Audi a6 4f US-Blinker

Audi A6 C6/4F

Servus Leute,

dies sollte eigentlich an diesem Theard anknüpfen, leider ist er geschlossen:
http://www.motor-talk.de/.../...eitung-und-argumentation-t1353332.html

Sooo:

Heute habe ich mal paar Sachen an meinem Dicken geändert per VCDS:
-Testdurchlauf --> Tacho
-RS6 Symbol --> MMI
-und die optische Parkanzeige eingeschaltet (vorher war nur pipsen, da ich nur hinten PDC hab) --> MMI

Dann,

erinnerte ich mich an ein Video bei Youtube, als ein Typ über VCDS sein Steuergerätso codiert hatte, dass seine Blinker gedimmt wurden und als Standlicht ständig anwaren und seine Bremsleuchten an und aus gingen wenn er blinkt.
Wie hier:
http://www.youtube.com/watch?v=51hbXlds8mg

Meine Frage ist, ist dies überhaupt erlaubt?
Es ist ja original von Audi, da wurde nichts geändert, bis auf die codierung?
Könnte die Betriebserlaubnis erlischen durch diesen "Eingriff"?
Die StVO sagt jeglicher "Eingriff" in den Rückleuchten ist ja untersagt:
Da es kein wirklicher "Eingriff" ist? Was nun? Bitte um Antwort

Gruss

Sandzo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sandzo33


Was mich zu dieser Frage verleitet hat ist, dass ich hier in der Frankfurter Innenstadt öfters amerikanische Fahrzeuge sehe, z.B. den neuen Ford Mustang mit roten Blinker, wie ist denn sowas erlaubt?

Wenn es sich dabei um Fahrzeuge von Angehörigen der US-Streitkräfte handelt, dann besitzen diese eine US-Zulassung und unterliegen somit dem US-Zulassungsrecht. Die Kennzeichen wurden inzwischen den deutschen Kennzeichen weitgehend angepaßt, so daß man die Fahrzeuge nur noch an den fehlenden HU-Plaketten erkennen kann.

Mehr dazu hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29

(nach unten scrollen)

15 weitere Antworten
15 Antworten

Für rote Blinker gibt es teilweise Ausnahmegenehmigungen. Die bekommst Du privat für ein relativ neues Fahrzeug, das ab Werk mit gelben Blinkern versehen ist, wohl eher nicht. BMW mit roten Blinkern und gelben Begrenzungsleuchten gibt es in München einige. Die gehören BMW.

Deutsche Entwicklungsfahrzeuge bekommen auch Ausnahmegenehmigungen. Das liest sich in den Papieren lustig. Da stehen echt Sätze wie "Das Fahrzeug entspricht nicht in allen Eigenschaften der StVZO." in der Zulassung. Oder die Zulassung sagt, es ist ein 2.0 mit 190PS, dabei steckt ein 3.0 mit >300PS unter der Haube. 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen