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Auffahrunfall / Bergauf

Themenstarteram 15. Juni 2021 um 17:42

Hey, uns ist heute ein kleiner Unfall passiert.

 

Vorab: Der Unfallort war in Dresden. Die Frau (CZ) die mir hinten drauf gefahren ist, fuhr in einem kleinen roten VW Polo mit Tochter (ca. 10 Jahre) auf dem Beifahrersitz. Die Frau fuhr mir schon seid ca. 3 Kilometer relativ dicht auf. Ich fahre ein Audi A4 B5 2.8L Quattro, und bin relativ zügig von der Kreuzung weg - Sie hing mir dennoch sehr sehr nah am Heck, auch bei schnelleren anfahrten. Da haben wir schon gemerkt, dass Sie es sehr eilig hatte. Sie wollte auch soweit ich weiß auf die A17 zurück in die Tschechei.

 

Ihr Sicherheitsabstand betrug etwa schätzungsweise 2-3 Meter.

Also als ich immer in den Rückspiegel schaute, sah ich nur ihre Scheibe.

 

Jetzt zum eigentlichen Problem:

 

Wir standen alle an einer 2 Spurigen Straße auf der rechten Seite an einer roten Ampel bergauf.

 

Wir standen an 3er Stelle und somit hatten wir noch 2 Fahrzeuge vor uns stehen.

 

Als die Ampel grün wurde passierte folgendes:

 

Der erste fuhr langsam los und darauf hin direkt der zweite vor mir relativ zügig hinterher, musste aber abbremsen, da er zu schnell war.

 

Ich fuhr auch entspannt los und ließ daraufhin mein Auto (Automatik) ausrollen, wo ich sah, dass der Fahrer vor mir leicht abbremsen musste. Ich hatte mein Fuß sicherheitshalber nah am Bremspedal für den Notfall, aber konnte das Auto problemlos ausrollen lassen.

 

Die 2 Fahrzeuge vor mir kamen nicht zum entgültigen stillstand und wir hatten aufgrund dessen, dass wir gerade erst an der Ampel losgefahren sind erst Schrittgeschwindigkeit drauf (ca. 5-10 Km/h).

 

Leider hat es beim ausrollen dann von hinten ein leichten hieb gegeben.

 

Es ist mein 2ter Audi der innerhalb 7 Tagen nach Erwerb ein unverschuldeten Unfall hatte und innerhalb 1 Monat noch nichtmal der erste Schaden getilgt wurde, sodass ich jetzt auf 2 Verfahren warten müsste und zudem noch eine gottverdammte CZ Versicherung involviert wäre.

 

Ich bin erstmal Wutentbrannt ausgestiegen und hab Sie auf tschechisch rund gemacht wie ein Buslenker, wie man so verpennen kann und so rücksichtslos mit einem Kind auf dem Beifahrsitz fahren kann.

Da meine langjährige Lebensgefährtin teils tschechische Wurzeln hat und ich somit die Sprache flüchtig gelernt habe, fiel mir das nicht sehr schwer.

 

Als sie ausstieg meinte Sie nur: Deine Bremsleuchten sind nicht an gewesen, woher sollte ich das denn wissen, dass ich jetzt bremsen muss.

 

Außerdem hast du keinen Schaden nur ich an meinem VW Polo, also warum regst du dich so auf. Steig doch einfach ein und fahr weiter. Ich habe doch schon meinen Schaden der bei weitem schlimmer ist.

 

Ich wollte die Sache ohne Polizei und Versicherung klären, da wir aus eigener Erfahrung her ein unverschuldeten Unfall vor ca. 2 Jahren hatten mit ebenfalls Tschechen auf der A4 und bis heute noch nicht einen Cent erhalten haben. Eine voraussichtliche Zahlung ist noch nicht in Sicht, wegen Corona und so weiter, obwohl die gegnerische Partei 100% Schuld bekommen hatte laut Gerichtsurteil.

