ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anzeige im Strassenverkehr: Kann da eigentlich jeder kommen?

Anzeige im Strassenverkehr: Kann da eigentlich jeder kommen?

Themenstarteram 9. Mai 2012 um 16:41

Hi, könnte dringend Rat für folgenden Sachverhalt gebrauchen.

Hatte kürzlich Besuch von der Polizei, weil mich jemand angezeigt hat.

Angeblich hätte ich auf der BAB jemanden rechts überholt und dann geschnitten.

Das ganze wäre vor ca. 8 Wochen passiert. Mir sagt das gar nichts. Weder kann ich mich an einen solchen Vorfall erinnern, noch kenne ich den Anzeiger. Ich weiss auch nicht mehr was in zum fraglichen Zeitpunkt genau gemacht habe. Einzig, dass es eine Strecke ist und ein zeitpunkt, an dem ich dort tatsächlich unterwegs gewesen sein könnte, da es mein Arbeitsweg ist.

Bei der Polizei habe ich erst mal gar nichts zur Sache gesagt. Der Anzeiger hat aber auch keine Zeugen. Die Hoffnung bei Aussage gegen Aussage wars das dann machte der polizist aber zunichte. Er meinte, dann wird meistens dem geglaubt, der die Anzeige stellt, weil sowas würde sich ja niemand aus den Fingern saugen, von daher wäre das dann glaubhaft.

Ich bin aus allen Wolken gefallen, weil ich bisher an sowas wie eine Unschuldsvermutung geglaubt habe und dass man mir das beweisen muss, wenn man mir etwas vorwirft.

Ich habe seit über 20 jahren den Führerschein und fahre ca. 30tkm p.a. beruflich und nochmal ca. 10-15tkm privat. Trotzdem habe und hatte ich nie Punkte in Flensburg, der Lappen war nie weg und der letzte Strafzettel war vor über 5 Jahren wegen einer Lappalie.

Von daher kann ich mir auch im Leben nicht vorstellen, dass ich so gefahren sein soll.

Erschwerend kommt bei der ganzen Sache hinzu, dass es mit dem Firmenwagen gewesen sein soll. Also der Anzeiger hat das Kennzeichen des FW genannt und dazu auch Typ und Farbe.

Ich hatte daher auch schon ein unschönes Gespräch mit meinem Chef, der meinte es gabe dafür eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung.

Bin für alle hilfreichen tips dankbar.

Es kann doch nicht sein, dass man einfach jemanden ohne Zeugen oder Beweis anzeigen kann und bekommt dann auch noch recht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Er meinte, dann wird meistens dem geglaubt, der die Anzeige stellt, weil sowas würde sich ja niemand aus den Fingern saugen, von daher wäre das dann glaubhaft.

Toll, ich kenn da einen Typen den kann ich absolut nicht leiden, ich weis wo er täglich lang fährt, dem würge ich morgen mal richtig eins rein.

Danke für den Tipp.

76 weitere Antworten
Ähnliche Themen
76 Antworten

Von nicht ganz nachrangiger Bedeutung ist allerdings, wer wen gefährdet... Person B tut das in diesem Fall nicht, denn Person A überschreitet das Tempolimit, unterschreitet den Abstand, usw. Die Gefahr geht eindeutig von Person A aus, das Fehlverhalten eventuell von beiden. Entscheidend ist aber wer die GEFAHR ist... und das ist nicht der vorausfahrende, der meint 100 km/h reichen ihm gerade, sondern der Idiot, der ihm im Abstand von 10m folgt...

