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ASU rückwirkend, obwohl abgemeldet?

Themenstarteram 12. April 2006 um 14:33

Hallo!

Auf die Gefahr hin, dass ich hier in diesem Forum falsch bin, stelle ich dennoch meine Frage:

Mein PKW hat ein Saisonkennzeichen 04 bis 10.

Der TÜV und die ASU lief im Februar 2006 ab. Seit dem 1.4.2006 ist men Fahrzeug nun wieder unterwegs. In einer Werkstatt wurde der TÜV gemacht, naja, erstmal durchgefallen, aber die ASU war okay. Der TÜV Prüfer hat die ASU Plakette auf das Saisonkennzeichen geklebt, allerdings auf 02/2008. Habe ich eben von der Werkstatt erfahren.

Warum nicht 04/2008? das Auto war doch in den letzten 2 Monaten gar nicht angemeldet.

Ich hatte mal ein anderes Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet und 5 Monate später wieder zugelassen. In der Zwischenzeit lief der TÜV und die ASU ab. Nach der Wiederzulassung habe ich den TÜV und ASU machen lassen und das Auto bekam das aktuelle Datum,das des Zulassungsmonats.

kann es sein, dass es Unterschiede gibt zwischen Saisonkennzeichen und "normaler" Abmeldung?

Was ist korrekt?

Wer kann mir aussagekräftig helfen?

Danke.

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11 Antworten
am 12. April 2006 um 15:18

Der Tüv Termin wird nur vom Fälligkeitsmonat an gezählt. es ist leider nicht mehr möglich wie früher den TÜV Termin durch verspätete Vorführung zu verschieben. bei einem fdahrzeug mit Saisonkennzeichen ist das natürlich blöd.

Ich frage mich allerdings gerade wie mit meinem Bootsanhänger verfahren würde. der steht seit 4 jahren auf Privatgelände (Club). was passiert wenn ich damit jetzt nach Holland will? Gleich 2 mal TüV an einem Tag? Wär ja auch dämlich,...

am 12. April 2006 um 15:55

Moin,

neeee, nicht 2 x TUEV, nur eine Vollabnahme (Baurat)...

Gruss

Marcus

Fällt der HU und AU Termin bei einem Fahrzeug mit Saisonkennzeichen und wird beides dann im ersten Monat des Betriebszeitraumes durchgeführt so muss wird die nächste Fälligkeit eben auf den Monat des ersten Monats des Betriebszeitraumes gelegt.

In deinem Fall hätte also beides auf den April 2008 geklebt werden müssen--> beschweren und ändern lassen.

Bei einem abgemeldeten Fahrzeug isses dasselbe, der alte Termin gilt in diesem Fall nicht mehr.

Also: alte Fälligkeit 11/05, aber zwischnzeitlich abgemeldet; HU und AU im April 2006 machen lassen und dann wieder zugelassen--> nächste Prüfung 04/08.

Zwischen Saisonkennzeichen und "normaler" Abmeldung gibt quasi keinen Unterschied.

Aber, die Untersuchung muss beim Saisonkennzeichen im ersten Monat des Betriebszeitraums gemacht werden!!

Beispiel: Kennzeichen von 03-10, HU fällig 01/06

Wird die HU im März 2006 gemacht---> nächste HU 03/08

Wird die HU erst im April 2006 gemacht----> nächste HU 01/08

Es zählt der Termin der HU, nicht der der Nachkontrolle: Du bist ja durchgefallen, wenn also die Nachkontrolle erst im Mai stattfindet gilt trotzdem der April als Monat von dem aus die Fälligkeit der nächsten HU gerechnet wird.

Zum Anhänger:

Der ist angemeldet nehme ich mal an. Da verfahren die Bundesländer verschieden, hier in NRW werden dann 2 HU´s gemacht und auch berechnet, egal on 3 oder 13 Jahre überzogen. Dann gibts aber auich wieder die vollen 24 Monate bis zur nächsten HU. Nur der Weg zur Prüfstelle ist heikel. Wenn die Polizei zugegen ist gibts ne fette Anzeige mit Punkten ins Flensburg.

Vollabnahme ist völliger Quatsch, die gibts nur bei Stilllegung länger als 18 Monate (also abgemeldet) oder gröberen Umbauten am Fahrzeug.

der Habicht

am 12. April 2006 um 18:21

Zitat:

neeee, nicht 2 x TUEV, nur eine Vollabnahme (Baurat)...

Vollabnahme???

So ein Quatch, ich würde ohnehin keine Bauartzulassung sondern allenfalls eine Einzelzulassung wollen:-). Die Bauartzulassung ist ja nicht erloschen. Vollabnahme bei einem ungebremsten Stück Stahlrohr mit 2 rädern ??????

Das Problen mit den Jollentrailern ist der Polizei bekannt (vor Ort) und wird nicht so scharf verfolgt. Beim letzten mal hätte es auf dem Weg zum Tüv fast gekracht :-(. Der Benz auf der Überholspur hat irgendwie nicht gesehen dass an meinem Cabrio noch was dranhängt,....

Wie soll man den bitteschön das Ding zum Tüv kriegen wenn nicht hinter meinem Auto?

Der Tüv (ATU) hatte brav 2 jahre gegeben (war 1 Jahr überschritten). Der vom 2. Boot war allerdings seit 4 Jahren nichtmehr,...

Themenstarteram 12. April 2006 um 21:18

danke für die Info. jetzt weiß ich, dass auf mein auto ein 04/2008 muss und nicht ein 02/2008.

TÜV Bayern, mehr sag ich nicht.

wenn man schon am münchner hauptbahnhof in den flieger einsteigt... (zitat stoiber)

also servus und nochmals danke.

Themenstarteram 12. April 2006 um 21:23

was mir soeben noch einfällt. würde ich bei einem angemeldeten auto ASU um mehr als 1 jahr überziehen, dann würde ich 2x ASU zahlen müsssen, obwohl nur eine durchgeführt würde.

Beispiel:

ASU fällig 10/05

ich mache ASU 12/05. plakette hat< 10/06 (hab nen alten mini, der muss jährlich)

ASU fälliig 10/05, ich mache ASU 11/06.

dann zahle ich die ASU bis 10/06 und dann nochmal die Gebühr bis 10/07. das sagte mir ATU.

kann das sein?

Übrigens wurden die Intervalle für die AU seit April 06 für die Fahrzeuge ohne Kat oder mit U-Kat auf zwei Jahre verlängert.

Die Plakette wird üblicherweise (außer bei Saisonfahrzeugen oder zwischenzeitlicher Abmeldung) zurückdatiert.

Wer extrem überzieht - mehr als zwei Jahre - hat Glück und dessen Plakette wird nicht zurückdatiert. Das wird aber ev. je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

am 13. April 2006 um 7:05

Zitat:

Original geschrieben von Kurt-SL420

was mir soeben noch einfällt. würde ich bei einem angemeldeten auto ASU um mehr als 1 jahr überziehen, dann würde ich 2x ASU zahlen müsssen, obwohl nur eine durchgeführt würde.

Beispiel:

ASU fällig 10/05

ich mache ASU 12/05. plakette hat< 10/06 (hab nen alten mini, der muss jährlich)

ASU fälliig 10/05, ich mache ASU 11/06.

dann zahle ich die ASU bis 10/06 und dann nochmal die Gebühr bis 10/07. das sagte mir ATU.

kann das sein?

Das wird bei uns anders geregelt, ist aber auch vom Prüfer abhängig.

Bsp1:

TÜV 10/98 gemacht 7/03 bekommen 10/06

Bsp2:

TÜV 8/03 gemacht 3/06 bekommen 3/08

jeweils nur einmal bezahlt

am 13. April 2006 um 19:42

Dann müßt Ihr zum TÜV und zur AU einfach ins Saarland kommen. Hier wird nämlich als einziges Bundesland (noch?)nicht zurückdatiert. Tüv gibt´s immer für zwei Jahre, egal wie lange überzogen ist! Das kann dann aber zugegebenermaßen schonmal zu Problemen führen, wenn man in einem anderen Bundesland kontrolliert wird (wo dies nicht bekannt ist) und der nette Herr von der Rennleitung meint, daß irgendwas nicht stimmt, weil z.B. nach TÜV-Fälligkeit 10/05 nicht nächste Fälligkeit 04/08 folgen kann!

Die Prüfstellen im Saarland haben sich an entsprechende Nachfragen der Rennleitung aus dem Rest Deutschlands wohl schon gewöhnt.

Kenne das auch vom Kreis NF - ein Anhänger wurde vergessen, bei der nächsten Benutzung "Ups, hat ja schon seit nem halben Jahr keinen TÜV mehr - aber jetzt brauchen wir ihn!" und prompt nen Unfall.

Naja, Ende vom Lied: Der inselbekannte Pfuscher hat das Teil wieder ansatzweise fahrfähig gemacht und ne neue HU gemacht, die auch nicht zurückdatiert wurde.

Die festgerostete Bremse hat dann nochmal ein halbes Jahr später ein Hobbymechaniker privat gerichtet.

MfG, HeRo

am 19. April 2006 um 14:07

Hallihallo!

Ich habe mal ein Auto durch die HU gebracht, da war der TÜV-Termin (02/78) schon vor meiner Geburt abgelaufen.

Ich weiß nicht, wieso der Wagen so lange überzogen war, aber angemeldet war er noch.

Es gab dann die vollen 2 Jahre, auch wenn der Prüfer etwas blöd geguckt hat. Vielleicht hatte er auch keine Plaketten für 1980 mehr, schließlich war ja auch schon 1999...

MfG Meehster

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