 

Habe dann einfach gesagt; Gib mir wenigstens ein 100er dann ist das vom Tisch, da meinte Sie aber wie aus der Pistole geschossen; Nein, ruf doch die Polizei.

 

Meine Freundin hat sich zwar die Versicherungsdaten geben lassen und wir sind dann auch weiter gefahren ohne Polizei, da wir einfach keinen Bock auf diesen Mist mit dem ewigen teils jahrelangen gewarte auf das Geld und dann wieder das gekasper mit der Polizei hatten.

Zudem hatte ich auch keine Lust, dass mein Unfallfreies Auto wegen so einer Bagatelle ein Az. wegen eines Verkehrsunfalles hat und somit offiziell als ein Unfallfahrzeug gegolten hätte.

 

Meine Frage wäre jetzt aber: Hätte ich eine Teilschuld bekommen, weil ich nicht signalistert habe, dass hier gebremst werden muss?

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18 Antworten

Nö. Aber wegen der Pöbelei gibts Abzüge in der B-Note.

Polizei zur Unfallaufnahme rufen, SV-Gutachten, Anwalt und abwarten. Mit dem Büro Grüne Karte bzw. der Regulierungsstelle dauert es halt ...

Auf das Geld von dem LKW Fahrer bzw seiner Vers. aus Rumänien warte ich auch noch. Ohne Polizei zur Aufnahme...Ciao Kohle.

Frage: Wenn man schon mal schlechte Erfahrungen bei einem Unfall hatte ruft man NICHT die Polizei??? Bein einem ausländischen Unfallbeteiligten???

Da fehlt mir leider jedes Verständnis. Aber wirklich jedes.

Themenstarteram 15. Juni 2021 um 20:10

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 15. Juni 2021 um 22:00:36 Uhr:

Frage: Wenn man schon mal schlechte Erfahrungen bei einem Unfall hatte ruft man NICHT die Polizei??? Bein einem ausländischen Unfallbeteiligten???

Da fehlt mir leider jedes Verständnis. Aber wirklich jedes.

Lesen hilft.

Habe keine Lust auf diese Rennerei usw. und vorallendingen keine Lust auf ein Unfallbogen, sodass mein Auto offiziell als Unfallfahrzeug gilt bloß wg. so einer kleinen Bagatelle.

 

Sind nur 2x ca. 5 cm. lange Kratzer und ein kleiner Riss im Kunstoff, deswegen wollt ich mir den Mist mit der Grünen Karte usw. sparen.

 

Die Stoßstange bekommt man hinterher geworfen, wollte nur die 50 Euro Aufwandsentschädigung + 50 Euro Material von ihr holen, auf Lehrgeldbasis, leider ohne Erfolg.

 

Fazit dieser ganzen Sache mit ausländischen Versicherungen ist für mich das, dass ganze System mit der grünen Karte und vorallendingen mit den Fristen der Schadenstilgung komplett überarbeitet werden muss und einheitliche Regeln geschaffen werden müssen. Ich glaub auch nicht, dass ich der einzigste Geschädigte bin, der das so sieht!

 

Es kann doch nicht sein, dass man Jahre teils auf seine Kosten sitzen bleibt und man teils auch vieles voraus strecken muss.

Ist halt wie es ist. Auto fängt mit "A" an und hört mit "o" auf. Mal eben schnell ... kann man nicht erzwingen.

Wenn Du den Schaden bezahlt hättest haben wollen, wäre die Unfallaufnahme durch die Rennleitung unabdingbar gewesen, insbesondere wenn der vermeintlich Schuldige eine ausländische Zulassung und Versicherung hat.

Wegen der vermeintlichen Deklarierung als Unfallwagen auf eine korrekte Regulierung verzichten,kann man machen.

Dann versteh ich aber nicht, wofür der Thread hier gut sein soll.

Die unfallgegnerin hat eine Versicherung und die hätte den Schaden bezahlt.

Wenn es so eine Lappalie ist,so what.

Themenstarteram 15. Juni 2021 um 20:26

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. Juni 2021 um 22:20:06 Uhr:

Wenn Du den Schaden bezahlt hättest haben wollen, wäre die Unfallaufnahme durch die Rennleitung unabdingbar gewesen, insbesondere wenn der vermeintlich Schuldige eine ausländische Zulassung und Versicherung hat.

Wegen der vermeintlichen Deklarierung als Unfallwagen auf eine korrekte Regulierung verzichten,kann man machen.

Dann versteh ich aber nicht, wofür der Thread hier gut sein soll.

Die unfallgegnerin hat eine Versicherung und die hätte den Schaden bezahlt.

Wenn es so eine Lappalie ist,so what.

Ich wollte wissen, ob ich hätte Bremsen müssen, sodass meine Heckscheinwerfer aufleuchten.

Sowas wie eine Signalwirkung.

 

Die Unfallgegnerin beruhte auf Ihrer Aussage/Feststellung, dass Sie meine Bremsleuchten nicht leuchten sah und deshalb damit nicht rechnen konnte.

Warum das denn? Dein Auto war doch nicht unsichtbar.

Zitat:

@LiiQuiiDz schrieb am 15. Juni 2021 um 22:26:34 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. Juni 2021 um 22:20:06 Uhr:

Wenn Du den Schaden bezahlt hättest haben wollen, wäre die Unfallaufnahme durch die Rennleitung unabdingbar gewesen, insbesondere wenn der vermeintlich Schuldige eine ausländische Zulassung und Versicherung hat.

Wegen der vermeintlichen Deklarierung als Unfallwagen auf eine korrekte Regulierung verzichten,kann man machen.

Dann versteh ich aber nicht, wofür der Thread hier gut sein soll.

Die unfallgegnerin hat eine Versicherung und die hätte den Schaden bezahlt.

Wenn es so eine Lappalie ist,so what.

Ich wollte wissen, ob ich hätte Bremsen müssen, sodass meine Heckscheinwerfer aufleuchten.

Sowas wie eine Signalwirkung.

Die Unfallgegnerin beruhte auf Ihrer Aussage/Feststellung, dass Sie meine Bremsleuchten nicht leuchten sah und deshalb damit nicht rechnen konnte.

kurz und knapp, dass es eine fadenscheinige ausrede, dass sie gepennt hat - mehr nicht.

Deine Frage steht mit der Frage gleich, ob Du nicht vom Gas gehen darfst ohne gleichzeitig zu bremsen.

Das ist natürlich Käse.

Vielleicht solltest Du mal überlegen eine Dashcam anzulegen.

Spätestens wenn Dir die Olle nächstes mal mit ein bissl Mehr schwung rauffährt und Dein Auto hinten irgendwie eingewaschen aussieht, wirst Du Dir das mit der Rennerei und eine belastbare / beweisbaren Schadendokumentation wünschen.

Themenstarteram 16. Juni 2021 um 0:10

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 15. Juni 2021 um 23:23:43 Uhr:

Zitat:

@LiiQuiiDz schrieb am 15. Juni 2021 um 22:26:34 Uhr:

 

Ich wollte wissen, ob ich hätte Bremsen müssen, sodass meine Heckscheinwerfer aufleuchten.

Sowas wie eine Signalwirkung.

Die Unfallgegnerin beruhte auf Ihrer Aussage/Feststellung, dass Sie meine Bremsleuchten nicht leuchten sah und deshalb damit nicht rechnen konnte.

kurz und knapp, dass es eine fadenscheinige ausrede, dass sie gepennt hat - mehr nicht.

Deine Frage steht mit der Frage gleich, ob Du nicht vom Gas gehen darfst ohne gleichzeitig zu bremsen.

Das ist natürlich Käse.

