Auffahrunfall!!!

Hallo an alle Mitglieder !

Ich bin ganz neu hier im Forum angemeldet, lese jedoch schon lange mit.

Ich bin Benny komme aus Berlin und habe gestern das Auto von meinem Vater zerlegt , leider Gottes .

Ich fuhr gestern auf einer Hauptstr entlang und aus heiterem Himmel hat die ältere Dame vor mir einfach eine Vollbremsung gemacht und das alles bei Grün und ich natürlich trotz Vollbremsung hinten rein.

Ich weiss Sicherheitsabstand usw wird mir zulasst gelegt, jedoch darf man doch trotzdem nicht bei Grün einfach bremsen , gibt es da irgendeine Regelung das hier jeder eine Teilschuld bekommt ?

Es wäre schön wenn jemand schon mal solch eine Situation erlebt hat und mir ein Tipp geben kann,
Montag wird erst der Anwalt kontaktiert.

Viele Grüße

Benny

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Hallo, Corsadiesel,

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 4. April 2015 um 11:14:23 Uhr:


Wenn die Dame Rot von Grün nicht unterscheiden kann, sollte man mal die Augen überprüfen lassen und ob sie dann überhaupt für den Führerschein gesundheitlich geeignet ist.

zunächst sollte man sich fragen, ob man selber noch nie so einen Fehler gemacht hat.

Eigenartigerweise haben viele Fahrzeuglenker, die einfach bei Rot weiterfahren und einen Unfall verursachen oder geblitzt werden, ihren eigenen Angaben zufolge Grün gesehen und nicht wenige von denen sind nicht dem älteren Semester zuzurechnen.

Würdest Du bei diesen auch behaupten, sie müssten die Augen und ihre Geeignetheit zum Fahren untersuchen lassen?

Dazu kommt, dass wir nicht wissen, wie die Ampelanlage ausgesehen hat.

Sollte es eine "Mehrfachampel" sein, die für die jeweilige Fahrtrichtung unterschiedliche Ampelschaltungen hat, möchte ich denjenigen sehen, der sich dabei noch nie vertan hat.

Wenn die Dame nun gegenüber ihrer Versicherung angibt, dass sie sich mit diesen Ampeln vertan hat, hat sie m. E. zwar falsch reagiert, aber aus ihrer Sicht nicht grundlos gebremst und somit dürfte eine Mitschuld sowohl aus polizeilicher wie auch aus zivilrechtlicher Sicht wohl kaum zu begründen sein.

Viele Grüße,

Uhu110

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Interessant ist das aus meiner Sicht nur, wenn der TE keine VK hat bzw. die ganze Sache um eine Körperverletzung erweitert wird, weil die Dame noch zum Arzt musste.

Zitat:

@Detta56 schrieb am 5. April 2015 um 15:07:42 Uhr:



Zitat:

@Hugaar schrieb am 4. April 2015 um 19:06:28 Uhr:


Oder auch Lichsignalanlagen (LSA).
Nur wer kennt diese Begriffe?
Ampel hat sich nunmal eingeprägt!

Da der Uhu in einem anderen Tread mit seiner Ausbildung bei der Polizei geprahlt hatte, sollte er die korrekten Begriffe kennen bzw. es ist Traurig, dass ausgerechnet er von Ampeln redet.
LG Detta

Vielleicht redet er ja auch nur von Ampeln, damit ihn jeder versteht. Schon mal daran gedacht?

Zitat:

@AS60 schrieb am 4. April 2015 um 12:26:34 Uhr:


Vielleicht hat sie ja auch einfach den Phasenwechsel von grün auf rot der Fußgängerampel im Augenwinkel gesehen und deswegen in die Eisen gelangt. Sollte nicht passieren, passiert aber immer wieder.

So ist das. Besser einmal mehr gebremst als einmal zu wenig.

Dass irgendwelche Jungspunde ohne Sicherheitsabstand an der Stoßstange kleben und auf ihr Glück vertrauen ist leider Alltag.

Hier hats halt einen davon erwischt.

Schade für die Frau die nun den Ärger hat, weil der Unfallverursacher nach irgendwelchen Schlupflöchern sucht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. April 2015 um 15:29:37 Uhr:


Sie hat schon ausgesagt, dass sie dachte, es wäre rot gewesen. Und ein Zeuge bestätigt das Gegenteil. Das sind gute Voraussetzungen.

welcher zeuge? es hieß nur vom te das es jemanden gibt der aussagen könnte das sie gebremst hat aber ich bezweifle sehr stark das der zeuge der gerade im cafe saß, genauso sagen kann ob rot oder grün gewesen ist. und hier reden alle das die dame die lichtzeichen nicht deuten kann oder farbenblind sei, vielleicht verwechselt hier aber auch der te was oder kann die farben nicht auseinanderhalten .... ????

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Auch wenn es hier jetzt anders war, was ich schon erlebt habe als Beifahrer:

Wir fahren los, im Sommer, Fenster zu, Klimaanlage an. Vorher einmal alle Türen weit auf um die Hitze raus zu lassen.
Soweit nichts ungewöhnliches. Wir kommen auf eine Landstraße und vor uns ist alles frei. Plötzlich summt es vom Rücksitz. Eine Wespe hatte sich da irgendwo versteckt und fliegt nach vorne gegen die Scheibe, dreht um in dem Fahrer ins Gesicht. Das Ergebnis war eine Vollbremsung.
Zum Glück war niemand dicht dahinter.

Es kann auch immer mal eine Wimper beim blinzeln doof ins Auge geraten, jemand sein Kaugummi aus versehen in die Luftröhre bekommen, ...

Eine Vollbremsung kann immer und jederzeit plötzlich passieren, da hilft nur ständig genug Abstand zu halten. Wirklich nichts dafür kann man nur, wenn jemand dicht vor einem ein schert und dann sofort bremst.

