Auffahrunfall-Fehlermeldung im BC Rückhaltesystem

BMW X3 F25

Moin Leute, mir ist hinten, links einer reingefahren. Meine Heckklappe wurde verbogen und die Stoßstange ist gerissen. Airbags sind nicht ausgelöst, aber im BC stehen drei Fehlermeldungen:
*Rückhaltesystem
*Rückhaltesystem Fahrer
*Rückhaltesystem Beifahrer

möchte den Wagen natürlich behalten, Teile ersetzten und damit weiter Freude am Fahren haben. Die drei Fehler kann ich mir nur leider nicht erklären. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Vielen Dank schon mal!

Beste Antwort im Thema

Verstehe immer noch nicht die Diskussion. Offensichtlich haben sicherheitsrelevante Funktionen ausgelöst. In diesem Fall Die Gurtstraffer, die teilweise über Sprengladungen ihre Aufgabe erfüllen.

Wie hier alles wissen, dürfen diese, genau wie Airbags, nur von entsprechendem Fachpersonal getauscht werden.

Will hier keine Grundsatzdiskussion lostreten, aber offensichtlich möchtest du, und das ist ja auch durchaus dein Recht, den Schaden privat abrechnen und durch Eigenleistung das "Taschengeld" aufbessern.

Sollten die Gurtstraffer ausgelöst haben, ist das am Gurtsystem irgendwo durch gelbe oder rote Fähnchen zu sehen. Dieses Auslösen ist mit Sicherheit fest im Fehlerspeicher des Wagens hinterlegt. Somit ist es offensichtlich als Unfallfahrzeug zu identifizieren, dann lasse ich die Arbeiten, im Hinblick auf einen evtl. späteren Weiterverkauf, lieber bei BMW machen und durch die gegnerische Versicherung bezahlen, als dass ich beim Verkauf auch noch zugeben muss, dass man selber Hand angelegt hat....

Just my 2 cents.

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Danke für die Rückmeldung.
Aber darf ich mal nachfragen, warum Thema verfehlt???
Selbst wenn du mit der Beule in der Kofferraumklappe und dem riss in der stossstange hättest weiter fahren wollen, dann ist doch trotzdem der Unfall Gegner in der Pflicht deine Reparaturen Bzw die entstandenen Kosten zu begleichen.
Du kannst einen Kostenvoranschlag von BMW einreichen und gegen den privat abrechnen und den Wagen sonst wo reparieren, ohne dass du eine Rechnung einreichen musst.
Wenn du eine einreichst, wird eben die übernommen. Das steht dir völlig frei.
Die Versicherung würde in diesem Fall lediglich den MwSt Anteil heraus rechnen.
Ich wollte darauf hinweisen, dass Airbags, bestimmte Kopfstützen und bestimmte Gurtstraffer durch die Sprengladungen unter das Sprengstoffgesetz fallen. Und eine Selbstreparatur nicht durchgeführt werden sollte, wenn man da nicht qualifiziert ist.

Ich für meinen Teil, also ganz persönlich, will in einem unverschuldeten Unfall, eben auch für den Werterhalt, die bestmögliche Reparatur.

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