Audi A6 Verkauft jetzt meint Käufer er hätte ein Motorschaden
Hallo,
ich habe gestern meinen Audi A6 F verkauft. Scheckheftgepflegt immer bei Audi oder VW gewesen.
Gestern kamen zwei Männer und eine Frau rumänischer Herkunft und haben 4.000 Euro angezahlt und wollten den Rest online am kommenden Montag überweisen. Die Herrschaften kommen laut Papiere aus leibzig.
Heute rief der Käufer an und meint er steht auf der Autobahn mit einer defekten Zylinderkopfdichtung. Ich habe ihm gesagt dass der ADAC Mitarbeiter den er schon bestellt hat mich anrufen Soll um alles zu klären und notfalls auf meine Kosten mit dem ADAC Abschleppfahrzeug das Auto zu mir gebracht werden soll und ich ihm die Anzahlung zurück erstatte. Sehr kulant wie ich finde, da ich ja jegliche Gewährleistung laut Kaufvertrag ausgeschlossen habe.
zwei Stunden später hat er mich dann angerufen und meinte er hätten das Auto zu einer Werkstatt gebracht auf eigene Kosten mit einem Anhänger. Vom ADAC war keine Rede mehr. Er meinte der Meister hätte ihn kurz angeschaut und meinte Motorschaden.
Ich wollte dann den Namen der Werkstatt wissen, diesen konnte er mir aber nicht mitteilen.
Mein Angebot einen ADAC Mitarbeiter vorbei zu schicken um den Wagen zu überprüfen wollte er nicht annehmen.
Er meint ich soll mich jetzt an den angefallen kosten beteiligen, möchte mir aber nicht sagen wo der wagen steht. Dann hat er nochmal angerufen und meinte er zahlt mir noch 1.500 auf die 4.000 und die Sache wäre damit erledigt.
Wir sind jetzt so verblieben, dass er den Wagen am MOntag in eine Werkstatt bringt und mir dann die Werkstatt nennt und ich mit dem Mechaniker sprechen kann.
Ich glaube ja das Auto ist nicht defekt und er möchte nur ein 10.000 Euro Auto für 4.000 abstauben.
Was kann ich tun. Bin verzweifelt, der Typ bedrängt mich permanent.
Beste Antwort im Thema
Ich weiss nicht ob ich lachen oder weinen soll ueber die Zustaende bei uns..
Es wird im Fernsehen gescholten wie schlimm es ja in Russland oder China mit der freien Meinungsaeusserung ist... Dabei kann man doch gerade mal bei uns aus den Fenster schauen..
Hier ist es noch schlimmer.
Hat man ne leicht andere Meinung als unsere Regierungspolitiker ist man gleich ein Nazi..
Benutzt man irgendwo das Wort "Auslaender" ist man ein Nazi.
Waelt man was anderes als CDU und SPD ist man ein Nazi.
Laesst man sich nicht vom EU-Ausland verarschen und gibt nicht all seine Kohle ab ist man ein Nazi.
hmm
ich koennte noch Stunden so weiterschreiben...
Leute wacht auf..
Benutzt den gesunden Menschenverstand.. Spricht euch aus was euch nicht gefaellt und nickt nicht jeden Schwachsinn ab sonst werden die Zustaende hier noch viel schlimmer..
Gruss
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142 Antworten
weiss nicht genau wie die Rechtslage ist.. Wenn du noch im Besitz des Fahrzeugbriefs bist und das Auto noch auf dich gemeldet ist dann ist es in irgendeiner Form Diebstahl/Entwendung..
Ob die Versicherung dir da ne Ausgleichszahlung macht kann ich nicht sagen..
Die koennen sich rausreden dass du grobfahrlaessig gehandelt hast indem du denen auf diese Weise die Schluessel ueberlassen hast..
Wenn es Schlupfliecher gibt werden die sofort von der Versicherung ausgenutzt um nicht zu zahlen leider.
Wir sind hier in Deutschland wo der ehrliche Buerger ausgeschlachtet wird..
Den Wagen ist bestimmt schon ueber alle Berge..
Aber die Prozedur muss sein: Bei Polizei melden und Anzeige erstatten und dann mit der Versicherung reden...
