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Aprilia sr 50 mit 70ccm
Hallo,
ich habe mir eine Aprilia sr 50 gekauft, verbaut ist ein 70ccm Zylinder und die Kiste ist einfach super.
Allerdings frag ich mich, was mir blüht, wenn man mich anhält. Eingetragen ist nix und ich fahre mit Führerscheinklasse B.
Lg Denice
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10 Antworten
Dann wäre das leider eine Straftat, weil Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hättest Du zumindest den A1 Führerschein, wären die Folgen relativ zahm und überschaubar.
Edit: Die sonstigen Folgen, ganz unabhängig von der Geschichte mit der Fahrerlaubnis wären dann:
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis, glaube 50 € Strafe, dann die Anordnung das Ding wieder auf den legalen Zustand umzubauen und beim TÜV vorzustellen, alternativ könnte es im Extremfall auch eingezogen werden.
Versicherungsschutz wäre prinzipiell nicht erloschen, aber bei einem Unfall mit dem aufgemotzten Teil und die Versicherung kriegt davon Wind, können Sie Dich für bis zu 5000 € in Regress nehmen.
Das wäre dann ein teurer Spass gewesen.
Denke mal das wars schon im großen und Ganzen.
Hi, ja das hab ich mir auch überlegt. Wie würde das geahndet werden?
Ich würde solche Überlegungen am besten gar nicht anstellen.
Hab meinen Beitrag nochmal ergänzt.
Wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet wird, hängt ganz von Deiner Vorgeschichte bezgl. Vorstrafen , Deinen Wirtschaftlichen Persönlichen Verhältnissen (Höhe der evtl.Geldstrafe) , Deinem Alter und vom Staatsanwalt, bzw. Richter ab.
Kann eingestellt werden gegen Zahlung einer Spende an gemeinnützige Vereine, kann Geldstrafe geben aber auch Bewährungsstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen.
Wie gesagt, beim 1.Vorfall dieser Art und wenn es nur bei einer Kontrolle zufällig aufkam, sollte es noch relativ glimpflich abgehen.
Kann aber dafür keine Gewähr übernehmen…
Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.
Vor langer Zeit in meiner Jugend, kam ich 1982 mit diesem Delikt noch mit DM 100.- zahlbar an ein Kloster Stift oder sowas, davon.
Zitat:
@Denice2023 schrieb am 12. März 2023 um 13:19:33 Uhr:
Hallo,
ich habe mir eine Aprilia sr 50 gekauft, verbaut ist ein 70ccm Zylinder und die Kiste ist einfach super.
Allerdings frag ich mich, was mir blüht, wenn man mich anhält. Eingetragen ist nix und ich fahre mit Führerscheinklasse B.
Lg Denice
Ich würde nicht mal drüber nachdenken, mit dem Ding zu fahren….
Ergänzend: Tatwerkzeuge zur Begehung von Straftaten werden regelmäßig eingezogen, wenn kein alternativer legaler Nutzen ersichtlich ist.
D.h. der 70ccm Zylinder fungiert nur noch als Beweismittel vor Gericht, den kriegst du nicht zurück.
Auch einie evtl. vorhandene Kleinkraftrad-Versicherungsplakette hat an so einem aufgemotzten Ding nichts zu suchen, sie täuscht einen Sachverhalt vor, der nicht erfüllt ist.
Geht nach dem Prozeß mit entsprechender Sachverhaltsbeschreibung an die Versicherung.
Ist noch kein Betrug, denn du hast ja kein Geld von der Versicherung verlangt, aber ein Vertragsbruch. Würde mich nicht wundern, wenn die Versicherung beim nächsten Antrag etwas zurückhaltender ist.
@tomS
Was ist eine Kleinkrafrad Versicherungsplakette ?
Sprichst Du evtl. über Regelungen in der Schweiz oder Österreich?
Das mit dem Einziehen des 70 ccm Zylinders … Naja.
Meinst Du wirklich jemand macht sich da dran die Finger schmutzig? Und dann kriegt er den Roller ohne Zylinder zurück? Nein, eher wird die Kiste komplett beschlagnahmt und eingezogen aber da müsste der TE schon unbelehrbar sein und mehrmals immer wieder mit solchen getunten Zeugs auffallen.
Schwer vorstellbar,
(Straftat?) Nein, ein Moped tunen frisieren an sich ist keine Straftat,
Nur das Fahren desselben ohne Führerschein oder ein Fahren gänzlich ohne gültige Versicherung wäre das.
Trotzdem gut wenn Du dem TE abrätst das Ding so weiter zu betreiben.
Klar wird die Kiste beschlagnahmt ujnd vom Gutachter untersucht. Der zieht den 70ccn Zylinder heraus.
Und wo solllte der Roller kontrolliert werden, wenn nicht irgendwo in Deutschland auf einer öffentlichen Verkehrsfläche? Und da er schreibt, dass er ihn mit FE-Klasse B fährt und weil B nur AM enthält: Schon ist die Straftat verwirklicht!
Folgenden Fall gab es bei einem Bekannten tatsächlich
50er mit 70er Motor
war mit gut 60 auf dem Fuß-/Fahrradweg einer Ortsverbindungsstraße nachts unterwegs
Blaulicht mit Ansage:
"Allgemeine Verkehrskontrolle ... Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere bitte!"
Hier war dann, wie sich erst während der Kontrolle herausstellte, allerdings auch noch Alkohol im Spiel
Das genaue Ergebnis des Prozesses kenne ich leider nicht - nur, dass der Führerschein wegen der Trunkenheitsfahrt weg war. Und ab hier wieder vergleichbar: das manipulierte Fahrzeug wurde an Ort und Stelle sichergestellt und ist Jahre später noch in staatlicher Obhut ;)
Ich denke das der beschlagnahmte Roller das kleinste Problem ist.