Audi-Partner verkauft Fahrzeug mit Motorschaden
Hallo liebe Gemeinde.
Nach monatelanger Suche, habe ich Ende November endlich den S6 Avant V10 (mein erster Audi) gefunden, der uns von der Ausstattung her perfekt gefiel. Keine Sekunde zu spät, denn wegen Familienzuwachs musste unser Zweisitzer noch vor "Wintereinbruch" weichen und ein Kombi her.
Die lange Fassung: Der Wagen stand zwar 500 km vom Wohnort entfernt aber mein Vertrauen in die Qualität gebrauchter Fahrzeuge, die direkt von Audi angeboten werden, war (bisher) entsprechend groß. Der Audi-Händler aus Baden-Württemberg (Zollernalb) versicherte mir, dass das Fahrzeug bei 88 tkm technisch in tadellosem Zustand sei. Zudem wird noch der 110-Punkte-Check gemacht, bei dem das Fahrzeug noch mal intensiv auf Herz und Nieren geprüft wird. Eine frische Inspektion mit Ölwechsel wurde mir auch versprochen. Ein Audi-Gebrauchtwagengarantie gibt obendrauf, Sommer- und Winterbereifung so wie Bremsen wird auch alles neu gemacht, TÜV/AU ja sowieso. Tja dann ... prima, gekauft und zurück an den Wickeltisch.
Einige Tage später (kurz vor einer anstehenden Dienstreise) habe ich das Fahrzeug dann Freudestrahlend :D in Empfang genommen. Die Bremsen waren neu, die Winterreifen neu und montiert das Fahrzeug ohne Kratzer und Steinschläge und mit top gepflegter Innenausstattung, also (fast) wie versprochen. Also bestens, nur leider keine Zeit und somit der Frau die Schlüssel in die Hand gedrückt (wie sich herausstellte hätte DAS nicht meine Sorge seien müssen) und ab in den Flieger.
Die kurze Fassung: Drei Wochen später fahre ich den "neuen" Wagen dann zum ersten mal in die Garage und da fällt mir bei offenem Fenster (!) durch die Geräuschreflektion von der Wand her ein leises Klopfen auf und das war nicht der Weihnachtsmann an der Tür! Also beim Audi-Händler vor Ort einen Termin geben lassen (Heiligabend Vormittags, das musste ja schief gehen) und den Wagen vorgestellt. Erste Diagnose: Kolbenkipper! :mad: Tolle Bescherung! Endoskopietermin: 2. Januar. "Dann sehen wir weiter und stellen einen Kulanzantrag." meint der Händler vor Ort (Audi-Fischer in Jena). Ärgerlich ist das zwar, aber gut wenn das mit der "Kulanz" (nicht Garantie!) klappt, werde ich sicherlich nicht nachtragend sein. Gerne geb ich den Wagen auch gegen den vollen Kaufpreis zurück und such mir 'nen neuen, bin nach der Überführung ja noch keine 400 km damit gefahren! Aber Garantie oder Kostenbeteiligung á la halbe-halbe will ich definitiv nicht an der Backe haben, notfalls werd ich das ganze einem Rechtsanwalt übergeben (auch wenn ich die nicht sonderlich mag).
Nun die Frage: Hand aufs Herz. Kann es sein, dass so etwas bei der Überprüfung von 110 (in Worten Einhunderundzehn !!) Punkten beim Gebrauchtwagencheck nicht auffällt?! Ich zitiere mal aus der Liste von Audi nur drei Punkte: "Startverhalten Motor", "Ordnungsgemäßes Leerlaufverhalten" und "Motorverhalten während der Fahrt" werden geprüft. Ich bin kein Automechaniker und habe es selber auch erst bei genauerem hinhören bemerkt, aber auch bei der Inspektion, also beim Ölwechsel (Umstellung von Longlife auf Festintervall) hätte DAS doch ebenfalls auffallen müssen, oder?
Mal sehen wie es weitergeht.
