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Audi A8 seit ACHT WOCHEN in Reparatur - Werde ich verarscht?

Audi A8 D3/4E
Themenstarteram 7. September 2015 um 14:26

Hallo Leute,

ich schreibe nun verzweifelt hierhin, da ich nicht weiß, in welches Forum ich das sonst schreiben soll (geht um Rechtsfrage). Ich muss auch leider weit ausholen, damit der Zusammenhang klar wird, von daher schonmal Entschuldigung für den vielen Text. Folgendes:

Im Februar habe ich meinen Audi A8 4.2 Quattro, BJ Ende 2003, bei einem freien Autohändler gekauft.

Seither hatte ich extrem viele Probleme mit dem Wagen. Einige davon wurden über den Händler im Rahmen der Gewährleistung repariert, andere musste ich selbst übernehmen (wegen Verschleiß).

Vor knapp acht Wochen habe ich dann den Händler angerufen, weil u.a. der Drehmomentwandler spinnt. Der Händler meinte, ich soll den Wagen reinbringen, er guckt sich das an. Mitte Juli habe ich dann den Wagen auf seinen Hof gestellt und einen Leihwagen (kostenfrei, abgesehen vom Benzin) erhalten.

- Nach zwei Wochen habe ich das erste mal angerufen, um nach dem Stand zu fragen. Dann hieß es, der Wagen geht in kürze zum Getriebemechaniker, der schaut sich das an.

- Genau eine Woche später hieß es dann, der Getriebemechaniker war im Urlaub, nächste Woche geht der Wagen auf jeden Fall hin.

- Nochmals eine Woche später fragte ich erneut nach. Daraufhin meinte der Händler, dass der Drehmomentwandler hin sei, da eine Getriebespülung und diverse andere Möglichkeiten nichts brachten, daher würde der Drehmomentwandler getauscht werden, dauert ca. 3-4 Tage, dann wäre alles erledigt (das war in der 4. Woche).

- Nochmals eine Woche später wusste der Händler dann auf einmal gar nicht mehr, was mit dem Auto los war und er würde das abklären und sich melden. Spätestens da wurde ich richtig stutzig. Über eine Woche lang habe ich den Händler dann auch gar nicht mehr erreicht. Es gingen nur Mitarbeiter ran, die mich vertröstet haben, ich solle mich wann anders wieder melden.

- Nochmals eine Woche später (mittlerweile 6. Woche) hieß es dann, es kommt ein neuer Drehmomentwandler rein (hä? das hab ich doch schonmal gehört?). Auf den Hinweis, dass mir das vor zwei Wochen schon gesagt wurde, hieß es, es wäre ein überholter Drehmomentwandler und der wäre jetzt erst fertig und würde zeitnah geliefert werden.

- Letzte Woche Montag rief ich dann erneut an und fragte nach, wie es aussieht. Der Händler meinte Ende letzter Woche soll der Wagen definitiv fertig sein. Daher rief ich letzte Woche Freitag an und der Händler meinte (oh Wunder), der Wagen wäre fertig. Der Meister würde ihn über das Wochenende fahren um sicherzugehen, dass alles in Ordnung sei. Montag (heute) soll ich ihn bekommen.

- Heute habe ich dann erneut angerufen. Der Händler meinte, der KFZ-Getriebemeister (der seine Werkstatt in einer ganz anderen Stadt haben soll) wäre (zufälligerweise) gerade bei ihm im Laden, er reicht das Telefon gerade weiter (im Hintergrund hörte man dann ca. 30 Sekunden lang ein Getuschel in einer anderen Sprache zwischen den beiden, ich vermute es war türkisch), bevor der Meister dann dran war. Nun meinte der KFZ-Meister am Telefon es dauert noch ein paar Tage (mit ungewissem Ausgang), woraufhin das Telefonat auch relativ schnell von seiner Seite aus beendet wurde, ohne dass ich wirklich Zeit hatte darauf zu reagieren. Daher rief ich ein paar Minuten später wieder an und fragte nach, warum der Meister das immer noch testen will. Das konnte mir der Autohändler dann auch nicht mehr sagen, da der Meister nun auch schon wieder weg ist und der Händler (komischerweise) gar nicht nachgefragt hat, warum das Auto nun noch mehrere Tage probegefahren werden soll. Er hat wohl keine Informationen darüber. Daraufhin habe ich gemeint, ich würde das Auto gerne wiederhaben, was wohl aber nicht möglich sei, da keine unfertigen Autos rausgegeben werden. Ich solle mich bis Ende der Woche gedulden und dann wieder anrufen.

