Anzeige wegen Beleidigung
Guten Tag zusammen ,
Erstmal hoffe ich das ich hier richtig bin ansonsten verschieben .
Zu meiner Frage : Bin gestern um 23 Uhr in mein Ort rein gefahren dort waren Mädchen Alter ca 15/16 und habe Plastik Folien auf die Straße gekippt so das hat so geschimmert das es aussah wie Glas für mich bin mit allen vier Reifen natürlich drüber gefahren habe mich tierisch aufgeregt habe angehalten und habe aus dem Auto gerufen Hure habe geparkt und dann kam ihre Mutter Wut entbrannt auf mich zu gelaufen was mir einfällt sie zu Beleidigen ich würde eine Anzeige bekommen habe mich entschuldigt und habe auch gesagt das es aussah wie Glas und wohl gemerkt wiso schütten die Nachts um 23 Uhr Folien das Eimmer weise auf die Straße ist ja auch Umweltverschmutzung sie hat sich (Mutter) Kennzeichen aufgeschrieben und ich würde eine Anzeige bekommen haben angeblich diesen Vorfall auch gefilmt das weis ich nicht meine Angst ist jetzt einfach das ich wegen so einem Kinder Mist eine Anzeige am Hals habe . Denke man muss in einer gewissen Weise ja auch meine Situation sehen was wäre wenn mir meine Reifen vlt nicht in der Nächsten Kurve Weg geflogen wäre oder auf der Autobahn . Klar hätte ich mir dieses Wort sparen können aber was meint ihr welche Strafe falls was Da kommt kann mich erwarten wäre über jede Antwort dankbar
Lg pfuzzy
Beste Antwort im Thema
Zeige Du doch diese Figuren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs an. Stelle Dir vor, es muss jemand auf diesen Folien bremsen. Ich würde den Vorgang an Deiner Stelle der örtlichen Polizei melden.
Geht nicht nur um Umweltschutz bei so etwas.
Die ticken doch nicht richtig. Vor so bildungsungeübten Personen mit herausfordernden Eigenschaften sollte man keine Angst haben.
138 Antworten
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 9. September 2018 um 19:02:32 Uhr:
Es riecht nach Troll.
-🙂
Na immerhin war es der erste Beitrag vom TE...!
-🙂
Zitat:
@princeton schrieb am 9. September 2018 um 19:31:20 Uhr:
Na immerhin war es der erste Beitrag vom TE...!
Nach frischer Anmeldung.....😁
Also bitte nach der Anmeldung zwei/drei Jahre bis zum ersten Beitrag warten.
Demnach ist jeder neue ein Troll 😕
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Zitat:
@NDLimit schrieb am 9. September 2018 um 19:47:34 Uhr:
Demnach ist jeder neue ein Troll 😕
Nö. Solange er nicht mit solchen tollen "Geschichten" kommt.....Aber wir glauben alle an das Gute im Menschen. Ich bin denn mal wieder raus hier.
Anzeige wegen gefaehrlichen Eingriffs in den Strassenverkehr und wegen illegaler Muellentsorgung. Der Mutter wuerde ich noch empfehlen bei der Tochter auf das Aeussere zu achten wenn man sie schon mit einer Hure verwechselt😉
An einen Troll glaub ich hier weniger. Ausserdem sind nicht nur alle neuen User Trolls, hier gibts welche die sind schon Jahre dabei 😉
Zitat:
@Florian333 schrieb am 9. September 2018 um 18:41:49 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. September 2018 um 18:16:08 Uhr:
Das Wort Hure ist für sich genommen keine Beleidigung.Wie kommst du darauf? Es dürfte sich zweifelsfrei um eine Beleidigung handeln. Zivilrechtlich kann diese Bezeichnung sogar einen Schmerzensgeldanspruch begründen.
Zum einen bezeichnen die sich prostituierenden Personen ihren Beruf selbst so. Zum anderen handelt es sich um eine nach § 1 ProstG gesetzlich erlaubte Tätigkeit, die zu durchsetzbaren Zahlungsansprüchen führt. Ferner ist der Begriff in den Medien (Print/TV) hierzulande nicht ausschließlich negativ belegt (z.B. "Die Wanderhure"😉.
Wäre der Begriff "Nutte" gefallen, wäre das genau anders rum zu werten.
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 09. Sep. 2018 um 18:47:04 Uhr:
Schwierig deinen Text zu verstehen , was für Folien aus dem Eimer ????
Eimerweise Folie verschütten erinnert mich irgendwie an die berühmte Flasche Pommes Frites. 😁
Wo sind denn jetzt noch Ferien?😕
Ist das alles schrecklich heute. Da kippen Kinder Folien, in kleine Schnipseln geschnitten und in Eimerchen gefüllt auf die Straße, Mütter ziehen vor Gericht, weil man sich aufregt und verlangen zivilrechtlich Schmerzensgeld, weil man ihre verzogenen Gören in einem Moment der Rage nicht umarmt sondern seinen Emotionen freien Lauf lässt.
Es wäre wohl zielführender gewesen, die Mutter wegen Vernachlässigung ihrer Erziehungs- und Aufsichtspflicht zusammen zu falten...
Oder gleich der Rennleitung Bescheid geben, geht doch garantierg als Eingriff in den Strassenverkehr durch. Und ein verordnetes nächtliches Strassereinigen kommt doch immer gut an.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. September 2018 um 20:10:20 Uhr:
Zum einen bezeichnen die sich prostituierenden Personen ihren Beruf selbst so. Zum anderen handelt es sich um eine nach § 1 ProstG gesetzlich erlaubte Tätigkeit, die zu durchsetzbaren Zahlungsansprüchen führt. Ferner ist der Begriff in den Medien (Print/TV) hierzulande nicht ausschließlich negativ belegt (z.B. "Die Wanderhure"😉.
Das geht am Thema aber etwas vorbei. Es geht nicht um die Frage, ob der Begriff "Hure" abwertend ist, wenn man damit eine Prostituierte meint. Es geht darum, ob man eine 15-Jährige, die erkennbar keine Prostituierte ist, so bezeichnen darf.
Das ist ja hier die Frage, ob das für den TE überhaupt erkennbar war. 😉
Da uns dazu die Details fehlen, können wir das hier gar nicht beurteilen.
Man muss einfache Sachverhalte nicht durch unnötiges Gelaber ins Absurde ziehen. Die beiden Mädchen werden ganz offensichtlich keine Prostituierten gewesen sein und die Benennung als "Hure" ist eine strafbare Beleidigung. Was aus einer eventuellen Anzeige vermutlich würde, steht schon auf Seite 1.