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Audi/VW 3-Wege Finanzierung - Auto selbst verkaufen

Themenstarteram 6. Februar 2023 um 19:53

Hallo liebes Forum,

ich habe einen Audi S3 im Leasing, das ich nun durch eine Finanzierung ablösen möchten. Mein Händler hat mir einen Kredit mit hoher Schlussrate und verbrieftem Rückgaberecht angeboten. Soweit so gut.

Ich habe per E-Mail bestätigt bekommen, dass ich das Auto auch jederzeit selbst verkaufen kann und den Kredit kostenfrei ablösen kann.

Eine Vereinbarung dazu kann ich im - nehme an es ist ein Audi Bank Standardvertrag - nicht finden.

Es wurde zudem besprochen, dass ich das Darlehen jederzeit kostenlos und komplett zurückzahlen kann.

Im Vertrag finden ich aber nun eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1%.

Gibt es Erfahrungen, ob ein Verkauf des Autos und kostenlose Gesamttilgung möglich ist?

Eigentümer ist ja die Bank....

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8 Antworten

Von wem sind denn die Nachrichten bzgl. verbrieften Rückgaberecht, kostenfreier Ablösung? Vom Händler? Der ist nicht dein Vertragspartner. Und was der dir erzählt, ist Schall und Rauch, wenn im schriftlichen Vertrag was anderes steht.

Themenstarteram 6. Februar 2023 um 21:39

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Februar 2023 um 21:36:16 Uhr:

Von wem sind denn die Nachrichten bzgl. verbrieften Rückgaberecht, kostenfreier Ablösung? Vom Händler? Der ist nicht dein Vertragspartner. Und was der dir erzählt, ist Schall und Rauch, wenn im schriftlichen Vertrag was anderes steht.

Ja, genau. Das verbriefte Rückgaberecht habe ich auch schriftlich. Die anderen beiden Punkte nicht.

Vom Händler schriftlich oder von der Audi Bank?

Wahrscheinlich meint der Händler mit dem kostenlos das es keine Bearbeitungsgebühren usw. gibt. Er sieht die gesetzliche Vorgabe mit den 1% wahrscheinlich als kostenfrei an. Immerhin wird der Darlehenszins höher sein, du bekommtst die Zinsen für die Restlaufzeit gutgeschrieben. Für den Betrag der Sondertilgung halt 1% abgezogen.

Rechnet sich trotzdem.

Ich bin nicht so alt mit 45 aber vor 25 Jahren war es ein Unding was die Banken berechnet haben. Da blieb meist keine Ersparnis an Zinsen übrig. Nur das gute Gefühl weniger Kreditschuld zu haben. Undurchsichtige Formeln zur Berechnung, nicht nachvollziehbar. Reine Willkür und dir wurde die Möglichkeit eingeräumt, der Bank einen geringeren Schaden nachzuweisen.... Unmöglich... Von daher sind die 1% ein Segen!

Wichtig ist, das du schwarz auf weiß die Rückkaufvereinbarung hast, mit einem festen Wert! Nicht das Sondertilgungen diesen Wert mindern, weil es sich auf die Schlusßrate bezieht.

Die Bank wird dir nie und nimmer eine Sondervereinbarung einräumen. Letztlich kannst du froh sein, das du das Auto kaufen darfst.

"das du schwarz auf weiß die Rückkaufvereinbarung hast"

sofern sie von der Audi-Bank ist. Vom Händler nutzt sie wenig.

Ich kenne Rückkaufvereinabarungen nur auf Händlerpapier. Und wenn der dann nicht mehr ist zum Zeitpunkt der Rückgabe hat man Pech.

Gibt es das denn überhaupt irgendwo, dass die Bank für den Rückkaufswert garantiert?

Ich kenne das nur beim Leasing, ausser beim Restwertleasing.

Also von 2 anderen Herstellern kenne ich es nur so, dass die Rückkaufvereinbarung jeweils vom Händler und nicht von der Bank ist. Macht ja auch Sinn.

Zitat:

@benprettig schrieb am 8. Februar 2023 um 08:37:42 Uhr:

Ich kenne Rückkaufvereinabarungen nur auf Händlerpapier. Und wenn der dann nicht mehr ist zum Zeitpunkt der Rückgabe hat man Pech.

Gibt es das denn überhaupt irgendwo, dass die Bank für den Rückkaufswert garantiert?

Ich kenne das nur beim Leasing, ausser beim Restwertleasing.

Ich hab früher einige Male über eine nicht herstellergebundene Gesellschaft Fahrzeug geleast. Da gab es einen vordefinierten Restwert, zu dem ich das Fahrzeug auf deren Wunsch übernehmen musste. War damals steuerlich sehr vorteilhaft - 2 Jahre Leasingzeit, 10% Restwert. Heute leider nicht mehr möglich.

Aber auch damals wurde mir vertraglich nicht das Recht eingeräumt, das Fahrzeug kaufen zu wollen. Ich musste es kaufen, wenn die Leasinggesellschaft das wollte (gewollt haben die aber immer, weil sie sich nicht mit dem Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen oder Anlagen beschäftigten).

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