Auffahrunfall Ampel - Ablauf
Hallöchen,
leider ist meiner Frau ein Auffahrunfall passiert, in dem sie dem Vordermann, bei einer Ampel, hinten reingefahren ist. Es ist eigentlich eine größere Kreuzung, 50kmh Begrenzung, der Verkehr fliesst da normalweiße und auch war nicht viel los. Laut meiner Frau, war es grün, der Vordermann ist auch 50kmh gefahren, hat dann eine Vollbremsung hingelegt als die Ampel auf Gelb gegangen ist, kurz bevor er über die Krezung gefahren wäre. Sie hats dann spät reagiert, weil sie erwatet hatte das er weiter fährt, hat dann gebremst, ist dann dann trotztdem hinten reingefahren (es gab auch keine Bremsspüren). Naja, blöd gelaufen. Es waren jeweils Fahrer und Beifharer in den Fahrzeugen, alle sind raus, keiner Verletzt, alles OK, scheisse gelaufen. Etwas Blechschaden, Airbags sind drin geblieben, müsste also nicht so "heftig" gewessen sein, ein paar cm mehr und nix wäre passiert. Polizei kam, hat es aufgenommen, sind dann auf den Parkplatz. Polizei hat auch nachgefragt ob alles OK, keine Verletzten usw. Alles OK war die Aussage von allen. Gegnerfahrer meinte ist Firmenwagen...
Alles gut soweit, am Ende meinte jedoch die Polizei, der Gegnerbeifahrer hat sich über Rückenschmerzen beschwert, Verletzung durch Unfall, sie müssen Strafanzeige machen wegen fahrlässiger Körperverletzung (so was in der Art). Sie kann eine Aussage machen (hat keine gemacht), muss aber nicht und wir kriegen Post von der Staatsanwaltschaft usw. Naja, hört sich schlimm an, aber hoffe mal da kommt nix... Die Polizei war auch ganz in Ordnung und super nett.
Ich habs unsere Versicherung gemeldet, bin der Halter, sie ist auch als Fahrer angemeldet. Wir haben eine standard Kfz-Haftpflichtversicherung bei den großen Versicheren. Habt ihr irgendwelche Tips wie man sich weiter Verhalten soll? Brauchen wir einen Anwalt? Würde gerne meiner Frau weiteren Stress vermeiden, ist auch ihr erster Unfall nach Jahren, hat sie schon etwas mitgenommen..
Danke
Nick
33 Antworten
Lieber Spi95 ich weiß nicht, was Du meinst ! Auch kann ich den Hinweis - RTL-Bildungsfernsehen - nicht verstehen, zumal er in Zusammenhang meines Beitrages von Dir gegeben wurde.
Ich halte Deine Kritik, wenn sie denn eine sein sollte, für unverständlich, nicht nachvollziehbar und total unangebracht.
Aber - wenn man nichts Weiteres zu sagen vermeint, sollte man lieber garnichts sagen, in diesen Fall schreiben !!
Vielleicht mal googlen, wer Strafbefehle erläßt.
Dann war da noch was mit Gewaltenteilung. Legislative, Judikative und Exekutive. Die absoluten Basics dieses Landes.
Strafbefehle werden in Zusammenwirken mit dem zuständigen Gericht von der StA erlassen/erwirkt.
Im vorliegenden Fall wird ein beantragter Strafbefehl der StA vom Gericht sicherlich nicht widersprochen, zumal es
sich um keine vorsätzliche schwere Körperverletzung handeln dürfte und somit keine schwere Straftat darstellt, die
ein Gerichtsverfahren notwendig macht.
Zitat:
Strafbefehle werden in Zusammenwirken mit dem zuständigen Gericht von der StA erlassen/erwirkt.
Nein. Immer noch mindestens halb falsch.
Strafbefehle werden von einem Richter erlassen oder auch nicht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft.
Versuche zu verstehen wie dieses Land funktioniert und bis das gelungen ist verschone mich mit dem Nonens. Legislative, Judikative, Exekutive.
In diesem Fall hier wird sehr sicher kein Antrag auf Erlass gestellt werden, sondern wegen Geringfügkeit eingestellt.
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Eine lehrerhafte Erklärung, wie vorher genannt, bedarf es nicht. Ich werde auf Deine zielgerichteten Einwände, mir
Unsinn unterstellen zu wollen, nicht mehr eingehen, weil es ja doch keinen Zweck haben wird.
Der TS wird ja sehen, wenn er tatsächlich einen Strafbefehl zugestellt erhält, ob der Absender eine StA oder ein
Richter ist. Ich bleibe dabei, es wird die StA sein.
Und ob eine Einstellung wegen Geringfügigkeit gegeben ist, hängt davon ab, ob tatsächlich eine Körperverletzung
durch den Unfall vorliegt.
In diesem vorgetragenen Fall Legislative, Judikative u. Exekutive anzuführen, entspringt nur einem Geist, der durch
Schulwissen an die Gewaltenteilung dieses Landes erinnert wird, sie aber nicht im konkreten formellen Fallgeschehen
umsetzen kann und damit einen "Stempel" setzt, der darauf hinzielt, daß er vorgeben möchte, daß er besonders clever
erscheinen möchte aber objektiv betreffend der Sachorientierung ohnmächtig gegenüber steht.
