Auffahrunfall am 3.10.2012

Hallo und guten Morgen Ihr Lieben ,

der 3.10. war n ultraschwarzer Tag 🙁 für mich. War gegen 14 30 auf dem Weg zur Stadtautobahn mit meinem Wagen auf der Jaffestraße. Kurz vor der Ampelanlage platzte mir der linke Vorderreifen. Natürlich war an weiterfahren nicht zu denken. An der Ampel wurde der Wagen von mir gewendet und auf der Gegenfahrbahn mit eingeschalteter Warnblinkanlage ab. Mein Handy war mal wieder Leer 🙁 , und ne sehr nette Frau hat mir Ihres geliehen um den ADAC anzurufen. Während des Gespräches fuhren gleich 2 Wagen , der Erste quasi ungebremst , - der Zweite auch nicht sehr gebremst auf meinen Wagen frontal auf. Die Polizei wurde gerufen , auch die Feuerwehr , weil Betriebsmittel ausgelaufen ist. Die Schuldfrage war und ist geklärt , an meinem Wagen entstand wirtschaftlicher Totalschaden es gibt 2 Gutachten. Bei der Polizei besteht kein Ermittlungsbedarf mehr , die Sache wurde diereckt zur Bußgeldstelle geschickt. Mittlererweile hat sich der Zweitauffahrende gegenüber seiner Versicherung ( Generali ) klar geäußert , das dei Erstauffahrende den Unfall klar verursacht und meinen Schaden zu verantworten hat - fast 3000 € . Gegenüber Ihrer Versicherung hat sie sich b i s h e u t e nicht geäußert , obwohl die Versicherung trotzdem bezahlen muß , das sagt mein Anwalt. Der Unfall ist über einen Monat her. Vielleicht kann mir von Euch einer nen Tip geben , wie man die Fahrerin gegebenenfalls zwingen kann , endlich Ihre Aussage gegenüber der Versicherung zu machen .

Nen schönen Tag von Detlev !

Beste Antwort im Thema

Welchen Tipp hat insoweit dein Anwalt für dich?

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Aktuell warte ich mal ab was ich an Nutzungsausfall rausholen kann zudem habe ich ja noch einen Wagen.

Hallo und herzlichen Dank an Alle die geantwortet haben. Der Unfall war übrigens am 3.10. Sage und schreibe 2 !!! Monate danach liegt oder lag meinem Anwalt jetzt das Regulierungsschreiben vor. Ich hatte seine Sekretärin gebeten mir ne Fotokopie zu ziehen, sie hat`s natürlich getan.Die HUk hat das Honorar für den Sachverständigen diereckt bezahlt, - klar 🙂 , was sie allerdings nur zu nicht mal der Hälfte bezahlt hat , waren die Mietwagenkosten. 😠. Bei Anspruchstellung nach dem Unfall bei der HUK wurde mir am Telefon gesagt , ich bekäme eine Telefonkostenpauschale von 20,00 € - denkste - bis heute nicht 🙁 , auch die An ,- Abmeldekosten incl. neuer Schilder sind bis heute n u r mit 40,00 € berücksichtigt - soll wohl n Witz sein 😠 . Natürlich werden die tatsächlichen Kosten nachträglich geltend gemacht. Der Wiederbeschaffungswert wurde mit 1200 , 00 € angesetzt , die Restwert wurde abgezogen also 1150,00 €. Da die Schädigerin , die quasi ungebremst auf meinen weithin sichtbaren , mit eingeschalteter Warnblinkanlage abgestellten Wagen reigerast ist , Ihrer Mitwirkungs ,- und Mitteilungspflicht nicht nachkam und das 2 geschlagene Monate nicht , werde ich sie in Regreß nehmen , für längstens 40 Tage Nutzungsausfall an mich zu zahlen , pro Kalendertag 43, 00 € ( Schadenersatz ). Bei mir liegt eine Schwerbehinderung vor , bin auf einen Wagen bindend angewiesen. Die Versicherung zahlt aber bei Totalschaden nur 14 Tage einen Ersatzwagen . Da auch ein Geschädigter zu einer Schadenminderung verpflichtet ist , durfte ich keinen anderen Wagen kaufen - denn die Zinsen der Zwischenfinanzierung hätten der Versicherung in Rechnung gestellt werden müssen .

Also ne tolle Vor , - Advents , und Weihachtszeit 😉 und herzliche Grüße von Detlev !

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


Bei Anspruchstellung nach dem Unfall bei der HUK wurde mir am Telefon gesagt , ich bekäme eine Telefonkostenpauschale von 20,00 € - denkste - bis heute nicht 🙁 ,

Wenn sie dein Anwalt geltend gemacht hätte, hättest du sie auch schon längst bekommen.

Nur muss man seine Ansprüche natürlich auch geltend machen - von allein kommt da sonst nix.

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


auch die An ,- Abmeldekosten incl. neuer Schilder sind bis heute n u r mit 40,00 € berücksichtigt - soll wohl n Witz sein 😠 . Natürlich werden die tatsächlichen Kosten nachträglich geltend gemacht.

Wenn schon ein Ersatzfahrzeug beschafft wurde, dann frage ich mich, warum die tatsächlichen Kosten nicht schon längst geltend gemacht worden sind!

An- und Abmeldekosten werden auf konkreten Nachweis erstattet - so etwas sollte ein Anwalt eigentlich wissen.

Einfach die Belege zur Versicherung schicken und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


werde ich sie in Regreß nehmen , für längstens 40 Tage Nutzungsausfall an mich zu zahlen , pro Kalendertag 43, 00 € ( Schadenersatz ).

Hat dir dein Anwalt dazu geraten?

Kurz und gut: Vergiss es wieder, das wirst du niemals bekommen!

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


Bei mir liegt eine Schwerbehinderung vor , bin auf einen Wagen bindend angewiesen.

Dann wäre die einzig richtige Vorgehensweise gewesen, sich SOFORT nach dem Vorliegen des Gutachtens, mit welchem der Totalschaden festgestellt wurde, nach einem Ersatzfahrzeug umzusehen und dieses dann auch schnellstmöglich zuzulassen.

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


Die Versicherung zahlt aber bei Totalschaden nur 14 Tage einen Ersatzwagen .

Im Gutachten steht die Wiederbeschaffungsdauer für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug.

Diese Tage zuzüglich den Tagen bis zur Gutachtenerstellung stellen den maximalen Ausfallschaden bei einem klaren Totalschaden (Fahrzeug nicht fahrbereit) dar.

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


Da auch ein Geschädigter zu einer Schadenminderung verpflichtet ist , durfte ich keinen anderen Wagen kaufen - denn die Zinsen der Zwischenfinanzierung hätten der Versicherung in Rechnung gestellt werden müssen .

Wer könnte dir verbieten, ein Ersatzfahrzeug zu kaufen??

Du bist sogar verpflichtet dazu, schnellstmöglich ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, um im Rahmen der Schadenminderungspflicht den Ausfallschaden so gering wie möglich zu halten.

Und genau diese Finanzierungskosten können bei schuldhafter Verzögerung der Gegenseite dann auch geltend gemacht werden - aber sicherlich keine 40 Tage Nutzungsausfall.

Dies alles sollte ein Anwalt eigentlich wissen.

Nur mal so interessehalber: Welches Rechtsgebiet macht denn der Anwalt sonst so?
Wenn ich das hier alle so lese, dann vermutlich Scheidungs- oder Steuerrecht.

Wir reden aber nicht vom Anwaldt 😁😁😁

...oder doch...

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