Auffahrunfall
Heute war der Tag für den Ar***,
5km vor dem Ziel ist das junge Mädel von der Kupplung gerutscht und mir auch meinen schönen Sport Tourer gehüpft.
Am Montag darf ich dann erstmal in die Werkstatt! Tolle Wurst!
Bis auf ein paar Kratzer und der gegnerischen Wagenfarbe ist nicht zu sehen! Bin ja mal gespannt ob die Parksensoren und das "Innenleben" der Stoßstange was abbekommen haben!
Und ob die AHK was abgekriegt hat!
Kriegt man eigentlich eine Entschädigung für die Zeit des Werkstattaufenthalts?
Grüße,
Alex
Beste Antwort im Thema
Was regen sich einige eigentlich so auf?
Kompensiert Ihr hier irgend etwas?
Weiß jetzt noch immer nicht wo ich da Profit herausschlage!
Ich nehme lediglich etwas in Anspruch was mir zusteht!
Ihr könnt euer in solchen Fällen anders Handel, müsst aber Andere nicht mit Eurer Ansicht belästigen!
Danke!
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ralf49124
ja nee - is klar !Zitat:
Original geschrieben von
thali-bahn
die kleine braucht nur aufpassen und schon is alles gut..an seiner stelle häötte ich noch ein schleudertrauma angegeben...wat muss dat muss man bekommt doch sonst nüscht geschenkt..
Wenn ich solche Sätze lese, kriege ich immer einen Brechreiz !
Wir reden hier über einen kleinen "Bums" !
diesen "spassvogel" mit seinem megawitzigen usernamen u. seinen sinnfreien beiträgen muss man einfach ignorieren ! das traurige ist, dass er sich selber noch originell findet. 😁
***polter***
Zitat:
Original geschrieben von cleo66
Wenn es nur die Stoßstange ist , dann wird das nicht als Unfallwagen gewertet.Unfallwagen hast du erst wenn feststehende oder feste Teile gewechselt werden.
Beispiel:
Du musst eine Tür austauschen weil dir dort jemand reingefahren ist, dann ist das kein Unfallwagen.
Fährt dir jemand ins Seitenteil welches dann gerichtet , rausgeschnitten oder gewechselt wird dann hast du einen Unfallwagen.
Brauchst dir also keine Sorgen machen 😉
Ich weiß nicht genau, wie ihr "Unfallwagen" definiert. Mir ist nur der Fachbegriff "vorschadensfrei" bekannt. Der ist im Übrigen so definiert, dass jeder Schaden, für den dir Wertminderung zusteht, diese Wertmindung aus der dann eben nicht mehr bestehenden "Vorschadensfreiheit" resultiert.
Wertminderung entsteht dadurch, dass du ein Auto hast, das einen offenbarungspflichtigen Schaden hatte und dir ein potentieller Käufer bei Kenntnis dieses Umstands weniger zahlen würde.
Wo die Grenze zur Offenbarungspflicht liegt, weiß ich nicht genau, aber die hier genannten 750,- Reparaturwert klingen nicht unvernünftig.
@thali-bahn :
*plonk*
Zitat:
Original geschrieben von mrIllo
Ich weiß nicht genau, wie ihr "Unfallwagen" definiert. Mir ist nur der Fachbegriff "vorschadensfrei" bekannt. Der ist im Übrigen so definiert, dass jeder Schaden, für den dir Wertminderung zusteht, diese Wertmindung aus der dann eben nicht mehr bestehenden "Vorschadensfreiheit" resultiert.Zitat:
Original geschrieben von cleo66
Wenn es nur die Stoßstange ist , dann wird das nicht als Unfallwagen gewertet.Unfallwagen hast du erst wenn feststehende oder feste Teile gewechselt werden.
Beispiel:
Du musst eine Tür austauschen weil dir dort jemand reingefahren ist, dann ist das kein Unfallwagen.
Fährt dir jemand ins Seitenteil welches dann gerichtet , rausgeschnitten oder gewechselt wird dann hast du einen Unfallwagen.
Brauchst dir also keine Sorgen machen 😉
Wertminderung entsteht dadurch, dass du ein Auto hast, das einen offenbarungspflichtigen Schaden hatte und dir ein potentieller Käufer bei Kenntnis dieses Umstands weniger zahlen würde.
Wo die Grenze zur Offenbarungspflicht liegt, weiß ich nicht genau, aber die hier genannten 750,- Reparaturwert klingen nicht unvernünftig.
