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AU Freiheit!!!

Themenstarteram 2. Februar 2006 um 17:29

Hallo!

Wie sieht es mit der AU untersuchung aus?

wie alt muss ein auto bzw welches bj muss ein Auto haben um davon befreit zu sein?

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14 Antworten

ich denke gehört zuhaben ab Bj 68

bitte koregiert mich wenn ich falsch liege......

am 2. Februar 2006 um 18:00

Bis Juni 69. ab August 69 muss er zur AU

Kurios: Motor-Baujahr ist egal

 

Das Kuriose an dieser gesetzlichen Bestimmung: Nur das Alter des Fahrzeugs zählt. Nicht aber das des Motors. Dabei betrifft die ASU aber doch nur den Motor und nicht das Fahrwerk und die Karrosserie. Das führt dann zu solche verrückten Kombinationen wie bei mir: Ich habe einen Käfer von Ende 65. Er ist von der ASU befreit. Hat aber einen ATM von Anfang 70! (Übrigens sogar mit Drehstromlichtmaschine). Und in meinem Käfer Cabrio von 1971 - das zur ASU muss - ist ein ATM von 1967. Sinn macht das nicht, weder unter dem Gesichtspunkt Umweltschutz noch sonst irgendwie...

am 2. Februar 2006 um 19:49

Nee Sinn macht das dann wirklich keinen mehr !!

Das ist Deutschland wie es leibt und lebt !!

Davon abgesehen zur ASU müsste ich schon, mein Krabbler hat dafür aber noch nie eine Werkstatt besucht, ich bekomme die Plakette per Post zugeschickt !! Vitamin B reicht also auch !!

Bug 1200

am 2. Februar 2006 um 20:22

Du weißt ja hoffentlich das du den AU Bericht bei dir zu führen hast............die Rennleitung iss zwar dumm aber ned bekloppt.

Ohne AU Bericht, Strafe zahlen

Zitat:

Original geschrieben von dirkderschraube

Du weißt ja hoffentlich das du den AU Bericht bei dir zu führen hast............die Rennleitung iss zwar dumm aber ned bekloppt.

Ohne AU Bericht, Strafe zahlen

Das gilt meines Wissens aber nicht für alle Bundesländer oder andersrum gesagt: Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Mir hat meine Werkstatt gesagt, ich müsste ihn nicht mitführen. Um mich gleich mal zu outen: Ich komme aus Bayern.

Stimmt das so, oder wurde ich da falsch informiert?

am 3. Februar 2006 um 8:02

Einer von uns beiden ist eindeutig falsch informiert. Welche Papiere mitzuführen sind ist bundeseinheitlich.

Außerdem kommt Dirk, der dich auf die Pflicht zur Mitführung der AU-Prüfbescheinigung hingewiesen hat, auch aus Bayern, zumindest lebt er jetzt (und auch schon eine ganze Weile) in Bayern.

Edit: @Dirk: Strafe nicht, wohl eher Verwarnung oder - allerhöchstens - Bußgeld. Eine Strafe wird das Nichtmitführen nicht nach sich ziehen, ist nur Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

noch´n Edit: Die Story mit der per Post zugeschickten AU-Plakette ist wiederum durchaus eine Straftat, nämlich Urkundenfälschung. Der Täter erstellt eine zusammengesetzte Urunde, nämlich Kennzeichen mit aufgeklebter Plakette in Verbindung mit dem Fahrzeug, an dem es angebracht ist. Dies erweckt den Anschein, dass die Plakette von einer hierzu berechtigten Prüfstelle angebracht worden ist. Ist sie aber nicht. Ergo: hat der Täter eine unechte Urkunde hergestellt. Durch das Fahren mit dem Auto macht er dann Gebrauch von dieser unechten Urkunde.

Weiterhin macht sich auch derjenige, der ihm die Plaketten überläßt, strafbar, mindestens wegen Beihilfe. Lohnt sich das wirklich? Noch bescheuerter ist eigentlich nur Zweicentstückefälschen.

Just my 2cents.

am 3. Februar 2006 um 8:56

Ups, mit Srtafe meinte ich nicht Straftat, sorry.

Es ist überall einheitlich, AU Bericht ist seit 98 (soweit ich weiß ) mitzuführen. Dabei kommt es nicht an ob man nen Käfer fährt , sondern darauf das es seit über 10 Jahren Gang und Gebe ist , AU Plaketten einfach mal so zu verschenken ( 20 € Trinkgeld).

 

Wenn eine Werkstatt sagt zum Kunden, des iss wurscht, so ist dies falsch.

am 3. Februar 2006 um 10:19

Zitat:

Original geschrieben von dirkderschraube

Ups, mit Srtafe meinte ich nicht Straftat, sorry.

Nein, hast du ja auch nicht geschrieben. Es ist halt nur so, dass Strafen nur für das Begehen von Straftaten, also Vergehen oder Verbrechen verhängt werden, und zwar von Gerichten. Ordnungswidrigkeiten werden mit Bussgeldern oder Verwarnungen geahndet, in erster Instanz aber nicht vom Gericht. Das beschäftigt sich erst nach dem Rechtsmittel damit.

Ich habe jetzt einen Bekannten gefragt, der Polizist in Berlin ist:

"Diese Bescheinigung muss nicht mitgeführt werden, bzw. Pol.-Beamten vorgezeigt werden. Es gibt im Tatbestands(Bußgeld)katalog keine Tatbestand, der das Nicht-Mitführen dieser AU-Bescheinigung bestraft. Dieser Katalog ist bundeseinheitlich! Ein Anruf bei meiner Dienstelle ergab: Ein Verwarnungsgeld gibt es dafür nicht. Welche anderen Gründe es geben könnte oder sollte, dieses Papierchen mitführen zu sollen oder müssen, sind mir nicht bekannt, da offensichtlich nicht polizeirelevant. Ich persönlich interessiere mich bei Kontrollen kein Stück für diesen Schnipsel Papier."

Soweit ein Polizist aus Berlin. Ich bin selbst schon öfters kontrolliert wurden, aber nie wollte jemand meinen AU-Zettel sehen. Vielleicht gab es nach Einführung der ASU diese Bestimmung, mittlerweile ist sie aber offensichtlich aufgehoben. Oder die Polizisten wissen es einfach nicht mehr ;-)

Wenn jemand mehr weiß - d.h. den genauen Paragraphen der StvZo zum Nachschlagen nennen kann - dann bitte hier posten. Das würde mich sehr interessieren. Ich bin grundsätzlich ohne den Zettel unterwegs und möchte ungern dafür berappen müssen. Andererseits habe ich keine Lust, noch mehr Unterlagen ständig mit mir rumzuschleppen oder im Auto zu deponieren. Also würde ich gerne auch weiterhin auf diesen Beleg verzichten und ihn da lassen, wo er meines Erachtens hingehört. Bei den Unterlagen zu Hause im Ordner.

Also mal angenommen,man muß den schnipsel papier mit sich führen........ hat mal einer die Bescheinigung mal angeschaut ?

Bei mir ist es der fall das ich die Bescheinigung nach ca 3 monaten nicht mehr lesen kann.

---->Habe devinitiv keine schweissflossen ;-) <----

Das papier is son beschichtetes bei dem mit der zeit die druckerschwärze verschwindet!!!

Und mal angenommen ich müßte es einem Beamten vorzeigen.....der wird da nicht viel erkennen können......

Dann wäre es so ,ich habe den fetzen papier und müßte trotzdem zahlen ....welchen sinn macht es dann???

Noch besser: was ist wenn du einen Neuwagen hast?

Der ist noch nie bei einer ASU jemals gewesen, außer im Werk... ;) Und ein Zettelchen gibt's davon nicht.

Na denn, viel Spaß!

Außerdem steht doch auch im Fahrzeugschein die nächste AU drin!

Das sollte doch reichen!

Wie es jetzt mit der Zulassungsbescheinigung Teil II aussieht weiß ich nicht, hab mir die noch nicht so genau angesehn! Denke da steht aber auch der nächste Termin drin.

mfg woita

Ist es nicht so das ma nur den TÜV Bericht mit sich führen muß? Wenn ich die AU gemacht habe hat man mich nie darauf hingewiesen das ich den Bericht im Fahrzeug aufbewahren soll. Bei TÜV Bericht hat mich der Prüfer jedes mal darauf hingewiesen, obwohl es ja auch im Fahrzeugschein vermerkt ist bis wann er gültig ist.

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