Anschlussgarantie vs. Inspektion

Opel Astra J

Moin,

leider ist bei meinem gebrauchten Astra J der Kondensator undicht/kaputt und muss ersetzt werden. Wir haben für das Gebrauchtfahrzeug eine Anschlussgarantie, für die wir gegen Bezahlung 12 Monate Garantie bekommen haben und jetzt weigert sich Opel die Kosten gemäß Vereinbarung zu übernehmen, da wir die letzte Inspektion nicht bei einer Opel-Werkstatt haben machen lassen. Dies ist jedoch aus meiner Sicht nicht zulässig, auch das BGH hat hier in einem ähnlichem Fall festgestellt, dass solche Wartungsanforderungen unzulässig sind und eine unangemessene Benachteiligung stellen (AZ VIII ZR 293/10). Zumal die Klimaanlage gar nicht Bestandteil der Inspektion ist und somit eine von Opel durchgeführte Inspektion auch nicht geholfen hätte.

Wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema

Das BGH Urteil AZ VIII ZR 293/10 bezieht sich darauf, dass eine Wartung nicht zeitgerecht durchgeführt wurde und bei der Ablehnung der Kostenübernahme nicht berücksichtigt wurde, ob das überhaupt ursächlich für den Schaden sein kann. Das ist nicht der gleiche Sachverhalt.

Bei Opel ist üblicherweise die CG Car Garantie der Garantiegeber. Hier würde ich mal einen Blick in die ausgehändigten Vertragsbedingungen werfen. Ich habe von CG nämlich sowohl schon Ausführungen gesehen in denen die regelmäßigen Wartungen in einer anerkannten Vertragswerkstatt des Herstellers gefordert waren, als auch solche, in denen von "Inspektionen nach Herstellervorgaben" die Rede war.

Wenn da klar drin steht, dass zur Aufrechterhaltung der Garantie die Inspektionen bei einer Opel Vertragswerkstatt gemacht werden müssen und du hast sie trotzem woanders machen lassen, dann ist die Sache relativ eindeutig und der Griff an die eigene Nase der normale Weg.
Aber jemand anderen zu suchen, der jetzt daran die Schuld tragen soll ist eben der moderne Zeitgeist.

Unabhängig davon ist bemerkenswert, dass Opel aufgrund der Tatsache, dass die Inspektion in keiner Vertragswerkstatt gemacht wurde überhaupt so ein hohes, freiwillige Kulanzangebot macht...

40 weitere Antworten
40 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von loug



Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor



Ich gebe zu, ich habe mich im ersten Threat unglücklich bzw. nicht genau genug ausgedrückt. Zur Korrektur: Der Garantiegeber weigert sich, die Kosten zu übernehmen. So besser? 😉
Deine Garantie ist nicht bei Opel sondern bei einer Versicherung. Also gelten deren Bestimmungen...schau in den Vertrag den du unterschrieben hast, ob dort drinnen steht dass alle Inspektionen bei Opel durchzuführen sind. Ist es so hast du keine Chance.

Es ist ein Spiel mit der Glaskugel, da wir nicht wissen, wie ein Gericht urteilen würde. Aus meiner Sicht besteht hier eine große Unklarheit, denn egal ob ein Hersteller als Garantiegeber oder eine Versicherung, nur weil ein Garantiegeber einem vorschreibt, wie/wo/wann eine Inspektion durchzuführen ist heißt es noch lange nicht, dass dies so einem Urteil standhalten wird. Wir werden es jedoch nie feststellen, da es aufgrund einer nicht vorhandenen Rechtschutzversicherung und des geringen Betrages nie dazu kommen wird, das vlt. als abschließender Satz...

Also nächstes Mal die AGB´s besser lesen und vorher mal mit der Versicherung verhandeln, dass sie so eine Zusatzleistung miteinbringen sollen. So wie es bei der Vollkasko die Option gibt in jede Werkstatt zu gehen und einen erhöhten Beitrag zu zahlen oder eine von der Versicherung vorgegebene Werkstatt mit eindeutig günstigeren Beiträgen.

Zitat:

Original geschrieben von bobbysix


Also nächstes Mal die AGB´s besser lesen und vorher mal mit der Versicherung verhandeln, dass sie so eine Zusatzleistung miteinbringen sollen. So wie es bei der Vollkasko die Option gibt in jede Werkstatt zu gehen und einen erhöhten Beitrag zu zahlen oder eine von der Versicherung vorgegebene Werkstatt mit eindeutig günstigeren Beiträgen.

Jepp so sieht es aus. Nur eine kurze Frage: Wenn nun der Kondensator getauscht wird und dieser 4 Monate später wieder kaputt geht, kann ich sicherlich die nächste Rechnung bezahlen richtig?

Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor


Ob nun der Garantiegeber ein Fahrzeughersteller ist oder ein anderes Unternehmen spielt keine Rolle, dieses Gerichtsurteil dreht sich um eine Anschlussgarantie, so wie ich es im Zitat aufzeige!

Wieso spielt das keine Rolle? Du zitierst doch selbst, dass es sich im Gerichtsurteil um eine vom Fahrzeughersteller gewährte Garantie handelt.:

Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor


Ich zitiere:
"In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Anschlussgarantie für Material oder Herstellungsfehler eines Kraftfahrzeugs, die der Fahrzeughersteller einem Fahrzeugkäufer gegen Entgelt gewährt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben erforderlichen Wartungen in den vorgegebenen Intervallen von einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, WM 2008, 263, und vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, WM 2008, 559)." [BGH AZ VIII ZR 293/10]
Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor


Nur eine kurze Frage: Wenn nun der Kondensator getauscht wird und dieser 4 Monate später wieder kaputt geht, kann ich sicherlich die nächste Rechnung bezahlen richtig?

Derjenige, der den Kondensator repariert hat muss auf seine Arbeit und die Teile auch gesetzliche Gewährleistung geben. In den ersten sechs Monaten gilt dann auch keine Beweislastumkehr, so dass du diese Rechnung nicht bezahlen musst.

In deinem Fall wird die Anschlussgarantie aber wohl gar nichts mehr bezahlen, weil die Vertragsbedingungen von dir nicht erfüllt worden sind. Also zahlst du den ersten Kondensator und der hypothetische Defekt nach vier Monaten fällt unter die Gewährleistung.

Das Problem ist ganz einfach: Wenn du ein Auto kaufst, kannst du die Garantie immer in Anspruch nehmen, da der Hersteller sonst ein Monopol hätte, wenn er Reparaturen auf Garantie nur durchführt, wenn alles bei Ihm gemacht wurde...das geht nicht.

Eine unabhängige Versicherungsgesellschaft, darf Bedingungen aufstellen wie sie möchte, denn keiner zwingt dich diesen Vertrag abzuschließen.

Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor


deshalb habe ich geschrieben, dass das BGH Urteil für einen ähnlichen Fall gefällt wurde.

...und Du hast auch die

volle

Urteilsbegründung bis

einschliesslich

Absatz 36 durchgelesen?

Das war kein abschliessendes Urteil...

Zitat:

Laut Vorgaben muss die Inspektion in einer anerkannten Vertragswerkstatt ausgeführt werden.

Hast Du sie Dir komplett durchgelesen und verstanden, siehst Du sehr viel Spielraum in alle Richtungen.

Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor


Wir werden es jedoch nie feststellen, da es aufgrund einer nicht vorhandenen Rechtschutzversicherung und des geringen Betrages nie dazu kommen wird, das vlt. als abschließender Satz...

Ok, das nennt man realistische Risikoabwägung :-)

Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor


Jepp so sieht es aus. Nur eine kurze Frage: Wenn nun der Kondensator getauscht wird und dieser 4 Monate später wieder kaputt geht, kann ich sicherlich die nächste Rechnung bezahlen richtig?

Tja, wenn Dir da natürlich ein Stein reinfliegt, zaht das entweder Du, deine Kasko oder die Haftpflicht von dem Fahrzeug die Ihn hochgeschleudert hat.

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager


In deinem Fall wird die Anschlussgarantie aber wohl gar nichts mehr bezahlen, weil die Vertragsbedingungen von dir nicht erfüllt worden sind. Also zahlst du den ersten Kondensator und der hypothetische Defekt nach vier Monaten fällt unter die Gewährleistung.

Manchmal tut Dein pragmatischer Realitätssinn schon beim lesen weeeeeeehhhh ;-)

Zitat:

Original geschrieben von slv rider


nur was sind die geschriebenen bedingungen noch wert wenn sie komplett durch ein urteil zunichte gemacht werden? dann wären solche anschlussversicherungen für die anbieter nicht rentabel.

Ich denke, es geht hier nicht darum, ob etwas für einen Anbieter rentabel ist, sondern ob es dem Gesetz entspricht. Und das entscheidet letztlich im Rechtsstaat weder der Anbieter (Kaffeefahrtveranstalter, Bank, Telekomunternehmen usw.), sondern die Gerichte - und das ist gut so.

Wir leben Gott sei Dank nicht mehr in einer Zeit der Obrigkeitshörigkeit oder totalen Ehrfurcht vor dem,

was geschrieben steht - sonst machte die Politik und die Wirtschaft noch mehr mit uns, was ihnen zunutze kommt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen