AUDI A6 3.0 BAUJAHR 2006 RECHTSFRAGEN

Audi A6 C4/4A

Vom Alfa Romeo zu Audi A6
Tolles Auto. Hab eine Frage
Letzte Woche hab ich mein Auto gekauft und wusste vom Händler das ein *lämpchen* kaputt ist. Hab mir nichts dabei gedacht und fuhr los. Motor Spitze aber die Elektronik ist zum überlegen. Gut, nach Feierabend steige ich ins Auto schalte auf Automatik und fahre los. Nach 3 km hält mich die Polizei und erklärte mir das ich mit Stand Licht fahr3 und das dürfte ich nicht. War sprachlos. Aber die Polizei ließ Gnade vor Recht gelten und eskortierten mich nachhause. Am nächsten Tag fuhr ich zum Händler und brachte ihm das Auto
Er versicherte mir die Schäden zu reparieren. Das war am Dienstag. Heute ist Freitag und er gab mir am Dienstag ein Ersatz Auto. Audi a3 . 500 Euro wert.
Eine Frage
Wie lange kann sich der Händler Zeit lassen um mein Auto zu reparieren. Den er meinte Ende der Woche ist der Audi fertig. Hab aber den Verdacht das das Auto nicht fertig ist. Heute Mittag werde ich ihn besuchen Überraschung besuch.
Bräuchte euren Rat bitte.
Danke schön mal im voraus.

24 Antworten

Zitat:

@wacken schrieb am 3. Juni 2017 um 16:36:59 Uhr:


Gewährleistungsrecht, wenn der Mangel schon beim Kauf vorhanden ist, muss der Händler das nicht kostenlos beheben, er KANN es natürlich auf Kulanz machen.

Das stimmt nicht. Die Gewährleistung ist genau dafür da, dass Mängel, die bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren, zu beseitigen sind. Ein kleiner Punkt, der einen großen Unterschied macht, ist die Kenntnis des Käufers über die Mängel vor der Übergbe. Dann gilt die Gewährleistung nicht. Dass musst Du bei Deinen Aussagen aber eben ergänzen! 😉

Zitat:

@Toshy schrieb am 3. Juni 2017 um 22:26:31 Uhr:


Ein kleiner Punkt, der einen großen Unterschied macht, ist die Kenntnis des Käufers über die Mängel vor der Übergbe. Dann gilt die Gewährleistung nicht. Dass musst Du bei Deinen Aussagen aber eben ergänzen! 😉

Da es im ersten Thread stand, muss es eigentlich nicht mehr erwähnt werden dachte ich. 😉

Deine Aussage zur Gewährleistung klingt viel zu allgemein gültig. da Du sie sprachlich nicht direkt auf den TE bezogen hast.

Zitat:

@Bulli Driver schrieb am 3. Juni 2017 um 18:09:51 Uhr:


Hat der Händler denn einen Grund angegeben warum er den Wagen noch nicht fertig hat?

Wie gesagt er meinte es wären kleinigkeiten. Aber das man beide Scheinwerfer austauschen muss ist in meinen Augen keine kleinigkeiten mehr.
Und ja der Verkäufer wusste von den Mängeln

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Ich schnalle noch nicht so richtig, warum beide nicht funktionieren, und dann BEIDE Scheinis gewechselt werden sollen.
Das ist doch völliger Quark.
Was genau hat denn nicht funktioniert?
Abblendlicht?
Fernlicht?
Begrenzungslicht?
Tagfahrlicht?

Außerdem muss ja eine Fehlermeldung in KI geleuchtet haben!
Alles sehr dünn...

Das adjektiv Licht funktioniert nicht. Nur das Stand Licht. Hab gedreht gefummelt ...nur das Stand Licht hat funktioniert.Nicht mal die nebelscheinwerfer funktionieren. Glaub mir ich hab so einige Fragen wie z.b wie kam das Auto durch den TÜV ohne Licht? Ich weiss es ist ein Gebrauchtwagen aber 6000€ hab ich ihm bar in die Hand gegeben. Angeblich hätte es am Samstag fertig sein sollen aber immer noch nicht.

Die Nebler haben doch mit den Scheinwerfern nichts zu tun.

Das hört sich eher nach dem Schalter an..

Schalter??

Lichtschalter

Zitat:

@Toshy schrieb am 4. Juni 2017 um 19:05:15 Uhr:


Lichtschalter

Ach so....sorry

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