Anzeige wegen Nötigung erhalten - zu dichtes Auffahren im Hang
Guten Abend zusammen,
ich habe gestern Besuch erhalten von zwei freundlichen Mitarbeitern der Polizei. Diese überreichten mir eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. Allerdings empfinde ich mein Verhalten absolut nicht als Nötigung oder sonstiges. Vorgefallen ist folgendes:
Umleitung innerorts durch eine 30er Zone (ziemlich eng, leichter Hang). Frau im Kleinwagen vor mir. Als Gegenverkehr kam, der allerdings direkt Platz machte, hielt die Dame vor mir abrupt an. Ich bremste ebenfalls ab, wir kamen zum stehen, ich hielt ungefähr einen Meter Abstand zu ihr. Sie versuchte anzufahren, rollte 2x zurück. Aus dem Meter Platz zwischen uns wurden wenige Zentimeter. Sie gestikulierte wild rum. Ich wollte zurück setzen, bevor sie mir drauf fährt, im selben Moment fährt sie ein 3. Mal an, schafft es diesmal und wir tuckern weiter durch die 30er Zone mit knapp 20km/h. Sie bremst aus unerfindlichen Gründen noch mehrmals, ich natürlich jedes Mal auch und wie dem so ist beim Bremsen, fährt man dem Vordermann dann etwas dichter auf.
Sie biegt in meine Straße ab, sieht dass ich vorm Haus parke, wendet, hält vor meinem Auto und blafft mich laut an, warum ich ihr im Hang so dicht aufgefahren wäre etc. Ich habe sie freundlich angelächelt, gemeint sie solle doch bitte anfahren lernen und bin schnell ins Haus, weil ich etwas Angst hatte, sie steigt aus und wird handgreiflich.
Anscheinend hat mein freundliches Lächeln und meine Aussage am Ende die Dame so gereizt, dass sie zur Polizei ist und dort ausgesagt hat, ich wäre ihr die ganze Zeit so dicht aufgefahren, dass sie nicht mal mehr mein Nummernschild hätte erkennen können.
Meine Frage nun, da ich mir nie irgendwas zu Schulden kommen lassen hab, sie un ich keinerlei Zeugen haben,... Was kann da auf mich zu kommen? Ich meine, letztendlich bin ich ihr wirklich nicht zu dicht aufgefahren, da sie mir eh total unsicher vor kam und bei ihren unnötigen Bremsmanövern hätte ich ihr sonst irgendwann auf der Stoßstange gehangen... Hab nur etwas Panik, dass man ihr mehr glauben schenkt als mir..
Beste Antwort im Thema
Keine Ahnung was an der Geschichte vom TE dran ist, aber bei 1 Meter Abstand am Hang habe ich da so meine Vorstellungen was der TE ansonsten so für „normal“ hält.
Fakt ist Abstandsünder sollten viel öfter zur Rechenschaft gezogen werden. Das würde so richtig Geld in die Kassen spülen.
Vernünftige Abstände würden so manches Limit überflüssig machen, viel Stress vermeiden und der Verkehr würde flüssiger laufen.
82 Antworten
Da waren wohl die 10 km/h langsamer in der 30 Zone der aufhaenger fuer den TE. Was sind 10 km/h ? Ist es das Wert? Ich glaub nicht. Nicht auf so einer kurzen Strecke. Gerade wenn ich merke das die Dame schon Probleme mit dem Anfahren hat, haette mich dazu verleitet hinter ihr noch ruhiger und mit mehr Abstand zu machen. Gut, ich war nicht dabei und weiss nicht wie es wirklich war. Aber wenn ich mal aus der Sicht der Dame denke und ich hatte beim Anfahren solche Probleme, kann da das ,, laecheln`` des TE eher ein ,,dummes Arrogantes Grinsen`` gewesen sein ? 😉 Wer weiss wie sie es aufgefasst hat. Freundlich war es sicher nicht, sonst waere man ja nicht gleich gefluechtet
Ich hasse ja auch drängeln und dichtes Auffahren und verfluche jeden Fahrer aber 1 Meter Abstand sollte Innerorts reichen. Nicht schön aber keinen Grund deswegen Anzeige zu erstatten oder war da noch mehr?
Ist schwer, gibt auch schon komische Leute im Straßenverkehr, ich erinnere mich an ein Video auf Youtube(war das hier?) wo ein Mann im Fiesta nach hinten gerollt ist und den Finger gezeigt hatte.
Geil.
Wir sind erst auf Seite 2 und schön ist der TE ein Drängler der es nicht besser verdient hat.
Die TE, nicht der TE. Sie schrieb ja selbst "… ich hielt ungefähr einen Meter Abstand zu ihr.". Das ist – wenn’s bergauf geht und eh schon ziemlich eng ist – einfach zu wenig. Auch wenn die TE bei sich selbst natürlich überhaupt keinen Fehler sieht.
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Also den 1m Abstand in wirklich minimalem Hang habe ich nur deswegen gehalten, weil die Dame vor mir erst Anstalten gemacht hat, ganz normal weiter zu fahren und ich dann ebenfalls an dem Auto, welches uns Platz machte mit vorbei wollte. Als sie abbremste, habe ich nicht damit gerechnet, habe ebenfalls gehalten und dann kam dieser Meter halt zu Stande. Das war ja keine Absicht oder so. Und wie gesagt, die Steigung dort ist minimal.
Zudem habe ich nirgendwo geschrieben, dass ich danach zu wenig Abstand eingehalten habe. Wüsste auch gar nicht, wie man das bemessen soll in einer engen 30er Zone, wo die Dame vor mir immer wieder abbremste und fast zum Stehen kam. Ich bin ihr weder drauf gefahren noch bestand jemals die Veranlassung zur Sorge dazu. Dass ich aber keine 20 Meter Platz lasse, wenn Sie mal mit 5km/h und mal mit 20km/h daher fährt, das ist ja wohl klar.
Finde es lustig, dass man hier nun direkt als Drängler verurteilt wird 😁
Zitat:
@Liyah24 schrieb am 13. November 2017 um 08:00:59 Uhr:
Finde es lustig, dass man hier nun direkt als Drängler verurteilt wird 😁
Na so lautet ja wohl die Anzeige, also die andere Seite der Geschichte.
Und ungewöhnlich wäre es ja auch nicht und ansonsten kann dir hier eh keiner helfen.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 13. November 2017 um 07:51:22 Uhr:
Geil.
Wir sind erst auf Seite 2 und schön ist der TE ein Drängler der es nicht besser verdient hat.
Yep, V&S halt, wenn die TE jetzt noch rote Haare hat, ist sie noch vor Feierabend auf dem Scheiterhaufen. 😁
Gruß Metalhead
Das geht auch ohne rote Haare 😉
Hallo, Birscherl,
Zitat:
@birscherl schrieb am 12. November 2017 um 19:47:51 Uhr:
Seit wann wird eine Anzeige von zwei Polizisten überreicht?
die Beamten haben der TEín ganz sicher keine "Anzeige überreicht", sondern sie aufgesucht, um ggf. über sie als Fahrzeughalterin die zur Tatzeit verantwortliche Fahrerin zu ermitteln und sie, wenn sie selber die Fahrerin war, gleich als Beschuldigte zu belehren und ggf. anzuhören.
Das ist nichts ungewöhnliches, sondern Alltag.
Hallo, Metalhead,Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. November 2017 um 20:49:43 Uhr:
Wenn die Geschichte wirklich so abgelaufen ist, würde ich Anzeige wegen falscher Verdächtigung und gegebenenfalls Beleidigung (kommt darauf an was die gute Frau zu mir gesagt hätte) machen.
die Anzeige würde ins Leere laufen, denn dazu müsste die Anzeigeerstatterin die Anzeige wider besseren Wissens erstattet haben und das lässt sich in so einem Fall nicht beweisen.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 13. November 2017 um 07:51:22 Uhr:
Wir sind erst auf Seite 2 und schön ist der TE ein Drängler der es nicht besser verdient hat.
Wieso erst auf Seite 2 ? Meistens klappt das doch schon auf Seite 1 😁
Zitat:
@uhu110 schrieb am 13. November 2017 um 09:06:58 Uhr:
Hallo, Birscherl,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 13. November 2017 um 09:06:58 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 12. November 2017 um 19:47:51 Uhr:
Seit wann wird eine Anzeige von zwei Polizisten überreicht?
die Beamten haben der TEín ganz sicher keine "Anzeige überreicht", sondern sie aufgesucht, um ggf. über sie als Fahrzeughalterin die zur Tatzeit verantwortliche Fahrerin zu ermitteln und sie, wenn sie selber die Fahrerin war, gleich als Beschuldigte zu belehren und ggf. anzuhören.Das ist nichts ungewöhnliches, sondern Alltag.
Richtig. Deswegen hat mich ja die Aussage der TE "… ich habe gestern Besuch erhalten von zwei freundlichen Mitarbeitern der Polizei. Diese überreichten mir eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. …" gewundert.
Zitat:
@uhu110 schrieb am 13. November 2017 um 09:06:58 Uhr:
... die Anzeige würde ins Leere laufen, denn dazu müsste die Anzeigeerstatterin die Anzeige wider besseren Wissens erstattet haben und das lässt sich in so einem Fall nicht beweisen.
Und wenn es nur darum geht "zurück zu schießen", es werden dann wahrscheinliche beide Anzeigen eingestellt.
Aber solche unfähigen Idioten hab ich echt gefressen (Andere wegen der eigenen Unfähigkeit anzeigen).
Gruß Metalhead
Das sehe ich genauso.
Letztendlich hat es sie m.M.n. einfach tierisch geärgert, dass sie MIR fast drauf gefahren wäre.. Daraufhin wollte sie mich zur Rede stellen, mein freundliches Lächeln und die Aussage, sie solle Anfahren lernen, haben ihr da vermutlich den Rest gegeben. Ich habe halt mal gelernt, dass man auf Wut und Dummheit am besten mit tiefer Gelassenheit & Freundlichkeit reagieren sollte 😁
Eine Gegenanzeige möchte ich auch ungern stellen, weil ich einfach keinen Grund sehe und ich mich damit nicht mehr als nötig beschäftigen möchte. Meine Aussage geht heute raus und dann warte ich mal ab, ob da überhaupt noch was kommt. Falls ja, wird ein Anwalt eingeschaltet der sich kümmern darf, habe ja schließlich eine Rechtsschutzversicherung.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. November 2017 um 09:52:33 Uhr:
Zitat:
@uhu110 schrieb am 13. November 2017 um 09:06:58 Uhr:
... die Anzeige würde ins Leere laufen, denn dazu müsste die Anzeigeerstatterin die Anzeige wider besseren Wissens erstattet haben und das lässt sich in so einem Fall nicht beweisen.
Und wenn es nur darum geht "zurück zu schießen", es werden dann wahrscheinliche beide Anzeigen eingestellt.
