auch der 8K ist zu breit für die Baustellenspur
......wegen der kommenden Urlaubszeit und da dann viele auf deutschen Autobahnen , samt deren zahlreichen Baustellen, unterwegs sein werden.......Obacht ;)
Achtung vor neuer Polizeiabzocke....die linke Baustellenspur ist meist nur für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtbreite ( da zählt definitiv dann Spiegel zu Spiegel ) von 2,00 m zugelassen. Entsprechende Schilder stehen dann vor einer Baustelle. Auch unser 8K ist mit 2,04 m breiter.
Es kam schon divers im Fernsehen und Zeitungen....da steht die grüne "Rennleitung" seit neuesten auf der Brücke und legt anhand fertiger Listen fest....der ist breiter, dem nehmen wir jetzt mal 20 Euro ab. Und rein rechtlich hast Du keine Chance. Leider kein Witz, die brauchen Geld.
Beste Antwort im Thema
Unsere Freunde von der "Inneren" sollten sich mal lieber um deren Ur-eigenste Aufgabe kümmern: Verbrecher fangen! Aber halt: Das kostet ja, anstatt es was einbringt. Armes Deutschland!
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103 Antworten
Facelift [mm]
Avant und Limo: 2040
Allroad: 2060
Aber ich denke ein leichtes anklappen der Spiegel sollte helfen:rolleyes:
Zitat:
Original geschrieben von WAUZZZZ
naja, inzwischen läuft es seid dem sommer und der leidkreis (bei dortmund) kann mich mal
Und extra für diesen Beitrag meldest Du dich hier an?
Für einen Beitrag, in welchem du öffentlich zugibst, geltende Regeln sowie deine Vorsichtspflicht verletzt zu haben, dafür korrekterweise belangt werden sollst und dich jetzt weigerst, das von dir selbst zugegebene Missachten geltender Vorschriften nicht bezahlen zu wollen.
Manchmal versteh ich die Welt nicht mehr...
(Über Sinn und Unsinn der 2m-Begrenzung brauchen wir nicht diskutieren. Fakt ist, die Regel besteht und muss daher auch von Dir eingehalten werden. Verstößt Du dagegen, sind die entsprechenden Konsequenzen zu tragen)
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von WAUZZZZ
naja, inzwischen läuft es seid dem sommer und der leidkreis (bei dortmund) kann mich mal
Und extra für diesen Beitrag meldest Du dich hier an?
Für einen Beitrag, in welchem du öffentlich zugibst, geltende Regeln sowie deine Vorsichtspflicht verletzt zu haben, dafür korrekterweise belangt werden sollst und dich jetzt weigerst, das von dir selbst zugegebene Missachten geltender Vorschriften nicht bezahlen zu wollen.
Manchmal versteh ich die Welt nicht mehr...
(Über Sinn und Unsinn der 2m-Begrenzung brauchen wir nicht diskutieren. Fakt ist, die Regel besteht und muss daher auch von Dir eingehalten werden. Verstößt Du dagegen, sind die entsprechenden Konsequenzen zu tragen)
Und wenn es eine Regel gibt, die Dir sagt Du sollst aus dem Fenster springen, dann machst Du das auch. So lobe ich mir das.
Zitat:
Original geschrieben von bergerm
Allroad: 2060
Der FL allroad beistzt ja die Dumbo-Spiegel. Müsste daher also genauso breit sein, wie ein VFL mit den selben Spiegeln.
Eine Seite zuvor schrieb aber spuerer:
Zitat:
Original geschrieben von spuerer
Ich muss ja nun sagen, dass ich dann doch froh bin die "alten Dumbo-Ohren" noch zu haben, denn dann ist der A4 "nur" 1,986m breit
Welches Maß stimmt denn nun? Die reinen Außenmaße der Karosserie haben sich ja nicht verändert.
Zitat:
Original geschrieben von thegravityphil
Und wenn es eine Regel gibt, die Dir sagt Du sollst aus dem Fenster springen, dann machst Du das auch. So lobe ich mir das.
Auf solche Beiträge hab ich gewartet. Polemik ist schon was feines... :rolleyes:
Es geht hier nicht um irgendwelche Nonsens-Vorgaben, sondern um eine deutschlandweit einheitliche Regelung zur Benutzung der linken Baustellenspur. Klar sind die 2m nicht immer angemessen, weil die Spur ausreichend breit ist, aber man kan ja nun nicht erwarten, dass für jede einzelne Baustelle in Deutschland ein extra Schild gefertigt wird. Wäre das Geschrei genauso groß, wenn plötzlich tausend verschiedene Breitenangaben stehen würden.
Ganz davon abgesehen ist streng genommen jegliches Überholen in einer Baustelle verboten, da der Mindestseitenabstand von 1m in keiner einzigen Baustelle ermöglicht werden kann. Somit ist Überholen, selbst mit einem Fahrzeug unter 2m, allerhöchstens geduldet aber eben nicht erlaubt.
Innerorts gelten auch immer 50, auch wenn man an vielen Stellen sicherlich schneller kann. Regst Du dich darüber auch auf?
Gruß Martin, der trotz 2m-Beschränkung in der Baustelle permanent links überholt, (dann aber auch zu den möglichen Konsequenzen steht)
Zitat:
Als ich Deinen Beitrag gelesen habe, hatte ich den Eindruck, Du wolltest ausdrücken, dass egal was eine Regel besagt, es gilt sie zu akzeptieren (ob man sie einhält oder nicht). ich sehe das anders und garnicht auf diese 2m Regel bezogen. Es ist sein gutes Recht als Staatsbürger sich Gedanken zu machen und falls ihm was nicht passt sich in einem juristischen Verfahren zu wehren. Ob es Sinn macht und ob er damit durchkommt ist sein Problem. Aber ich find es generel sehr gut, wenn sich der Bürger auch mal auflehnt.
