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Arbeitskollege - geblitzt, deutlich erkennbar - Zeugenverweigerungsrecht

Themenstarteram 22. Juni 2020 um 9:08

Hi,

 

Ich würde gerne mal Interessehalber wissen.

 

Ein Arbeitskollege wurde auf der AB geblitzt, soll dafür u.a. 1 Punkt bekommen, auf dem Bild ist er gut erkennbar.

Er sagte mir, den Anhörungsbogen bekommen zu haben, da wird er nicht reagieren, wenn der Bußgeldbescheid da ist, wollte er schreiben, nicht gefahren zu sein und gleichzeitig von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen.

 

Vor 2 Jahren hatte er sowas auch mal, die Sache wurde echt gegen ihn eingestellt.

 

Auch bei dem einen oder anderen Fall auch.

 

Geht das echt so easy?

Was ist mit einem Fahrtenbuch?

Was genau prüft die Bußgeldstelle, wenn man verneint gefahren zu sein, obwohl das Bild deutlich ist?

Welche zusätzliche Strafe käme dazu, wenn der Schwindel auffliegt?

Die könnten ja zu den Nachbarn kommen oder irgendwo im System sein Bild als Vergleich nehmen?

 

Nehmen wir an, er macht die Angabe nicht gefahren zu sein, die Behörde hakt nach, stellt eindeutig fest, er war es.

Er lenkt erst dann ein, was passiert dann?

 

 

Kann mir das nicht so easy vorstellen, wie er es mir erzählt.

 

Grüße

Beste Antwort im Thema

Und weil er nicht erkannt werden will läßt er dich hier schreiben?

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Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 22. Juni 2020 um 17:17:18 Uhr:

dann haben die aber ganz schön geschlafen. Wenn man geblitzt wurde mit eindeutigem Bild spielt doch die Zeit eigentlich keine Rolle.

Na ja, wenn es gut ausgegangen ist.

Durch die falsche Zeit ist die Messung nicht korrekt vorgenommen worden und wäre eh anfechtbar gewesen.

Deshalb hat die Polizei den kurzen Weg gewählt,und wenn es nicht im Bußgeldbereich liegt kommt dann auch im Regelfall nichts nach.

 

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 22. Juni 2020 um 21:42:46 Uhr:

 

Durch die falsche Zeit ist die Messung nicht korrekt vorgenommen worden und wäre eh anfechtbar gewesen.

Deshalb hat die Polizei den kurzen Weg gewählt,und wenn es nicht im Bußgeldbereich liegt kommt dann auch im Regelfall nichts nach.

Genau das hab ich mir auch gedacht. Auch, wenn die Geschwindigkeitsübertretung nicht zu hoch war. Waren, glaub, statt erlaubter 50 um die 65 km/h.

Also, aus meiner persönlichen Erfahrung....

Wenn es Punkte gibt, und der Halter streitet ab den Fahrer zu erkennen, dann steht im Regelfall irgendwann ein freundlicher Beamter vor der Tür. Naja, eigentlich kommen die immer zu zweit.

Dann wird freundlich gefragt, ob man die Person auf dem Foto wirklich nicht erkennt.

Mir wurde einmal ein Foto gezeigt, auf dem man wunderbar das TomTom erkennen konnte, genau vor dem Gesicht. Der Wagen stand gerade zum Verkauf und einer derjenigen, die Probe gefahren ist fand es wohl lustig mit 50km/h Zuviel auf der AB unterwegs zu sein. Da derjenige den Wagen nicht gekauft hat, habe ich mir die Personalien natürlich nicht aufgeschrieben. Konnte den späteren Verkauf (2 Wochen danach) belegen.Ende vom Lied -> Eingestellt.

Einmal wurde meine Ex mit meinem Auto zu schnell geblitzt, ich gab an, nicht zu erkennen, wer das ist. Wieder 2 Polizisten vor der Tür. Fragen mich, ob ich es wirklich nicht weiss, da kommt sie gerade aus der Küche und die Beamten sagen: Sie haben da eine Ihnen unbekannte Frau in ihrer Wohnung.... sie lief dann erstmal einen Monat zu Fuss...da konnte ich schlecht abstreiten sie zu kennen. ;-).

Mir wurde dabei auch direkt gesagt, dass beim zweiten Mal, wenn ein Fahrer nicht vom Halter genannt werden kann, ein Fahrtenbuch droht. _Habe mich damals mit meinem Anwalt beraten: Ja, beim zweiten Mal wird in der Regel ein Fahrtenbuch als Pflicht auferlegt. Es wird kontrolliert und wehe es ist nicht ordnungsgemäß ausgefüllt...

Für den Kollegen in diesem Fall wäre es wohl kostengünstiger das Ticket und den Punkt hinzunehmen...

Mal davon ab...was ist ein Punkt? Ich habe in 25 Jahren als Autofahrer ganze 2 Stück kassiert, beide Male aus Unachtsamkeit (Schild übersehen). Wenn der Kollege nicht schon ein staatliches Punktekonto hat...nehmen und gut.

Höhere Strafen drohen ihm aufgrund der Weigerung zuzugeben, dass er es war nicht. Nur muss er gegebenenfalls die Verfahrenskosten tragen, wenn es vor Gericht geht....das wird dann unangenehm teuer. Das sollte er sich auch gut überlegen. Wenn er sich selbst auf dem Foto gut erkennen kann, dann wird es auch der Richter können.

Den Anhörungsbogen zu ignorieren ist eine schlechte Idee, da strafbar (Angaben zur Person MÜSSEN gemacht werden, nicht jedoch zum Vorwurf). Aber es wird schwer zu beweisen sein, dass er überhaupt angekommen ist. Wird er nicht beantwortet kommt demnächst dann wohl eher der Bußgeldbescheid, oder wenn die Bussgeldstelle freundlich ist, kommt vorher noch ein Beamter (oder zwei) vorbei.

Das Fahrtenbuch ist aber einen lahme Ente. Wenn du das Auto anmeldest und es auf deinen Partner zulässt ist die Auflage erloschen.

 

Die Bussgeldstelle wird sich die Lichtbilder vom Führerschein und Perso ansehen. Mit diesem Bilder und von der Tat kommt die Polizei vorbei an der Meldeadresse und schaut ob man dort nicht jemand antrifft. Sie können bei den Nachbarn rumfragen. Müssen sie nicht.

Die Nachbarn können aber sagen kenne ich nicht oder ich sage gar nichts. Ermittlungsarbeit bist Sache der Polizei. Solange du nicht vor dem Richter stehst bist du zu keiner Aussage verpflichtet. Und auch vor Gericht musst du dich nicht selber belasten oder nahe Verwandte.

Di Frage ist eher warum er sich zur Anhörung äußert. Wenn er nichts macht kommt es auf das gleiche raus. Mit nem falschen Aussage die er schriftlich gibt kann er sich eher ein Problemchen machen als wenn er nichts sagt. Ein Anwalt könnte so ein Wiederspruch besser verfassen. Der weiß was man besser nicht schreibt.

Da sie ihn angeschrieben haben ist seine Verfolgungsverjährung ausgesetzt mit diesem Brief. Wenn müsste sich jemand selber der Tat bezichtigen damit gegen diesen Ermittlungen beginnen. Dann läuft die Verjährung weiter.

 

Also ich sehe in der Aktion keinen Sinn. Er sollte sich lieber rechtlich beraten lassen.

Zitat:

@Provaider schrieb am 23. Juni 2020 um 09:35:40 Uhr:

Di Frage ist eher warum er sich zur Anhörung äußert. Wenn er nichts macht kommt es auf das gleiche raus. Mit nem falschen Aussage die er schriftlich gibt kann er sich eher ein Problemchen machen als wenn er nichts sagt. Ein Anwalt könnte so ein Wiederspruch besser verfassen. Der weiß was man besser nicht schreibt.

Als Beschuldigter darf er das Kreuzchen machen bei "Ich bestreite den Tatvorwurf". Niemand muss sich bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst belasten. Mann kann auch sämtliche Angaben verweigern...bis auf die persönlichen Daten, die müssen angegeben werden...steht aber auch auf dem Anhörungsbogen drauf, was angegeben werden muss und was nicht.

Anwalt kostet Geld, wenn es nur um einen Punkt geht und das Punktekonto ansonsten sauber ist (oder zumindest kein Führerscheinentzug droht), kann man den Anwalt weglassen und es einfach zugeben. Sofern die Messung einwandfrei und nicht zu Beanstanden war sind die Chancen recht geringdort was ausrichten zu können.

Ein Auto ummelden um ein Fahrtenbuch zu umgehen ist aber auch nicht die günstigste Lösung ... 1 Halter mehr (Verkaufswert sinkt), Kosten für die Ummeldung, teilweise höhere Versicherung (es ist versicherungstechnisch günstiger einen Wagen lange angemdelt zu lassen, teilweise hat man bei älteren Fahrzeugen auch das Problem wieder in die Teil-/Vollkasko zu kommen).

Diese versteckten Kosten sieht nur niemand.

„Auflage Fahrtenbuch: Umgehen ist oft nur mit einem Anwalt möglich.

Oftmals erhalten Fahrzeughalter im Internet den Tipp das betroffene Fahrzeug auf eine andere Person umzumelden, da die Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter zum Zeitpunkt der Tat gilt. Jedoch sollten Halter bei diesem Vorgehen vorsichtig sein.

Die Behörde kann bei zukünftigen Verstößen erneut eine Fahrtenbuchauflage für das Fahrzeug erlassen. Diese betrifft dann den neuen Fahrzeughalter. Darüber hinaus sollten Halter hier beachten, dass eine Ummeldung nicht die kostenpflichtige Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs umgeht. Nur das Führen des Buches entfällt.„

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 23. Juni 2020 um 10:02:13 Uhr:

Als Beschuldigter darf er das Kreuzchen machen bei "Ich bestreite den Tatvorwurf". Niemand muss sich bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst belasten. Mann kann auch sämtliche Angaben verweigern...bis auf die persönlichen Daten, die müssen angegeben werden...steht aber auch auf dem Anhörungsbogen drauf, was angegeben werden muss und was nicht.

Anwalt kostet Geld, wenn es nur um einen Punkt geht und das Punktekonto ansonsten sauber ist (oder zumindest kein Führerscheinentzug droht), kann man den Anwalt weglassen und es einfach zugeben. Sofern die Messung einwandfrei und nicht zu Beanstanden war sind die Chancen recht geringdort was ausrichten zu können.

Der TE schreibt aber der in die Anhörung schreiben will das er das nicht war. Und dann die Aussage verweigern.

Anwalt kostet Geld, klar der will auch Leben. Es kann aber sein das eine Erstberatung ihn nichts kostet wenn er in einem Automobilclub ist oder bei einer Rechtsschutzversicherung ist Erstberatung erstattet.

Dafür bekommt er aber Kompetente Ratschläge.

Zitat:

@Knergy schrieb am 23. Juni 2020 um 11:10:04 Uhr:

Ein Auto ummelden um ein Fahrtenbuch zu umgehen ist aber auch nicht die günstigste Lösung ... 1 Halter mehr (Verkaufswert sinkt), Kosten für die Ummeldung, teilweise höhere Versicherung (es ist versicherungstechnisch günstiger einen Wagen lange angemdelt zu lassen, teilweise hat man bei älteren Fahrzeugen auch das Problem wieder in die Teil-/Vollkasko zu kommen).

Diese versteckten Kosten sieht nur niemand.

Ich weißt nicht bei welchen Versicherungen du bist. Aber meiner ist es ziemlich egal wie alt das Auto ist. Die sagen dir nen Preis und fertig. Die verdienen doch an ihren Produkten.

Und es wird auch nicht billiger nur weil man ein Auto länger hält. Der Schadensfreiheitssabbat ist nicht vom Fahrzeug sondern vom Halter abhängig. Es kann sogar sein das ein neuer Vertrag günstiger ist. Deshalb macht man Versicherungsvergleiche. Es gibt auch Vertreter die Prüfen das von sich aus. Wenn sie dem Kunden einen neuem Vertrag bei der gleichen Gesellschaft mit günstigeren Konditionen anbieten können machen sie das. Der lebt ja auch von Vertragsabschlüssen und Kundenbindung.

Wenn du jeden Tag zweimal das Buch ausfüllen darfst könnte es sein das dir die Gebühren einer Ummeldung egal sind ;) Mal abgesehen von Rechtsfolgen wenn man es vergisst und dabei erwischt wird. Da könnte die Ummeldung günstiger sein.

Zitat:

@Provaider schrieb am 23. Juni 2020 um 11:51:44 Uhr:

 

Der TE schreibt aber der in die Anhörung schreiben will das er das nicht war. Und dann die Aussage verweigern.

Anwalt kostet Geld, klar der will auch Leben. Es kann aber sein das eine Erstberatung ihn nichts kostet wenn er in einem Automobilclub ist oder bei einer Rechtsschutzversicherung ist Erstberatung erstattet.

Dafür bekommt er aber Kompetente Ratschläge.

Ich hatte es so verstanden, als wolle er den Anhörungsbogen komplett ignorieren.

Klar Erstberatung kann man machen, ob es sinnvoll ist? Kommt auf die Gesamtumstände an.

Ich habe auch Rechtsschutz, aber wegen einem Punkt, geh ich nicht zum Anwalt, wenn der Punkt gerechtfertigt ist. Mein Führerschein hängt da nicht dran....

Zitat:

@Provaider schrieb am 23. Juni 2020 um 11:51:44 Uhr:

Ich weißt nicht bei welchen Versicherungen du bist. Aber meiner ist es ziemlich egal wie alt das Auto ist. Die sagen dir nen Preis und fertig. Die verdienen doch an ihren Produkten.

Und es wird auch nicht billiger nur weil man ein Auto länger hält. Der Schadensfreiheitssabbat ist nicht vom Fahrzeug sondern vom Halter abhängig.