Mittlerweile ist meine Geduld am Ende und ich fühle mich total verarscht. Freunde und Arbeitskollegen haben mir bereits nach wenigen Wochen geraten, zur Polizei zu gehen oder einen Anwalt einzuschalten, weil da irgendwas nicht stimmen kann. Selbst Audi, wo ich mittlerweile zwei mal war und den Fall geschildert habe, hat mir erklärt, dass das überhaupt nicht sein und da irgendwas nicht stimmen kann. Selbst wenn der Wagen einen kompletten Totalschaden gehabt hätte und alles neugemacht werden müssen, könnte es nicht sein, dass sich der Wagen fast acht Wochen in Reparatur befindet.

Meine Frage ist nun: Was würdet ihr tun? Auf meinen Hinweis, dass ich den Wagen bis Donnerstag haben möchte, sonst würde ich "andere Wege gehen", reagierte der Händler relaxt und meinte "kein Problem". Ich weiß weder wo genau mein Auto ist, was genau damit ist und ob ich das überhaupt jemals wiedersehe. Soll ich, wenn das Donnerstag nichts wird, zur Polizei gehen, oder doch eher zum Anwalt? Was ist der richtige Weg?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. September 2015 um 16:58

Ich war heute beim Anwalt und hab ihm die ganze "Leidensgeschichte" mit dem Auto seit Fahrzeugkauf erzählt. Er konnte es zuerst gar nicht glauben, als ich ihm erzählt habe, dass ich das Auto Mitte Juli beim Händler zur Reparatur abgegeben habe und wir es nun fast Mitte September haben. Er konnte nur mit dem Kopf schütteln und musste teilweise lachen. Seiner Meinung nach ist da irgendwas ganz und gar nicht in Ordnung.

Er meinte, dass ich jetzt nichtmal mehr den Händler mit einer Frist in Verzug setzen müsste, weil

1. das der dritte fehlgeschlagene Nachbesserungsversuch ist (1. Nachbesserungsversuch direkt nach Kauf im Februar und 2. Nachbesserungsversuch im April) und

2. wegen sieben vergangenen Wochen seit Fahrzeugübergabe nun eine "unzumutbare Härte" eingetreten sei. Eine weitere Fristsetzung sei unter solchen Umständen nicht mehr zielfördernd und daher nicht mehr nötig.

Ich hätte wohl das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und das Geld zurückzuverlangen, was ich nun auch vorhabe und er mich dabei unterstützen wird. Notfalls habe ich auch 20 oder 30 Arbeitskollegen, die alle als Zeugen fungieren können, weil sie jedes mal mitbekommen haben, dass das Auto wochenlang zur Reparatur war und bestätigen können, dass die Nachbesserungsversuche alle fehlgeschlagen sind. Wenn es hart auf hart kommt hat der Händler hier wohl keine Chance mehr aufgrund der Gesamtsituation irgendwie Kontra zu geben.

Jetzt bin ich mal gespannt, ob ich morgen einen bösen Anruf vom Händler bekomme und er mich anschnauzt, warum ich zum Anwalt gelaufen bin. Aber da bleibe ich dann hart und lass die Kommunikation über meinen Anwalt laufen.

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Du solltest schriftlich reagieren und mit dem Telefonieren aufhören. Der verarscht Dich, meine Meinung.

Frist setzen mit Androhung von Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages. Entscheidend ist aber wie gut Du die Reparaturversuche dokumentiert hast? Sonst fängst Du da erstmal bei null an... Falls Du von Gewährleistung/Sachmangelhaftung keinen Plan hast, besorg Dir einen Anwalt!

Sehe gerade das Du den Wagen im Februar gekauft hast. Somit hat im September die Beweislastumkehr stattgefunden, wenn Du nix schriftliches in der Hand hast, wurdest du richtig über den Tisch gezogen.

Themenstarteram 7. September 2015 um 14:49

Also ich habe im Juli zwei E-Mails an den Händler versandt. In einer steht drin, dass ich den Wagen mit heutigem Datum (22. Juli) bei ihm abgegeben habe und ich noch ein paar Anmerkungen dazu hätte ... .

Auf die E-Mail wurde jedoch nicht von ihm geantwortet. Sie ist also mit Datum des Versands in meinem Mailkasten unter "Gesendete".

Und die einzelnen Telefonate weiß ich vom Datum her zumindest alle, aber nicht von der Uhrzeit.

Dem schließe ich mich an. In jedem Fall nur noch schriftlich. Mängelrüge und Fristsetzung.

Dann gleich zum Anwalt. Habe das Spiel selbst auch durch und vor Gericht ein neues Getriebe erstreiten müssen.

Was für ein Leihwagen hast du?

Wenn es eine kleine Nuckelpinne ist, dann gibt es da auch nochmal Schadenersatz. (Hab damals einen Fabia (!) bekommen)

Themenstarteram 7. September 2015 um 14:54

@blk65: Das Problem ist ja nicht nur der Drehmomentwandler, sondern ich komme ja nicht mal mehr an den Wagen ran. Als ich heute meinte, dass ich den Wagen wiederhaben möchte, hieß es, dass das nicht geht, es werden keine unfertigen Autos rausgegeben.

Ich habe als Leihwagen eine alten, heruntergekommenen Audi A4 Kombi von 2001 erhalten. Fahren tut dieser zumindest. Das war es aber auch ;).

Zitat:

@Rivalizer schrieb am 7. September 2015 um 16:54:37 Uhr:

Als ich heute meinte, dass ich den Wagen wiederhaben möchte, hieß es, dass das nicht geht, es werden keine unfertigen Autos rausgegeben.

Wessen Eigentum ist der Wagen? Richtig deines. Das Auto nicht rausgeben auf Aufforderung nennt sich dann Unterschlagung; behalten kann er den Wagen nur solange etwaige Rechnungen nicht bezahlt sind...da das auf Gewährleistung lief also nicht das Problem.

Allerdings kann er sich auf den Standpunkt stellen, dass der Wagen noch defekt ist, damit schliesst sich dann jeglicher weitere Anspruch gegen ihn aus...ist ja dann auf dein Risiko.

Was ich nun würde: Fristsetzung zur Fertigstellung/Herausgabe...schriftlich. Per Einschreiben.

Wenn auf die Frist nicht reagiert wird -> Anwalt

So wie ich das sehe kannst du aber auch gleich zum Anwalt gehen und den das Schreiben aufsetzen lassen, alles andere scheint nicht zu funktionieren.

EMails gelten vor Gericht leider nicht viel. Du kannst nicht beweisen, dass sie überhaupt angekommen sind. Bei Telefongesprächen ohne Zeugen ist das auch schwierig.

Da die Mängel noch innerhalb der ersten 6 Monate auftratten hast du möglicherweise noch das Recht den Kaufvertrag rückgängi zu machen. Die innerhalb der Frist bemängelten Fehler sind schliesslich noch nicht ausgemerzt.

Solltest du den Wagen wieder in Empfang nehmen, würde ich mir den Wagen von einem Gutachter anschauen lassen...bevor du den Schlüssel in die Hand nimmst!... Folgeschäden fallen dann möglicherweise wieder auf den Händler zurück.

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der Wagen repariert wurde... das ist für den Händler ein Verlustgeschäft. Da steckt der kein Geld rein und hofft, dass du irgendwann aufgibst.

Um deine Frage aus dem Titel aufzugreifen.... Ja, du wirst offenbar verarscht...

 

Meine Empfehlung -> Anwalt. Alles andere hilft da ncht mehr.

So ein Theater hatte ich auch schon mit nem netten ausländischem Autohändler.

Da war 2 mal der Wärmetauscher in 2 Monaten kaputt, beim 7er E32 ist das jedes mal ne haufen Arbeit.

Ohne Anwalt war da nichts zu machen, die 2. Reparatur hat gigantische 2 Monate gedauert.

Seit dem kaufe ich nurnoch von Privat oder deutschsprachigen Händlern.

Also wenn dein Wagen nicht grade vergoldet ist, würde ich versuchen das er gleich beim Händler bleibt und mir ein anderen suchen.

Auch wenn er den Instandgesetzt hat, wer weiss wie die Werkstatt arbeitet und wie lange das Getriebe nun hält.

Themenstarteram 7. September 2015 um 16:56

Mh ja. Ich warte nun wohl noch bis Donnerstag und gehe dann direkt zum Anwalt, falls ich dann wieder vertröstet werde. Ich hoffe, dass der Händler dann irgendwie klein beigibt, wenn er Post vom Anwalt erhält.

Das mit dem Gutachten bei Entgegennahme des Fahrzeugs finde ich aber ein wenig aufwendig. Wenn ich mit dem Fahrzeug direkt zu Audi fahre und den dort durchchecken lasse, reicht das nicht auch? So ein Gutachter ist doch sicher teuer, wenn ich den beauftrage, sodass er mit mir da extra hinfährt und sich den Wagen anschaut.

Das Problem ist... sobald du vom Hof fährst, bist du in der Pflicht zu beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Fehler die jetzt dran sind, wo der Wagen nicht in deinen Händen ist, laufen entweder über Gewährleistung mit Beiweispflicht des Händlers, dass es neu ist, oder es ist ein Defekt, den der Händler zu verantworten hat, wenn er in seiner Obhut auftrat.