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von quakex
weiss nicht genau wie die Rechtslage ist.. Wenn du noch im Besitz des Fahrzeugbriefs bist und das Auto noch auf dich gemeldet ist dann ist es in irgendeiner Form Diebstahl/Entwendung..
Ob die Versicherung dir da ne Ausgleichszahlung macht kann ich nicht sagen..
Die koennen sich rausreden dass du grobfahrlaessig gehandelt hast indem du denen auf diese Weise die Schluessel ueberlassen hast..
Wenn es Schlupfliecher gibt werden die sofort von der Versicherung ausgenutzt um nicht zu zahlen leider.
Wir sind hier in Deutschland wo der ehrliche Buerger ausgeschlachtet wird..
Den Wagen ist bestimmt schon ueber alle Berge..
Aber die Prozedur muss sein: Bei Polizei melden und Anzeige erstatten und dann mit der Versicherung reden...
Gruss
Bitte alles lesen! Aktuell ist der Wagen abgemeldet. Das heißt, er hat keinen direkten Halter. Allerdings war der letzte Besitzer/Halter der TE, welcher auch noch über den Brief verfügt. Somit ist dies weiterhin, bis zur Restzahlung, sein Eigentum.
Jetzt zur Polizei rennen wird nichts bringen. Die Polizei wird min. die Restzahlung abwarten wollen, bevor hier eine Strafanzeige aufgenommen wird. Vor dem 28. oder 30. brauchst du nicht hingehen, da Inlandsüberweisung in der Regel 2 Tage brauchen. Nur wenn die Werkstatt oder Kontakt morgen sehr unplausibel sein sollten, kann ggf etwas eingeleitet werden.
Noch einen Tipp an den TE. Google doch mal die Namen der Käufer. Eventuell haben die schon öfter so gedealt und sind durch andere Foren schon bekannt. Dann hast du deinen stichhaltigen Beweis.
Und warum bitte, werden in Deutschland ehrliche Bürger ausgeschlachtet? Der TE muss sich den Vorwurf gefallen lassen, "blauäugig" gehandelt zu haben. Bei nem Auto was 10k kosten soll, geb ich das Ding im Leben nicht für 4k mit, auch wenn ich noch die Papiere habe. Wie ich schon erwähnte, können die aktuell das Auto nicht anmelden. Auch ein Verkauf an Ausländer würde bei mir ausfallen. Ich habe schon einige Fahrzeuge verkauft und bei mir steht prinzipiell der Satz drin "Kein Verkauf an Ausländer!". Ich will mit den dubiosen Machenschaften nichts zu tun haben und noch viel weniger Opfer davon werden. Erklär mir doch mal einer, wo diese ach so rechtschaffenen, ausländischen Mitbürger 10k her haben? Klar gibt es Autohändler im großen Stil, aber Leute.... Macht die Augen auf! Ich verdiene nicht schlecht, muss aber für 10k ne Ecke arbeiten gehen, bis ich die zusammen habe. Das Reisepässe mittlerweile im großen Zahlen gefälscht werden, ist auch keine Neuigkeit. Den zu kopieren bringt so viel, als wenn du das Ding anzünden würdest. Das Auto wäre nur in deren Besitz gegangen, wenn die die 10k bar hingelegt hätten. Die Einzahlung der 10k machst du bei deiner Bank mit denen zusammen. Spätestens vor der Bankfiliale drehen die um und suchen das weite, wenn die 10k den Wert von Altpapier haben.
Das sind halt alles so Punkte. Hier in Deutschland bekommst du nichts geschenkt, egal ob vom Staat, der Politik, Arbeitgebern oder ausländischen Mitbürgern. Jeder will nur dein bestes, dein Geld und nichts anderes.
So... das soll es erstmal gewesen sein. Achso... ich bin nicht aus dem rechtspopulistischen Lager oder ein Nazi. Ich hab einfach nur eine gesunde Wahrnehmung und gehe aus Prinzip mit Skepsis in jedes Rennen/jede Lage. Bisher bin ich von solchen Mist verschont geblieben.
Ich wiederhole mich: Warum kann der Verkäufer einen Diebstahl anzeigen?
Pflichten des Verkäufers
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware ohne Mängel zu liefern. Er ist verpflichtet, die Ware an dem Lieferungsdatum zu liefern. Er ist verpflichtet, das Eigentum zu übertragen.