Zitat:
.... ich find es generel sehr gut, wenn sich der Bürger
auch malauflehnt.
bekommt der kollege ramsauer zur änderung des gesetzes jetzt bezahlten urlaub mit hulahula-mädels oder schneidet audi seinem a4 die ohren ab?
was kommt audi günstiger?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von bergerm
Allroad: 2060
Der FL allroad beistzt ja die Dumbo-Spiegel. Müsste daher also genauso breit sein, wie ein VFL mit den selben Spiegeln.
Eine Seite zuvor schrieb aber spuerer:
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von spuerer
Ich muss ja nun sagen, dass ich dann doch froh bin die "alten Dumbo-Ohren" noch zu haben, denn dann ist der A4 "nur" 1,986m breit
Welches Maß stimmt denn nun? Die reinen Außenmaße der Karosserie haben sich ja nicht verändert.
Hallo,
die aktuellen Maße:
A4/S4 Limo+Avant: Breite 2004 mit Spiegel
A4 allroad: Breite 2006 mit Spiegel
Im Anhang die Maßblätter aus dem aktuellen Katalog:
Grüße,
Frank
aus eben einer solchen Übersicht hatte ich die Info, dass meiner <2,00m ist, die war aber aus 2008... ich glaub' ich sollte mal nachmessen, bevor ich ein zu großes Maul riskiere wenn ich tatsächlich deswegen angehalten werde...:D
Hallo,
habe gerade einen 2008er Katalog mit dem "Dumbo-Ohren" ausgegraben, da sind bei Avant und Limo jeweils 2006 Gesamtbreite und 1826 ohne Spiegel angegeben.
Bist Du sicher, daß Du nicht die Breite vom A3 hast? :D
Grüße,
Frank
Zitat:
die aktuellen Maße:
A4/S4 Limo+Avant: Breite 2004 mit Spiegel
A4 allroad: Breite 2006 mit Spiegel
Also ich lese in dem Dokument 2040 und nicht 2004.
2004 wäre ja noch im Bereich der Mess(un)genauigkeit der Polizei.
Zitat:
Original geschrieben von fsiquattro
Hallo,
habe gerade einen 2008er Katalog mit dem "Dumbo-Ohren" ausgegraben, da sind bei Avant und Limo jeweils 2006 Gesamtbreite und 1826 ohne Spiegel angegeben.
Bist Du sicher, daß Du nicht die Breite vom A3 hast? :D
Grüße,
Frank
;) http://www.motor-talk.de/.../...r-die-baustellenspur-t3313851.html?...
Ich habe diesen albernen Beitrag mit einem Q5 im Fernseh gesehen...
Der Typ im TV wollte auch vor Gericht ziehen, allerdings nicht wegen den Massen in irgendwelchen Prospekten oder "ungenauen Beamtenmessungen von der Rennleitung" ... sondern:
Er habe ein amtlich beglaubigtes Dokument von der Zulassungstelle, in der die Breite des Fahrzeugs eingetragen sei.... Fahrzeugschein/Brief .... ich denke, das ist doch auch mal ein interessanter Punkt zu argumentieren....
Zitat:
Original geschrieben von ONKELTOM7777
Ich habe diesen albernen Beitrag mit einem Q5 im Fernseh gesehen...Der Typ im TV wollte auch vor Gericht ziehen, allerdings nicht wegen den Massen in irgendwelchen Prospekten oder "ungenauen Beamtenmessungen von der Rennleitung" ... sondern:
Er habe ein amtlich beglaubigtes Dokument von der Zulassungstelle, in der die Breite des Fahrzeugs eingetragen sei.... Fahrzeugschein/Brief .... ich denke, das ist doch auch mal ein interessanter Punkt zu argumentieren....
wenn Du den Bericht gesehen hast, dann hast Du nicht richtig aufgepasst ;)
Es ging um die Breite, eingetragen in der Zulassungsbescheinigung Teil I / II und EWG Übereinstimmungerklärung. Dort ist eine amtliche Breite eingetragen - im Fall 8K mit 1826 mm. Das ist jedoch völlig unrelevant für die Bemessung der Gesamtbreite über alles, weil die Breite in den amtlichen Papieren ohne Spiegel angegeben ist. Für die Berechnung in der Baustellenspur zählt jedoch - mit - Spiegel. Und da ist jeder Fahrzeugführer - auch wenn es manchem irgendwie schwer fällt - selber angehalten, diese Breite über alles herauszufinden.
Onkeltom: Da ist derjenige ein ganz üblicher Fehler unterlaufen:
Es gibt einmal die "Fahrzeugbreite laut Schein" und einmal die "tatsächliche Breite über alles". Letzteres ist mit Spiegeln, ersteres ohne.
Ich habe aber hier auf MT eine andere Aussage in Zusammenhang mit dem Thema gefunden.Kann das evtl. einer bestätigen oder dementieren?
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Und wenn ich denke, mit meinem 2,00001m breiten PKW links überholen zu müssen, ...
Die Beschilderung besagt eh, dass das Fahrzeug nicht breiter als 2,0m sein darf.
Wenn nur eine Nachkommastelle interessiert, darf dein Fahrzeug eben auch legal mit 2049mm auf die linke Spur (wohlgemerkt von Spiegelaußenkante zu Spiegelaußenkante).
Da wir ja also nun max. 2,06m haben, würde es nach dieser Interpretation bedeuten, wir dürften doch ganz regulär auf der linken Spur fahren. :confused: