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Aufblenden, wenn bei dem Gegenverkehr ein Scheinwerfer nicht funktioniert?

Themenstarteram 27. Januar 2016 um 13:10

Hallo,

in letzter Zeit fällt mir auf, dass fast jedes 20. Auto einen defekten Scheinwerfer/Glühbirne hat. Dementsprechend ist dann ja nur das Standlicht auf der Seite an. Ich habe mir vorgenommen immer aufzublenden, wenn dem so ist, weil das einfach so viele Autos sind und ein nicht funktionierendes Licht ist ja auch ein Risiko im Verkehr.

Wollen die meisten einfach keine neue Glühbirne für 10€ kaufen (oder was die auch so kosten) oder fällt es denen einfach nicht auf?

Ich weiß auch nicht, ob mein Aufblenden die Fahrer im Gegenverkehr nur irritiert und sie vielleicht danach (wenn sie wieder zu Hause sind) immer noch nicht bemerken, dass ihr eines Licht nicht geht.

Was denkt ihr?

Beste Antwort im Thema

Unbedingt kurz aufblenden !

Ich bin auch mal einäugig rumgefahren, habe es nicht gemerkt es war früh in der Dämmerung . Da mir aber viele aus dem Gegenverkehr kurz aufgeblendet haben bin ich stutzig geworden und habe bei nächster Gelegenheit die Scheinwerfer kontrolliert.

Und siehe da, einer war kaputt.

Danke.

Man muss natürlich auch willig sein solche Nachrichten zu empfangen.

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am 3. Februar 2016 um 7:30

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. Februar 2016 um 12:02:14 Uhr:

Zitat:

@mamarracho schrieb am 1. Februar 2016 um 11:55:40 Uhr:

 

Ich wechsel mein Licht wann es mir passt und nicht wie es die selbsternannten Ordnungshüter so möchten.

Aber ich wette die Warnungen vor Blitzern nimmst Du dankend an.

Ja so ist das mit dem geben und nehmen.

Man/n Dir will doch keiner was Böses, es ist ein gut gemeinter Tipp,....sage ich, als ein von Dir selbsternannter Ordnungshüter, genannter. :D

Ob Tipp oder nicht interessiert mich nicht. Ich sehe selber wenn mein Licht nicht geht und es ist meine Sache wann ich es tausche. Auch jetzt sieht man Hilfspolizisten die einen tagsüber anleuchten weil man kein Licht anhat. Da gibt es immer die Lichthupe zurück :rolleyes:

Und für Blitzer bin ich nicht dankbar, dafür gibt es Handys.

Zitat:

@mamarracho schrieb am 3. Februar 2016 um 08:30:49 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. Februar 2016 um 12:02:14 Uhr:

 

Aber ich wette die Warnungen vor Blitzern nimmst Du dankend an.

Ja so ist das mit dem geben und nehmen.

Man/n Dir will doch keiner was Böses, es ist ein gut gemeinter Tipp,....sage ich, als ein von Dir selbsternannter Ordnungshüter, genannter. :D

Ich sehe selber wenn mein Licht nicht geht .

Ich bin da leider nicht so perfekt wie Du, gerade in der Stadt, wo alles beleuchtet ist oder in der Dämmerung sehe ich das nicht.

Zitat:

und es ist meine Sache wann ich es tausche

Solange Du das Auto stehen lässt hast Du da Recht.

am 3. Februar 2016 um 7:49

Wieso perfekt? Ein Blick ins Kombiinstrument reicht völlig. Hat man dies nicht sieht man es an der Garagenwand, dem vorderem Auto oder in dem Schaufenster. Augen auf !

Und ich werde es deswegen garantiert nicht stehenlassen :rolleyes:

Zitat:

@mamarracho schrieb am 3. Februar 2016 um 08:30:49 Uhr:

Ob Tipp oder nicht interessiert mich nicht. Ich sehe selber wenn mein Licht nicht geht und es ist meine Sache wann ich es tausche. Auch jetzt sieht man Hilfspolizisten die einen tagsüber anleuchten weil man kein Licht anhat. Da gibt es immer die Lichthupe zurück :rolleyes:

Mir persönlich ist es egal, ob und wann du die Scheinwerfer wechselst... Nur sollte es dir bewusst sein, das es die Konsequenz deines eigenen Handelns ist. Andere Autofahrer nervts, weil ein Licht von dir nicht geht. Dich nervts, weil andere dich darauf hinweisen. Dein gejaule klingt ja schon fast so, als wenn das defekte Abblendlicht bei dir ein Dauerzustand ist.

Von der Gefahrenseite her, habe ich nichts einzuwenden, das man so fahren kann. Ein Motorrad mit Beiwagen ist schließlich genau so unterwegs. Ich habe sogar einen Vorteil, wenn andere so fahren, weil im Falle eines Unfalles die Versicherrung nicht den gesamten Schaden zahlen muss.

Zitat:

@mamarracho schrieb am 3. Februar 2016 um 08:49:58 Uhr:

Wieso perfekt? Ein Blick ins Kombiinstrument reicht völlig. Hat man dies nicht sieht man es an der Garagenwand, dem vorderem Auto oder in dem Schaufenster. Augen auf !

Und ich werde es deswegen garantiert nicht stehenlassen :rolleyes:

Eine Ausfallanzeige im Cockpit gibt es bei mir nicht.