Zu beidem habe ich es persönlich selbst erfahren dürfen.

Ich hate letztes Jahr einen Jahreswagen gekauft und meinen S8 abgemeldet und in die Garage gestellt. Der Jahreswagen entpuppte sich als Unfallwagen und ging zurück.

Jetzt wollte ich den S8 wieder anmelden, nur stellte sich meine alte Versicherung quer, wieder Vollkasko zu versichern. Vorher war der Wgen 5 Jahre dort Vollkasko-Versichert, das ging nun aber aufgrund des Alters des Wagens nicht mehr (war 2 Monate abgemeldet). Blöd ist, dass man als Halter bei Wiederzulassung für eine gewisse Zeit an seine alte Versicherung gebunden ist; nach etwas hin und her hat die Versicherung dann ihre Ansprüche auf Vertragsschluss aufgegeben, damit ich mir eine andere Versicherung suchen konnte...

Diese neue Versicherung hat in ihrem Tarifsystem Rabatte für lange auf den Halter zugelassene Fahrzeuge. Es wurde also billiger, weil ich den Wagen bereits lange auf mich zugelassen habe. Am Schadenfreiheitsrabatt ändert sich nichts, aber die Beiträge sind rabattiert.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 23. Juni 2020 um 08:55:34 Uhr:

Mir wurde einmal ein Foto gezeigt, auf dem man wunderbar das TomTom erkennen konnte, genau vor dem Gesicht. Der Wagen stand gerade zum Verkauf und einer derjenigen, die Probe gefahren ist fand es wohl lustig mit 50km/h Zuviel auf der AB unterwegs zu sein. Da derjenige den Wagen nicht gekauft hat, habe ich mir die Personalien natürlich nicht aufgeschrieben. Konnte den späteren Verkauf (2 Wochen danach) belegen.Ende vom Lied -> Eingestellt.

Hier wurde das Verfahren eingestellt, weil das Navi den Fahrer verdeckt hat. Das Foto war nicht verwertbar.

Hast du die Daten des Interessenten nicht notiert, oder erst gar nicht erst abgefragt? Als Fahrzeughalter muss man sich vergewissern, dass die "unbekannte" Person eine gültige Fahrerlaubnis hat. Wer seinen Führerschein nicht zeigt darf bei mir die Probefahrt nur als Beifahrer genießen.

am 24. Juni 2020 um 6:08

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 22. Juni 2020 um 21:42:46 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 22. Juni 2020 um 17:17:18 Uhr:

dann haben die aber ganz schön geschlafen. Wenn man geblitzt wurde mit eindeutigem Bild spielt doch die Zeit eigentlich keine Rolle.

Na ja, wenn es gut ausgegangen ist.

Durch die falsche Zeit ist die Messung nicht korrekt vorgenommen worden und wäre eh anfechtbar gewesen.

Deshalb hat die Polizei den kurzen Weg gewählt,und wenn es nicht im Bußgeldbereich liegt kommt dann auch im Regelfall nichts nach.

So richtig gut würde sich das lesen, wenn die Polizisten den Verdacht des falsch eingestellten Blitzers der entsprechenden Behörde zur Überprüfung weitergeleitet hätten, und ggf. weitere Verfahren eingestellt werden könnten.

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Juni 2020 um 07:50:13 Uhr:

Hier wurde das Verfahren eingestellt, weil das Navi den Fahrer verdeckt hat. Das Foto war nicht verwertbar.

Hast du die Daten des Interessenten nicht notiert, oder erst gar nicht erst abgefragt? Als Fahrzeughalter muss man sich vergewissern, dass die "unbekannte" Person eine gültige Fahrerlaubnis hat. Wer seinen Führerschein nicht zeigt darf bei mir die Probefahrt nur als Beifahrer genießen.

Es wurde zu Anfang nicht eingestellt. Es standen 2 Beamten vor meiner Haustür und fragten, wer das auf dem Bild sei. Erst danach wurde das Verfahren eingestellt. Ging ja auch um keine "Kleinigkeit" bei dem Vorfall.

Ich hatte den Perso als Pfand und mir auch den Führerschein zeigen lassen. Ich musste leider arbeiten und konnte nicht bei der Probefahrt mit dabei sein (also im Auto). Aber da der Interessent den Wagen nicht gekauft hat, habe ich mir nichts weiter notiert. Hatte nicht daran gedacht, dass da hinsichtlich geblitzt werden was kommen könnte (eigene Dummheit). Und dann 2 Monate später kam der Schrieb... da hatte ich die Infos nicht mehr im Kopf.

Seitdem habe ich mir vorgenommen bei Probefahrten immer mit im Auto zu sitzen.

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