Auffahrunfall Gutachten oder reicht KVA?

Guten Morgen zusammen,

nur auf die Schnelle...

Auffahrunfall auf ein fremdes Heck, Schulfrage ist klar (unsere Seite).
Stoßstange ist minimal (wirklich minimal) am Nummernschild eingedötscht, gut, ist so.
Es gab allerdings einen Vorschaden, ein deutlich sichtbarer Parkschaden an der Außenseite, ich habe keinen Schimmer ob dieser überhaupt berücksichtigt wurde.

Laut Aussage des UG und dem KVA kostet die Stoßstange samt Lackierung 700-800 Euro.
Wir würden gerne aus eigener Tasche zahlen - wären dann die 700-800 Euro auszuzahlen oder abzüglich MwSt etc.? Dürfte doch im Endeffekt einer fiktiven Abrechnung gleichkommen, oder?

Jetzt ist meine Frage ob man unbedingt ein Gutachten erstellen lassen muss (wer zahlt wenn es nicht durch die Versicherung in Auftrag gegeben wird?)?
Der Unfallgegner lässt eins erstellen, ohne Absprache, was die Kosten meiner Meinung nach unnötig in die Höhe treibt.

Vielleicht weiß jemand bescheid darüber.

Besten Dank im Voraus und Grüße

Daniel

P.S.: Bevor ein falscher Eindruck entsteht: es geht hier nicht darum den Schaden nicht zu zahlen. Schlußendlich waren wir schuld und fertig. Irgendwie geht mir aber die Summer für diese 08/15 Stoßstange und dem Vorschaden (der sichtbarer ist als der neue) nicht aus dem Kopf. Vielleicht interpretiere ich da auch zu viel rein...🙄

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,
 
der Vorschaden kann nur durch ein Gutachten bewertet werden.
 
Ebenfalls kann es bei alteren Fahrzeugen durchaus sein das die "geringen" Reparaturkosten den Fahrzeugwert schon übersteigen. Auch das kann nur mittel Gutachten festgestellt werden.
 
Gruß tobias

So ist es tobi....🙂

Es kommt natürlich drauf an ob und wie der Altschaden berücksichtigt wurde.

Wäre der Stoßfänger so beschädigt, das er aufgrund des Altschaden schon hätte erneuert werden müssen, dann hat der Geschädigte lediglich Anspruch auf die "Wiederherstellung" im Schadenbereich zum Beispiel "Stoßfänger mittig instandsetzen und örtlich lackieren"

Wäre er nach dem Altschaden noch zu verwenden und er muss nach diesem Schaden neu, dan müsste ein neuer Stoßfängr kalkuliert werden, natürlich mit Abzügen für einen Vorteilsausgleich, da der Altschaden ja zwangsläufig mit beseitigt wird. 

Für solche Fälle gibt es dann den Sachverständigen.......😁

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Eieiei... das war keine Laus.. sonder ein großer Käfer, mh? 🙁

Ich weiß zwar nicht was Du da reininterpretierst, aber ich danke Dir dennoch für deine Ausführung.

Tschaui 😉

Hi,

wenn der Schaden über deine Versicherung läuft will diese je nach Fahrzeugdaten von sich aus ein Gutachten haben. Eben wegen dem Vorschaden oder wegen des Fahrzeugalters. Das Gutachten muß dann auch nicht der Unfallgeschädigte bezahlen sondern deine versicherung.

Ob die Kosten dafür bei einem Rückkauf des Schadens mitbezahlen mußt weiß ich aber nicht.

Es ist halt oft so,sobald ein Schaden offiziell über die Versicherung läuft wird es schnell (zu) teuer. Eine Einigung direkt mit dem Unfallgegner kommt da oft günstiger.

Gruß tobias

Die Frage ist natürlich warum sich der Geschädigte mit ein paar Euro auf die Hand begnügen sollte, wenn er es auch über die Versicherung laufen lassen kann und damit seine Werkstatt saniert (am besten per Abtretung). Bei der Lösung "bat" (bar auf Tatze) muss er sich selbst um die Reparatur kümmern, so stellt er das Auto der Werkstatt hin und sagt "macht mal" (und jetzt kommt mir nicht mit den Risiken dieser Methode, v.a. für Laien ist das nach wie vor die übliche Vorgehensweise).

Ich möchte das jetzt nicht schön reden, weil durch solche Aktionen auch die Versicherungsbeiträge hoch gehalten werden. Aber leider gibt es für den Geschädigten kaum einen Anreiz, warum er es "so günstig wie möglich" machen sollte.

vg, Johannes

Hallo,

es gibt hier verschiedene Interessensgruppen:
a) Geschädigter
b) Schadenverursacher
c) Versicherung des Schadenverursachers
d) Werkstatt des Geschädigten

Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz seines Schadens.
Die Frage ist nur, wie hoch dieser ist.

Nach der vorliegenden Beschreibung ist der IMO eher gering.

Der Geschädigte möchte das Maximum erreichen, d. h. er möchte den Vorschaden zu Lasten des Unfallgegners mit beseitigt haben.

Der Schadenverursacher will sich nicht um die Regulierung drücken, aber auch nicht mehr als nötig zahlen.

Die Versicherung wird auch nicht mehr als nötig zahlen wollen, es könnte aber sein, dass aus Bequemlichkeit über der tatsächlichen Schadenhöhe reguliert wird.

Die Werkstatt will möglichst viel verdienen.

Liebe Grüße
Herbert

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Guten Abend zusammen,

Herbert hat es erfasst. Wir möchten natürlich den Schaden begleichen, nicht nur weil wir "müssen" sondern weil es nunmal passiert ist.
Ich befürchtete dass man nun auf den Trichter kommt eine neue Stoßstange + Lackierung rausschlagen zu wollen - obwohl schon geäußert wurde dass man das Geld behält und nicht reparieren lässt. Das bestätigt die Aussage dass wohl keine Gefahr für den ollen Wagen, noch für andere Verkehrsteilnehmer besteht 😉

Ich habe den handschriftlichen KVA vor mir.
PKW: 2001er Fiesta mit rund 130tkm runter, silber.

Laut KVA (wie zu erwarten):
Neue Heckstoßstange - 357 Euro
Montage - 50 Euro
Lackierarbeiten - 220 Euro
Inkl. MwSt 746 Euro.

Ein Vorschaden wir hier nicht (!) erwähnt.

Ich würde als Laie behaupten dass der Vorschaden auch schon lackierdürftig gewesen wäre, somit entfallen mal grob 200 Euro.
Meiner persönliche Meinung ist sogar, dass mich diese Parkschramme eher stören würde als der neue Schaden, aber sei es drum - nicht mein Bier.

Bleiben also 375 + Montage.

Ich würde fast behaupten dass unsere Versicherung noch weniger bereit wäre zu zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von daniel1710


Ich würde fast behaupten dass unsere Versicherung noch weniger bereit wäre zu zahlen.

Ich glaube eher, bei dieser Schadenhöhe würde deine Versicherung ohne große Nachfragen einfach regulieren.

Dort Nachforschungen anzustellen würde den Streitwert schnell übersteigen.

Mag sein dass dir das ungerecht vorkommt. Versicherungen handeln aber nicht gerecht sondern wirtschaftlich.

Zitat:

Original geschrieben von daniel1710


Ich habe den handschriftlichen KVA vor mir.

Das läßt ja schon tief blicken, wenn der KV

handschriftlich

erstellt wird.

Zitat:

Original geschrieben von daniel1710


Ein Vorschaden wir hier nicht (!) erwähnt.

Korrekt, das unterscheidet auch ein Gutachten von einem Kostenvoranschlag.

Zitat:

Original geschrieben von daniel1710


Ich würde als Laie behaupten dass der Vorschaden auch schon lackierdürftig gewesen wäre, somit entfallen mal grob 200 Euro.

so ist das nun absolut nicht, das einfach mal eine Lackierung entfällt, hier geht es um eine Wertverbesserung des gesamten Fahrzeuges und um nicht anderes. Um diese zu ermitteln wäre halt ein Gutachten erforderlich gewesen.

Matsches hat es zu Beginn des Threads durch die Blume schon gesagt: Schaden Deiner Versicherung melden, auf den vorhandenen Vorschaden hinweisen und gut ist...

Einen Fehler hat Matsches in seinem Post: die Rückstufung erfolgt nicht nach 1 € Regulierung, sondern mit der Schadenmeldung!

btw müssen die Schadenfeststellungskosten nicht zurück gezahlt werden...

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