arglistige täuschung
hallo.habe bei einem Kfz-händler als firma unter ausschluß der gewärleistung einen a8 4.2 ez .10/96 für 5700 € gekauft.
händler sagt motor läuft super 210.000km.probefahrt kein problem.auto gekauft 40km gefahren motor geht auf notprogram.auto geht in werkstatt 4.zylinder zünstufe etc.probieren etc.noch keine rechnung(glaube problem gefunden).habe beim vorbesitzer angerufen.händler hat Auto für 3500€gekauft und hat es nur so billig bekommen weil 4.zylinder probleme macht und hat es in vertrag geschrieben.
in meinem vertrag steht nichts vom 4 zylinder und er hat es mir verschwiegen.was soll ich machen?möchte auto behalten weil ich hoffe das es geht.möchte aber was rausschinden wegen ärger und rep.kosten.habe ich chancen?
18 Antworten
Ja und Nein
Hast du einen Kaufvertrag als Bastlerfahrzeug bzw. ungeprüft ohne Garantie und Gewährleistung ??
Gute Chancen.
Sofern Du einen Vertrag-RS hast, geh sofort zum RA.
JA das ist es eben wenn du einen Kaufvertrag hast der aussagt das es als Bastlerwagen verkauft wurde kannst du den weg zum RA dir sparen. Den der Verkäufer kann dann sagen das er den mangel erwähnt hat.
Dann musst du nachweisen das er das nicht gemacht hat und da liegt das Problem.
Wenn du aber nen ganz normalen Kaufvertrag gemacht hast einfach mal nett drauf ansprechen und wenn es zu keiner einigung kommt dann zum RA.
Darum die frage ob du es als Bastlerfahrzeug gekauft hast?
Dann einen Termin ausmachen wenn sie es reparieren wollen!
Und wenn er ablehnt ihm mitteilen das man es eben über einen RA regeln kann was im endeffekt für den Verkäufer teurer wird.
...hast so gut wie ausgesch...en.
Es kommt auf den Vetrag an,ein punkt macht viel aus.
Schweinerei, ich habe keine Worte.
Allerdings wäre ich bei 5.700,- € etwas stutzig.
MfG
Turbonet
Zitat:
Original geschrieben von thommy.tom34
hallo.habe bei einem Kfz-händler als firma unter ausschluß der gewärleistung einen a8 4.2 ez .10/96 für 5700 € gekauft.
..wie darf man denn das verstehen?
Wenn dem wirklich so ist, dann kannst Du Deine Ansprüche gleichmal vergessen.
Wie hast Du denn die Probefahrt absolviert, ber der ja alles in Ordnung war?
Schon einen seltsame Geschichte...
Hallo Thommy!
Die Rechtslage ist eindeutig:
Ein Händler kann die Sachmängelhaftung definitiv nicht ausschliessen, das kann nur ein Privatverkäufer.
In deinem Fall heißt das, dass der Händler, bei dem du deinen A8 gekauft hast, den Mangel auf seine Kosten
beseitigen lassen muß!.
Sollte er sich trotz der eindeutigen Rechtslage nicht dazu bereit erklären, würde ich an deiner Stelle auf alle Fälle einen Rechtsanwalt einschalten.
Gruß aus Bayern
MAX
P.S.: Nochmal zum Nachlesen http://www.adac.de/.../default.asp?...
Komische Geschichte.. 😉
Wann war denn der Kauf? Soo lange gibt es das neue BGB ja nun auch noch nicht.
Und dann.. bist du seit dem 40000 km gefahren, bevor der Fehler auftrat? Dann wird es sehr schwierig sein, zu beweisen, dass der Fehler beim Verkauf schon vorhanden war, egal, was der Vorbesitzer sagt. Und den Tatbestand der arglistigen Täuschung würde ich dann mal ganz weglassen.
Wie auch immer:
1. Rechtslage zum Kaufzeitpunkt klären
2. Gewährleistungsansprüche und Beweislage formulieren
Vorher brauchst du nicht zum Rechtsanwalt gehen, sonst macht der das, und das kostet Geld, egal was dabei 'rauskommt.
Grüße, Ulrich
Zitat:
bist du seit dem 40000 km gefahren
wie kommst du darauf wenn er das schreibt
Zitat:
auto gekauft 40km gefahren motor
??
Ich würde einfach mal zum Händler gehen und mit ihm reden, bevor ich mit RS usw. antanze, er hat bei dem Wagen 2200 Euro mitgeschnitten, da dürft er schon noch was rauslassen um den Fehler zu beheben denke ich mal.
Ansonsten ist ein fast 97er A8 um 5700 Euro trotzdem ein totales Schnäppchen, so teuer kann die Rep. doch nicht sein denke ich mal. Weißt du denn schon was der Fehler ist?
MFG
Peter
Ich sollte mir eine neue Brille kaufen. Ich habe 40 Tkm gelesen.
Also streicht meinen Beitrag weiter oben.
Ich würde mir eine Kopie des Kaufvertrags vom Vorbesitzer besorgen, in dem der Mangel ja aufgeführt ist. Den zeige ich dem Händler.
Dann hat der genau zwei Möglichkeiten: entweder, er weist nach, dass er den Mangel vor dem Weiterverkauf behoben hat (was nicht ganz leicht sein wird, wenn er nach 40 km wieder auftritt), oder er gibt zu, den Mangel verschwiegen zu haben.
Im letzteren Fall freiwillig und kostenlos beheben, denn er ist in einer ganz schwachen Position, die den Kunden zu Wandlung, Minderung und sogar Schadenersatz berechtigt.
Grüße, Ulrich
Ja das mag normal so gelten aber wenn es unter ausschluß der gewärleistung abgelaufen ist kann er nun auch sagen er habe ihm mündlich davon unterrichtet dann muss thommy nachweisen das er das nicht hat und schon ist die hoffnung dahin.
Aber mal so ein händler darf die gewährleistung garnicht ausschließen aber er muss auf mängel hinweisen die im vertrag mit festgehalten werden dann kann er dafür nicht belangt werden alles andere ist unzulässig aber das weiß so gut wie keiner und wenn einmal die unterschrift unter dem ICh Garantiere für nix und hafte nicht dafür hat man schlechte karten.
Den der Händler einkaufspreis für das Auto liegt bei 5500-6000.-€ wenn man dann noch streiten will übersteigt das absolut den wert des Auto´s und man hätte die mängel davon beheben lassen können.