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Audi A3 8P Leuchtweite Xenon Einstellen

Audi A3 8P
Themenstarteram 20. Februar 2007 um 19:26

Hallo zusammen,

ich habe mir einen A3 8P mit Xenonscheinwerfern gekauft, bin allerdings von der Ausleuchtung sehr enttäuscht. Das Licht ist zwar an sich sehr stark, leuchtet mir aber nicht weit genug...Ich war auch schon in der Werkstatt. Die haben es nachgestellt und die Elektronik neu angelernt jedoch bin ich mir dem Resultat nicht wirklich zufrieden.

An welchen Stellschrauben kann man die "grundeinstellung" der Scheinwerfer selbst einstellen? sind das die beiden weissen stellschrauben, die man sieht wenn man von oben auf den Scheinwerfer guckt?

Nur damit keine Missverständnisse aufkommen. Es ist wirklich ne Einstellungssache. Die Stellmotoren sind OK....

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruss

Bernd

Beste Antwort im Thema
am 20. Februar 2007 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von MLS3

@moerf

Das ist nicht richtig was Du da erzählst.

Die Scheinwerfer können problemlos über die weißen Stellschrauben verstellt werden, ohne die Regelung zu beinflussen. Aber immer beide gleichmässig verdrehen, da sonst die Links rechts Lage verändert wird.

Am besten das Auto vor eine weiße Wand im Abstand von 10m fahren. Die Höhe des Lichtes genau vor dem Scheinwerfer messen und dann 1% weniger in 10m Abstand einstellen. D.h. auf 10m sind dies 10cm weniger.

 

Gruß,

Mirko

Oh Graus !

Wenn man nicht genau weiß, worüber man redet, sollte man sowas nicht schreiben.

Bitte vorher über derartige Systeme informieren, dann dazu was schreiben.

Jedes System mit Gasentladungsscheinwerfern hat eine Automatische oder Dynamische Leuchtweitenregelung !(Ausnahme: A8 / BMW750I jeweils erste Generation)

Um diese Scheinwerfer korrekt einzustellen bedarf es eines entsprechenden Diagnosetools und eines Einstellgerätes !

Alles andere ist Pfusch, führt zu FALSCHEINSTELLUNG und Blendung anderer Verkehrsteilnehmer, und stellt damit einen Verstoß gegen §1 der STVO dar !

Die LWR stellt die Scheinwerfer in abhängigkeit der Fahrzeuglage (Beladung, ...) ein.

Dabei werden die Stellmotore entsprechend der Sensorwerte verstellt.

Um die Scheinwerfer korrekt einzustellen, MUß

das System in "Grundeinstellung" gebracht werden, dabei werden die Stellmotore in ihre "Grundposition" gestellt (Grundstellung), diese Position entspricht etwa der Mitte des möglichen Verstellweges dieser Motore, Sensoreinflüsse werden dabei NICHT ausgewertet !

Dann können die Scheinwerfer eingestellt werden, dabei wird die Linse / Reflektor in seiner Stellung zum Stellmotor verändert (Länge des Stellstößels auf der Verstellwelle des Stellmotors wird verändert)

Diese neue Einstellung muß danach im Steuergerät abgespeichert werden !

Erst nach Speichervorgang ist die neue Einstellung die Grundeinstellung des Scheinwerfers !

Wird dieser Vorgang so nicht eingehalten, besteht neben den negativen Auswirkungen für andere Verkehrsteilnehmen auch die Gefahr, das bei zukünftigen Regelungen des Systems die Linse bzw. deren Befestigung beschädigt wird, da selbige vom Stellmotor dann über ihren eigentlichen mechanischen Endpunkt hinaus verstellt werden können !

Das hat i.A. zur Folge, daß man einen neuen Scheinwerfer benötigt !

Umso wichtiger ist dies Vorgehensweise bei Systemen, die ein dynamisches Kurvenlicht beinhalten !

Beachte dazu auch die Einstellvorschriften der Hersteller.

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Hi,

ich war vor paar tagen beim TÜV und der Prüfer hat an den Lichtern rumgeschraubt.

Jetzt habe ich festgestellt das die Lichter nicht mehr so gut leuchten wie davor.

Mir ist auch noch aufgefallen, dass das Prüfgerät zum Lichter testen mit Klebeband befestigt war.

Und mal noch eine frage, ich hab die automatische Leuchtweitenregulierung aber bei mir reguliert

die bei der Fahrt nicht ober ich kann da nix feststellen.

Die LWR fährt beim Start nach unten dann nach oben.

Muss die LWR eigentlich bei der fahrt über unebene Strasse korrigieren?

Gruß Alex

 

Kann mir jemand sagen für was die Stellschraube da in dem langloch ist ?

D01aa573-24b8-4402-bfd6-faa587d725b0

Um den Scheinwerfer am Fahrzeug auszurichten. (Spaltmaße usw.) Für dich eher uninteressant.

Gruss

Ok danke :)

Hallo zusammen,

ich habe leider regelmäßig alle 2 Jahre beim TÜV leichte Probleme mit der Einstellung meiner Scheinwerfer. Mittlerweile bin ich mir ziemlich sicher, dass die Einstellgeräte nicht unbedingt einheitliche Ergebnisse liefern.

Aktuell mal wieder: Letzte Woche wurde die Einstellung beim TÜV in einer freien Werkstatt in der Nähe hochgedreht (wurde mir nach Rückfrage auch bestätigt). Da ich in unserer TG vor Jahren mal Kontrollstriche gezogen habe, fiel mir das sofort auf, da die Leuchtgrenze ca. 8cm über meiner Markierung lag.

(Diese liegt bei ca. 56cm, Scheinwerfer Mittelpunkt ca. 65cm, Abstand ca. 9m, was somit einer Neigung von 1% entspricht). Mit der neuen TÜV Justage hatte ich somit quasi keine Neigung mehr!

Ich bin dann mal bei einer offiziellen TÜV Prüfstelle vorbeigefahren und gebeten, die Einstellung zu prüfen. Dort wurde die zu hohe Einstellung bestätigt und korrigiert. Ergebnis: Meine Garagenmarkierung stimmt jetzt wieder zu 100%!

Leider konnte ich nicht mit in die Halle und dem Mitarbeiter auf die Finger schauen (Corona).

Für die Zukunft würde mich mal interessieren, welche der beiden Schrauben (H bzw. H/V) wofür zuständig ist, siehe Bild. (Das Bild zeigt den SW auf der Fahrerseite, von vorne gesehen)

P.S. Dass Xenon grundsätzlich erstmal eine Grundeinstellung im Steuergerät benötigen, ist mir bekannt. Diese wurde zuletzt vor knapp 2 Jahren bei VAG gemacht, ebenfalls auf Grund einer zuvor beim TÜV erfolgten 'Verstellung'. Die Veränderungen letzte Woche (höher) und heute (wieder zurück) wurden jeweils nur manuell gemacht. Aussage in der Werkstatt und beim TÜV: Bei kleinen Korrekturen ohne sonstige Veränderungen am Fahrzeug sei die Grundeinstellung nicht erforderlich.

Audi-bixenon-li

Zitat:

@Vectrianer schrieb am 6. Juli 2020 um 13:55:23 Uhr:

 

Ich bin dann mal bei einer offiziellen TÜV Prüfstelle vorbeigefahren und gebeten, die Einstellung zu prüfen. Dort wurde die zu hohe Einstellung bestätigt und korrigiert. Ergebnis: Meine Garagenmarkierung stimmt jetzt wieder zu 100%!

Leider ist das kein Einzelfall! Ich hatte auch noch nie Probleme bei der HU, wenn ich an der Werkstattwand gemessen habe. Wenn man dann bedenkt, dass die Werkstatt fürs Lichteinstellgerät, eine besonders ebene Fläche nachweisen muss. Was für eine Farce.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 6. Juli 2020 um 16:19:46 Uhr:

 

Leider ist das kein Einzelfall! Ich hatte auch noch nie Probleme bei der HU, wenn ich an der Werkstattwand gemessen habe. Wenn man dann bedenkt, dass die Werkstatt fürs Lichteinstellgerät, eine besonders ebene Fläche nachweisen muss. Was für eine Farce.

Danke für die Bestätigung! Man könnte meinen, wenn die gar nix finden, wird wenigstens an den Scheinwerfern gedreht, quasi als Berechtigungsnachweis ;-)

Kannst du eventuell auch bzgl. der Einstellschrauben was sagen? Siehe das Bild in meinem Post?

Zitat:

 

Für die Zukunft würde mich mal interessieren, welche der beiden Schrauben (H bzw. H/V) wofür zuständig ist, siehe Bild. (Das Bild zeigt den SW auf der Fahrerseite, von vorne gesehen)

P.S. Dass Xenon grundsätzlich erstmal eine Grundeinstellung im Steuergerät benötigen, ist mir bekannt. Diese wurde zuletzt vor knapp 2 Jahren bei VAG gemacht, ebenfalls auf Grund einer zuvor beim TÜV erfolgten 'Verstellung'. Die Veränderungen letzte Woche (höher) und heute (wieder zurück) wurden jeweils nur manuell gemacht. Aussage in der Werkstatt und beim TÜV: Bei kleinen Korrekturen ohne sonstige Veränderungen am Fahrzeug sei die Grundeinstellung nicht erforderlich.

Leider bisher keine Anwort auf meine Frage, welche der beiden Einstellschrauben für was genau zuständig ist. Kann mich bitte jemand aufklären?

 

Bi-Xenon_BJ2009_li
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