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Arbeitzeit

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 16:56

Hallo zusammen habe da mal ne Frage .Bei mir im arbeitsvertrag stehen keine Arbeitsstunden drin

darf ich 15 Stunden am Tag Arbeiten ? laut arbeitszeitgesetz für Strassentransport stehen 48 Std in der Woche fest die ich auch bis zu 60 verlängern kann ,ich arbeite jeden Tag 12 Std.

ich finde das reicht auch !!!

jetzt meint mein Cheff ich dürfte auch länger arbeiten das heist bis zu 15 Std ist das so richtig???????

Beste Antwort im Thema

Zitat:

(...) nur die leute sind gemeint die gar kein bock haben zu arbeiten und sie auf die kosten des steuerzahlers auf die faule haut sitzen so was regt mich auf !!!!!!

Meinst Du damit die Konzernmanger, die nur etwa das Tausendfache aus dem Betrieb ziehen, was ein Arbeiter bekommt?

Und wenn dann der Laden in die Sch.. geritten ist, werden die Arbeiter entlassen und die die bleiben dürfen bei halbem Lohn mit doppelter Leistung weiterrackern.

Damit das überhaupt "saniert" werden kann, gibt dann der Staat einige Millarden hinzu ...

Alle (angeblich achsofaulen) HarzIV-Empfänger zusammen stehen zu diesen Machenschaften im Verhältnis wie eine Fliege, die über einem Misthaufen einen Furz abgehen lässt.

Wer dann seinen theoretischen Anspruch an möglichen Sozialleistungen ermittelt, wird feststellen, dass nach Abzug der arbeitswegbedingten PKW-Kosten die Differenz zwischen Arbeitslohnnetto und Sozialgelder zu Tränen reizt. Wer stark masochistisch veranlagt ist, kann das noch auf die verbrachten Stunden umlegen und wundert sich dann nicht mehr, weshalb manche Politiker 1Euro-Jobs für HarzIV-Empfänger als überbezahlt beurteilen.

Da die Harz IV - Sätze das minimalste Minimum an Überlebensnotwendigem bedeuten - und da wurde bestimmt kein Cent zuviel ermittelt, liegt es wohl vermutlich eher an den miserablen Löhnen und unverhältnismässigen Abgaben für normalsterbliche Arbeitnehmer.

 

 

 

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ich glaub du verwechselst da gerade Rechtsstaat mit Sozialstaat

nebenbei gibt es viele Gründe um ins Hartz 4 abzurutschen die nicht unbedingt was mit Faulheit oder ähnlichem zu tun haben und die Leute zeitweise eben einfach keine Arbeit finden können.

Mag ja sein, dass manche Erwachsenen sich durchaus darauf ausruhen das Geld "so" zu bekommen aber das ist kein Grund gleich auch Familien mit Kindern auf Hartz4 so nieder zu reden.

Willst du den Kindern denn bei weniger Hartz4 wirklich noch mehr Armut zumuten?

Du bist für dein verdientes Gehalt schlieslich selbst verantwortlich, und das wie du darüber verhandelst. Besteh auf Tariflohn, Auslagen, Bereitschaftsgeld und weiteres was dir ansich zusteht, dann ahst du deutlich mehr Geld in der Tasche, machst du das nicht bist du selbst dran schuld. (OK machst du es bist du den Job wohl bald los)

Zitat:

Original geschrieben von amlbetoni

vorher abklären ob er dir die strafen für die lenkzeitübertretung auch zahlt eventuell schriftlich geben lassen

Solche Vereinbarung sind sittenwidrig, da sie Abmachungen im Zusammenhang mit einem Rechtsverstoss darstellen. Deswegen zivilrechtlich nicht einklagbar.

(Etwas drastisches Beispiel zum besseren Verständnis:

Eine Bankräuberbande macht einen Vertrag über die Beuteaufteilung.

Einer der Bankräuber findet die Teilung nach dem Bruch ungerecht und klagt seinen Anteil beim Landgericht gegen die Kumpanen ein. Alles klar?)

Wird so ein Ding bei der Bussgeldverhandlung vorgelegt, verschärft sich das Strafmass wegen Vorsatz.

Themenstarteram 12. Februar 2010 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

ich glaub du verwechselst da gerade Rechtsstaat mit Sozialstaat

nebenbei gibt es viele Gründe um ins Hartz 4 abzurutschen die nicht unbedingt was mit Faulheit oder ähnlichem zu tun haben und die Leute zeitweise eben einfach keine Arbeit finden können.

