arglistige täuschung

Audi A8 D3/4E

hallo.habe bei einem Kfz-händler als firma unter ausschluß der gewärleistung einen a8 4.2 ez .10/96 für 5700 € gekauft.
händler sagt motor läuft super 210.000km.probefahrt kein problem.auto gekauft 40km gefahren motor geht auf notprogram.auto geht in werkstatt 4.zylinder zünstufe etc.probieren etc.noch keine rechnung(glaube problem gefunden).habe beim vorbesitzer angerufen.händler hat Auto für 3500€gekauft und hat es nur so billig bekommen weil 4.zylinder probleme macht und hat es in vertrag geschrieben.
in meinem vertrag steht nichts vom 4 zylinder und er hat es mir verschwiegen.was soll ich machen?möchte auto behalten weil ich hoffe das es geht.möchte aber was rausschinden wegen ärger und rep.kosten.habe ich chancen?

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BlueDragoon


...kann er nun auch sagen er habe ihm mündlich davon unterrichtet dann muss thommy nachweisen das er das nicht hat...

Wieso muß der Käufer dann den Gegenbeweis antreten? Wenn der Händler eine solche Behauptung aufstellt, muß er sie auch belegen können.

Zitat:

Original geschrieben von Atlantis Blue


Hallo Thommy!

Die Rechtslage ist eindeutig:

Ein Händler kann die Sachmängelhaftung definitiv nicht ausschliessen, das kann nur ein Privatverkäufer.

In deinem Fall heißt das, dass der Händler, bei dem du deinen A8 gekauft hast, den Mangel auf seine Kosten
beseitigen lassen muß!.

Sollte er sich trotz der eindeutigen Rechtslage nicht dazu bereit erklären, würde ich an deiner Stelle auf alle Fälle einen Rechtsanwalt einschalten.

Gruß aus Bayern

MAX

P.S.: Nochmal zum Nachlesen http://www.adac.de/.../default.asp?...

Hallo !

Hier wurde im Prinzip schon alles gesagt:

Vor Gericht dürfte der Verkäufer kaum eine Chance haben, da

er die Gewährleistung nicht ausschließen kann. - Macht er es

im Vertrag trotzdem, sind solche Passagen Null und Nichtig.

Aus diesem Grund werden alte Gurken von Händlern in der

Regel nur noch mit dem Zusatz "nur für Export, nur an Gewerbe"

angeboten. - Würden die das machen, wenn es sonst eine

Möglichkeit gäbe sich aus der Gewährleistung zu winden ????

Re: arglistige täuschung

Zitat:

Original geschrieben von thommy.tom34


hallo.habe bei einem Kfz-händler als firma....gekauft.

Wie ist das jetzt zu verstehen? Bist du als Käufer privat aufgetreten oder hast du den Wagen als Gewerbetreibender gekauft?

Re: Re: arglistige täuschung

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wie ist das jetzt zu verstehen? Bist du als Käufer privat aufgetreten oder hast du den Wagen als Gewerbetreibender gekauft?

Eben, hast Du den Wagen nämlich als Gewerbetreibender (und nicht als Privatperson!) gekauft kann der Händler nämlich sehr wohl die Gewährleistung ausschliessen. Das darf er nur nicht beim Verkauf an privat.

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