@thali-bahn :
*plonk*
Auf die Definition wird es wohl ankommen. Es muss ja irgendwo festgelegt sein ab wann eine Beschädigung das Fahrzeug zu einem Unfallfahrzeug macht. Ob es schon die Höhe des Schadens ausmacht oder auch wirklich die Art und Umfang der Beschädigung weiß ich nicht.
Ein Schaden von 750€ ist ja in der Regel schnell erreicht oder gar überschritten, m.M.n. ist ein Auto erst dann ein Unfallwagen wenn Beschädigungen am Blech oder andere Komponenten wie Achse beschädigt worden sind. Ein Parkrempler an der Stoßstange gehört eher unter Bagatellschaden. Die Kosten können aber auch hier schon trotzdem mehr als 750€ erreichen alleine durch Befundung, Demontage, Montage und Lackierarbeiten.
Meine Definition wäre deshalb, sobald Teile des Fahrzeugs unfallbedingt ausgetauscht oder repariert wurden, handelt es sich um einen Unfallwagen.
Wenn lediglich Anbauteile, wie eine Stoßstange, ausgetauscht werden, entsteht kein Wertverlust deshalb ist es auch kein Unfallwagen.
Man stelle sich mal vor es handelt sich hierbei um einen Mercedes – die Werkstatt-Preise sind ja astronomisch hoch beim Stern, genauso wie bei Porsche, Audi, BMW, da sind 750€ sehr schnell erreicht, alleine das Betreten der heiligen Hallen kostet schon gefühlte 100€. 😁
Hi,
ich hatte an meinem Vectra B einen Heckschaden. Reparatur war rund 3800€. Es waren keine festen Fahrzeugteile beschädigt, alle betroffenen Teile (Heckklappe, Scheibe, Stoßfänger...) wurden durch Neuteile ersetzt. Das Fahrzeug wurde vermessen und für IO befunden, keine Wertminderung lt. Werkstatt. Mir wurde bestätigt, dass in diesem Fall das Fahrzeug nicht als Unfallfahrzeug ausgewiesen werden muß - was genau im Gutachten stand, kann ich heute nicht mehr sagen.
Mir wurde im Gegenteil davon abgeraten, bei der gegnerischen Versicherung eine Wertminderung prüfen zu lassen, da der Wagen schon älter war und im Falle einer möglichen Aufwertung (!) durch die Neuteile auch ein Mehrwert an mich abgetreten werden könne. Ich war über diese Möglichkeit ziemlich überrascht. Ich hatte den Unfallgegner ja nicht darum gebeten auf meinen Wagen aufzufahren und war mit meinen Altteilen bis dahin auch zufrieden...
Ich habe das Auto meinem Bruder verkauft, der den Schaden sowieso kannte und musste den Unfall daher nicht extra angeben.
Ich würde also aus meiner Erfahrung sagen: wenn keine reparierten Teile am Fahrzeug blieben ist es auch kein Unfallfahrzeug, geich in welcher Höhe sich der Schaden belief.
Gruß, Michael
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Meiner war mal vorschriftsmäßig am Parkstreifen neben der Fahrbahn geparkt wurde dort von einem angesoffenen Autofahrer gestreift. Dabei wurde in einer Tür und beim vorderen Kotflügel eine Delle mit Lackabschürfung verursacht. Nichts wirklich Schlimmes - ausklopfen, grundieren und neu lackieren (Spotlackierung). Also nicht einmal ein Abbau der Teile. Reparaturwert bei 1.600,- die wir gerichtlich einklagen mussten, Recht bekamen und auch natürlich aus anwaltlicher Vorsicht auch Wertminderung einklagten und zugesprochen bekamen. Also scheint es auch dabei schon zu gelten.
Hab meinen Insignia jetzt auch wieder.Ist mir ja jemand drauf gerollt. Schaden ist 1300Euro für Stoßstange und Schürzenträger neu dann nochmal 280Euro für das Gutachten und ???Euro für 4Tage LeihInsignia.
Wertminderung keine, dafür ein Gutachten das mein Auto keinen Wertverlust erlitten hat da alles Neu gemacht wurde.
Als LeihInsignia hatte ich den 160PS Diesel Schaltgetriebe und war echt froh als ich mein 220PS Benizinautomatik wieder hatte...verbraucht zwar 3L mehr aber dafür viel mehr Komfort (Fahrgeräusche und besserer Anzug).