Pflichten des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis fristgemäß zu zahlen. Er ist wiederum verpflichtet, den von ihm gekauften Gegenstand entgegenzunehmen.
=> Das Fahrzeug wurde vertragsgemäß übergeben. Gibt es im Vertrag keinen Eigentumsvorbehalt, ist der Käufer nach Wagenübergabe Eigentümer. Ohne zusätzliche Klauseln hat das Bezahlen des Fahrzeuges nicht direkt was mit dem Eigentumsübergang zu tun. Die Zahlung wurde im Vertrag festgelegt und das gesetzte Datum ist ja noch nicht einmal eingetreten. Gibt es in dem Vertrag einen Eigentumsvorbehalt?
Der Käufer ist nun der Meinung, dass ein Sachmangel vorliegt. Nur wurde die Haftung vermutlich wirksam ausgeschlossen, wenn ein KV von Mobile.de benutzt wurde. Also hat der Käufer damit Pech.
Darum:
1. Zahlung muss passieren, und zwar in voller Höhe, passiert dies nicht, erneute Frist setzen, evtl. von Beginn an auch Anwalt dazu ziehen. Nach Fristablauf Anzeige...
2. bzgl. des Mangels sollte der Verkäufer die Möglichkeit bekommen, das nachvollziehen zu können. Aber der Käufer kann den Preis nicht reduzieren. Erst recht dann nicht, wenn der Mangel durch den Verkäufer nicht zu vertreten ist. Die Mangelbeseitigung obliegt dem Verkäufer. Ein eigenmächtiges Reduzieren des Kaufpreises durch den Käufer führt zu einem Zahlungsverzug. Da kommt das Gleiche wie oben: Frist setzen, Anwalt, nach Fristablauf Anzeige erstatten, ...
3. Sollte es Betrug sein, dann ist der Wagen weg und das Geld wirst du eher nicht sehen.
Wenn Dir ein Leipziger anbietet, die Adresse zu prüfen, würde ich das dankend annehmen oder eben selber nachschauen fahren.
Schit, für 4000 Kröten hätte ich die Kiste auch genohmen.
@TDI-PD-Element
"Auch ein Verkauf an Ausländer würde bei mir ausfallen. Ich habe schon einige Fahrzeuge verkauft und bei mir steht prinzipiell der Satz drin "Kein Verkauf an Ausländer!"."
Das ist ja mal eine lobenswerte Einstellung! Ich habe Imigrationshintergrund! Also dürfte ich mich auf deiner Anzeige nicht melden?;-) Herrlich!
Meine Autos die ich erwerbe sind meistens aus 1-2 Besitz von Geschäftsleuten gefahren. Und es waren einige Deutsche bzw. Österreicher dabei! Weder bei mir noch einer aus meiner Fam. würde je auf solche dummen Ideen kommen!
Ich möchte hier keine Diskussion los starten! Von daher, DANKE "@TDI-PD-Element" für deine Weltoffene Einstellung Menschen gegenüber! Jeder darf sich natürlich seine Käufer aussuchen!
Zitat:
Original geschrieben von TDI-PD-Element
Zitat:
Original geschrieben von quakex
weiss nicht genau wie die Rechtslage ist.. Wenn du noch im Besitz des Fahrzeugbriefs bist und das Auto noch auf dich gemeldet ist dann ist es in irgendeiner Form Diebstahl/Entwendung..
Ob die Versicherung dir da ne Ausgleichszahlung macht kann ich nicht sagen..
Die koennen sich rausreden dass du grobfahrlaessig gehandelt hast indem du denen auf diese Weise die Schluessel ueberlassen hast..
Wenn es Schlupfliecher gibt werden die sofort von der Versicherung ausgenutzt um nicht zu zahlen leider.
Wir sind hier in Deutschland wo der ehrliche Buerger ausgeschlachtet wird..
Den Wagen ist bestimmt schon ueber alle Berge..
Aber die Prozedur muss sein: Bei Polizei melden und Anzeige erstatten und dann mit der Versicherung reden...
Gruss
Bitte alles lesen! Aktuell ist der Wagen abgemeldet. Das heißt, er hat keinen direkten Halter. Allerdings war der letzte Besitzer/Halter der TE, welcher auch noch über den Brief verfügt. Somit ist dies weiterhin, bis zur Restzahlung, sein Eigentum.
Jetzt zur Polizei rennen wird nichts bringen. Die Polizei wird min. die Restzahlung abwarten wollen, bevor hier eine Strafanzeige aufgenommen wird. Vor dem 28. oder 30. brauchst du nicht hingehen, da Inlandsüberweisung in der Regel 2 Tage brauchen. Nur wenn die Werkstatt oder Kontakt morgen sehr unplausibel sein sollten, kann ggf etwas eingeleitet werden.
Noch einen Tipp an den TE. Google doch mal die Namen der Käufer. Eventuell haben die schon öfter so gedealt und sind durch andere Foren schon bekannt. Dann hast du deinen stichhaltigen Beweis.
Und warum bitte, werden in Deutschland ehrliche Bürger ausgeschlachtet? Der TE muss sich den Vorwurf gefallen lassen, "blauäugig" gehandelt zu haben. Bei nem Auto was 10k kosten soll, geb ich das Ding im Leben nicht für 4k mit, auch wenn ich noch die Papiere habe. Wie ich schon erwähnte, können die aktuell das Auto nicht anmelden. Ich will mit den dubiosen Machenschaften nichts zu tun haben und noch viel weniger Opfer davon werden. Erklär mir doch mal einer, wo diese ach so rechtschaffenen, ausländischen Mitbürger 10k her haben? Klar gibt es Autohändler im großen Stil, aber Leute.... Macht die Augen auf! Ich verdiene nicht schlecht, muss aber für 10k ne Ecke arbeiten gehen, bis ich die zusammen habe. Das Reisepässe mittlerweile im großen Zahlen gefälscht werden, ist auch keine Neuigkeit. Den zu kopieren bringt so viel, als wenn du das Ding anzünden würdest. Das Auto wäre nur in deren Besitz gegangen, wenn die die 10k bar hingelegt hätten. Die Einzahlung der 10k machst du bei deiner Bank mit denen zusammen. Spätestens vor der Bankfiliale drehen die um und suchen das weite, wenn die 10k den Wert von Altpapier haben.
Das sind halt alles so Punkte. Hier in Deutschland bekommst du nichts geschenkt, egal ob vom Staat, der Politik, Arbeitgebern oder ausländischen Mitbürgern. Jeder will nur dein bestes, dein Geld und nichts anderes.
So... das soll es erstmal gewesen sein. Achso... ich bin nicht aus dem rechtspopulistischen Lager oder ein Nazi. Ich hab einfach nur eine gesunde Wahrnehmung und gehe aus Prinzip mit Skepsis in jedes Rennen/jede Lage. Bisher bin ich von solchen Mist verschont geblieben.
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Ich wiederhole mich: Warum kann der Verkäufer einen Diebstahl anzeigen?
Pflichten des Verkäufers
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware ohne Mängel zu liefern. Er ist verpflichtet, die Ware an dem Lieferungsdatum zu liefern. Er ist verpflichtet, das Eigentum zu übertragen.
Pflichten des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis fristgemäß zu zahlen. Er ist wiederum verpflichtet, den von ihm gekauften Gegenstand entgegenzunehmen.
=> Das Fahrzeug wurde vertragsgemäß übergeben. Gibt es im Vertrag keinen Eigentumsvorbehalt, ist der Käufer nach Wagenübergabe Eigentümer. Ohne zusätzliche Klauseln hat das Bezahlen des Fahrzeuges nicht direkt was mit dem Eigentumsübergang zu tun. Die Zahlung wurde im Vertrag festgelegt und das gesetzte Datum ist ja noch nicht einmal eingetreten. Gibt es in dem Vertrag einen Eigentumsvorbehalt?
Und ich erkläre es dir nochmals: Der im KV genannte Käufer ist noch kein Eigentümer der Sache!
Warum? Im KV wird eine Summe X als Gegenleistung für die Sache genannt. Diese Summe X wurde nur mit einer Anzahlung Y beglichen. Diese Anzahlung wurde auch im KV schriftlich festgehalten. Der KV ist damit aber noch lange nicht erfüllt und somit auch nicht der Eigentumsübergang an den Käufer. Die Pflichten und Rechte sind da eher zweitrangig - bis auf die Zahlungspflicht des Käufer.
