht bindend) ein Gutachten anfertigen lassen kann. Versicherung meinte ja sie zahlen es nicht.

Dazu kann unser User "Dellenzähler" wohl mehr posten.

So viel ich weiß. kann ein KVA in Absprache mit dem Versicherer bei Schäden bis 750,- erstellt werden.

Aber auch ein Kurzgutachten ist da hilfreich.

Bei älteren KFZ verlangen die Versicherer wohl immer ein Gutachten, da ggf die Höhe der Repa den WBW des KFZ übertrifft.

Ich meine, der Versicherer trägt immer die Kosten für ein Gutachten und kann dieses auch nicht ablehnen (bin mir aber nicht ganz sicher).

Bist Du aus Schraubersicht der Meinung, dass der KVA im Material und Reparaturweg und -zeit fehlerhaft ist? Wenn Du das mit ja beantworten musst, dann wäre ein Gutachten sinnvoll und man sollte es auf einen Streit ankommen lassen. Mit RechtsschutzVers. könnte man das auch entspannt angehen. Wenn der KVA aus deiner Sicht o.k. ist, dann brauchst Du kein Gutachten.

Der Streit beim Stundenlohn besteht jetzt konkret worin? Die Werkstatt mit dem KVA war der markengebundene Händler oder eine freie? Der Smart ist in vielerlei Hinsicht ja etwas speziell. Fachkunde schadet da nicht. Wie weit soll die andere Werke denn weg sein?

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 29. Juli 2016 um 14:19:09 Uhr:

Dazu kann unser User "Dellenzähler" wohl mehr posten.

So viel ich weiß. kann ein KVA in Absprache mit dem Versicherer bei Schäden bis 750,- erstellt werden.

Aber auch ein Kurzgutachten ist da hilfreich.

Bei älteren KFZ verlangen die Versicherer wohl immer ein Gutachten, da ggf die Höhe der Repa den WBW des KFZ übertrifft.

Ich meine, der Versicherer trägt immer die Kosten für ein Gutachten und kann dieses auch nicht ablehnen (bin mir aber nicht ganz sicher).

Der Versicherer kann in diesem Falle die Regulierung der Gutachterkosten in der Hauptsache nur dann ablehnen, wenn es nachweisbar falsch und für die Regulierung nicht verwertbar ist.

Zitat:

@germania47 schrieb am 29. Juli 2016 um 14:30:15 Uhr:

 

Der Versicherer kann in diesem Falle die Regulierung der Gutachterkosten in der Hauptsache nur dann ablehnen, wenn es nachweisbar falsch und für die Regulierung nicht verwertbar ist.

Kleine Korrektur: Auch ein fehlerhaftes GA muss bezahlt werden. Da der Gutachter der Erfüllungsgehilfe des Schädigers ist, geht dies zu seinen Lasten. (siehe auch BGH VI ZR 42/73 )

Na ja, ein Urteil, das vor 43 Jahren gesprochen wurde.?

Nachtrag: Wenn ich als Geschädigter einen Gutachter beauftrage; aus welchem Grunde ist er Erfüllungsgehilfe des Schädigers?

Wo ist der KVA erstellt worden?

Ein Gutachter hätte bei einem 10 Jahren alten Smart wahrscheinlich den "ortsüblichen Durchschnitt" genommen.

Themenstarteram 29. Juli 2016 um 13:14

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Juli 2016 um 14:27:54 Uhr:

Bist Du aus Schraubersicht der Meinung, dass der KVA im Material und Reparaturweg und -zeit fehlerhaft ist? Wenn Du das mit ja beantworten musst, dann wäre ein Gutachten sinnvoll und man sollte es auf einen Streit ankommen lassen. Mit RechtsschutzVers. könnte man das auch entspannt angehen. Wenn der KVA aus deiner Sicht o.k. ist, dann brauchst Du kein Gutachten.

Aus meiner Sicht ist der KVA in Ordnung. Der KVA sieht halt "nur" die Kosten der Reperatur. Ein Gutachten geht halt "tiefer" und berücksichtigt auch andere Faktoren wie Wiederverkaufswert ect. Aber die frage ist halt bei so einem Auto ob sich das überhaupt lohnt.. sich wegen 100-200€ zu streiten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Juli 2016 um 14:27:54 Uhr:

Der Streit beim Stundenlohn besteht jetzt konkret worin? Die Werkstatt mit dem KVA war der markengebundene Händler oder eine freie? Der Smart ist in vielerlei Hinsicht ja etwas speziell. Fachkunde schadet da nicht. Wie weit soll die andere Werke denn weg sein?