Beste Antwort im Thema
also mal kurz zusammengefasst:
Gewährleistung: ist 2 Jahre, kann auf 1 Jahr begrenzt werden. Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass bei Übergabe des Fahrzeugs der Mangel bestand. Gewährleistung ist Sachmangelhaftung bezogen auf den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe. Der Händler(!) muss sie gewähren. Er darf nach eigenem Ermessen handeln und muss lediglich den Mangel beseitigen. Wie er das macht, steht ihm frei. Hauptsache, der Mangel ist weg.
Bei Kauf von Gewerbetreibenden an Gewerbetreibende kann die Gewährleistung auch ausgeschlossen werden.
Garantie: ist grundsätzlich freiwillig. Die Garantiebedingungen legen fest, auf was du Garantie hast. Ab bestimmten Laufleistungen oder einem bestimmten Alter ist eine Selbstbeteiligung möglich. Garantieleistungen können gemäß den Bedingungen auch vor Ort beim Händler durchgeführt werden. Das hat nichts mit dem Verkäufer zu tun.
Kulanz ist eine "Hilfe" des Händlers oder der Marke bei unerwarteten Problemen und hilft i.d.R. nachdem Garantie und Gewährleistung entfallen.
Sollte bei dir also die Gewährleistung greifen, was grundsätzlich erstmal super wäre, dann musst du dich trotzdem an den Verkäufer wenden! Du kannst nicht einfach woanders hingehen! Zumindest nicht, wenn du deinen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen willst. Wenn der Verkäufer es aber erlaubt, darfst du dann auch zu einem anderen Händler. Jedoch, siehe oben, obliegt es dem Verkäufer, zu entscheiden, wie er den Mangel beseitigt. Vielleicht holt er den Wagen ja auch mit einem Abschlepper zu sich und gibt dir ein Ersatzauto. Ein Motortausch ist ja nicht gerade ne Kleinigkeit.
Viele Grüße aus Erfurt
alle Angaben ohne Gewähr. Ich bin kein Anwalt.
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36 Antworten
Hallo,
ich hatte den gleichen Fall bei meinem 3.2l.
Ich kann Dir nur raten, alles schriftlich und am Besten per Einschreiben zu machen.
Ich hatte ein Audizentrum das sich richtig quer gestellt hat.
Bei mir war es Ostern und ich wurde nur vertröstet.
Zuerst wollte mir das Audizentrum den Eigenanteil der Gebrauchtwagengarantie anlasten. Wie hier schon richtig beschrieben wurde ist es allerdings ein Sachmangel der bereits vor dem Kauf bestand. Daher greift die Händler-Gewährleistung. Auch dies wurde schon richtig beschrieben, dass das Verkäuferautohaus das Recht hat, den Sachmangel selbst zu beheben, daher solltest Du es dringend mit dem Verkäufer klären.
Nachdem "mein" Audizentrum bei mir nicht durch kam, hatten Sie eine neue Idee um Geld zu machen. Sie wollten mir die Wertsteigerung durch den Tauschblock in Höhe von knapp 700€ gelten machen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich dann den Anwalt eingeschaltet.
Ich musste zwar keine Cent bezahlen hatte aber über einen Monat lang Ärger.
Wie gesagt das Ganze hatte mir gezeigt, dass es gut ist wenn man alles schriftlich hat, immerhin waren es kosten von knapp 12T€ und ich denke zu verschenken hat keiner was (Käufer und Verkäufer).
Vielen Dank für die vielen Antworten! :D
Den Verkäufer habe ich per Email informiert (eine Empfangsbestätigung habe ich unaufgefordert erhalten). Wir hatten bis dato auch immer per Email kommuniziert, insofern sehe ich im Medium jetzt nicht das Problem. Sollte es am 2.1. tatsächlich keine Reaktion geben (wovon ich jetzt mal nicht ausgehen möchte), dann halt Einschreiben.
Wie gesagt wurde, um den Schaden zu dokumentieren und überhaupt zweifelsfrei feststellen zu können, soll eine Endoskopie gemacht werden. Die Kosten dafür lege ich mit 200 EUR aus. Unterschrieben habe ich noch nix! Darüber hinaus werde ich mich natürlich nicht verpflichten, da muss dann erstmal eine schriftliche Klärung her.
Was mich ärgert, ist dass Audi eine Versprechen macht, und zwar "Hervorragende Gebrauchtwagen." mit "Intensiv geprüft, daher in ausgezeichnetem Zustand – eben kompromisslos Audi." und sich dann herausstellt das vom Audi-Partner dabei die größten Dinger nicht festgestellt werden, siehe auch den Post von woody99_3.2. Politisch korrekt gesagt: Da könnte das Qualitätsmanagement des Unternehmens Audi doch Verbesserungspotential erkennen und die Chance nutzen durch gezielte Maßnahmen, in der Kooperation mit den Audi-Partnern, eine bessere Nachhaltigkeit seine Werbeziele zu erreichen und eine wettbewerbsführende Leistung zu erbringen. :eek:
Bzgl. Audi verstehe ich den Ärger und denke auch, dass die da proaktiv handeln sollten.
Der Verkäufer wird aber vermutlich nicht wissentlich einen Wagen mit Motorschaden verkauft haben. Der weiß doch ganz genau, dass er die Kosten trägt, wenn der Schaden auffällig wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er vorsätzlich einen kaputten V10 mit dem Risiko verkauft, da 20.000€ drauflegen zu müssen. Wenn dein Fall wie bei woody99_3,2 läuft, aber ohne die Verzögerung und "Betrugsversuche" (bezogen auf die Gewährleistungsansprüche und kostenfreie Mangelbeseitigung), dann wäre das von Seiten des Verkäufers meiner Ansicht nach ok - auch wenn es komisch ist, dass ein offensichtlicher Schaden nach 400km dem Kunden auffällt und nicht dem Verkäufer beim Check vor der Übernahme. Aber "da steckt man nicht drin".
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Bzgl. Audi verstehe ich den Ärger und denke auch, dass die da proaktiv handeln sollten.
Der Verkäufer wird aber vermutlich nicht wissentlich einen Wagen mit Motorschaden verkauft haben. Der weiß doch ganz genau, dass er die Kosten trägt, wenn der Schaden auffällig wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er vorsätzlich einen kaputten V10 mit dem Risiko verkauft, da 20.000€ drauflegen zu müssen. Wenn dein Fall wie bei woody99_3,2 läuft, aber ohne die Verzögerung und "Betrugsversuche" (bezogen auf die Gewährleistungsansprüche und kostenfreie Mangelbeseitigung), dann wäre das von Seiten des Verkäufers meiner Ansicht nach ok - auch wenn es komisch ist, dass ein offensichtlicher Schaden nach 400km dem Kunden auffällt und nicht dem Verkäufer beim Check vor der Übernahme. Aber "da steckt man nicht drin".
Das ist so nicht ganz richtig. Bei mir waren 85Tkm auf der Uhr. Durch die Gebrauchtwagengarantie wurde meinem Händler die vollen Arbeitsstunden erstattet und bin mir nicht mehr ganz sicher ob es 60 oder 70% der Teile waren. Es waren ca. 2000-2500€ die das Autohaus nicht von der GW Garantie bekommen hätten. Das Autohaus hatte allerdings bei Audi einen Kulanzantrag gestellt und haben von denen 3200€ bekommen (das habe ich nur mitbekommen weil die 3200€ von mir gefordert wurden, Fehlet vom Bearbeiter).
D.h. das Autohaus hat einen geringes Plus bei der Sache gemacht und die Werkstatt für eine Woche ausgelastet gehabt.
Bei mir war das Geräusch nur beim Starten für ca. 3s welches auf keinen Fall zu überhören war. Bei der Probefahrt war leider die Batterie leer und daher war ich beim Starten nicht dabei.
Es gibt ja nicht nur einen Check bei der Übergabe, sondern auch wenn der Audi-Partner das Fahrzeug vom Vorbesitzer kauft, oder es aus einem Leasing zurücknimmt oder sonstwas (Ankauf eben). Dabei wird so ein Fahrzeug penibel kontrolliert. Ich erinnere mich mal an eine Leasingrücknahme bei der alten Möhre von meiner Frau (kleiner Chevrolet) bei der ich dabei war. Da wurde das Fahrzeug peinlich genau untersucht und jeder noch so kleine Popel dann auf den Restwert des Fahrzeugs angerechnet um diesen entsprechend zu drücken und ggfs. noch Forderungen an den Kunden zu stellen.
Wenn man das Fahrzeug auf Grund eines festgestellten Schadens zu einem geringen Restwert ankauft und es dann aber zum üblichen Gebrauchtwert verkauft (dabei den Schaden verschweigt), ist das sicherlich ein fettes Geschäft. Die Differenz zahlt die Versicherung und der Konzern. :eek:
Aber so viel kriminelle Energie will ich dem Verkäufer hier nicht unterstellen und jetzt auch gar nicht lange Weiterspekulieren und hoffe das alles reibungslos durch Audi und seine Partner geregelt wird. :)
Zitat:
Original geschrieben von Jumbo-888
Es gibt ja nicht nur einen Check bei der Übergabe, sondern auch wenn der Audi-Partner das Fahrzeug vom Vorbesitzer kauft, oder es aus einem Leasing zurücknimmt oder sonstwas (Ankauf eben). Dabei wird so ein Fahrzeug penibel kontrolliert. Ich erinnere mich mal an eine Leasingrücknahme bei der alten Möhre von meiner Frau (kleiner Chevrolet) bei der ich dabei war. Da wurde das Fahrzeug peinlich genau untersucht und jeder noch so kleine Popel dann auf den Restwert des Fahrzeugs angerechnet um diesen entsprechend zu drücken und ggfs. noch Forderungen an den Kunden zu stellen.
Wenn man das Fahrzeug auf Grund eines festgestellten Schadens zu einem geringen Restwert ankauft und es dann aber zum üblichen Gebrauchtwert verkauft (dabei den Schaden verschweigt), ist das sicherlich ein fettes Geschäft. Die Differenz zahlt die Versicherung und der Konzern. :eek:
Aber so viel kriminelle Energie will ich dem Verkäufer hier nicht unterstellen und jetzt auch gar nicht lange Weiterspekulieren und hoffe das alles reibungslos durch Audi und seine Partner geregelt wird. :)
Irgendwie "lustig" ich hatte zu meiner Zeit genau die selben Überlegungen, vor allem weil meiner auch ein Leasingrückläufer war.
Ganz ehrlich was besseres kann einem doch gar nicht passieren. Du bekommst ein neuen Motor von Audi :). Klar ist es erstmal Ärgerlich im Moment, da die Freude auf eines neues Auto immer groß ist. Schlimmer wäre es doch gewesen, der Kolbenkipper wäre 7 Monate nach deim Kauf gewesen ;).
Trink einfach heute ein auf das Autohaus :) und freue dich das Du einen neuen Motor bekommst ! Ist wie ein 6er im Lotto :)
Guten Rutsch !
Zitat:
Original geschrieben von audi_meister
Ganz ehrlich was besseres kann einem doch gar nicht passieren. Du bekommst ein neuen Motor von Audi :). Klar ist es erstmal Ärgerlich im Moment, da die Freude auf eines neues Auto immer groß ist. Schlimmer wäre es doch gewesen, der Kolbenkipper wäre 7 Monate nach deim Kauf gewesen ;).
Trink einfach heute ein auf das Autohaus :) und freue dich das Du einen neuen Motor bekommst ! Ist wie ein 6er im Lotto :)
Guten Rutsch !
Naja da kann man so oder so sehen. Es wird ja nur der Rumpfmotor gewechselt, d.h. der Kopf und alle Anbauteile sind alt. Gerade die Kette welche auch oft Probleme macht ist die vom alten Motor. Und von einem Motorrumpf erwarte ich eigentlich bei Audi das er mich und noch viele KM mehr überlebt.
Ich sehe es nicht als zugewinn, im Gegenteil hast Du mal versucht ein Auto mit ATM zu verkaufen?
Einen Vorteil durch einen ATM sehe ich auch nicht recht. Recht schwer zu verkaufen, manche machen da einen großen Bogen drum.
Was der Neubesitzer hört, müsste eigentlich auch der Verkäufer hören. Bischen peinlich ist es allemal. Mal schaun, ob dieser jetzt anstandlos und kundenorientiert agiert. Wäre ja zu hoffen und zu erwarten. Berichte mal wie AM Zollernalb (die dürften es ja wohl vermutlich sein) so reagiert.
Zitat:
Original geschrieben von woody99_3.2
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Bzgl. Audi verstehe ich den Ärger und denke auch, dass die da proaktiv handeln sollten.
Der Verkäufer wird aber vermutlich nicht wissentlich einen Wagen mit Motorschaden verkauft haben. Der weiß doch ganz genau, dass er die Kosten trägt, wenn der Schaden auffällig wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er vorsätzlich einen kaputten V10 mit dem Risiko verkauft, da 20.000€ drauflegen zu müssen. Wenn dein Fall wie bei woody99_3,2 läuft, aber ohne die Verzögerung und "Betrugsversuche" (bezogen auf die Gewährleistungsansprüche und kostenfreie Mangelbeseitigung), dann wäre das von Seiten des Verkäufers meiner Ansicht nach ok - auch wenn es komisch ist, dass ein offensichtlicher Schaden nach 400km dem Kunden auffällt und nicht dem Verkäufer beim Check vor der Übernahme. Aber "da steckt man nicht drin".
Das ist so nicht ganz richtig. Bei mir waren 85Tkm auf der Uhr. Durch die Gebrauchtwagengarantie wurde meinem Händler die vollen Arbeitsstunden erstattet und bin mir nicht mehr ganz sicher ob es 60 oder 70% der Teile waren. Es waren ca. 2000-2500€ die das Autohaus nicht von der GW Garantie bekommen hätten. Das Autohaus hatte allerdings bei Audi einen Kulanzantrag gestellt und haben von denen 3200€ bekommen (das habe ich nur mitbekommen weil die 3200€ von mir gefordert wurden, Fehlet vom Bearbeiter).
D.h. das Autohaus hat einen geringes Plus bei der Sache gemacht und die Werkstatt für eine Woche ausgelastet gehabt.
Bei mir war das Geräusch nur beim Starten für ca. 3s welches auf keinen Fall zu überhören war. Bei der Probefahrt war leider die Batterie leer und daher war ich beim Starten nicht dabei.
Warum lief es bei dir über die Garantie und nicht über die Gewährleistung? Das ist dann was anderes... Und wo sich der Verkäufer das Geld eines Gewährleistungsfalles zurückholen kann, weiss ich nicht. Ich bin kein Verkäufer :) Ich kann mir aber vorstellen, dass man sich da auch wieder versichern kann... :)
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Zitat:
Original geschrieben von woody99_3.2
Das ist so nicht ganz richtig. Bei mir waren 85Tkm auf der Uhr. Durch die Gebrauchtwagengarantie wurde meinem Händler die vollen Arbeitsstunden erstattet und bin mir nicht mehr ganz sicher ob es 60 oder 70% der Teile waren. Es waren ca. 2000-2500€ die das Autohaus nicht von der GW Garantie bekommen hätten. Das Autohaus hatte allerdings bei Audi einen Kulanzantrag gestellt und haben von denen 3200€ bekommen (das habe ich nur mitbekommen weil die 3200€ von mir gefordert wurden, Fehlet vom Bearbeiter).
D.h. das Autohaus hat einen geringes Plus bei der Sache gemacht und die Werkstatt für eine Woche ausgelastet gehabt.
Bei mir war das Geräusch nur beim Starten für ca. 3s welches auf keinen Fall zu überhören war. Bei der Probefahrt war leider die Batterie leer und daher war ich beim Starten nicht dabei.
Warum lief es bei dir über die Garantie und nicht über die Gewährleistung? Das ist dann was anderes... Und wo sich der Verkäufer das Geld eines Gewährleistungsfalles zurückholen kann, weiss ich nicht. Ich bin kein Verkäufer :) Ich kann mir aber vorstellen, dass man sich da auch wieder versichern kann... :)
Für mich war es die Händlergewährleistung, allerdings hatte der Wagen GW Garantie die bei einer Versicherungsgesellschaft vom Audizentrum abgeschlossen wurden.
Somit musste die GW Garantie nicht meinen Hintern retten, sondern hat den des Audizetrum gerettet.
Wäre es ein Garantiefall (nach 6 Monaten, da da die Beweislastumkehr greift) gewesen, hätte ich den Eigenanteil an den Ersatzteilen tragen müssen. Das wäre wie weiter vorne beschrieben ein netter Anteil gewesen.
Mir wurde gesagt, das ein Kolbenkipper in den ersten 10Tkm entsteht und daher vom Vorbesitzer wohl nicht bemerkt wurde. Das ist jedoch schwer verständlich, da bei mir alle sechs Zylinder betroffen waren hätte man es im Ölverbrauch klar erkennen können.
Hat man dann bei dir Neuteile oder wiederaufbereitete Teile verwendet? Bei Garantie stehen dir Neuteile m.E.n. zu, bei Gewährleistung liegt das im Ermessen des Verkäufers... So kann der sich auch gesund verdienen an Gewährleistungsfällen... :)
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Hat man dann bei dir Neuteile oder wiederaufbereitete Teile verwendet? Bei Garantie stehen dir Neuteile m.E.n. zu, bei Gewährleistung liegt das im Ermessen des Verkäufers... So kann der sich auch gesund verdienen an Gewährleistungsfällen... :)
Normal ist so ein Rumpfmotor ein aufbereitetes Teil was jedoch vom Händler meines Vertrauens (nicht dort wo ich ihn gekauft hatte) als besser wie Neuteil beschrieben, da der Block schon die komplette Wärmeverformung ect. Hinter sich hatte und dann eben neu aufbereitet wird.
Zitat:
Original geschrieben von woody99_3.2
Normal ist so ein Rumpfmotor ein aufbereitetes Teil was jedoch vom Händler meines Vertrauens (nicht dort wo ich ihn gekauft hatte) als besser wie Neuteil beschrieben, da der Block schon die komplette Wärmeverformung ect. Hinter sich hatte und dann eben neu aufbereitet wird.
Auch wenn sich das nach fadenscheinigen Argumenten der hersteller anhören um ihre altteile wieder in umlauf zu bekommen, so hat woody mit der aussage aber absolut recht.
als beispiel ein kleiner exkurs in die welt der formel 1: als damals die turboära auf ihrem höhepunkt war, wurden mit 1,5 liter 4-zylindern ladedrücke von 4,5 bsr mit 1500ps gefahren. da es aber anfangs oft motorschäden gab griff z.b. bmw zu einem netten trick. die motoreblöcke die da verwendet wurden stammten aus serienfahrzeugen die mindestens 100tkm gelaufen haben. die haben schrottplätze abgeklappert um f1 motoren zu bauen. diese Motoren waren wesentlich haltbarer, da von vornherein mängel ausgeschlossen werden konnten, die ein neuer block mit sich bringen kann.
So, heute wurde der Kolbenkipper nun offiziell per Endoskopie bestätigt.
Wie es allerdings weitergeht steht noch nicht fest. Der Verkäufer aus Baden-Württemberg war heute nicht zu erreichen. :rolleyes: