Auffahrunfall!!!
Hallo an alle Mitglieder !
Ich bin ganz neu hier im Forum angemeldet, lese jedoch schon lange mit.
Ich bin Benny komme aus Berlin und habe gestern das Auto von meinem Vater zerlegt , leider Gottes .
Ich fuhr gestern auf einer Hauptstr entlang und aus heiterem Himmel hat die ältere Dame vor mir einfach eine Vollbremsung gemacht und das alles bei Grün und ich natürlich trotz Vollbremsung hinten rein.
Ich weiss Sicherheitsabstand usw wird mir zulasst gelegt, jedoch darf man doch trotzdem nicht bei Grün einfach bremsen , gibt es da irgendeine Regelung das hier jeder eine Teilschuld bekommt ?
Es wäre schön wenn jemand schon mal solch eine Situation erlebt hat und mir ein Tipp geben kann,
Montag wird erst der Anwalt kontaktiert.
Viele Grüße
Benny
Beste Antwort im Thema
Hallo, Corsadiesel,
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 4. April 2015 um 11:14:23 Uhr:
Wenn die Dame Rot von Grün nicht unterscheiden kann, sollte man mal die Augen überprüfen lassen und ob sie dann überhaupt für den Führerschein gesundheitlich geeignet ist.
zunächst sollte man sich fragen, ob man selber noch nie so einen Fehler gemacht hat.
Eigenartigerweise haben viele Fahrzeuglenker, die einfach bei Rot weiterfahren und einen Unfall verursachen oder geblitzt werden, ihren eigenen Angaben zufolge Grün gesehen und nicht wenige von denen sind nicht dem älteren Semester zuzurechnen.
Würdest Du bei diesen auch behaupten, sie müssten die Augen und ihre Geeignetheit zum Fahren untersuchen lassen?
Dazu kommt, dass wir nicht wissen, wie die Ampelanlage ausgesehen hat.
Sollte es eine "Mehrfachampel" sein, die für die jeweilige Fahrtrichtung unterschiedliche Ampelschaltungen hat, möchte ich denjenigen sehen, der sich dabei noch nie vertan hat.
Wenn die Dame nun gegenüber ihrer Versicherung angibt, dass sie sich mit diesen Ampeln vertan hat, hat sie m. E. zwar falsch reagiert, aber aus ihrer Sicht nicht grundlos gebremst und somit dürfte eine Mitschuld sowohl aus polizeilicher wie auch aus zivilrechtlicher Sicht wohl kaum zu begründen sein.
Viele Grüße,
Uhu110
50 Antworten
Ich danke allen für die Hilfe , jetzt sind Feiertage und man muss schauen was der Anwalt sagt .
Teilschuld wäre ja schon nicht so schlecht wegen der Unkosten der Reparatur steigen wird man so oder so , die Hoffnung stirbt zu letzt .
LG
Also der Zeuge müsste schon schön auf den Ampelverlauf achten. Ob er das tatsächlich so gut getan hat?
Ansonsten wird er im Zweifel sehr schnell einknicken. Und ohne Zeugen, der klar ausssagt, dass die Ampel grün war, dürften die Chancen gegen null gehen.
Bevor du noch Geld einem Anwalt hinterher wirfst, würde ich das ganz klar prüfen.
Des weiteren ist die Frage, wie hoch sind die Schäden und was läuft über die Versicherung. Läuft eh alles über die, egal ob nun 100% oder 50% Schuld, dann wirf dem keinen Cent hinterher.
Da hat der Uhu bei seiner Ausbildung doch nicht richtig aufgepasst!
Das sind keine Ampeln, sondern Lichtzeichenanlagen (LZA)
LG Detta
Zitat:
@Detta56 schrieb am 4. April 2015 um 18:32:55 Uhr:
Da hat der Uhu bei seiner Ausbildung doch nicht richtig aufgepasst!
Das sind keine Ampeln, sondern Lichtzeichenanlagen (LZA)
LG Detta
Oder auch Lichsignalanlagen (LSA).
Nur wer kennt diese Begriffe?
Ampel hat sich nunmal eingeprägt!
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Auch wenn der Zeuge vor Gericht aussagt, die Ampel war eindeutig Rot/Gelb/Grün, so wird es den Richter nicht jucken.
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 4. April 2015 um 10:36:41 Uhr:
So eine Teilschuld bringt doch überwiegend deiner Versicherung Vorteile, dir selbst kann das doch fast egal sein. Schildere den Fall der Haftpflicht(HP) deines Vaters und die werden sich schon entsprechend wehren, wenn sie da Erfolgsaussichten vermuten. Du brauchst hier keine RSV zu bemühen, dafür hast du eine HP.
wenn das Auto des TE(bzw des Vaters) nicht vollkasko versichert war,dann kann ihm das keinesfalls gleich sein weil er einen Teil(oder sogar den ganzen) Schaden am Fahrzeug ersetzt bekommt😉
Aus der Nummer kommst du nicht raus. Wenn die Frau sich nicht total dämlich anstellt gibt es immer einen Grund warum sie gebremst hat. Und irgendwelche Zeugenaussagen, naja, sehr subjektiv und unzuverlässig. Aber welchen Grund magst du anführen, warum du nicht genug Sicherheitsabstand eingehalten hast?