Der KVA würde in einer Smart Werkstatt durchgeführt. Großer Bestandteil der Reperatur sind Lackierarbeiten. Die Versicherung empfiehlt daher ein Werkstatt (die sich glaube auf Lackierungen spezialisiert hat). alternative Werkstatt ist 15,6 km entfernt.

Was mich allgemein wundert ist halt das die Versicherung den KVA meiner Smart Werkstatt akzeptiert. Aber wenn es ums auszahlen geht wird eine alternativ Werkstatt empfohlen und die Kosten werden reduziert.

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

Zitat:

@germania47 schrieb am 29. Juli 2016 um 14:49:17 Uhr:

Nachtrag: Wenn ich als Geschädigter einen Gutachter beauftrage; aus welchem Grunde ist er Erfüllungsgehilfe des Schädigers?

Das Gleiche gilt auch für die reparierende Werkstatt.

Gutachter und Werkstatt sind nicht die Erfüllungsgehilfen des Geschädigten, sondern diejenigen des Schädigers, denn diesem obliegt gegenüber dem Geschädigten die Wiederherstellung des vor dem Unfall gegebenen Zustandes.

Der Geschädigte ist gehalten, grundsätzlich bei den zur Schadensbehebung eingesetzten Fachleuten auf eine schnelle Schadensbeseitigung zu drängen.

Jegliche Mehrkosten beim Reparaturaufwand oder bei der Länge der Ausfallzeit, die dann trotzdem zu verzeichnen sind, gehen deshalb nicht zu seinen Lasten, sind vielmehr dem Risikobereich des ersatzpflichtigen Schädigers zuzuordnen.

Gutachterkosten sind direkter Bestandteil des Schadens. http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Gutachter und Werkstätten als Erfüllungsgehilfen des Schädigers ... ach ja ... :rolleyes:. Es erschließt sich hoffentlich später noch.

Ich gehe davon aus, dass die Differenz daher rührt, dass die Smartwerkstatt die Lackierung extern machen lässt und Verbringungskosten im KVA enthalten sind. Diese Verbringungskosten würden in der Lackbude direkt nicht entstehen. Inwiefern soll Dir jetzt aber zumutbar sein, dein Auto diese knapp 17 km selbst zu verbringen (hin und zurück)? Nutzungsausfall steht Dir ja auch noch zu. Also ich würde damit dann doch zum Anwalt gehen und mich nicht von der Versicherung so abledern lassen.

Ich würde es in der Werkstatt reparieren lassen, für die paar Piepen lohnt kein Ärger, und dann natürlich auch ein Ersatzfahrzeug, sofern begründbar, beanspruchen.

Bei der genannten Schadenshöhe ist es empfehlenswert, ein GA nur mit Zustimmung der gegnerischen Versicherung machen zu lassen. Du hast die Pflicht zur Schadensminderung und da wären die Kosten für ein GA ggf. unverhältnismäßig.

Du hast einen KVA. Die Versicherung kann Dir nicht vorschreiben, wo Du reparieren lässt. Bei fiktiver Abrechnung, die Du vornehmen willst, wird die MwSt abgezogen. Ist rechtlich ok.

Das kannst Du aber auch umgehen und sogar dann einen Nutzungsausfall für die Reparaturdauer geltend machen, wenn Du einen Nachweis über die erfolgte Reparatur erfolgt. Ich weiß im Augenblick nicht mehr genau, ob es heute z.B. auch mit einem nachgewiesen aktuellen Foto noch geht oder zwingend die Originalrechnung da sein muss.

Teile der Versicherung mit, dass Du mit der Kürzung nicht einverstanden bist und schlage von Dir aus vor, dass der KVA so wie er vorliegt akzeptiert wird oder Du aber zur Ausräumung der Differenzen einen Gutachter hinzuziehen willst. Das kann aber auch nach hinten losgehen. Frage Deine Werkstatt, wen sie Dir ggf. als Gutachter empfehlen.

Und wenn Du nicht weiterkommst, lässt Du eben mit Rechnung reparieren + Nutzungsausfall + Auslagenpauschale.

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