Audi-Partner verkauft Fahrzeug mit Motorschaden
Hallo liebe Gemeinde.
Nach monatelanger Suche, habe ich Ende November endlich den S6 Avant V10 (mein erster Audi) gefunden, der uns von der Ausstattung her perfekt gefiel. Keine Sekunde zu spät, denn wegen Familienzuwachs musste unser Zweisitzer noch vor "Wintereinbruch" weichen und ein Kombi her.
Die lange Fassung: Der Wagen stand zwar 500 km vom Wohnort entfernt aber mein Vertrauen in die Qualität gebrauchter Fahrzeuge, die direkt von Audi angeboten werden, war (bisher) entsprechend groß. Der Audi-Händler aus Baden-Württemberg (Zollernalb) versicherte mir, dass das Fahrzeug bei 88 tkm technisch in tadellosem Zustand sei. Zudem wird noch der 110-Punkte-Check gemacht, bei dem das Fahrzeug noch mal intensiv auf Herz und Nieren geprüft wird. Eine frische Inspektion mit Ölwechsel wurde mir auch versprochen. Ein Audi-Gebrauchtwagengarantie gibt obendrauf, Sommer- und Winterbereifung so wie Bremsen wird auch alles neu gemacht, TÜV/AU ja sowieso. Tja dann ... prima, gekauft und zurück an den Wickeltisch.
Einige Tage später (kurz vor einer anstehenden Dienstreise) habe ich das Fahrzeug dann Freudestrahlend :D in Empfang genommen. Die Bremsen waren neu, die Winterreifen neu und montiert das Fahrzeug ohne Kratzer und Steinschläge und mit top gepflegter Innenausstattung, also (fast) wie versprochen. Also bestens, nur leider keine Zeit und somit der Frau die Schlüssel in die Hand gedrückt (wie sich herausstellte hätte DAS nicht meine Sorge seien müssen) und ab in den Flieger.
Die kurze Fassung: Drei Wochen später fahre ich den "neuen" Wagen dann zum ersten mal in die Garage und da fällt mir bei offenem Fenster (!) durch die Geräuschreflektion von der Wand her ein leises Klopfen auf und das war nicht der Weihnachtsmann an der Tür! Also beim Audi-Händler vor Ort einen Termin geben lassen (Heiligabend Vormittags, das musste ja schief gehen) und den Wagen vorgestellt. Erste Diagnose: Kolbenkipper! :mad: Tolle Bescherung! Endoskopietermin: 2. Januar. "Dann sehen wir weiter und stellen einen Kulanzantrag." meint der Händler vor Ort (Audi-Fischer in Jena). Ärgerlich ist das zwar, aber gut wenn das mit der "Kulanz" (nicht Garantie!) klappt, werde ich sicherlich nicht nachtragend sein. Gerne geb ich den Wagen auch gegen den vollen Kaufpreis zurück und such mir 'nen neuen, bin nach der Überführung ja noch keine 400 km damit gefahren! Aber Garantie oder Kostenbeteiligung á la halbe-halbe will ich definitiv nicht an der Backe haben, notfalls werd ich das ganze einem Rechtsanwalt übergeben (auch wenn ich die nicht sonderlich mag).
Nun die Frage: Hand aufs Herz. Kann es sein, dass so etwas bei der Überprüfung von 110 (in Worten Einhunderundzehn !!) Punkten beim Gebrauchtwagencheck nicht auffällt?! Ich zitiere mal aus der Liste von Audi nur drei Punkte: "Startverhalten Motor", "Ordnungsgemäßes Leerlaufverhalten" und "Motorverhalten während der Fahrt" werden geprüft. Ich bin kein Automechaniker und habe es selber auch erst bei genauerem hinhören bemerkt, aber auch bei der Inspektion, also beim Ölwechsel (Umstellung von Longlife auf Festintervall) hätte DAS doch ebenfalls auffallen müssen, oder?
Mal sehen wie es weitergeht.
Beste Antwort im Thema
also mal kurz zusammengefasst:
Gewährleistung: ist 2 Jahre, kann auf 1 Jahr begrenzt werden. Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass bei Übergabe des Fahrzeugs der Mangel bestand. Gewährleistung ist Sachmangelhaftung bezogen auf den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe. Der Händler(!) muss sie gewähren. Er darf nach eigenem Ermessen handeln und muss lediglich den Mangel beseitigen. Wie er das macht, steht ihm frei. Hauptsache, der Mangel ist weg.
Bei Kauf von Gewerbetreibenden an Gewerbetreibende kann die Gewährleistung auch ausgeschlossen werden.