Aber solche unfähigen Idioten hab ich echt gefressen (Andere wegen der eigenen Unfähigkeit anzeigen).Gruß Metalhead
Zitat:
@Liyah24 schrieb am 12. November 2017 um 19:45:44 Uhr:
Umleitung innerorts durch eine 30er Zone (ziemlich eng, leichter Hang). Frau im Kleinwagen vor mir. Als Gegenverkehr kam, der allerdings direkt Platz machte, hielt die Dame vor mir abrupt an. Ich bremste ebenfalls ab, wir kamen zum stehen, ich hielt ungefähr einen Meter Abstand zu ihr. Sie versuchte anzufahren, rollte 2x zurück. Aus dem Meter Platz zwischen uns wurden wenige Zentimeter. Sie gestikulierte wild rum. Ich wollte zurück setzen, bevor sie mir drauf fährt, im selben Moment fährt sie ein 3. Mal an, schafft es diesmal und wir tuckern weiter durch die 30er Zone mit knapp 20km/h. Sie bremst aus unerfindlichen Gründen noch mehrmals, ich natürlich jedes Mal auch und wie dem so ist beim Bremsen, fährt man dem Vordermann dann etwas dichter auf.
Wenn ich diesen Teil der Schilderung so durchlese, dann fühlt sich diese besagte Dame bedrängt und genötigt durch die TS.
Blöderweisse gehört, um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen weit mehr als das was der TS vorgeworfen wird.
Wie kann man also das vorausfahrende Fahrzeug "nötigen", wenn dieses abrupt abbremst und das hinterherfahrende Fahrzeug dadurch etwas dichter auffährt und verkehrsbedingt auch noch zum Stillstand kommt.
Wo also ist hier die Nötigung ?!
Die TS wollte ja noch etwas zurücksetzen um der Dame mehr Spielraum zu geben um anfahren zu können.
Wenn also die Dame mehrmals unnötig abbremst und somit die TS auflaufen lässt, dann sehe ich hier eher die Nötigung.
Liebe TS,
solltest Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung besitzen würde ich raten einen Anwalt zu konsultieren, sollte da etwas kommen.
Darf man fragen wie alt denn die Dame ungefähr war ?
Das habe ich auch genauso vor, falls es nicht fallen gelassen werden sollte. 🙂
Die Dame war ungefähr Anfang - Mitte 30.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 13. November 2017 um 10:06:15 Uhr:
Zitat:
@Liyah24 schrieb am 12. November 2017 um 19:45:44 Uhr:
Umleitung innerorts durch eine 30er Zone (ziemlich eng, leichter Hang). Frau im Kleinwagen vor mir. Als Gegenverkehr kam, der allerdings direkt Platz machte, hielt die Dame vor mir abrupt an. Ich bremste ebenfalls ab, wir kamen zum stehen, ich hielt ungefähr einen Meter Abstand zu ihr. Sie versuchte anzufahren, rollte 2x zurück. Aus dem Meter Platz zwischen uns wurden wenige Zentimeter. Sie gestikulierte wild rum. Ich wollte zurück setzen, bevor sie mir drauf fährt, im selben Moment fährt sie ein 3. Mal an, schafft es diesmal und wir tuckern weiter durch die 30er Zone mit knapp 20km/h. Sie bremst aus unerfindlichen Gründen noch mehrmals, ich natürlich jedes Mal auch und wie dem so ist beim Bremsen, fährt man dem Vordermann dann etwas dichter auf.Wenn ich diesen Teil der Schilderung so durchlese, dann fühlt sich diese besagte Dame bedrängt und genötigt durch die TS.
Blöderweisse gehört, um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen weit mehr als das was der TS vorgeworfen wird.
Wie kann man also das vorausfahrende Fahrzeug "nötigen", wenn dieses abrupt abbremst und das hinterherfahrende Fahrzeug dadurch etwas dichter auffährt und verkehrsbedingt auch noch zum Stillstand kommt.
Wo also ist hier die Nötigung ?!Die TS wollte ja noch etwas zurücksetzen um der Dame mehr Spielraum zu geben um anfahren zu können.
Wenn also die Dame mehrmals unnötig abbremst und somit die TS auflaufen lässt, dann sehe ich hier eher die Nötigung.
Liebe TS,
solltest Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung besitzen würde ich raten einen Anwalt zu konsultieren, sollte da etwas kommen.
Darf man fragen wie alt denn die Dame ungefähr war ?