Astra GTC 1.4 EU Wagen verarsche
Hallo an alle,
bin stink sauer und will nicht falsch reagieren von daher frag ich erst mal hier.
Habe mir letzte Woche einen gebraucht Wagen gekauft.
Einen GTC 1.4 Bj 2008 mit 20tkm
Habe 10750 beim händler bezahlt, habe noch opel garantie und nachfolgende car garantie.
nun habe ich eben gesehen, dass es sich um einen eu wagen handelt was mir mit keiner silbe seitens händler gesagt wurde und auch nicht beschildert war.
Auf keinem zettel steht, dass es sich um einen eu wagen handelt.
Finde den preis selbst für einen deutschen wagen ein wenig erhöht, aber für einen eu wagen um längen. was ist euer meinung nach die richtige vorgehensweise? beim händler 1000€ zurück fordern? direkt mit anwalt? auto direkt zurück geben? wie lange kann ich ein auto beim händler denn zurück geben?
danke für eure antworten.
Gruß becker
72 Antworten
das auto gefällt mir wirklich gut sonst hätte ich es ja nicht gekauft. davor hatte ich einen corsa c bj 2001.
mir ging es nur um den eventuellen wert verlust wenn er als EU wagen gilt und alle dann geschrei machen wenn ich ihn verkaufe. ich muss somit auch nicht sagen das es ein eu wagen ist und kann somit auch ganz normale wiederverkaufspreise verlangen wie jeder andere auch.
auch die rechtliche seite war mir wichtig nicht das ich den verkauf und dann halbes jahr später gibts steß weil er heraus gefunden hat das es ein eu wagen ist.
naja ich muss jetzt mal pennen. gn8 euch allen. bis zur nächsten fragestunde
Lass halt den Motor 24 Karat vergolden, dann haste deinen Wert erhalt.😉
Ich bin mit meinen Astra auch super zufrieden und obwohl er Engländer ist mag ich ihn.😁
Morgen...
was schreibt ihr denn hier alle soviel? 😰
- Also, das mit dem 000 ist ja geklärt. 😁
(Wobei es in Zeiten des CoC Übereinstimmungspapieres nicht mehr unbedingt 000 sein muß, kann auch ganz normal aussehen!)
- Das mit dem Herstellungsort ist auch geklärt.
- Als Händler ist eine deutsche Händlernummer angegeben.
Allerdings ist kein erstes Kennzeichen genannt.
Du sagst als erstes steht Masterlease im Brief.
Und das Erstzulassungsdatum das dir Opel nennt ist "nicht korrekt".
Gut, also das mit dem Erstzulassungsdatum/GARANTIESTARTDATUM kann daher kommen, daß das Fahrzeug AUSGELIEFERT wird bevor es ZUGELASSEN wird. Die Garantie startet mit dem was zuerst eintritt.
(Eigentlich immer der Fall bei EU Importen, denn die Auslieferung des ausländischen Opelhändlers an den deutschen EU Händler startet die Garantielaufzeit. Da liegen auch bei direkt bestellten EU Fahrzeugen meist ein paar Tage zwischen Garantiestart und Erstzulassung.)
Aber das ist durchaus auch in Deutschland der Fall bei größeren Kunden, vor allem Post, Telekom, Mietfirmen.
Frage:
Was steht denn im Serviceheft als Auslieferungsdatum?
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Kleine Anekdote noch zur EU und importierten Mietwagen und wie kompliziert das alles ist... 🙂
Ein deutscher wie geleckt dastehender Opel Rent (oder sonstiger) Mietwagen Astra mit 8.000 km hat in Deutschland 1 Jahr HU nach Erstzulassung.
Ein importierter runtergerotzter verkratzter, kontaktgeparkter spanischer oder französischer Avis (oder sonstiger) Mietwagen Astra mit 28.000 km hat in Deutschland 3 Jahre HU nach Erstzulassung.
Warum?
Weils im Ausland keinen Eintrag "Selbstfahrervermietfahrzeug" gibt. Und ist das nicht eingetragen behandelt die deutsche Zulassungsstelle das Fahrzeug als normales Fahrzeug auch wenn Avis im Brief steht.
Ist es nicht schön Deutscher Händler zu sein? 🙂
Edit:
@fanatic:
nimm am besten ne gelbe DVD und dann eben aufs Datum schauen was du brauchst. Ne 2006er DVD hat das MJ2009 naturgemäß nicht drin. 😉
@ haschee
ab wann beginnt denn die garantie zu laufen?
habe im kfz brief eindeutig den 28.08.2008 stehen.
der händler meinte habe bis august also gehe ich mal bis zum 28.08.2010 aus.
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@ Suerte88
Die Erstzulassung die in deinem Kaufvertrag drin steht, ist der Tag an dem die Garantie begonnen hat.
wie wird das denn mit dem ablaufen der garantie normalerweise gemacht?
bringt man sein auto dann ne woche vor ablauf nochmal zur werkstatt und lässt es komplett checken und gegebenen falls dann reparieren?
oder kann man sein auto nur dann zur werkstatt bringen wenn man auch einen bewussten mangel hat?
Das bleibt dir überlassen. Mein Opel-Händler hat mir damals auch kurz vor Ablauf der Garantie nochmal nen Check angeboten, um falls nochwas sein sollte es, auf Garantie etwas machen zu können. Bei mir waren es 3 oder 4 Wochen vorher.
ok danke.
wer dann wohl im sommer ma hin fahren.
werden in jedemfall irgendwelche kosten fällig wie technische durchsicht oder so? oder nur im falle das nichts ist?
Das kann dir nur dein Händler vor Ort sagen, weil das ist immer unterschiedlich. Ich musste damals nix bezahlen. Haben zudem auch nichts gefunden was kaputt sein könnte.
Aber mach dir nicht soviele Gedanken drüber, ich hab einen Re-Import und hab, bis auf ein kaputtes Thermostat, noch nicht ausserplanmässiges machen lassen müssen.
Darum rat ich dir, hab Spaß an deinem Astra und wenn du gut mit ihm umspringst wirste auch lange Freude an ihm haben.😉
Die Garantie beginnt mit AUSLIEFERUNG oder ERSTZULASSUNG.
Je nachdem was ZUERST eintritt.
Wenn das Auto von Suerte bereits einen Monat vor Erstzulasung ausgeliefert war gilt das Auslieferungsdatum als Garantiestart.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon aber unberührt.
Is ja OK, nicht aufregen ist schlecht für die Nerven.😉
Bei mr wars halt so. Mein Garantie hat am Tag der Erstzulassung angefangen und bei Suerte scheint es ja auch so zu sein. Zumindestens wenns nach dem Händler geht.
Der Händler kann viel erzählen...
Würde ich mir schriftlich geben lassen. 😁
Es ist ja auch der Normalfall, daß die Erstzulassung der Garantiestart ist.
Aber wenn ohne Zulassung ausgeliefert wird (kommt auch bei deutschen Fahrzeugen hin und wieder vor) dann gilt dieses Datum egal was Erstzulassung ist.
Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem HÄNDLER der das Ding verkauft ist davon unberührt.
Aber in der gesetzlichen Gewährleistung haben wir eben die Beweislastumkehr und die Gewährleistung gilt gegenüber dem Händler, nicht gegenüber Opel.