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Anzeige wegen Fahrerflucht brauche Hilfe
Hallo Zusammen,
ich brauche dringend eure Hilfe und zwar heute Morgen gegen 8.30 Uhr wollte ich in eine Hauptstrasse in eine Parklücke Parken (siehe Fotos)
habe geblinkt Rückwärtsgang eingelegt alles wie es sein muss und plötzlich hörte ich von hinten ein Hupen darauf hin machte ich die Tür auf und sagte ob Sie nicht sieht das ich den Blinker gesetzt habe und das ich da rein möchte und das Sie warten soll bis ich drin bin,da keine Reaktion kam habe ich den Wagen 2 Meter weiter in eine andere Parklücke geparkt
soweit so gut.
Die Fahrerin des Opel Corsa Parkte den Wagen da wo ich eigentlich Parken wollte (siehe Foto)
Sie stieg aus und lief die Strasse entlang ich dachte die Sache ist erledigt Sie Wohnt da
später sagte Sie zu der Polizei Sie ist runter gelaufen um zu sehen wie die Strasse heisst ??
20 Minuten später sah ich von Fenster ein Polizei Wagen darauf hin bin ich runter gegangen und auf einmal sagt Sie Ja das ist der Fahrer.
Sie behauptet ich hätte Ihr beim Rückwärts Fahren Ihre Stosstange auf der RECHTE Seite beschädigt aber bei mir sind keine Kratzer ?? die Polizei hat paar Kratzer an der Linke SEITE des Wagens gefunden aber das passt alles nicht zusammen sieht euch bitte die Bilder, ich habe das Lenkrad nicht mal schaff eingeschlagen wie kann man mit Linke Seite Ihre Rechte Seite beschädigen? ich müsste sozusagen das Auto komplett drehen??
die Polizei sagt ich bin schuld und ich müsste zusätzlich mit eine Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen
das macht mir Bauchschmerzen,
ich hatte zwei Freunde im Auto die werden als Zeuge Aussagen.
Wer ist hier schuld? hätte Sie nicht warten müssen bis ich drin bin???was soll ich machen?
womit muss ich rechnen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 21. November 2019 um 00:27:41 Uhr:
Zitat:
@Alufelge1980 schrieb am 20. November 2019 um 22:54:52 Uhr:
Die Sache wird am Ende eingestellt, weil die Schäden nicht passen und du 2 weitere Zeugen hast.
An deiner Stelle würde ich ernsthaft über eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung und versuchter Versicherungsbetrug nachdenken.
Vielleicht versucht das deine „Gegnerin“ ja öfters.
Das wäre dann allerdings tatsächlich ein Fall von
„falscher Verdächtigung“.
PS: bitte auch gleich die beiden Polizisten mitanzeigen, wegen Strafvereitelung im Amt.
Behaupten einfach das würde schon passen und denken nicht im Traum daran, die „Autobumserin“ zu verhaften und Ihren Corsa sicherzustellen....
Das lässt nur einen Schluss zu: Das waren keine echten Polizisten sondern die Komplizen der Corsatante!
Und Ihr Streifenwagen natürlich auch nur gefakt oder geklaut. :)
Bist du hier der Forumskasper, der in der Hoffnung ein Paar grüne Daumen zu kriegen, Threads zumüllt und nicht lustige sowie völlig sinnbefreite Posts schickt?
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270 Antworten
Da würde mich doch der Grund, trotz der anscheinend eindeutigen Beweislage, interessieren warum die Staatsanwältin da Berufung eingelegt hat.
Wenn Du jetzt mit dem Account weiter schreibst erkennt ein Quereinsteiger nicht,dass Du der TE bist.
Aktiviere Deinen ersten Account wieder und schick den neuen in die Ablage.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. Januar 2021 um 16:55:19 Uhr:
Wenn Du jetzt mit dem Account weiter schreibst erkennt ein Quereinsteiger nicht,dass Du der TE bist.
Aktiviere Deinen ersten Account wieder und schick den neuen in die Ablage.
Wir arbeiten gerade an einer Lösung.
Momentan läuft das so weiter bis zur endgültigen Lösung.
Moorteufelchen
Moderator
Gelöscht, war nicht so hilfreich.
Das Ganze ist schon sehr lang und unlesbar.
Meine Fragen:
1. Was hat der Gutachter zum „Unfallhergang@ gesagt und
2. Warum geht die Staatsanwaltschaft in Berufung?
1) Der Gutachter hat gesagt dss es zu einem unfall gekommen ist Bzw ich hätte dan Corsa leicht seitlich geschliffen er hat mich dennoch in Schutz genommen (siehe oben das Gutachten)
2) warum die Staatsanwältin Berufung eingelegt hat weis ich nicht...
Zitat:
@forfourfahrer schrieb am 10. Januar 2021 um 16:55:05 Uhr:
Da würde mich doch der Grund, trotz der anscheinend eindeutigen Beweislage, interessieren warum die Staatsanwältin da Berufung eingelegt hat.
Hallo
Gute frage auf dem Schreiben steht nur das die STA in Berufung gegangen ist mehr nicht.
Und noch was die Zeugin hat voll gelogen Sie hat vor Gericht gesagt das ich Ihr beim vorbei gehen SELBER SCHULD gesagt hätte und wäre weiter gelaufen :D
welcher normaler Mensch baut einen Unfall und sagt selber schuld und geht vorbei?? genau das habe ich auch zu der Richterin gesagt, bei der Polizei hat Sie aber sowas nicht gesagt gehabt :rolleyes:
Was mich am meistens nervt meine Freunde bzw meine Zeugen werden nicht geladen die wurden zwar erwähnt das Sie dabei waren aber laden tun die nicht warum weiß ich auch nicht..
vielleicht wäre ein Anwalt dazu dann doch hilfreich. Dann werden auch Deine Entlastungszeugen geladen.
Was spricht dagegen, dass der Beschuldigte (der Anwalt des Beschuldigten) die Freunde/Zeugen des Beschuldigten lädt? Die Frage sollte der Beschuldigte eventuell seiner Verteidigung stellen.
Bei der Sache gibt es ein Problem, kommt der Richter zu dem (eventuell auch falschen) Schluss, dass der Beschuldigte schuldig ist und gehören die Freunde/Zeugen nicht zu einer "Kategorie, die mit Samthandschuhen angefasst" wird, kann aus dem Urteil eine Falschaussage der Freunde/Zeugen abgeleitet werden. Recht haben und Recht bekommen sind schon für den Beschuldigten zwei Paar Schuhe, für Zeugen kann es um einiges unangenehmer sein.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 11. Januar 2021 um 12:05:48 Uhr:
vielleicht wäre ein Anwalt dazu dann doch hilfreich. Dann werden auch Deine Entlastungszeugen geladen.
Dieses mal war ich ohne Anwalt da
ich kann mir den Anwalt ehrlich gesagt nicht leisten weil ich auf kurz Arbeit bin, das habe ich auch der Richterin gesagt habe mich selber verteidigt und ich wurde frei gesprochen
mal schauen was jetzt passiert aber ich denke wenn ich einmal frei gesprochen wurde das ich gute chancen habe das ich nochmal frei gesprochen wede
wie gesagt mal schauen was passiert ich werde froh sein wenn diese geschichte zu ende ist.
ich bin unschuldig ich habe nichts gemacht
Geld hin oder her - Du solltest doch mal über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, eventuell in Verbindung mit einem Automobilclub, nachdenken. Ich finde wenn man viel fährt, ist das eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ob Du in der nächsten Instanz wieder Recht bekommst, steht auf einem anderen Blatt.
Hallo
Ja du hast recht
ich mache das demnächst bei ADAC oder hast du ein Tipo für mich??
Zitat:
@bossi1980 schrieb am 10. Januar 2021 um 23:50:48 Uhr:
1) Der Gutachter hat gesagt dss es zu einem unfall gekommen ist Bzw ich hätte dan Corsa leicht seitlich geschliffen er hat mich dennoch in Schutz genommen (siehe oben das Gutachten)
2) warum die Staatsanwältin Berufung eingelegt hat weis ich nicht...
Der Gutachter hat (6. Zusammenfassung) ausgeführt, dass nichts dafür spricht, dass du die Kollision bemerkt hast. Ist unter 5.4 ziemlich genau ausgeführt worden, weder gehört, noch gesehen, noch gespürt.
Und die Unfallflucht setzt Vorsatz voraus. Mangels Vorsatz keine Verurteilung. Deshalb Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft hat genau eine Woche nach Urteilsverkündung Zeit, Berufung einzulegen. Die Urteilsgründe liegen zu dem Zeitpunkt aber noch nicht in Schriftform vor. Also wird manchmal schon fristwahrend Berufung eingelegt, die Urteilsgründe abgewartet und danach erst entschieden, ob die Berufung durchgezogen oder zurück genommen wird.
Hier könnte (nicht muss) die Staatsanwaltschaft angesichts der Aussage der Zeugin "selber schuld" zu dem Ergebnis gekommen sein, du hättest den Unfall wahrgenommen, damit wäre das Entfernen vorsätzlich. Das Gericht wird in der Entscheidung ausführen, warum es dieser Zeugin nicht geglaubt hat. Sieht auch immer merkwürdig aus, wenn unmittelbar nach der "Tat" so was nicht erwähnt wird und man (frau) sich erst Monate später in der Verhandlung daran erinnert. Gerade so ein Spruch sollte hängen bleiben und schon bei der Polizei erwähnt werden.
Heisst also könnte sein das Staatsanwaltschaft die Berufung zurück zieht ?