Garantie: ist grundsätzlich freiwillig. Die Garantiebedingungen legen fest, auf was du Garantie hast. Ab bestimmten Laufleistungen oder einem bestimmten Alter ist eine Selbstbeteiligung möglich. Garantieleistungen können gemäß den Bedingungen auch vor Ort beim Händler durchgeführt werden. Das hat nichts mit dem Verkäufer zu tun.
Kulanz ist eine "Hilfe" des Händlers oder der Marke bei unerwarteten Problemen und hilft i.d.R. nachdem Garantie und Gewährleistung entfallen.
Sollte bei dir also die Gewährleistung greifen, was grundsätzlich erstmal super wäre, dann musst du dich trotzdem an den Verkäufer wenden! Du kannst nicht einfach woanders hingehen! Zumindest nicht, wenn du deinen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen willst. Wenn der Verkäufer es aber erlaubt, darfst du dann auch zu einem anderen Händler. Jedoch, siehe oben, obliegt es dem Verkäufer, zu entscheiden, wie er den Mangel beseitigt. Vielleicht holt er den Wagen ja auch mit einem Abschlepper zu sich und gibt dir ein Ersatzauto. Ein Motortausch ist ja nicht gerade ne Kleinigkeit.
Viele Grüße aus Erfurt
alle Angaben ohne Gewähr. Ich bin kein Anwalt.
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36 Antworten
@Jumbo:
Es würde mich nicht wundern, wenn diese Unerreichbarkeit fort hält. Ich emphehle dir einen Anwalt, wenn meine Vermutung stimmt.
Zitat:
Original geschrieben von Jumbo-888
So, heute wurde der Kolbenkipper nun offiziell per Endoskopie bestätigt.
Wie es allerdings weitergeht steht noch nicht fest. Der Verkäufer aus Baden-Württemberg war heute nicht zu erreichen. :rolleyes:
Setz ihn in verzug, in dem du ihn aufforderst, nachzuerfüllen bis zum xx.xx.xxxx. Natürlich per einschreiben/rückschein. wenn er nicht reagiert kannst du immernoch handeln.
Moin moin.
Nachdem ich die Sache nun nach 2 Monaten als vorerst abgeschlossen betrachte, kann ich sagen: Ende gut und vorerst alles gut.
Audi (Konzern) hat die Materialkosten kulant übernommen. Getauscht wurde (nur) der Rumpfmotor. Die Kosten für die Arbeitskraft hat der Händler über die Garantie abgewickelt. Bezahlt haben also die Versicherung (VW) und Audi (Konzern). Auf den ATM gibt es eine unabhängige "Reparaturgewährleistung" über 6 Monate.
Die Reparatur hatte einen terminlichen Vorlauf von 3 Wochen während dem ich mit meinem S6 noch "vorsichtig" fahren durfte. In der Zwischenzeit wurden die Teile beschafft. Für den Reparaturzeitraum habe ich einen A6 bekommen, ein A8 war z.Z. nicht in der Flotte zu haben. Hätte ich noch länger auf die Reparatur warten müssen und das wollte ich nicht. Die Reparatur hat übrigens nur 3 Tage gedauert.
Nach dem Tausch war erstmal vorsichtiges Einfahren auf den ersten 500 km angesagt und dann noch mal vorstellen bei Audi. Daher schreibe ich auch erst jetzt.
Ob sich eine wesentliche Wertminderung durch den ATM beim Wiederverkauf ergibt kann ich nicht sagen (erstmal alles Gut). Insofern habe ich trotz "neuem Motor" nicht das Gefühl das mit ein Vorteil entstanden ist. Der Händler ist allerdings fein raus (alles Gut).
Die Werkstatt hat mir noch mal die Kalkulation gezeigt: Die Kosten für den Tausch liegen übrigens deutlich im 5-stelligen Bereich. Da wird einem klar warum der Kolbenkipper auch bei einem noch recht frischen S6 schnell als Totalschaden gilt.
Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Beiträge! :-)
J.
...schön,daß es für dich einigermaßen glimpflich abgelaufen ist....hoffentlich,haben die aber nicht wieder LL-Öl eingefüllt...wenn ja,schnellstens umstellen lassen....viel Spaß und gute Fahrt,von nun an!
Zitat:
hoffentlich,haben die aber nicht wieder LL-Öl eingefüllt...
Ne ne, war auch schon vorher nicht.
Würde es als Käufer positiv sehen, wenn ein neuer Motor von Audi verbaut wurde!
Zitat:
Original geschrieben von Jumbo-888
Zitat:
hoffentlich,haben die aber nicht wieder LL-Öl eingefüllt...
Ne ne, war auch schon vorher nicht.
Echt nicht? Hast du diese Info sicher? Seit wann lief die Maschine auf Festintervall?