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Audi 4f Segment Felgen 19 zoll

Audi A6 C6/4F

Hey leute
habe da so eine frage zu den felgen klick
kollege fährt ein A6 4f 2.4 v6 Baujahr 2008
Der ist grade auf suche nach sommer reifen plus felgen.
Die fragen die ich habe geht einmal
ob das die Original felgen von Audi sind?

Wenn das die originalen sind muss er die eintragen lassen?

Für eine Hilfe währe ich sehr dankbar
mfg Igor

32 Antworten

Ne aber wenn man mir sagt das es welche sind find ich es auch nicht gut. Find die WH11 auch ganz nett oder Originale halt

Zitat:

@MarioBremen schrieb am 29. Februar 2016 um 17:17:01 Uhr:


Kann ich die Segment Felgen mit dem Teilegutachten 366-0041-09-MURD-TG/N3 mit 245/35 R19 93Y Bereifung auf meinem Audi A6 f4 2.8l Bj 2009 fahren ohne etwas eintragen zu lassen oder muss ich zwingend zum TÜV?
Gruß Mario

Teile mit Teilegutachten sind immer Abnahmepflichtig.

Steht auch so im Gutachten. Also mal nachlesen...

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 29. Februar 2016 um 20:41:58 Uhr:



Zitat:

@MarioBremen schrieb am 29. Februar 2016 um 17:17:01 Uhr:


Kann ich die Segment Felgen mit dem Teilegutachten 366-0041-09-MURD-TG/N3 mit 245/35 R19 93Y Bereifung auf meinem Audi A6 f4 2.8l Bj 2009 fahren ohne etwas eintragen zu lassen oder muss ich zwingend zum TÜV?
Gruß Mario

Teile mit Teilegutachten sind immer Abnahmepflichtig.

Steht auch so im Gutachten. Also mal nachlesen...

Sorry aber das ist Falsch 🙂 Ich hatte schon einige Felgen die " nur " ein Teilegutachten dabei hatten, des Öfteren war darin zu lesen das eine Änderung der Papiere durch eine Abnahme nicht erforderlich ist. Andererseits hatte ich schon ABE's bei Felgen wo dennoch eine Eintragung Pflicht war.

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da liegst du falsch.
Also nochmals:
Abnahme ist immer erforderlich bei Teilegutachten.

Das hat nicht mit der Änderung der Fahrzeugpapiere zu tun.

Die Änderung der Fz.-Papiere ist abhängig von der Änderung, und ist beschrieben in der Fahrzeug-Zulassungs-VO.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 29. Februar 2016 um 21:01:59 Uhr:


Also nochmals:
Abnahme ist immer erforderlich bei Teilegutachten.

Das hat nicht mit der Änderung der Fahrzeugpapiere zu tun.

Nochmal, da liegst du Falsch. Es gibt auch etliche Teilegutachten für Felgen ( ließ dich einfach mal durch das Reifen&Felgen Forum ) wo angeführt ist das keine Abnahme durch eine Prüfstelle erforderlich ist.

Edith. Vielleicht bei uns in Österreich anders.

Du kannst es mir glauben es gibt nicht ein einziges Teilegutachten wo keine Abnahme erforderlich ist.
Glaub es. Ich brauch es nicht erlesen ich weiß es.

Ein teilegutachten ist ein rein nationales prüfzeugnis in deutschland. Das hat mit Ösi nichts zu tun.

Ich lege dir mal den Paragraphen 19 stvzo ans Herzen...

Ok also falls ich auf den Felgen sitzen bleibe MUSS ich zum TÜV und dann nur noch hoffen das erstmal nichts am Fahrzeug verändert werden muss. Vieleicht gefallen die mir dann ja doch oder ich hab dann noch etwas zeit mit was neues zu suchen.
Danke ihr beiden 🙂

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 29. Februar 2016 um 21:13:16 Uhr:


Du kannst es mir glauben es gibt nicht ein einziges Teilegutachten wo keine Abnahme erforderlich ist.
Glaub es. Ich brauch es nicht erlesen ich weiß es.

Ein teilegutachten ist ein rein nationales prüfzeugnis in deutschland. Das hat mit Ösi nichts zu tun.

Ich lege dir mal den Paragraphen 19 stvzo ans Herzen...

Du hast Recht, ich stand voll am Schlauch, ich hab das mit einer ABE vertauscht. Also ist mein Post natürlich Falsch 🙂

Hallo ich nochmal.
Ich habe jetzt mal die Felgen samt Bereifung aufgezogen und bin zur Dekra gefahren zwecks Abnahme. Alles passt aber er sagt ich dürfe mit meinem Wagen nur bis 235 er fahren? Und sagte mir das ich ein 4f habe und kein 4f1 was ich ja auch weiß. Bin ich jetzt zu blöd das vom Teilegutachten zu lesen oder er??

Screenshot-2016-03-04-15-49-40

wo besteht der Unterschied 4F und 4F1 ?

Zitat:

@angelgixxer schrieb am 4. März 2016 um 16:08:47 Uhr:


wo besteht der Unterschied 4F und 4F1 ?

Das möchte ich ja gerne wissen ich verstehe es so das ich bis 140 kW die 235 er fahren darf und ab 141 kW die 245 er reifen. Warum darf ich mit weniger kW nicht die 245 er fahren das erschließt sich mir nicht. Und eine Unterteilung kann ich eh nicht sehen vom 4f und 4f1.
Beim 4B wie ganz oben sind auch Unterteilungen aber halt ja nur ein 4B angegeben.
Vieleicht ist das ich zu hoch für mich 🙂?

naja bei 4f1 is die 140kw variante aber auch mit drin.
das kann schonmal nich sein

könnte es sein das 4F das VFL und 4F1 das FL Modell ist?

weil paar Zeilen unter 4F im Fzg Schein steht ja ACC...F1 und in meinen Papieren ......4F1 ( hab auch FL )

Is jetzt nuuuuur ne Theorie, weil dann hat der Prüfer keinen Plan.

hmmmmmm

Ja das sagte ich ihm auch aber er sagt ich darf mit dem 4f max 235 er.
Aber ich kann doch mehr machen solange es mein radhaus erlaubt sagte ich ihm und das ich einen 250 KW Audi nicht mit 235 er fahren sollte ist da schon logischer. Naja jedenfalls hat er mich weggeschickt und sollte doch mal zum TÜV Nord fahren??? Oh man

mal gucken was die anderen Spezies hier sagen.

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