Was man sich allerdings immer fragen sollte ist:

"Warum nimmt sich Jemand die Zeit zur Polizei zu fahren?" und "Woher kennt er mein Kennzeichen, wenn ich doch gar nicht da war und wir uns auch sonst nicht kennen?" Den Wagentyp wird man wohl standardmäßig auch angeben müssen...

am 3. Mai 2013 um 17:51

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Von nicht ganz nachrangiger Bedeutung ist allerdings, wer wen gefährdet... Person B tut das in diesem Fall nicht, denn Person A überschreitet das Tempolimit, unterschreitet den Abstand, usw. Die Gefahr geht eindeutig von Person A aus, das Fehlverhalten eventuell von beiden. Entscheidend ist aber wer die GEFAHR ist... und das ist nicht der vorausfahrende, der meint 100 km/h reichen ihm gerade, sondern der Idiot, der ihm im Abstand von 10m folgt...

Was man sich allerdings immer fragen sollte ist:

"Warum nimmt sich Jemand die Zeit zur Polizei zu fahren?" und "Woher kennt er mein Kennzeichen, wenn ich doch gar nicht da war und wir uns auch sonst nicht kennen?" Den Wagentyp wird man wohl standardmäßig auch angeben müssen...

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst und es wird immer irgendwas neues rauskommen. Die bloße Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt keine Gefährdung dar, gefährlich wird es erst, wenn dieses Fehlverhalten mit anderem Fehlverhalten kombiniert wird - und dann ist irrelevant, wer mehr Bockmist gebaut hat. Die fiktive Situation wäre nicht entstanden, wenn einer von beiden seinen jeweils ersten Fehler nicht gemacht hätte - wer dann trotzdem noch los tritt und schreit, dass irgendwer mehr Schuld hat, dem geht es nicht um Verkehrssicherheit, sondern einfach darum, seine Meinung breit zu treten ;)

Zitat:

Original geschrieben von DerAffeIsTot

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Von nicht ganz nachrangiger Bedeutung ist allerdings, wer wen gefährdet... Person B tut das in diesem Fall nicht, denn Person A überschreitet das Tempolimit, unterschreitet den Abstand, usw. Die Gefahr geht eindeutig von Person A aus, das Fehlverhalten eventuell von beiden. Entscheidend ist aber wer die GEFAHR ist... und das ist nicht der vorausfahrende, der meint 100 km/h reichen ihm gerade, sondern der Idiot, der ihm im Abstand von 10m folgt...

Was man sich allerdings immer fragen sollte ist:

"Warum nimmt sich Jemand die Zeit zur Polizei zu fahren?" und "Woher kennt er mein Kennzeichen, wenn ich doch gar nicht da war und wir uns auch sonst nicht kennen?" Den Wagentyp wird man wohl standardmäßig auch angeben müssen...

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst und es wird immer irgendwas neues rauskommen. Die bloße Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt keine Gefährdung dar, gefährlich wird es erst, wenn dieses Fehlverhalten mit anderem Fehlverhalten kombiniert wird - und dann ist irrelevant, wer mehr Bockmist gebaut hat. Die fiktive Situation wäre nicht entstanden, wenn einer von beiden seinen jeweils ersten Fehler nicht gemacht hätte - wer dann trotzdem noch los tritt und schreit, dass irgendwer mehr Schuld hat, dem geht es nicht um Verkehrssicherheit, sondern einfach darum, seine Meinung breit zu treten ;)

Ne ne halt, bei grober Missachtung der zugelassenen oder von mir auch angebrachten Höchtsgeschwindigkeit kann schon das eigene Fehlverhalten zur Katastrophe führen, es bedarf da nicht der Hilfe Dritter. Kleinigkeiten von Dritten können auch einen Unfall auslösen der bei angepasster Fahrweise nicht passiert wäre.

Gestern der Hammer, geschätzte 200 auf der B5 vierspurig, kurz vor dem Demexpark, oder kurz vor dem Berliner Ring, stand der obligatorische Blitzer, Vollbremsung des Fünfer BMW HH-, aber der Blitz hat ausgelöst. Ich schätze mit 160 hat es ihn erwischt.