 

Und perfekt meinte ich das Du alles ohne Hilfe anderer hinbekommst, Dich gar belästigst fühlst.

Aber ist ja auch alles egal.

Du machst das schon, musst dann halt mit den entsprechenden Konsequenzen leben.

am 3. Februar 2016 um 8:09

Gestern dachte ich im Dunkeln kommt mir ein Motorrad entgegen. War aber nicht so. Da waren an einem Auto wohl Standlicht und Abblendlicht an einem Scheinwerfer defekt.

Gruß Frank,

Einäugig nur auf dem Roller uterwegs. ;)

am 3. Februar 2016 um 8:41

Zitat:

@MvM schrieb am 3. Februar 2016 um 09:04:33 Uhr:

Zitat:

@mamarracho schrieb am 3. Februar 2016 um 08:30:49 Uhr:

Ob Tipp oder nicht interessiert mich nicht. Ich sehe selber wenn mein Licht nicht geht und es ist meine Sache wann ich es tausche. Auch jetzt sieht man Hilfspolizisten die einen tagsüber anleuchten weil man kein Licht anhat. Da gibt es immer die Lichthupe zurück :rolleyes:

Mir persönlich ist es egal, ob und wann du die Scheinwerfer wechselst... Nur sollte es dir bewusst sein, das es die Konsequenz deines eigenen Handelns ist. Andere Autofahrer nervts, weil ein Licht von dir nicht geht. Dich nervts, weil andere dich darauf hinweisen. Dein gejaule klingt ja schon fast so, als wenn das defekte Abblendlicht bei dir ein Dauerzustand ist.

Dauerzustand? Ne bestimmt nicht. Es kann aber vorkommen, dass es mal eine Woche so bleibt und dann brauche ich keine Oberlehrer.

Etwas, dass in die Kategorie passt:

Hatte letztens wieder einen Strategen, der in der Dämmerung und Schneetreiben nur die nachgerüsteten TFL an hatte. (Er kam vom Rastplatz)

Meine Lichthupensignale hat er mit Antippen der Bremse quittiert. Bis er es dann doch irgendwann verstanden hat.

Und ja, da bin ich gerne Oberlehrer ;-)

Manchmal hilft da auch kurz immer mal die eigene Beleuchtung aus und wieder ein schalten.

Bei eigenem Xenon ist das nicht so toll.

Ok, bei Xenon kein guter Vorschlag!

Zitat:

@mamarracho schrieb am 3. Februar 2016 um 09:41:49 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 3. Februar 2016 um 09:04:33 Uhr:

 

Mir persönlich ist es egal, ob und wann du die Scheinwerfer wechselst... Nur sollte es dir bewusst sein, das es die Konsequenz deines eigenen Handelns ist. Andere Autofahrer nervts, weil ein Licht von dir nicht geht. Dich nervts, weil andere dich darauf hinweisen. Dein gejaule klingt ja schon fast so, als wenn das defekte Abblendlicht bei dir ein Dauerzustand ist.

Dauerzustand? Ne bestimmt nicht. Es kann aber vorkommen, dass es mal eine Woche so bleibt und dann brauche ich keine Oberlehrer.

Nachts mit Kerzenbeleuchtung zu fahren, darf nur die Bundeswehr bei Manövern und im Einsatz.

Da deine Fahrten nicht in diese Kategorie fallen, gilt für dich die StVO.

siehe:

http://www.motor-talk.de/forum/aufblenden-wenn-bei-dem-gegenverkehr-ein-scheinwerfer-nicht-funktioniert-t5570446.html?page=7#post46092752

Wenn du machen willst, was du willst, dann ziehe auf eine einsame Insel. Dort interessiert es keinen was du tust und du stellst nur für dich eine Gefahr dar.

PS: Immer wieder schön zu lesen, dass jeder der andere auf Misstände bzw. mgl. Gefahren aufmerksam macht, ein Oberlehrer ist.

Schuld sind immer die anderen und Deppen sowieso.

Genau! Oberleher bedeutet aber Nötigung durch Blendung. Niemand hat das recht andere wg. sowas anzublenden.

meine Meinung.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 3. Februar 2016 um 12:44:32 Uhr:

Genau! Oberleher bedeutet aber Nötigung durch Blendung. Niemand hat das recht andere wg. sowas anzublenden.

meine Meinung.

Es ist nicht verboten Lichthupe zu geben, sofern es als Warnhinweis oder ausserhalb geschlossener Ortschaften als Überholankündigung dient. ;)

http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/100-16-warnzeichen

Hinweis auf eine defekte Beleuchtung ist eine Warnung, da dies eine gewisse Gefahr stellt.

Es sollte kein Dauerfeuer sein, aber 1x ist gestattet.

1x Lichthupe erfüllt nicht den Tatbestand einer Nötigung. Das hätten viele gern.

Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer unerwünschten Handlung zwingt.

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Durch die Lichthupe kann ich dich zu nichts zwingen, noch wende ich Gewalt an oder drohe dir. ;)

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 3. Februar 2016 um 12:44:32 Uhr:

Genau! Oberleher bedeutet aber Nötigung durch Blendung. Niemand hat das recht andere wg. sowas anzublenden.

meine Meinung.

...jetzt wird es aber wirklich albern. :D:D:D

Wenn es um Verkehrssicherheit geht hat man ganz andere "Rechte".

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