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Auffahrunfall MAZDA 626 brauche Einschätzung

Mazda 626 5 (GF/GW)
Themenstarteram 18. Dezember 2013 um 14:10

Guten Tag liebe community,

mir ist vor paar tagen einer hinten reingefahren. Ich habe mich bereits bisschen informiert und da viel mir auf das ich ein Gutachter nur bei einem Schaden der höher ist als 750 beauftragen kann.

Mit welcher Schadenhöhe kann ich rechnen ?

Mein 626 Zeichen ist weg und der kofferaum ist an der linken seite eingedrückt.

von innen sind die ganzen schrauben alle weg von der Abdichtung.

 

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13 Antworten

Hallo phoppe,

so, wie das auf den Bildern und nach Deiner Schilderung aussieht, brauchst Du Dir über Kosten unter 750 Euro wohl keine Gedanken machen, die Kosten werden m.E. sicherlich vierstellig werden.

Vorgestern hat meinem Hintermann 20cm Bremsweg gefehlt und der hat mich hinten angestubst.

Fazit: die Soßfänger-Kunststoffverkleidung ist beschädigt und der Träger darunter ist leicht eingedrückt (und sonst nichts). Hier werden die Kosten (Austausch Kunststoffteil u. Träger + Lackierung und Montage) um die 1000 Euro liegen.

Mein und Dein Schadenbild sind *nicht* zu vergleichen... Würde ich Fotos einstellen, würdest Du nichts erkennen.

 

Ich würde auch mal schätzen dass die Reparatur weit über 1000 Euro liegt, wenn nicht sogar bei 2500 €.

Allein die Heckschürze liegt ( mit Lackierung ) bestimmt bei 800 €.

Themenstarteram 18. Dezember 2013 um 18:00

Danke für die Kommentare.

Muss ich den Gutachter zuerst bezahlen ?

Was kann ich noch alles so gegenüber der Gegenversicherung gelten machen ?

Wäre mir zu raten den Anwalt einzuschalten und ihn alles machen lassen.

Hi,

schau mal hier bei MT ins Versicherungsforum. Dort gibt es auch eine gute FAQ.

Einen Anwalt kannst du dir theoretisch nehmen, bei klarer Sachlage und solange die gegnerische Versicherung nicht rumzickt aber eigentlich nicht nötig.

Normalerweise rechnet der Gutacher direkt mit der Versicherung ab, es ist von Vorteil wenn er dafür eine Schadennummer/Vorgangsnummer hat die bekommst du von der Gegnersichen Versicherung.

In dem Gutachten steht dann auch schon das meiste drin auch die Reperaturdauer für die du Nutzungsausfall bekommst. Auch in Bar wenn du keinen Mietwagen nimmst.

Außerdem kannst du noch 25€ für allgemein Unkosten (Telfon/Porto etc.) geltend machen.

Je nach Zustand von deinem Wagen könnte der Schaden schon an einem wirtschaftlichen Totalschaden kratzen,auch das wird im Gutachten ermittelt.

 

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von phoppe10

Danke für die Kommentare.

Muss ich den Gutachter zuerst bezahlen ?

Was kann ich noch alles so gegenüber der Gegenversicherung gelten machen ?

Wäre mir zu raten den Anwalt einzuschalten und ihn alles machen lassen.

Wie Turbotobi schon erwähnte, wenn die Schadenslage eindeutig ist übernimmt die Versicherung die Kosten. Du brauchst also in keinem Fall in Vorleistung zu treten.

Es steht dir in jedem Fall auch ein Leihwagen zu.

Gruß armin

Themenstarteram 19. Dezember 2013 um 10:28

Danke schön für die Antworten.

Habe heute beim Gutachter angerufen und der meinte die würden das Geld für mich eintreiben. :)

Themenstarteram 19. Dezember 2013 um 14:18

Also ich war nun beim Gutachter.

Er sagt es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein w.totalschaden.

WEiederbeschaffungswert -Restwert werde ich erhalten.

Was kann man sich unter dem Restwert vorstellen ?

Zitat:

Original geschrieben von phoppe10

Also ich war nun beim Gutachter.

Er sagt es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein w.totalschaden.

WEiederbeschaffungswert -Restwert werde ich erhalten.

Was kann man sich unter dem Restwert vorstellen ?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden kommt immer dann zum Tragen wenn die Reparaturkosten höher sind als der eigentliche Wert des Fahrzeugs + 10%. ( max. 30 % bei sehr gutem Zustand des Wagens )

Wiederbeschaffungswert = Restwert........der Wagen ist vll. noch 1500 Euro wert + 30% = 450 Euro

sind in diesem Fall 1950 € maximale Reparaturkosten. In deinem Fall liegen die möglicherweise bei 2300 €.

Somit ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Du bekommst also von der Versicherung ca. 1500 - 1650 Euro. Damit kannst du den Wagen sehr wohl Reparieren lassen, dann natürlich auf eigene Rechnung, dass heißt, den Mehrbetrag musst du aus der eigenen Tasche begleichen.

Bevor wieder irgendwelche Intelligenzbolzen alles besser wissen, dies ist ein Beispiel.