Es ist halt die Frage, ob es sich lohnt einen Gutachter zu beauftragen. Wenn der Wagen nicht viel gekostet hat, würd ich ihn wirklich zurückgeben, das kann sonst ein Geldgrab werden.

Wenn du zu Audi fährst und ihn dort begutachten lässt, kannst du nur die Reparatur des Wandlers überprüfen lassen...und wenn es nicht ordentlich war, dann kannst du den Wagen wieder beim Händler abstellen...

Ich nehme nicht an, dass der Wagen Donnerstag fertig ist. Ein Anwalt wird dich auch in der Richtung beraten können, ob es besser wäre den Kauf rückgängig zu machen, oder wie vorzugehen ist, wenn der Wagen abgeholt wird... Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kann es sein, dass diese den Gutachter übernehmen könnte, sollte es soweit kommen, dass der Anwalt weiter tätig werden muss.

 

Kleiner Hinweis am Rande: Dies ist keine Rechtsberatung, Eine rechtliche Beratung kann (und darf) nur von einem zugelassenen Anwalt erfolgen.

Themenstarteram 7. September 2015 um 17:34

Alles klar, danke für die super Hilfe. Ich mach mich dann morgen bzgl. eines guten Anwalts schlau mit evtl. Termin, sodass ich Donnerstag nach dem (vermutlich sinnlosem) Telefonat mit dem Händler direkt zum Anwalt gehen kann.

Eine Frage hätte ich noch: Was wäre denn bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrags mit eventuellen Investitionen, die ich seit Kauf des Wagens getätigt habe? Z.B. Wechsel des Luftmassenmessers, der Zündkerzen, Nachlackieren von drei Fahrzeugteilen? Bekomme ich die Kosten wieder? Vermutlich nicht, oder?

Bestimmt wurde der Wagen in der ersten Woche schon repariert... Und der Händler oder der Mechaniker ist damit in den Urlaub gefahren XD

Und die verzögern das bis der aus den Urlaub ist

 

 

 

Ich hatte mal so ein ähnlichen Fall, wo ich meine kats täuschen lassen habe in Hamburg was 3 Tage dauern sollte und am Ende war der Wagen fast 2 Wochen weg... und ich ein Anruf bekam von nem bekannten warum mein Auto bei einer Hochzeitsfeier kollonge dabei ist

Ich würde dir auch sofort den Anwalt empfehlen, noch vor jedem weiteren Schritt.

Die Gewährleistung kann afaik auch durch "verhandeln" gehemmt werden. Bezüglich der von dir angezeigten Mängel ist während der Verhandlungsphase die Verjährung gehemmt (BGH mit Beschluss vom 16. 05. 2013— Az.: VII ZR 63/11). Das weiß der Händler evtl. nicht und denkt abwarten bringe ihm Vorteile.

Hol auf keinen Fall den Wagen ab und unterschreib irgendwas BEVOR DU BEIM ANWALT warst!

Nur falls Rivalizer meinen Edit nicht mitbekommen hat:

Sprich erst mit dem Anwalt, bevor du zur Werkstatt gehst! Wenn die dir den Wagen mitgeben, wird das evtl. als Abnahme (der Mängelbeseitigung) gewertet (je nachdem, was du unterschreibst).

Themenstarteram 7. September 2015 um 19:15

Zitat:

@ellacan schrieb am 7. September 2015 um 20:12:25 Uhr:

Bestimmt wurde der Wagen in der ersten Woche schon repariert... Und der Händler oder der Mechaniker ist damit in den Urlaub gefahren XD

Und die verzögern das bis der aus den Urlaub ist

 

Ich hatte mal so ein ähnlichen Fall, wo ich meine kats täuschen lassen habe in Hamburg was 3 Tage dauern sollte und am Ende war der Wagen fast 2 Wochen weg... und ich ein Anruf bekam von nem bekannten warum mein Auto bei einer Hochzeitsfeier kollonge dabei ist

Sowas ähnliches sagt mir auch fast jeder, dem ich von der Geschichte erzähle. Ich habe auch die Vermutung, dass mit dem Wagen irgendwas angestellt wird/wurde wie in Urlaub fahren, Kurierfahrten, evtl. auch für nicht mehr ganz so legale Zwecke missbraucht usw., man weiß ja nie heutzutage.

Ich denke ich mache morgen einfach einen Termin beim Anwalt und warte gar nicht erst auf Donnerstag, wie volvo-850-limo und WeissNicht23 schon sagen. Ich fühle mich mittlerweile so unwohl bei der Sache. Irgendwas wird mir da von seiner Seite aus verheimlicht, das hört man schon direkt aus seiner Stimme heraus, wenn ich mit ihm telefoniere und er nur rumstottert, lange überlegt was er sagen soll und um den heißen Brei herumredet.

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