Mag ja sein, dass manche Erwachsenen sich durchaus darauf ausruhen das Geld "so" zu bekommen aber das ist kein Grund gleich auch Familien mit Kindern auf Hartz4 so nieder zu reden.

Willst du den Kindern denn bei weniger Hartz4 wirklich noch mehr Armut zumuten?

Du bist für dein verdientes Gehalt schlieslich selbst verantwortlich, und das wie du darüber verhandelst. Besteh auf Tariflohn, Auslagen, Bereitschaftsgeld und weiteres was dir ansich zusteht, dann ahst du deutlich mehr Geld in der Tasche, machst du das nicht bist du selbst dran schuld. (OK machst du es bist du den Job wohl bald los)

Nein so war das auch nicht gemeint die leute können ja auch nichts dafür ,es kommt immer drauf an wie und aus welchen gründen mich persönlich könnte es auch treffen .nur die leute sind gemeint die gar kein bock haben zu arbeiten und sie auf die kosten des steuerzahlers auf die faule haut sitzen so was regt mich auf !!!!!! und dann noch fast genau so viel geld bekommen wie einer der arbeitet.

Zitat:

(...) nur die leute sind gemeint die gar kein bock haben zu arbeiten und sie auf die kosten des steuerzahlers auf die faule haut sitzen so was regt mich auf !!!!!!

Meinst Du damit die Konzernmanger, die nur etwa das Tausendfache aus dem Betrieb ziehen, was ein Arbeiter bekommt?

Und wenn dann der Laden in die Sch.. geritten ist, werden die Arbeiter entlassen und die die bleiben dürfen bei halbem Lohn mit doppelter Leistung weiterrackern.

Damit das überhaupt "saniert" werden kann, gibt dann der Staat einige Millarden hinzu ...

Alle (angeblich achsofaulen) HarzIV-Empfänger zusammen stehen zu diesen Machenschaften im Verhältnis wie eine Fliege, die über einem Misthaufen einen Furz abgehen lässt.

Wer dann seinen theoretischen Anspruch an möglichen Sozialleistungen ermittelt, wird feststellen, dass nach Abzug der arbeitswegbedingten PKW-Kosten die Differenz zwischen Arbeitslohnnetto und Sozialgelder zu Tränen reizt. Wer stark masochistisch veranlagt ist, kann das noch auf die verbrachten Stunden umlegen und wundert sich dann nicht mehr, weshalb manche Politiker 1Euro-Jobs für HarzIV-Empfänger als überbezahlt beurteilen.

Da die Harz IV - Sätze das minimalste Minimum an Überlebensnotwendigem bedeuten - und da wurde bestimmt kein Cent zuviel ermittelt, liegt es wohl vermutlich eher an den miserablen Löhnen und unverhältnismässigen Abgaben für normalsterbliche Arbeitnehmer.

 

 

 

am 13. Februar 2010 um 20:31

Bereitschaftszeit

oder LKW

Denke mal da kann man es herauslesen was absehbare und nicht absehbare Bereitschaftszeit bedeutet.....

am 15. Februar 2010 um 16:10

Zitat:

Original geschrieben von Grisu010476

Also er hat mir das so erklärt

Anfangzeit 0 Uhr

1:oo Fahrzeit 1 Std (Lenkzeit und Arbeitszeit)

3:00 Wartezeit 2 Std (Bereitschaft keine Arbeitszeit)

3:30 Beladung 30 min (Arbeitszeit)

5:30 Fahrzeit zum Kunden 2 Std (Lenkzeit und Arbeitszeit)

7:30 Wartezeit beim Kunden 2 Std (Bereitschaft keine Arbeitszeit)

8:30 Abladen beim Kunden 1 Std (Arbeitszeit)

9:00 Fahrt zur ladestelle 1,5 Std (Lenk und Arbeitszeit)

9:45 Pause nach 4,5 Std Lenkzeit 45 min (Pause keine Arbeitszeit)

10:15 Weiterfahr zur Ladestelle 30 min ( Lenk und Arbeitszeit)

13:15 Wartezeit Ladestelle 3 Std (Bereitschaftzeit keine Arbeitszeit)

14:15 Fahrt zum Kunden 1 Std (Lenkzeit und Arbeitszeit)

16:15 Wartezeit beim Kunden 2 Std (Bereitschaftszeit keine Arbeitszeit)

17:00 Fahrt nach Hause 1 Std (Lenk und Arbeitszeit)

von 17:00 bis um 0:00 sind 9 Std Ruhezeit

Das ergibt eine Lenkzeit von 7 Std eine Arbeitszeit zusammen mit der Lenkzeit von 8,5 Std

die Bereitschaftzeit ist mit in den 15 Std die man nur 2 mal in der Woche machen darf enthalten!!

So hat er mir das am Tele. Beschrieben

Frage: bei der Wartezeit, ist es da ganz sicher wie lange Du da stehen mußt? Oder stehst Du auf Abruf? Ich frage aus folgendem Grund: Wenn Du sicher zwei Stunden warten mußt, dann ist das Pausenzeit, denn da steht laut Gesetz die zeit zu deiner vollen Verfügung. Wartest Du bis Du gerufen wirst, so ist das passive Arbeitszeit, also Bereitschaftszeit und dies wird als Arbeitszeit gewertet.

Laut Gesetzgeber darfst Du 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten und in der Doppelwoche 72 Stunden nicht überschreiten. Dazu zählen aber alle Arbeitszeiten auch die Bereitschaftszeiten.

 

Gruß Truckpower

Zitat:

Original geschrieben von Truckpower

 

Laut Gesetzgeber darfst Du 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten und in der Doppelwoche 72 Stunden nicht überschreiten. Dazu zählen aber alle Arbeitszeiten auch die Bereitschaftszeiten.

 

 

Gruß Truckpower

Im welchem Gesetz steht das so geschrieben drin?

am 15. Februar 2010 um 18:13

Sorry Fehler von mir,

das sind 56 Std. pro Woche erlaubt und maximal 90 in der Doppelwoche. Dazu gehören aber alles Arbeitszeiten laut verordnung EWG 561/2006.

Gruß, Truckpower

nene die 56 und 90 sind immernoch reine theoretische maximale Fahrzeit pro Woche / Doppelwoche aber nicht das was man als Arbeitszeit haben darf

am 16. Februar 2010 um 5:53

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

nene die 56 und 90 sind immernoch reine theoretische maximale Fahrzeit pro Woche / Doppelwoche aber nicht das was man als Arbeitszeit haben darf

Doch! Arbeitszeit ist keine Fahrzeit aber Fahrzeit ist Arbeitszeit. Alle Arbeitszeiten müssen im Kontrollgerät aufgezeichnet werden. Dazu gehört halt eben auch die Bereitschaftszeit. Nun möchte ich mal jemanden erleben der 2 Stunden Bereitschaftszeit und auch noch 10 Std. Fahrzeit hinter sich hat und dann in eine BAG-Kontrolle kommt.

Viel Spaß

nein eben nicht

du kannst 60 Stunden arbeiten aber maximal 56 fahren

du kannst auch in der 2. Hälfte der Doppelwoche 60 Stunden arbeiten aber nur 34 Stunden fahren

Wobei sich "fahren" nur auf das aufzeichnungspflichtige bezieht

die 60er müssen nur entsprechend auch wieder fristgemäß abgearbeitet werden

und nochmal, wenns keinen Ausgleich gibt ist nach 8 Stunden Fahr- und/oder Arbeitszeit gesetzlich Feierabend, bereitschaftszeiten nun mal außenvor gelassen.

am 8. Juni 2014 um 16:52

Arbeitszeit für Kraftfahrer

 

http://psl-sat.verdi.de/kraftfahrerinformationen/arbeitszeitgesetz

 

(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

 

 

http://www.hk24.de/.../lenk_arbeitszeiten.html

 

Tabelle III. Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeitvorschriften nach der EG-Verordnung und dem ArbZG

Arbeitszeit

täglich Ø 8 Std., max. 10 Std. Ø 8 Std., max. 10 Std.

wöchentlich Ø 48 Std., max. 60 Std. Ø 48 Std., max. 60 Std.

 

 

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=3982

 

Gem. § 21 a Arbeitszeitgesetz darf die Arbeitszeit wöchentlich 48 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

 

 

UK:

http://www.rmt.org.uk/.../

 

 

 

Wie kann man 9St pro Tag fahren, wenn die Woche nur 48St ist?

 

9x6 = 54St Lenkzeit

8x6 = 48St Arbeitszeit

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