Gruß armin

Ich nehm mal das Beispiel des Vorredners auf und passe es etwas an.

Wir gehen also von 1500,- Wiederbeschaffungswert aus. Die Reparaturkosten kommen auf 2300. Damit bist du mehr als 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und du bekommst die Reparatur nicht bezahlt. Soweit, so gut.

Was du bekommst, ist der Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes. Der Gutachter wird versuchen, den Restwert anhand einer Unfallautobörse zu ermitteln. Wenn die auf einen Verkaufserlös von 500€ kommt, bekommst du bei Verkauf über diese Börse 500€ und von der Versicherung (1500€-500€) also 1000€. Wenn du beschließt, das Auto nicht über diese Börse zu verkaufen (denn dazu kann man dich nicht zwingen), bekommst du von der Versicherung trotzdem diese 1000€. Dann obliegt es dir, was du mit dem kaputten Auto machst. Du kannst es verschenken, verkaufen, reparieren, weiter fahren, ...

Du kannst den Unfaller theoretisch auch so wie er ist für 1000€ verkaufen (und bekommst trotzdem die 1000€ von der Versicherung, da die sich auf das Gutachten verlässt). Der potentielle Käufer kann den Wagen ja locker für 500€ optisch instand setzen und selber nutzen oder gen Afrika verschiffen. Du könntest natürlich auch die Versicherungssumme kassieren und den Wagen in einer freien Werkstatt mit Verwerter-Teilen herrichten lassen.

Ob das versicherungsrechtlich alles ok ist, kann ich nicht sagen. Ich will, sofern man der Versicherung einen höheren tatsächlichen Erlös melden müsste, nicht zu einer Straftat aufrufen.

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

Ob das versicherungsrechtlich alles ok ist, kann ich nicht sagen. Ich will, sofern man der Versicherung einen höheren tatsächlichen Erlös melden müsste, nicht zu einer Straftat aufrufen.

Ich glaube nicht, dass es strafbar ist, den Wagen kostengünstig(er) herrichten zu lassen und den Rest einzustreichen.

Nehmen wir wieder an, der Wagen hatte vor dem Crash einen Zeitwert von 1.500 € und jetzt noch einen Restwert von 500 €.

Phoppe hatte je vorher den Gegenwert von 1.500 und jetzt nur noch den von 500. Die Versicherung zahlt die Differenz, also 1.000. Somit hätte phoppe wieder 1.500.

Wenn der Wagen, sagen wir mal, für 500 € in einer Hinterhof-Denglerbude „hergerichtet“ werden würde und danach einen (Wiederverkaufs- oder Zeit-)Wert von vielleicht 700 € hätte, wäre das erstmal ok. Phoppe dürfte dann nur nicht bei einem späteren Verkauf diesen Umstand verschweigen. Allerdings sehe ich nicht, dass es verboten ist, den Wagen über Wert zu veräußern. Wenn der Käufer das in Kenntnis der Sachlage zahlt?.... Es kann mir ja auch niemand verbieten, einen nicht Verunfallten, der 10.000 wert ist, für 12.000 zu verkaufen. Man muss nur einen Dummen finden.

Generell finde ich es immer doof, einen Totalschaden zu haben. Meistens ist der ideelle oder der nutzbare Wert für mich höher als der Restwert + Versicherungszahlung. Einen gleichwertigen Gebrauchten davon zu kaufen, ist nicht immer leicht. Woher weiß ich, dass der nicht unbekannte Macken hat? *Meinen* Alten kenne ich inzwischen und weiß, was ich daran habe.

 

wie verhält sich das wenn der Wagen nach Marktwert z.b. 1500 Euro Wert ist aber mit TÜV, Reperaturkosten, ölwechsel, neue Reifen usw. über 1500 gekommen ist und dann z.b. eine Woche später fährt einer drauf?

ich mein ich könnt ja zwar nach für 1500 Eur ein neuen holen aber ob der dann der gleiche Zustand ist wie der "überholte" weis man ja nicht oder bekommt man ja nicht...

Dann haste Pech gehabt. Werterhaltung ist keine Wertsteigerung....mußt ich mir auch erst anhören.

Zitat:

Original geschrieben von klaboka

 

Ich glaube nicht, dass es strafbar ist, den Wagen kostengünstig(er) herrichten zu lassen und den Rest einzustreichen.

Ich kenne folgendes Beispiel aus einem Bericht: Ein Auto mit Restwert 2.500€ wird unverschuldet zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Der Reparaturaufwand beträgt 4.500€ laut Gutachten, 2.500€ laut Markenwerkstatt (mit Verwerterteilen und Verzicht auf ein 100%-Ergebnis) und günstigstenfalls ca 1.500€ laut freier Werkstatt bei Einsatz von Gebrauchtteilen, sofern vorhanden und ebenfalls Verzicht auf ein 100%-Ergebnis. Das Fahrzeug ist voll fahrbereit aber hinten verbeult und hat einen Restwert von 200€ auf der Schrottautobörse.

Am Ende zahlt die Versicherung 2300€ und der Besitzer verkauft das Auto an einen Händler für 1200€.

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