Zitat:

Hallo

habe jemand gefunden der in dem Cafe am Strassenrand saß und der hat ausgesagt das niemand in der nähe war oder es kein Grund für eine Bremsung gab !

Der Zeuge aus der Shisha Bar neben der Ampel wird es schon richten oder wie mein vorposter gesagt hat könnte es auch die 6 köpfige Hydra sein die sich an die Windschutzscheibe geklebt hat. Ansonsten kann die alte froh sein ihren vieleicht letztens "bums" bekommen zu haben.

....joke off.... 🙂

Ich wuerde gewaltig kotzen wenn mir einer hinten rein brettert und dann versucht die Schuld auf mich zu schieben. Ich wuerde mich schaehmen anderen die Schuld fuer meine Fehler zu geben. Ich glaub ich bin zu Erlich fuer diese Welt von Drueckebergern.

Bei einer Wespe würde ich auf keinen Fall eine Vollbremsung machen.
Wenn man nicht nach ihr schlägt, greift sie auch nicht an (zumindest meine Erfahrung).

Möglich wäre ein Schreck, aber eine kontrollierte "Rechtsran Fahrt" und langsamen anhalten dürfte nicht zu viel verlangt sein.

Lieber so als andere und mich selber gefährden.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 7. April 2015 um 21:00:10 Uhr:


Bei einer Wespe würde ich auf keinen Fall eine Vollbremsung machen.
Wenn man nicht nach ihr schlägt, greift sie auch nicht an (zumindest meine Erfahrung).

Klar, in der Theorie weiß man das.

Aber was macht man, wenn einem das verflixte Ding mit immer lauter werdendem Brummen direkt aufs eigene Gesicht zu fliegt?

Da bleibt man immer noch cool, wehrst sie nicht ab und fährt gemütlich rechts ran? - Wohl kaum. 😉

Aber zum Thema:

Ein dickes Lob von meiner Seite an Uhu.
Endlich spricht mal jemand die Wahrheit aus und dabei auch noch völlig wertungsfrei und sachlich formuliert - Chapeau!!!

Zitat:

@uhu110 schrieb am 4. April 2015 um 18:20:51 Uhr:


Wenn die Dame nun gegenüber ihrer Versicherung angibt, dass sie sich mit diesen Ampeln vertan hat, hat sie m. E. zwar falsch reagiert, aber aus ihrer Sicht nicht grundlos gebremst und somit dürfte eine Mitschuld sowohl aus polizeilicher wie auch aus zivilrechtlicher Sicht wohl kaum zu begründen sein.

interessanter Gedanke. Demnach bekommt man wenn man nur einfach zugibt, einen Fehler gemacht zu haben, keinen Schuldanteil. Das müsste dann konsequenterweise für den Auffahrenden auch gelten: falsch gebremst ist auch nur falsch reagiert und somit dürfte eine Mitschuld sowohl aus polizeilicher wie auch aus zivilrechtlicher Sicht wohl kaum zu begründen sein.

Ist natürlich haltlos: straf- oder owirechtlich kann es sein, dass es wegen geringer Schuld nicht verfolgt wird. Haftungstechnisch muss man für einen solchen Fehler (Ampel verwechselt und bei grün gebremst) natürlich einstehen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 4. April 2015 um 19:58:26 Uhr:


Auch wenn der Zeuge vor Gericht aussagt, die Ampel war eindeutig Rot/Gelb/Grün, so wird es den Richter nicht jucken.

Dazu hätte ich jetzt aber gerne mal eine Erklärung. Das Gericht läd Zeugen und deren Aussage interessiert sie dann nicht?

Zum Thema Teilschuld: Die bringt sehr wohl was, sofern eine VK mit Selbstbeteiligung existiert. Die Selbstbeteiligung wird nämlich nicht fällig sofern eine Teilschuld des Unfalgegners anerkannt wird.

Gruß Metalhead

Es bleibt einfach das zu dichte Auffahren. Egal, warum der Vordermann gebremst hat. Im Stadtverkehr gibt es kein "zu plötzliches Bremsen".

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 8. April 2015 um 11:14:00 Uhr:


Es bleibt einfach das zu dichte Auffahren. Egal, warum der Vordermann gebremst hat. Im Stadtverkehr gibt es kein "zu plötzliches Bremsen".

das ist in der Form einfach nicht richtig. Es gibt sackweise Urteile, wo im Stadtverkehr der vorne fahrende sogar 100% der Schuld bekommen hat, weil der Auffahrunfall für den Auffahrenden unvermeidbar war. Es ist einfach nicht möglich, jederzeit mit allem zu rechnen, sonst gäbe es im Stadtverkehr überhaupt keinen Verkehrsfluss mehr.

Es gibt das zwei Möglichkeiten: Zu schnell oder zu nah aufgefahren. Man war entweder zu schnell für den Abstand oder zu nah für die Geschwindigkeit. Der Vorausfahrende steht ja auch nicht plötzlich, der bremst auch erst.
Urteile, wo der Vorausfahrende Schuld hat sind immer Extrembeispiele wie "überholt und dann Vollbremsung" und solche Scherze.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. April 2015 um 11:45:29 Uhr:


das ist in der Form einfach nicht richtig. Es gibt sackweise Urteile, wo im Stadtverkehr der vorne fahrende sogar 100% der Schuld bekommen hat, weil der Auffahrunfall für den Auffahrenden unvermeidbar war.

Zeige doch mal eines, das auf diesen Fall wie auch immer geartetete Rückschlüsse zu lässt.

Sollte ja recht easy sein, wenn es diese sackweise gibt.

Interessiert mich aufrichtig.

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