Anschlussgarantie vs. Inspektion

Opel Astra J

Moin,

leider ist bei meinem gebrauchten Astra J der Kondensator undicht/kaputt und muss ersetzt werden. Wir haben für das Gebrauchtfahrzeug eine Anschlussgarantie, für die wir gegen Bezahlung 12 Monate Garantie bekommen haben und jetzt weigert sich Opel die Kosten gemäß Vereinbarung zu übernehmen, da wir die letzte Inspektion nicht bei einer Opel-Werkstatt haben machen lassen. Dies ist jedoch aus meiner Sicht nicht zulässig, auch das BGH hat hier in einem ähnlichem Fall festgestellt, dass solche Wartungsanforderungen unzulässig sind und eine unangemessene Benachteiligung stellen (AZ VIII ZR 293/10). Zumal die Klimaanlage gar nicht Bestandteil der Inspektion ist und somit eine von Opel durchgeführte Inspektion auch nicht geholfen hätte.

Wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema

Das BGH Urteil AZ VIII ZR 293/10 bezieht sich darauf, dass eine Wartung nicht zeitgerecht durchgeführt wurde und bei der Ablehnung der Kostenübernahme nicht berücksichtigt wurde, ob das überhaupt ursächlich für den Schaden sein kann. Das ist nicht der gleiche Sachverhalt.

Bei Opel ist üblicherweise die CG Car Garantie der Garantiegeber. Hier würde ich mal einen Blick in die ausgehändigten Vertragsbedingungen werfen. Ich habe von CG nämlich sowohl schon Ausführungen gesehen in denen die regelmäßigen Wartungen in einer anerkannten Vertragswerkstatt des Herstellers gefordert waren, als auch solche, in denen von "Inspektionen nach Herstellervorgaben" die Rede war.

Wenn da klar drin steht, dass zur Aufrechterhaltung der Garantie die Inspektionen bei einer Opel Vertragswerkstatt gemacht werden müssen und du hast sie trotzem woanders machen lassen, dann ist die Sache relativ eindeutig und der Griff an die eigene Nase der normale Weg.
Aber jemand anderen zu suchen, der jetzt daran die Schuld tragen soll ist eben der moderne Zeitgeist.

Unabhängig davon ist bemerkenswert, dass Opel aufgrund der Tatsache, dass die Inspektion in keiner Vertragswerkstatt gemacht wurde überhaupt so ein hohes, freiwillige Kulanzangebot macht...

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Zitat:

Original geschrieben von slv rider


nur was sind die geschriebenen bedingungen noch wert wenn sie komplett durch ein urteil zunichte gemacht werden? dann wären solche anschlussversicherungen für die anbieter nicht rentabel.

Wenn der Anbieter sich diese Leistung bezahlen lässt (und so billig war diese Garantie nicht!), dann sollte er dafür auch Rechnung tragen, dass die Garantiebedingungen dem Urteil eines BGHs stand halten und nicht eine unangemessene Benachteiligung für den Garantienehmer darstellen! Und aus meiner Sicht wird jeder Garantienehmer benachteiligt, wird er mit einer Garantie an eine Werkstatt gefesselt.

Und nur so nebenbei: Eigentlich sollte ein solches Problem konstruktionsbedingt ausgeschlossen werden und bei einem 3 Jahre alten Auto gar nicht erst auftauchen! Wenn das endlich mal sichergestellt wäre, dann hätten wohl die wenigsten Autos Probleme in so jungen Jahren und solche Garantie durchaus rentabel.

Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor



Zitat:

Original geschrieben von slv rider


nur was sind die geschriebenen bedingungen noch wert wenn sie komplett durch ein urteil zunichte gemacht werden? dann wären solche anschlussversicherungen für die anbieter nicht rentabel.
Und aus meiner Sicht wird jeder Garantienehmer benachteiligt, wird er mit einer Garantie an eine Werkstatt gefesselt.

Dann braucht er diese nicht abzuschließen. Die Anschlußgarantie ist freiwillig...dafür muss man eben die Bedingungen akzeptieren.

Zitat:

Bei einer Kfz-Herstellergarantie, die im Zeitpunkt
der Übernahme nur gegen Zahlung eines
zusätzlichen Entgelts gewährt worden ist, darf die
Garantieleistung von der Durchführung
von regelmäßigen Wartungsarbeiten in Vertragswerkst
ätten nicht ohne Rücksicht darauf
abhängig gemacht werden, ob der Garantiefall auf ei
ne unterlassene Wartung
zurückzuführen ist.