Auf dem Berliner Ring Richtung Norden habe ich ihn dann überholt mit 120. Vermutlich hat er vor Tränen nichts mehr gesehen, der Schein dürfte erst mal weg sein.

am 3. Mai 2013 um 18:42

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von DerAffeIsTot

 

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst und es wird immer irgendwas neues rauskommen. Die bloße Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt keine Gefährdung dar, gefährlich wird es erst, wenn dieses Fehlverhalten mit anderem Fehlverhalten kombiniert wird - und dann ist irrelevant, wer mehr Bockmist gebaut hat. Die fiktive Situation wäre nicht entstanden, wenn einer von beiden seinen jeweils ersten Fehler nicht gemacht hätte - wer dann trotzdem noch los tritt und schreit, dass irgendwer mehr Schuld hat, dem geht es nicht um Verkehrssicherheit, sondern einfach darum, seine Meinung breit zu treten ;)

Ne ne halt, bei grober Missachtung der zugelassenen oder von mir auch angebrachten Höchtsgeschwindigkeit kann schon das eigene Fehlverhalten zur Katastrophe führen, es bedarf da nicht der Hilfe Dritter. Kleinigkeiten von Dritten können auch einen Unfall auslösen der bei angepasster Fahrweise nicht passiert wäre.

Gestern der Hammer, geschätzte 200 auf der B5 vierspurig, kurz vor dem Demexpark, oder kurz vor dem Berliner Ring, stand der obligatorische Blitzer, Vollbremsung des Fünfer BMW HH-, aber der Blitz hat ausgelöst. Ich schätze mit 160 hat es ihn erwischt.

Auf dem Berliner Ring Richtung Norden habe ich ihn dann überholt mit 120. Vermutlich hat er vor Tränen nichts mehr gesehen, der Schein dürfte erst mal weg sein.

Geblitzt werden ist für mich jetzt auch primär ärgerlich, aber nicht zwingend gefährdend. Sowas ist natürlich auch dumm, aber vielleicht ändert er ja jetzt sein Fahrverhalten, mir hats geholfen, mal erwischt zu werden ;) Trotzdem bleibt mir aber noch gesunder Realismus, mit dem ich einschätzen kann, dass man mit 160km/h bei erlaubten 120km/h auf der BAB sich nicht in Lebensgefahr begibt - insbesondere deshalb, weil es auch diverse Tempolimits gibt, die gar nichts mit der Sicherheit zutun haben (Beispiel: Lärmschutz).

am 3. Mai 2013 um 21:25

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ne ne halt, bei grober Missachtung der zugelassenen oder von mir auch angebrachten Höchtsgeschwindigkeit kann schon das eigene Fehlverhalten zur Katastrophe führen, es bedarf da nicht der Hilfe Dritter.

Wo war jetzt gleich noch mal der Zusammenhang zwischen der zugelassenen und der angebrachten Geschwindigkeit?

 

Ach ja, stimmt, da gibt es keinen ... :rolleyes:

 

unpassende persönliche Angriffe entfernt - twindance/MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von usernamevergeben

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ne ne halt, bei grober Missachtung der zugelassenen oder von mir auch angebrachten Höchtsgeschwindigkeit kann schon das eigene Fehlverhalten zur Katastrophe führen, es bedarf da nicht der Hilfe Dritter.

Wo war jetzt gleich noch mal der Zusammenhang zwischen der zugelassenen und der angebrachten Geschwindigkeit?

Ach ja, stimmt, da gibt es keinen ... :rolleyes:

unpassende persönliche Angriffe entfernt - twindance/MT-Moderation

Warum gibt es da keinen Zusammenhang ?

Zugelassen ist zum Beispiel 50, angebracht auf Grund bestimmter Bedingungen und Umstände ist zb. nur 30.

Ist doch einfach oder ?

am 4. Mai 2013 um 11:25

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Warum gibt es da keinen Zusammenhang ?

Zugelassen ist zum Beispiel 50, angebracht auf Grund bestimmter Bedingungen und Umstände ist zb. nur 30.

Ähh, Du hast es doch selbst gesagt ... :confused:

Zugelassen sind 50, angebracht sind 30. Genausogut können 80 zugelassen und 180 angebracht sein. Wo ist da jetzt der Zusammenhang?

Zitat:

Original geschrieben von usernamevergeben

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Warum gibt es da keinen Zusammenhang ?

Zugelassen ist zum Beispiel 50, angebracht auf Grund bestimmter Bedingungen und Umstände ist zb. nur 30.

Ähh, Du hast es doch selbst gesagt ... :confused:

Zugelassen sind 50, angebracht sind 30. Genausogut können 80 zugelassen und 180 angebracht sein. Wo ist da jetzt der Zusammenhang?

Sorry ich verstehe jetzt wirklich nicht was Du willst und warum Du einen Zusammenhang suchst.

Von mir aus auch 180, wenn man mit den Konsequenzen leben kann, konnte der angesprochene VT aber offensichlich nicht da er auf einmal geschlichen ist.

OK so ?

Falls nicht vergiss meinen Post bitte.

am 4. Mai 2013 um 11:57

Naja, du hast die Story als Beispiel dafür gebracht, dass eine bloße Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Katastrophe auslösen kann, daher bin ich auch leicht verwirrt, was das damit zu tun hat.

Aber wir brauchen da auch gar nicht weiter drüber diskutieren, ich weiß genau wie du, dass es mit 200km/h auf der Landstraße verdammt eng wird und du weißt genau wie ich, dass man keine Lebensgefahr eingeht, wenn man mit 160km/h auf der BAB fährt, die mit 120km/h ausgezeichnet ist. ;)

Zitat:

Original geschrieben von usernamevergeben

Genausogut können 80 zugelassen und 180 angebracht sein.

Genau das funktioniert eben nicht, auch wenn du es nicht wahrhaben willst ;)

Zitat:

Original geschrieben von DerAffeIsTot

Aber wir brauchen da auch gar nicht weiter drüber diskutieren, ich weiß genau wie du, dass es mit 200km/h auf der Landstraße verdammt eng wird und du weißt genau wie ich, dass man keine Lebensgefahr eingeht, wenn man mit 160km/h auf der BAB fährt, die mit 120km/h ausgezeichnet ist. ;)

Wenn Jemand anders die Geschwindigkeit falsch einschätzt und daraus eine lebensgefährliche Situation entsteht, dann ist dafür die zu hohe Geschwindigkeit ganz entscheidend mitverantwortlich.

Aber das wird dir dann im Zweifelsfall der Richter noch eindringlich erläutern... dem wirst du dann auch nicht mehr so neunmalklug widersprechen, da bin ich sicher ;)

Mal eine Zwischenfrage - worum ging es hier im Thread?????

 

Verdammt, muss denn bei jeder unpassenden Gelegenheit persönlicher Grabenkampf initiiert werden?

 

last call - passende sachliche Diskussion oder moderativer Eingriff. Eure Entscheidung!

 

twindance

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Mal eine Zwischenfrage - worum ging es hier im Thread?????

Äh - Es soll vorgeführt werden, wie man dazu kommt, mit irgendwelchen Texten völlig grundlos wildfremde Leute, z.B. durch eine falsche Anzeige, zu ärgern? Und dass es solche streitsüchtigen Zeitgenossen tatsächlich gibt?

am 3. November 2017 um 1:59

Diese Story wird Dir kein Richter abnehmen. Warum soll ein völlig Fremder Dich ohne Grund anzeigen? Besser mal Deine Medikamente checken lassen!

Zitat:

@chinghisskhan schrieb am 3. November 2017 um 02:59:19 Uhr:

Besser mal Deine Medikamente checken lassen!

Bevor DU anderen dazu rätst, irgendwas zu "checken"...

...solltest DU lieber mal das Datum des Freds checken! :rolleyes:

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anzeige im Strassenverkehr: Kann da eigentlich jeder kommen?