Auffahrunfall!!!
Hallo an alle Mitglieder !
Ich bin ganz neu hier im Forum angemeldet, lese jedoch schon lange mit.
Ich bin Benny komme aus Berlin und habe gestern das Auto von meinem Vater zerlegt , leider Gottes .
Ich fuhr gestern auf einer Hauptstr entlang und aus heiterem Himmel hat die ältere Dame vor mir einfach eine Vollbremsung gemacht und das alles bei Grün und ich natürlich trotz Vollbremsung hinten rein.
Ich weiss Sicherheitsabstand usw wird mir zulasst gelegt, jedoch darf man doch trotzdem nicht bei Grün einfach bremsen , gibt es da irgendeine Regelung das hier jeder eine Teilschuld bekommt ?
Es wäre schön wenn jemand schon mal solch eine Situation erlebt hat und mir ein Tipp geben kann,
Montag wird erst der Anwalt kontaktiert.
Viele Grüße
Benny
Beste Antwort im Thema
Hallo, Corsadiesel,
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 4. April 2015 um 11:14:23 Uhr:
Wenn die Dame Rot von Grün nicht unterscheiden kann, sollte man mal die Augen überprüfen lassen und ob sie dann überhaupt für den Führerschein gesundheitlich geeignet ist.
zunächst sollte man sich fragen, ob man selber noch nie so einen Fehler gemacht hat.
Eigenartigerweise haben viele Fahrzeuglenker, die einfach bei Rot weiterfahren und einen Unfall verursachen oder geblitzt werden, ihren eigenen Angaben zufolge Grün gesehen und nicht wenige von denen sind nicht dem älteren Semester zuzurechnen.
Würdest Du bei diesen auch behaupten, sie müssten die Augen und ihre Geeignetheit zum Fahren untersuchen lassen?
Dazu kommt, dass wir nicht wissen, wie die Ampelanlage ausgesehen hat.
Sollte es eine "Mehrfachampel" sein, die für die jeweilige Fahrtrichtung unterschiedliche Ampelschaltungen hat, möchte ich denjenigen sehen, der sich dabei noch nie vertan hat.
Wenn die Dame nun gegenüber ihrer Versicherung angibt, dass sie sich mit diesen Ampeln vertan hat, hat sie m. E. zwar falsch reagiert, aber aus ihrer Sicht nicht grundlos gebremst und somit dürfte eine Mitschuld sowohl aus polizeilicher wie auch aus zivilrechtlicher Sicht wohl kaum zu begründen sein.
Viele Grüße,
Uhu110
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einige Fälle hier: http://www.anwaltseiten24.de/auffahrunfall.html
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. April 2015 um 11:01:30 Uhr:
Dazu hätte ich jetzt aber gerne mal eine Erklärung. Das Gericht läd Zeugen und deren Aussage interessiert sie dann nicht?Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. April 2015 um 19:58:26 Uhr:
Auch wenn der Zeuge vor Gericht aussagt, die Ampel war eindeutig Rot/Gelb/Grün, so wird es den Richter nicht jucken.
Du bist echt ein Meister des aus dem Zusammenhangs reißen!
Da schreibe ich unter dem Strich, dass es den Richter nicht jucken wird, ob der Zeuge aussagt die "Lichtzeichenanlage war grün/gelb/rot" oder "die Ampel war grün/gelb/rot" und du machst mit geschickten herausrupfen aus dem Zusammenhang daraus, dass es den Richter nicht interessiert, was ein Zeuge aussagt. Respekt!
dennoch: wie kommst Du darauf dass diese Aussage nicht relevant wäre?
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 8. April 2015 um 18:11:11 Uhr:
Du bist echt ein Meister des aus dem Zusammenhangs reißen!Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. April 2015 um 11:01:30 Uhr:
Dazu hätte ich jetzt aber gerne mal eine Erklärung. Das Gericht läd Zeugen und deren Aussage interessiert sie dann nicht?Da schreibe ich unter dem Strich, dass es den Richter nicht jucken wird, ob der Zeuge aussagt die "Lichtzeichenanlage war grün/gelb/rot" oder "die Ampel war grün/gelb/rot" und du machst mit geschickten herausrupfen aus dem Zusammenhang daraus, dass es den Richter nicht interessiert, was ein Zeuge aussagt. Respekt!
Ach soooooo, da hätte 'nen Zitat vielleicht geholfen.
Zitat:
dennoch: wie kommst Du darauf dass diese Aussage nicht relevant wäre?
Wenigstens bin ich nicht der Einzige der's nicht kapiert hat.
Er mein es ist dem Richter egal ob der Zeug Lichtzeichenanlage oder Ampel sagt (und dem kann ich nur zustimmen).
Gruß Metalhead
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. April 2015 um 18:15:05 Uhr:
dennoch: wie kommst Du darauf dass diese Aussage nicht relevant wäre?
Das habe ich nie geschrieben und auch nie so gemeint. Es wirkt nur so, weil es geschickt aus dem Zusammenhang gerissen wurde. Lies dir bitte den Zusammenhang auf Seite 2 durch, dann wird es auch dir klar.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 9. April 2015 um 07:56:06 Uhr:
Wenigstens bin ich nicht der Einzige der's nicht kapiert hat.
Er mein es ist dem Richter egal ob der Zeug Lichtzeichenanlage oder Ampel sagt (und dem kann ich nur zustimmen).
Das liegt jetzt nur an deinem Zitat, dass er es auch nicht versteht.
Du darfst mir glauben, wäre es auf Seite 2 schon so rüber gekommen, dann wärst du bei weitem nicht der erste gewesen, der solch einen Kommentar platziert hätte 😉.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 9. April 2015 um 18:00:33 Uhr:
Es wirkt nur so, weil es geschickt aus dem Zusammenhang gerissen wurde.
Na komm, jetzt laß stecken, das war keine Absicht.
Zitat:
Lies dir bitte den Zusammenhang auf Seite 2 durch, dann wird es auch dir klar.
Beim ersten mal nur überflogen, aber jetzt nochmal gelesen.
Hm, naja, Ausslegunssache. Egal.
Zitat:
Das liegt jetzt nur an deinem Zitat, dass er es auch nicht versteht.
Wir lassen 'ne Abstimmung schalten. 😉
Gruß Metalhead