Vielleicht solltest Du mal überlegen eine Dashcam anzulegen.

Spätestens wenn Dir die Olle nächstes mal mit ein bissl Mehr schwung rauffährt und Dein Auto hinten irgendwie eingewaschen aussieht, wirst Du Dir das mit der Rennerei und eine belastbare / beweisbaren Schadendokumentation wünschen.

Ja, dass werde ich aufjedenfall zeitnahe machen mit der Dashcam. Am besten vorn und hinten um auf der sicheren Seite zu sein.

 

Das hätte tatsächlich anders ausgehen können und ich wäre vielleicht erstmal wieder auf meinen Kosten sitzen geblieben und die Schuldfrage hätte wieder bis sonst wohin und sonst wie lang geklärt werden müssen.

 

Vielen Dank für die schnellen, ausführlichen und hilfreichen Antworten!

 

Habe ein paar Danke an euch verteilt!

Nein, nur weil du nicht weiter beschleunigst, müssen keine Bremslichter aufleuchten.

Deine Unfallgegnerin hätte aber die Bremsleuchten von deinem Vorder-Fahrzeug ebenso sehen können (3. Bremslicht in der Mitte?). Und wenn sie keinen ausreichenden Abstand (du sagtest 2-3m) einhalten kann, ist sie dann auch selbst Schuld für den verursachten Ärger. Kein Mitleid.

Rechtsverordnung

§ 53 StVZO – Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlussleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.500 mm, bei Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1.900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zulässt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2.100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.

(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 4 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an:

1. Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,

2. Krankenfahrstühlen,

3. Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und

4. Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.

...

----------

Beim hydrostatischen Antrieb wird die mechanische Leistung der Antriebsmaschine durch eine Pumpe in hydraulische Leistung umgewandelt. ... Energetisch gesehen sind hydrostatische Antriebe häufig die optimale Getriebeart, allerdings nur wenn eine stufenlose Verstellung der antriebsseitigen Geschwindigkeit erforderlich ist.

----------

Ich sehe keine Pflichtverletztung, die eine Teilschuld hergeben könnte. Ich sehe aber andere Dinge, die das Verfahren, würde es ein Verfahren werden, wenden könnten.

Lass bleiben. Solche Tussis gibts eben in ganz Europa. Sie wird ihrer Versicherung berichten, dass sie brav angehalten hat weil sie im Ausland immer vorsichtig unterwegs ist und Du als Bundesbürger mit historischem Argwohn und fettem Audi zu doof gewesen wärst ordentlicht zu bremsen und ihr mit Deinem Heck rückwärts bergabrollend einfach vorn in ihren schönen VW den sie sich teuer abgespart hat ungeniert drauf gekachelt wärst und sie dadurch einen riesen Schaden hat und Du nicht bezahlen willst... Sie wird dann vorrechnen, wie schwer Dein Auto ist, und dazu noch sichtlich überladen war und der Energieeintrag über die Hangabtriebskraft mit einer schönen Rechnung eines Dr. für Naturwissenschaften aus Usti nad Labem wird schweren Eindruck bei Gericht machen, man von Glück reden kann, sie da noch heil rausgekommen ist aber die Tocher jetzt einen Dauerschaden im Lernen hat. Und sie bringt dann in 3 Jahren noch zwei Zeugen an, die mit ihren jeweils 1,4m breiten Schulten seltsamerweise hinten drin in dem Polo gesessen haben wollen und alles detailliert bestätigen können, weil aber die Scheiben rauchgrau abgeklebt waren, Du sie nicht sehen konntest. Aber sie waren da. Sie waren nämlich nach dem Unfall in Deutschland noch essen und wie man auf der Quittung den sie als Beweis beibringt sehen kann, drei Erwachsenengerichte und ein Kinderportion. Sie bestellt einfach drei Portionen, sie muss die ja nicht essen... Quittung reicht. Und sie haben bei dem harten Aufprall der in Prag eine Welle über die Moldau schwappen lies beide ihre Kniescheiben verletzt und wollen Kohle. - Das die Schreiben frei waren und keiner als die Tochter drin saß weiß nur keiner, weil sie diese morgen bekleben lassen wird. Protokoll gibts ja nicht. Wenn die immer so straff durch D fährt mit drei F, dann weiß sie auch sich herauszuwinden. Polizei hätte dem Vorhaben per Protokoll und Zeugenvernehmung ein Ende machen können, wolltest Du nicht. Bei 50 Euro Lackschaden 3 Std. warten bis die Unfallaufnahme kommt, okay, versteh ich auch. Dein Auftritt in Ehren infolge der letzten Wochen war aber nun ihr gegenüber mehr dargeboten als ein entschuldigender Notstand bei Ehrverletzung zubilligt. Sie hätte noch Nötigung draus gemacht, weil sie als zahrte Frau und der Sprache nicht mächtig ihre Grundrechte als EU Bürgerin beraubt sah. Also vielleicht besser, die Beamten nicht da waren. Du würdest einen Gutschein über Smart-Repair-Airbrush von ihr erhalten zu tschechischen Preisen herunter gerechnet, also 13,18 Euro und sie von Dir 14.000,00 Euro Schmerzensgeld. Wäre anders gelaufen ohne verbale Auseinandersetzung. Aber selbst da bekommen Bundesbürger kaum Recht.

Zitat:

Zudem hatte ich auch keine Lust, dass mein Unfallfreies Auto wegen so einer Bagatelle ein Az. wegen eines Verkehrsunfalles hat und somit offiziell als ein Unfallfahrzeug gegolten hätte.

Die Erfassung durch die Polizei ändern genau gar nichts am Status deines Fahrzeugs!

Die Polizei stuft dein Fahrzeug nicht als Unfallfahrzeug ein und eine Abwicklung ohne Polizei verhindert auch nicht das dein Fahrzeug hinterher ein Unfallfahrzeug ist.

Stell dir vor du kaufst einen Wagen bei dem die ganze Seite gespachtelt und lackiert ist und der Verkäufer sagt:

"Nö das ist kein Unfallwagen ich bin da an meine eigenen Mauer entlanggeschrammt und daher war keine Polizei da"

Die Definition ob ein Wagen nach einem Schaden nun ein Unfallfahrzeug ist oder nicht ist etwas schwammig. Wenn du die hintere Stoßstange austauscht zahlt der Wagen wahrscheinlich nicht als Unfallfahrzeug, der austausch wäre jedoch bei einem Verkauf Angabepflichtig als "sonstige Schäden".

Wobei es bei einem 20 Jahre alten Gebrauchtfahrzeug eh schon keine praktische Rolle spielt, bei einem deutlich jüngeren Fahrzeug wolltest du aber als Käufer wahrscheinlich auch wissen wenn Anbauteile ausgetauscht wurden, bei einem Haftpflichtschaden gäbe es da wahrscheinlich auch eine (geringe) Wertminderung.

Zitat:

@LiiQuiiDz schrieb am 16. Juni 2021 um 02:10:09 Uhr:

Das hätte tatsächlich anders ausgehen können und ich wäre vielleicht erstmal wieder auf meinen Kosten sitzen geblieben und die Schuldfrage hätte wieder bis sonst wohin und sonst wie lang geklärt werden müssen.

Bei einem Auffahrunfall bei dem die Auffahrende aussagt daß die Bremslichter nicht geleuchtet hätten, diese aber bei einer Prüfung durch die Polizei funktionieren während der Vordermann aussagt daß er nicht gebremst hat??

Einen klareren Unfallhergang gibt's doch gar nicht.

Schon allein um den Abstandsverstoß anzuzeigen hätte ich die Polizei gerufen (als Frechheitenbonus).

Gruß Metalhead

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