Vertragsgemäß übergeben wurde das Fahrzeug auch nicht! Denn dann hätte das Fahrzeug in voller höhe der Summe bezahlt werden müssen. Du gehst doch auch nicht in den MediaMarkt, zahlst 300€ für nen 2000€ TV an und dir gehört das Ding bzw. du nimmst es mit. Im leben nicht! Auch wenn du ein gebrauchtes Auto beim Händler kaufst. Dort zahlst du Betrag X an um die Papiere für die Anmeldung zu erhalten. Deswegen bist du aber noch lange nicht der Eigentümer der Sache, denn das bist du erst mit der vollen Bezahlung der Gesamtsumme. Ich hoffe das war jetzt verständlich?
Trotzdem hat hier eine Anzeige wegen Diebstahl wenig sinn. Wenn dann wegen Betrugs mit wirtschaftlichen Schaden. Ein Diebstahl wäre immer das Entwenden einer Sache gegen den Willen des Eigentümer. Hier nicht der Fall! Hier musst du auch nichts mehr abwarten, wenn sich rausstellt, das die angegebenen Adressen z.B. falsch wären. Damit wäre auch der KV nichtig und der Straftatbestand eines Betruges oder auch Betrugsversuch voll erfüllt.
@Toshy
Warten wir mal ab. ... Dann steht erst fest wie es weiter gehen kann.
Zum Zeitpunkt des Verkaufs war das Fahrzeug iO. - wenn ich das richtig gelesen habe.
Kommt keine Restzahlung kann man erst weitere Schritte einleiten.
Da ein Kaufvertrag besteht ist klar- erst bei Restzahlung geht das Fahrzeug rechtlich an den neuen Besitzer. Dann ist auch der brief zu übergeben- vorher (lieber) nicht.
Zitat:
Original geschrieben von aladin500sec
@TDI-PD-Element
"Auch ein Verkauf an Ausländer würde bei mir ausfallen. Ich habe schon einige Fahrzeuge verkauft und bei mir steht prinzipiell der Satz drin "Kein Verkauf an Ausländer!"."
Das ist ja mal eine lobenswerte Einstellung! Ich habe Imigrationshintergrund! Also dürfte ich mich auf deiner Anzeige nicht melden?;-) Herrlich!
Meine Autos die ich erwerbe sind meistens aus 1-2 Besitz von Geschäftsleuten gefahren. Und es waren einige Deutsche bzw. Österreicher dabei! Weder bei mir noch einer aus meiner Fam. würde je auf solche dummen Ideen kommen!
Ich möchte hier keine Diskussion los starten! Von daher, DANKE "@TDI-PD-Element" für deine Weltoffene Einstellung Menschen gegenüber! Jeder darf sich natürlich seine Käufer aussuchen!
Hallo Aladin500sec!
Darauf habe ich gewartet. Was soll ich sagen? Ich bin nicht dazu verpflichtet, mein Auto für sämtliche Käuferkreise verfügbar zu machen! Deswegen bin ich nicht weltoffen? Ich esse gern nen Döner oder Fliege in andere Länder und genieße fremde Kulturen. Was also hat das eine mit dem anderen zu tun?
Merkste gerade selber, oder? Es kann jeder von Euch kaufen und verkaufen an wen er will. Ich möchte halt nur einen gewissen Käuferkreis ansprechen und das ist mein gutes Recht!
Und was bitte ist Imigrationshintergrund? Du meinst sicherlich Migrationshintergrund? Auch hatte ich oben geschrieben, dass ich nichts gegen Ausländer habe. Also bitte unterlasse diese haltlosen Anschuldigungen! Danke.
Zitat:
Original geschrieben von TDI-PD-Element
Du gehst doch auch nicht in den MediaMarkt, zahlst 300€ für nen 2000€ TV an und dir gehört das Ding bzw. du nimmst es mit. Im leben nicht! Auch wenn du ein gebrauchtes Auto beim Händler kaufst. Dort zahlst du Betrag X an um die Papiere für die Anmeldung zu erhalten.
Nur gibt dir im MM niemand den Fernseher bevor du nicht das Geld komplett auf den Tisch gelegt hast. Alles andere ist nur eine Anzahlung.
Zum Glück hat er die Anzahlung und die weitere Zahlweise im Kaufvertrag fest gehalten!!
