Auffahrunfall (mir hinten drauf)

Audi A3 8P

Hallo allerseits,

nach all den Klapper hier und da und anderen Threads von mir hats mich nun auch mal mit dem Unfall erwischt. Naja, Unfall ist vielleicht übertrieben, es war ein Auffahrunfall, also nix großartiges passiert, außer dem A3.

Es war so: Wir sind nach der Arbeit zum Badminton gefahren, aber ein Kollege von mir der aus Wuppertal kommt, kennt den Weg zur Badminton-Halle nicht, also ist er mir hinterher gefahren. Wir hatten abgemacht, dass ich bei ner auf Rot wechselnden Ampel rechts ran fahre.
Naja, es ist in Düsseldorf passiert (für die die sich da auskennen), auf der Auffahrt von Düsseldorf Innenstadt auf die Rheinknie Brücke. Die Ampel ging auf Orange, und ich dachte die typische Gedankensekunde nach, dann hab ich abgebremst, und wums der Kollege aus Wuppertal mir hinten drauf :-(

Hab eben mal das Heck sauber gemacht um den Schaden zu betrachten: Den Abrieb seines Nummernschilds hab ich weitgehend wegbekommen, aber die Stoßstange ist gerissen, mach gleich mal ein paar Bilder. Einige kleine Eindrücke auch im Plastik. Nun die Frage, hauptsächlich bzgl. Wiederverkaufswert, optisch find ich es jetzt nicht sooo schlimm.

Wer ist Schuld? Wir haben keine Polizei gerufen, ich stand mitten im Berufsverkehr mitten auf der Kreuzung, bin dann weiter gefahren, weil man da auch nirgends rechts ranfahren kann.
Wer trägt die Kosten?

Danke schonmal für Eure Tipps/Hilfe, Bilder kommen gleich...

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Siegfriedolin


Verstehe ich das jetzt richtig:

Ich kann mich entscheiden zwischen tatsächlicher Inanspruchnahme eines Ersatzwagens (bis eine Klasse unter meinem Auto), wobei die Extra-Kosten natürlich auch die Versicherung des Unfallverursachers tragen müsste ...

ODER ... ich verzichte auf einen Leihwagen und bekomme dafür automatisch und ohne mein Zutun eine entgeldliche Nutzungsaufallentschädigung, welche die theoritisch entstanden Extra-Kosten für diesen besagten Leihwagen in Summe (z.B. ca. 240 EUR) ausmachen würde, korrekt?!?

Nicht ganz. Du kannst entweder besagten Leihwagen nehmen, hier bist Du allerdings verpflichtet Dir verschiedene Angebote einzuholen und nicht das Erstbeste zu nehmen. Außerdem solltest Du auf den Normaltarif bestehen und nicht den Unfallersatztarif nehmen, den die Verleiher gerne in diesem Fall verkaufen wollen. Auf den Mehrkosten bleibst Du nämlich dann sitzen, da nach BGH-Urteil nur der Normaltarif erstattet werden muss.

Wenn Du einen Nutzungsaufall geltend machen willst, dann muss erst mal die Voraussetzung dafür vorliegen, nämlich ein Ausfall. Erst wenn der Wagen in der Werkstatt steht und nicht mehr von Dir genutzt werden kann (und auch der Wille zur Nutzung muss da sein), ensteht Dir ja ein Schaden durch Nichtnutzung. Für die Abrechnung des Nutzungsaufall gibt es feste Sätze (geht nach Fahrzeugklassen). Beim A3 müssten es imho so 40-50 Euro/Tag sein.

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