Arglistige Täuschung

Citroën C4

Habe kürzlich einen gebrauchten Citroen C4 Coupe´1,6 VTR Plus gekauft. Der Verkäufer sagte er würde großzügig vorne eine Sitzheitzung einbauen. Dabei habe ich gehört, das die Sitzheitzung bereits vorhanden ist.
Handelt es sich dabei nicht um eine arglistige Täuschung, die mich berechtigen würde vom Kaufvertrag zurückzutreten?
Das Auto ist 4 Jahre alt.
Kann mir da jemand kurzfristig Rat geben?
Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Skorrje


Man kann es eher an der Ausstattungsvariante und eben der Erstzulassung erkennen. Die Ledersitze haben z.B. immer ab Werk auch Sitzheizung, das wäre einfach gewesen. Wenn du mir jetzt sagst, du hast einen C4 der ersten Generation (2004 - 2008), dann gab es IMHO die Sitzheizung auch wirklich ausschließlich in Verbindung mit Ledersitzen. ......

Auch die frühen C4 hatten die Möglichkeit, die Sitzheizung mit AFIL (dem Spurwarner) zu ordern, allerdings nur in den höheren Ausstattungsvarianten: VTR+, Confort, Exclusive, VTS Dann muesste er aber in dem Schalterbänkchen links unten (ESP aus, SChweinwerferhöhenverstellung) noch einen weiteren SChalter haben. Oder Du kriechst unters Auto und suchst pro Seite 3 Sensoren vor den Rädern im UNterboden.....Anderes Erkennungsmerkmal: Der Schalter ist im Original ein Rädchen auf der linken Seitenverkleidung des Sitzes obendrauf, das sitzt so blöd, baut auch keiner nach.

Also:
Ausstatuung wäre möglich, Du schreibst VTR Plus
Leder nicht vorhanden
bleibt:
Fahrzeug hat AFIL, dann hats ne originale Sitzheizung
Fahrzeug hat kein AFIL, dann hats auch keine originale Sitzheizung

10 weitere Antworten
10 Antworten

Ob die Sitzheizung ab Werk vorhanden ist oder nicht, kann man anhand der jeweiligen Preisliste herausfinden. Wie ist denn die ORGA-Nummer (steht in der A-Säule, fahrerseitig) und Erstzulassung? Hat der Wagen Ledersitze?

Ob du den Verkäufer wegen Täuschung anzeigen kannst, hängt auch davon ab, was du SCHRIFTLICH vorliegen hast. Steht z.B. im Kaufvertrag: "Sonderausstattung: Sitzheizung", dann geht daraus ja das angebliche Nachrüsten nicht hervor und du hast somit nichts gegen den Verkäufer in der Hand. Ist explizit eine Nachrüstung aufgeführt und der Wagen hatte nachweislich bereits ab Werk eine drin, musst du immer noch ein Gericht finden, das dies als wesentliche Vertragsverletzung interpretiert, denn ob nachgerüstet oder ab Werk ist ja im Ergebnis das gleiche und benachteiligt dich nicht.

Freu dich doch, wenn die Sitzheizung vorhanden ist. Im Zweifel ist doch eine serienmäßig verbaute besser, als eine nachträglich eingebaute.

Ich weiß nicht, wo das Problem ist. Autoverkäufer haben vielleicht auch nicht jedes Detail der Ausrüstung eines Gebrauchtwagens präsent.

T.

Wer keine Probleme hat sucht sich welche? Was genau ist nun dein Problem? Liegt es vieleicht eher daran das der Wagen im Unterhalt für dich zu teuer ist und du nun Mittel und Wege suchst den Klotz vom Bein zu bekommen? Ich persönlich sehe hier garkein Problem denn wenn der Wagen die zugesicherte Eigenschaft hat (und zwar ne Sitzheizung) dann kann man hier nicht von einer arglistigen Täuschung sprechen (im Gegensatz dazu wenn er keine hätte) da die SH ab Werk verbaut ist bist du sogar noch besser gestellt als bei einer nachgerüsteten

Vor Gericht hättest Du keine Chance!
Arglistige Täuschung ist es sicher nicht, du hast jetzt ja eine Sitzheizung.
Evtl. hättest Du ein paar % mehr beim Kaufpreis herausholen können.
Freu dich am C4 und fahr das Auto ein paar Jahre
;-)

Zitat:

Original geschrieben von Skorrje


Ob die Sitzheizung ab Werk vorhanden ist oder nicht, kann man anhand der jeweiligen Preisliste herausfinden. Wie ist denn die ORGA-Nummer (steht in der A-Säule, fahrerseitig) und Erstzulassung? Hat der Wagen Ledersitze?

Ob du den Verkäufer wegen Täuschung anzeigen kannst, hängt auch davon ab, was du SCHRIFTLICH vorliegen hast. Steht z.B. im Kaufvertrag: "Sonderausstattung: Sitzheizung", dann geht daraus ja das angebliche Nachrüsten nicht hervor und du hast somit nichts gegen den Verkäufer in der Hand. Ist explizit eine Nachrüstung aufgeführt und der Wagen hatte nachweislich bereits ab Werk eine drin, musst du immer noch ein Gericht finden, das dies als wesentliche Vertragsverletzung interpretiert, denn ob nachgerüstet oder ab Werk ist ja im Ergebnis das gleiche und benachteiligt dich nicht.

Hallo Skorrje,

danke für die Infos. Im Vertrag steht Einbau Sitzheizung vorn, dafür wurde der Preis dann aber nach oben reguliert, also statt 450,00 weniger nur 100,00.
Ich meine mal schon, dass es etwas ausmacht wenn man für etwas bezahlt,(350,00) was im grundegenommen bereits vorhanden ist. Warum soll ich für den Einbau bezahlen, wenn es doch schon vorhanden ist? Das ist mein Problem!
Außerdem bekommt man so seine Zweifel bezüglich des Verkäufers.
Erstzulassung war Juni 06 auf den 1. Halter, in dem Fenster war auch 06.
Ledersitze gibt es in diesem Fahrzeug nicht. Kann leider nicht auf die A-Säule schauen, bekomme den Wagen erst später ausgeliefert.
In den allg. Geschäftsbedingungen steht "Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 10 Tage, ...gebunden.
Als ich sagte, da hätte ich ja noch Bedenkzeit, sagte der Verkäufer "nein", ich zahle ja in bar.
In wie weit diese Aussage stimmt, weiß ich leider auch nicht.
Ich hatte im Autohaus darum gebeten, dass mich der Verkäufer zurückrufen möge, da plötzlich nicht erreichbar, hat er auch nicht gemacht. Woran dass wohl liegt?
An welcher Stelle der FIN-Nr. kann mann denn erkennen, ob Heizung oder nicht?
Danke im voraus auf evtl. Infos.

Man kann es eher an der Ausstattungsvariante und eben der Erstzulassung erkennen. Die Ledersitze haben z.B. immer ab Werk auch Sitzheizung, das wäre einfach gewesen. Wenn du mir jetzt sagst, du hast einen C4 der ersten Generation (2004 - 2008), dann gab es IMHO die Sitzheizung auch wirklich ausschließlich in Verbindung mit Ledersitzen. Bei den danach angebotenen Facelift-Versionen (mit dem großen "Haifischmail" vorn) gab es die Sitzheizung zeitweise als Option im Komfortpaket und dann ohne Leder.

Von daher vermute ich mal, dass dein Händler recht hat und die Sitzheizung tatsächlich erst nachträglich eingebaut wurde. Da die serienmäßige Sitzheizung im C4 recht häufig kaputt geht und dann aufwändig ersetzt werden muss, kann es auch sein, dass dir genau diese Reparatur in Rechnung gestellt wurde!

Das mit dem Vertrag würde ich mir noch mal genau ansehen; meist steht da, dass der VERkäufer eine bestimmte Frist an den Vertrag gebunden ist, nicht der Käufer (für den gilt: unterschrieben ist unterschrieben; außer bei Fernabsatzgeschäften, also über's Telefon oder Internet). Mit der Zahlungsart hat das eher weniger zu tun. Du kannst natürlich versuchen, vom Vertrag zurückzutreten, der Verkäufer darf dir dann aber einen gewissen Prozentsatz des Kaufpreises als "Vertragsstrafe" aufdonnern.

Zitat:

Original geschrieben von Rolando51


Hallo Skorrje,

danke für die Infos. Im Vertrag steht Einbau Sitzheizung vorn, dafür wurde der Preis dann aber nach oben reguliert, also statt 450,00 weniger nur 100,00.
Ich meine mal schon, dass es etwas ausmacht wenn man für etwas bezahlt,(350,00) was im grundegenommen bereits vorhanden ist. Warum soll ich für den Einbau bezahlen, wenn es doch schon vorhanden ist? Das ist mein Problem!
Außerdem bekommt man so seine Zweifel bezüglich des Verkäufers.
Erstzulassung war Juni 06 auf den 1. Halter, in dem Fenster war auch 06.
Ledersitze gibt es in diesem Fahrzeug nicht. Kann leider nicht auf die A-Säule schauen, bekomme den Wagen erst später ausgeliefert.
In den allg. Geschäftsbedingungen steht "Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 10 Tage, ...gebunden.
Als ich sagte, da hätte ich ja noch Bedenkzeit, sagte der Verkäufer "nein", ich zahle ja in bar.
In wie weit diese Aussage stimmt, weiß ich leider auch nicht.
Ich hatte im Autohaus darum gebeten, dass mich der Verkäufer zurückrufen möge, da plötzlich nicht erreichbar, hat er auch nicht gemacht. Woran dass wohl liegt?
An welcher Stelle der FIN-Nr. kann mann denn erkennen, ob Heizung oder nicht?
Danke im voraus auf evtl. Infos.

Wenn da steht, das der Dir ne Sitzheizung einbaut, nuss der das auch tun.. Wenn da schon eine drin ist, muss er eben woanders eine Reinbauen.. Haste keine Bekannte, die noch eine eingebaut haben möchten?

Zitat:

Original geschrieben von Skorrje


Man kann es eher an der Ausstattungsvariante und eben der Erstzulassung erkennen. Die Ledersitze haben z.B. immer ab Werk auch Sitzheizung, das wäre einfach gewesen. Wenn du mir jetzt sagst, du hast einen C4 der ersten Generation (2004 - 2008), dann gab es IMHO die Sitzheizung auch wirklich ausschließlich in Verbindung mit Ledersitzen. ......

Auch die frühen C4 hatten die Möglichkeit, die Sitzheizung mit AFIL (dem Spurwarner) zu ordern, allerdings nur in den höheren Ausstattungsvarianten: VTR+, Confort, Exclusive, VTS Dann muesste er aber in dem Schalterbänkchen links unten (ESP aus, SChweinwerferhöhenverstellung) noch einen weiteren SChalter haben. Oder Du kriechst unters Auto und suchst pro Seite 3 Sensoren vor den Rädern im UNterboden.....Anderes Erkennungsmerkmal: Der Schalter ist im Original ein Rädchen auf der linken Seitenverkleidung des Sitzes obendrauf, das sitzt so blöd, baut auch keiner nach.

Also:
Ausstatuung wäre möglich, Du schreibst VTR Plus
Leder nicht vorhanden
bleibt:
Fahrzeug hat AFIL, dann hats ne originale Sitzheizung
Fahrzeug hat kein AFIL, dann hats auch keine originale Sitzheizung

Stimmt, die Kombination mit dem AFIL (der Button sieht übrigens so aus) hatte ich ganz vergessen... 🙂

Deine Antwort