-> Lehrgeld.
Genau das ist mir auch mal passiert. Nicht ich bin drauf gefahren sondern mir ist einer hinten rein.
War zwar keine Ampel, aber der Mann hinter mir hat auch behauptet ich hätte ohne Grund abgebremst. Sogar die Polizei die vor Ort war gab dem Mann allein aufgrund seiner Aussage ich hätte einfach so abgebremst teilweise recht. Das war das erste mal in meinem Leben das ich mich echt total verarscht fühlte.
Der Typ ist am Ende mit seiner Story nicht durchgekommen und der Schaden wurde reguliert.
Du wirst so gut wie kaum Chancen haben eine Teilschuld zu beweisen. Die Oma muss doch nur aussagen das Sie aufgrund von Kindern am Straßenrand abgebremst hat, weil Sie davon ausgegangen ist die würden jeden Moment die Strasse überqueren.
Zitat:
@Flykai schrieb am 4. April 2015 um 21:04:25 Uhr:
wenn das Auto des TE(bzw des Vaters) nicht vollkasko versichert war,dann kann ihm das keinesfalls gleich sein weil er einen Teil(oder sogar den ganzen) Schaden am Fahrzeug ersetzt bekommt😉
Am Ende muss man genau zwei Fragen klären:
1.: Bringt eine Teilschuld einen weiter?
2.: Hat man überhaupt eine Chance die Versicherung bzw. ein Gericht davon zu überzeugen, dass man nur Teilschuld ist?
Das sind die entscheidenen Fragen.
Zu 99% ist immer der Auffahrende schuld.
Zitat:
@FabJo schrieb am 4. April 2015 um 23:25:21 Uhr:
Zu 99% ist immer der Auffahrende schuld.
Fehlt noch 1 Prozent 🙂
Wer auffährt bekommt IMMER einen Owi-Vorwurf gemacht. Er muss sich nämlich so verhalten, dass er in jedem Fall genug Abstand hat, um bei einer Gefahrensituation ohne Gefährdung anderer zum Stehen zu kommen.
Zum Sachverhalt würde ich den Unfall folgendermaßen aufnehmen/ den Verkehrsteilnehmern folgende Vorwürfe machen:
TE: Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug (B - 0) 35,00 - Tatbestandsnummer 101130
Die Vorausfahrende:
Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, so dass es zum Unfall kam. (A - 0) 30,00 - Tatbestandnummer 104119
LG
Zitat:
@Hugaar schrieb am 4. April 2015 um 19:06:28 Uhr:
Oder auch Lichsignalanlagen (LSA).Zitat:
@Detta56 schrieb am 4. April 2015 um 18:32:55 Uhr:
Da hat der Uhu bei seiner Ausbildung doch nicht richtig aufgepasst!
Das sind keine Ampeln, sondern Lichtzeichenanlagen (LZA)
LG Detta
Nur wer kennt diese Begriffe?
Ampel hat sich nunmal eingeprägt!
Da der Uhu in einem anderen Tread mit seiner Ausbildung bei der Polizei geprahlt hatte, sollte er die korrekten Begriffe kennen bzw. es ist Traurig, dass ausgerechnet er von Ampeln redet.
LG Detta
Sie hat schon ausgesagt, dass sie dachte, es wäre rot gewesen. Und ein Zeuge bestätigt das Gegenteil. Das sind gute Voraussetzungen.
Zitat:
Da der Uhu in einem anderen Tread mit seiner Ausbildung bei der Polizei geprahlt hatte,
Wo denn? Was verstehst Du eigentlich unter "prahlen"?
Zitat:
sollte er die korrekten Begriffe kennen
Woher weißt Du, dass er sie nicht kennt?
Zitat:
bzw. es ist Traurig, dass ausgerechnet er von Ampeln redet.
Warum sollte ausgerechnet er in diesem Forum nicht von "Ampeln" reden, wenn alle anderen es auch tun?
Erbsenzählende Grüße vom bösen Dieter
Detta hatte wohl schlechte Erfahrungen mit den cops. Dann sucht man schon mal in den Krümeln 😉
Aber ob LSA oder LZA oder eine banale Ampel, aus polizeilicher Sicht wird beiden ein Vorwurf gemacht. Was zivilrechtlich dabei heraus kommen wird, steht auf einem anderen Blatt.
Lg