Sollte es, da die Diskussion sich nur noch um „Strafbefehl“ dreht, vergessen worden sein;
Wir sind hier im Versicherungsforum.
Diskutiert zur Versicherung oder beschränkt euch auf‘s Mitlesen.
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Ich gebe meinen Senf zur Eingangsfrage ...
Wenn der Unfallgeggner bzw der Beifahrer Ansprüche gegen die Haftpflicht wegen Körperverletzung anmeldet - wird die Haftpflicht vermutlich sofort und anstandslos zahlen - insbesondere falls der die Forderung per Anwalt stellt.
Wenn es ein Firmenwagen war - wird also die Firma ihre Anwälte beauftragen. Hier kann man erstmal nichts tun und muss schlichtweg die Forderungen und Infos der eigenen Haftpflicht dazu abwarten.
Fahrlässige Körperverletzung läuft via Staatsanwaltschaft in Richtung OWI-Verfahren dh Bußgeldbescheid.
Dagegen kann man Einspruch einlegen , sollte es am Ablauf irgendwelche Zweifel geben.
Was ich nicht gefunden habe ist ---- wurde denn irgendwie belegt bzw bestätigt, DASS die Ampel von Grün auf Gelb umgeschaltet hat und erst danach gebremst wurde? Hatte die Frau die Aussagen der beiden Insassen im anderen Auto bestätigt oder sich gar nicht dazu geäußert? Ohne Zeugen, Dashcam oder Videoüberwachung ... ist da gar nichts "bewiesen". (Es soll ja auch Autobumser geben! - selbst einen gesehen vor einigen Monaten - plötzliche Vollbremsung und dann Gelächter während das Fahrzeug dahinter nur mit Mühe und quietschend gerade noch rechtzeitig zum Stehen kam - das war definitiv kein Zufall und nicht lustig!)
Zum Nachdenken gebe ich mal ein Update zu MEINEM Unfall vor etlichen Jahren.
Unfall Frontalcrash. Gegenseite mit Beifahrer gaben langen Text zu Protokoll und beschuldigten mich plus "sie hat ihre Schuld uns gegenüber sofort eingestanden!" - es folgte nicht nur die Bezahlung durch meine Haftpflicht sondern ein schickes OWI-Verfahren. Die Staatsanwaltschaft bestand auf einem Urteil ---- das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.
Was jetzt und nur durch mehrere Gutachter raus kam war - es war alles ganz anders! Das Auto gegenüber fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in meins rein und hatte zudem bereits seit mehreren Sekunden ROT - was man aber aus "meiner Blickrichtung" (dh auch die Fahrer hinter mir!) nicht sehen konnten. Soviel unverschämte Lügen ziehen mir heute immer noch den Boden unter den Füßen weg. Die Polizei hatte es geglaubt, die Staatsanwaltschaft auch ("die fleißig lange ermittelte!"😉 --- nur der Zufall brachte ans Licht, was keiner wissen sollte ... von daher - RSV ist zwingend und ohne Fachanwalt glaube ich nie wieder irgendwas! Da werden leichte Rückenbeschwerden künstlich aufgeputscht.
Auch da wurde ein schickes ausführliches Märchen erschaffen ... während am Unfallort ein Arzt anwesend war und seine Anamnese lautet: keinerlei Verletzungen. Lautes Gezeter - als die Klinik nur eine einzige Übernachtung mitmachte und am nächsten Tag bereits entließ (Zitat "gegen meinen Willen!"😉 ...
Fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat und wird auf keinen Fall im Owi- bzw Bußgeldverfahren bearbeitet.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 22. September 2024 um 14:42:01 Uhr:
@DarkhexleinFahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat und wird auf keinen Fall im Owi- bzw Bußgeldverfahren bearbeitet.
Ich tippe auf Einstellung des Strafverfahrens gg eine geringe Auflage, falls sich die leichte Verletzung bewahrheitet.
Ist der Hinweis von Zimpalazumpala wirklich so schwer zu verstehen?
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 22. September 2024 um 17:11:06 Uhr:
Ist der Hinweis von Zimpalazumpala wirklich so schwer zu verstehen?
Du hast natürlich recht, aber der TE hat hier zwei Themenkomplexe angesprochen. Zum Einen die Frage der Schadenregulierung, zum Anderen das eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen seine Frau.
Auf MT ist kein Raum für Diskussionen zu Themen rund ums Strafrecht. Dazu kommt noch, dass sich hier einige User gemüßigt sehen, Halb- und Unwahrheiten zu verbreiten.
Abend,
nochmal der Hinweis:
die im Raum stehende Strafanzeige ist bisher rein hypothetisch und kein Thema für das Versicherungsforum. Das kann bei Bedarf im VS Forum durchgehechelt werden.
Lasst es jetzt damit gut sein, ich möchte nicht noch persönliche Erklärpost verschicken müssen, da weder User- noch Modhinweise beachtet werden.
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Gern einverstanden - es gibt ja die Option PN :-)
Eine Warnung an alle Empfänger von bestimmt gut gemeinten PN: Der rechtliche Rat von Usern auf MT, die offenbar nur über gefährliches Halbwissen verfügen, sollte bitte nie einfach unreflektiert angenommen werden. Da hilft es, sich entweder mit den Dingen gewissenhaft selbst auseinander zu setzen, oder eben doch rechtzeitig einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Durfte ich das schreiben? Wenn nicht, bitte löschen.