Die Polizei wird in dem Fall aber vermutlich mal gar nichts machen. Solange du keine wirkliche Adresse hast wo das Fahrzeug sich befindet sieht es eh düster für dich aus.
Ruf bei der Polizei an und frag nach der weiteren Vorgehensweise. Ruf nen Anwalt an, gute RS Versicherungen haben eine kostenlose Erstberatung am Telefon.
Aber lass nicht zu viel Zeit ins Land ziehen...dein Auto könnte in Teilen schon in Ebay Kleinanzeigen stehen :)
@TDI-PD-Element:
Nach Übergabe der Ware ist der Besitzer gewechselt. Ist im Kaufvertrag eine Ratenzahlung vereinbart, passiert die Bezahlung nach der Übergabe der Ware. Steht im Kaufvertrag nichts zum Eigentumsvorbehalt, ist der Eigentümer bei Warenübergabe gewechselt worden.
Aus dem Kaufvertrag ergeben sich Pflichten. Wenn ein Vertragspartner die Pflicht nicht erfüllt, werden die anderen Pflichten nicht automatisch hinfällig! Selbst wenn der Käufer nicht bezahlt, kann dann der Verkäufer bei Nicht-Lieferung zum Termin in Verzug geraten. Geliefert wurde hier aber schon. Wenn der Käufer nicht zahlt, kann der Verkäufer die Herausgabe der Ware nicht verlangen! Er kann verlangen, die Zahlung zu erhalten, evtl. dann zusätzlich noch Zinsen, Schadenersatz oder was auch immer. Wenn allerdings der Eigentumsvorbehalt im Vertrag drin steht ("bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers"), dann kann der Verkäufer auch die Herausgabe der Ware verlangen.
Das ganze sieht natürlich anders aus, wenn es entsprechend im Vertrag geregelt wurde. Das wissen wir aber nicht. Dann soll der TE genau schreiben, was im KV steht. Mit einem Kaufvertrag ohne Vorbehaltsklauseln bzgl. Zahlung usw. ist der Käufer nach Übergabe auch Eigentümer. Unabhängig von der Zahlung.
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
@TDI-PD-Element:
Nach Übergabe der Ware ist der Besitzer gewechselt. Ist im Kaufvertrag eine Ratenzahlung vereinbart, passiert die Bezahlung nach der Übergabe der Ware. Steht im Kaufvertrag nichts zum Eigentumsvorbehalt, ist der Eigentümer bei Warenübergabe gewechselt worden.
Aus dem Kaufvertrag ergeben sich Pflichten. Wenn ein Vertragspartner die Pflicht nicht erfüllt, werden die anderen Pflichten nicht automatisch hinfällig! Selbst wenn der Käufer nicht bezahlt, kann dann der Verkäufer bei Nicht-Lieferung zum Termin in Verzug geraten. Geliefert wurde hier aber schon. Wenn der Käufer nicht zahlt, kann der Verkäufer die Herausgabe der Ware nicht verlangen! Er kann verlangen, die Zahlung zu erhalten, evtl. dann zusätzlich noch Zinsen, Schadenersatz oder was auch immer. Wenn allerdings der Eigentumsvorbehalt im Vertrag drin steht ("bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers"), dann kann der Verkäufer auch die Herausgabe der Ware verlangen.
Das ganze sieht natürlich anders aus, wenn es entsprechend im Vertrag geregelt wurde. Das wissen wir aber nicht. Dann soll der TE genau schreiben, was im KV steht. Mit einem Kaufvertrag ohne Vorbehaltsklauseln bzgl. Zahlung usw. ist der Käufer nach Übergabe auch Eigentümer. Unabhängig von der Zahlung.
Der TE hat doch geschrieben, dass er einen KV von mobile.de verwendet hat. Dort sind diese Klauseln festgehalten. Und auch ohne die Klauseln, wäre der Käufer in diesem Fall nicht der Eigentümer. Eigentümer ist er generell erst dann, wenn beide Seiten ihre Pflichten erfüllt haben. Beide Seiten habe noch min. eine Pflicht zur Vertragserfüllung offen und damit ist der Eigentumsübergang nicht vollzogen.
Und ich kann dir das gern nochmal anhand meines letzten Kfz-Kauf erklären.
Ich habe beim Händler ein Auto gekauft. Summe X war im KV vereinbart und ich habe lediglich Summe Y angezahlt, um die Papiere für die Anmeldung zu erhalten. Deswegen bin ich aber noch lange nicht Eigentümer! Denn ich bin meiner Pflicht der vollständigen Bezahlung noch nicht nachgekommen. Auch wenn ich nicht gezahlt hätte, hätte der VK den KV als Grundlage für Schadenersatzansprüche oder andere Ausfälle geltend machen können. Eine Anzahlung ist daher eher als "Reservierung" einer Sache zu sehen und nicht als automatischer Eigentumsübergang.
Du kannst aber gern selber den Test machen. Geh in einen Laden, kaufe einen TV für Summe X, zahle aber nur Summe Y an. Jetzt probierst du, ohne die vollständige Zahlung geleistet zu haben, den TV aus dem Laden mitzunehmen. Der Verkäufer wird dir was husten und nur weil du einen KV hast, bist du nicht der Eigentümer. Hoffe das ich dies jetzt verständlich erklärt habe?
@Toshy --- Der Themenstarter schrieb, er nutzte den KV von mobile.de. Dort steht eine Eigentumsvorbehaltsklausel drin.
Ich habe den Eindruck, dass der Verkäufer (noch?) davon ausgeht, dass das Auto tatsächlich defekt in einer Werkstatt steht. Aber eine umgehende Prüfung der Kontaktdaten im Vertrag erscheint mir wesentlich wichtiger, als den ADAC zu bemühen. Bevor das Geld aus dem KV nicht komplett geflossen ist,
interessiert es sekundär wie es dem Auto geht. Es ist aktuell schnurzpiepsegal. Deine und andere Empfehlungen gingen ja auch genau in diese Richtung. ... und warum die Offerte des Leipzigers mal schnell die Anschrift zu verifizieren, so einfach beim Themenstarter verhallt, zeigt mir seinen Optimismus in der Sache.
Zitat:
Original geschrieben von bobbymotsch
@Toshy --- Der Themenstarter schrieb, er nutzte den KV von mobile.de. Dort steht eine Eigentumsvorhehaltsklausel drin.
Ich habe den Eindruck, dass der Verkäufer (noch?) davon ausgeht, dass das Auto tatsächlich defekt in einer Werkstatt steht. Aber eine umgehende Prüfung der Kontaktdaten im Vertrag erscheint mir wesentlich wichtiger, als den ADAC zu bemühen. Bevor das Geld aus dem KV nicht komplett geflossen ist,
interessiert es sekundär wie es dem Auto geht. Es ist aktuell schnurzpiepsegal. Deine und andere Empfehlungen gingen ja auch genau in diese Richtung. ... und warum die Offerte des Leipzigers mal schnell die Anschrift zu verifizieren, so einfach beim Themenstarter verhallt, zeigt mir seinen Optimismus in der Sache.
Falscher Name und Adresse wäre ja Betrug, dann würde die Polizei wohl motivierter sein.
Zitat:
Original geschrieben von bobbymotsch
und warum die Offerte des Leipzigers mal schnell die Anschrift zu verifizieren, so einfach beim Themenstarter verhallt, zeigt mir seinen Optimismus in der Sache.
Keine Angst. Er hat die Option bereits gezogen! Das Ergebnis habe ich Ihm mitgeteilt, möchte aber aufgrund der eventuell weiteren, rechtlichen Schritte keine Aussage dazu treffen. Jetzt lasst den TE sich erstmal sortieren. Er wird schon anhand der gemachten Vorschläge die richtigen Karten ziehen.
@TE
Halte uns unbedingt auf dem laufenden, was daraus geworden ist!
Danke!
Ich habe auch schon bestimmt ein dutzend Auto's verkauft. Anzahlung war auch i. O. - aber nur als Kaufsicherung. Den Wagen gab es nur bei vollem Erhalt der Kohle. Die Scheine wurden immer an der Tanke mit Prüfgerät gecheckt. Einmal bin ich mit einem 500 Mark Audi 80 auf die Nase gefallen. In dieser Preisklasse muss man dann auch mit rechnen das die Käuferschicht den Wagen nicht ummeldet. Auch wenn Du noch gut rauskommen solltest - was ich Dir echt wünsche- das hättest Du stressloser haben können.
P. S.: das Leben ist kein Ponyhof....