Für mich bezieht sich das, auf die Herstellergarantie, wie man sie beim Neuwagen meistens automatisch bekommt. In dem Fall wurde sie hinzugekauft...warum auch immer.

Die Anschlussgarantie ist aber was anderes...da gelten die Bedingungen die im Vertrag stehen.

Zitat:

Original geschrieben von loug



Für mich bezieht sich das, auf die Herstellergarantie, wie man sie beim Neuwagen meistens automatisch bekommt. In dem Fall wurde sie hinzugekauft...warum auch immer.

Die Anschlussgarantie ist aber was anderes...da gelten die Bedingungen die im Vertrag stehen.

Nicht persönlich nehmen aber wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hier geht es ganz eindeutig um eine Anschlussgarantie! Steht bei fast jedem Artikel im ersten Satz! Und auch hier: Nicht alles was geschrieben steht hält der Gesetzsprechung stand.

Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor



Zitat:

Original geschrieben von loug



Für mich bezieht sich das, auf die Herstellergarantie, wie man sie beim Neuwagen meistens automatisch bekommt. In dem Fall wurde sie hinzugekauft...warum auch immer.

Die Anschlussgarantie ist aber was anderes...da gelten die Bedingungen die im Vertrag stehen.

Nicht persönlich nehmen aber wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hier geht es ganz eindeutig um eine Anschlussgarantie! Steht bei fast jedem Artikel im ersten Satz!

Nicht persönlich nehmen! Im ersten Fred redest du vom Aktenzeichen AZ VIII ZR 293/10.

Das ist dieses Urteil:

http://www.czaikowski.org/.../Kfz_Garantie_BGH2011.pdf

Da geht es um eine Herstellergarantie und nicht um eine Anschlussgarantie...die Anschlussgarantie wird nicht vom Hersteller versichert, sondern von einer Versicherung (CG-Car Garantie Versicherungs AG) mit eigenen Bedingungen!

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Zitat:

Original geschrieben von loug



Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor


Nicht persönlich nehmen aber wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hier geht es ganz eindeutig um eine Anschlussgarantie! Steht bei fast jedem Artikel im ersten Satz!

Nicht persönlich nehmen! Im ersten Fred redest du vom Aktenzeichen AZ VIII ZR 293/10.
Das ist dieses Urteil: http://www.czaikowski.org/.../Kfz_Garantie_BGH2011.pdf

Da geht es um eine Herstellergarantie und nicht um eine Anschlussgarantie...die Anschlussgarantie wird nicht vom Hersteller versichert, sondern von einer Versicherung (CG-Car Garantie Versicherungs AG) mit eigenen Bedingungen!

Bitte nochmal die Quelle überprüfen, hier das offizielle Dokument:

http://dejure.org/.../rechtsprechung?Text=VIII+ZR+293%2F10

Da einfach den Link des BGH folgen und voila.

Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor



Zitat:

Original geschrieben von loug


Nicht persönlich nehmen! Im ersten Fred redest du vom Aktenzeichen AZ VIII ZR 293/10.
Das ist dieses Urteil: http://www.czaikowski.org/.../Kfz_Garantie_BGH2011.pdf

Da geht es um eine Herstellergarantie und nicht um eine Anschlussgarantie...die Anschlussgarantie wird nicht vom Hersteller versichert, sondern von einer Versicherung (CG-Car Garantie Versicherungs AG) mit eigenen Bedingungen!

Bitte nochmal die Quelle überprüfen, hier das offizielle Dokument: http://dejure.org/.../rechtsprechung?Text=VIII+ZR+293%2F10
Da einfach den Link des BGH folgen und voila.

Da handelt es sich trotzdem nur um die Herstellergarantie...das ist was anderes als die Anschlussgarantie!

Für die Herstellergarantie hat man freie Werkstattwahl, nicht aber für die Anschlussgrantie.

Nochmal...die Anschlussgarantie wird nicht von Opel gegeben, sondern von einem Versicherer wie die Allianz, HUK oder sonst wem. Die haben eigene Bedingungen.

Ich zitiere:
"In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Anschlussgarantie für Material oder Herstellungsfehler eines Kraftfahrzeugs, die der Fahrzeughersteller einem Fahrzeugkäufer gegen Entgelt gewährt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben erforderlichen Wartungen in den vorgegebenen Intervallen von einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, WM 2008, 263, und vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, WM 2008, 559)." [BGH AZ VIII ZR 293/10]

Wer der Garantiegeber ist, spielt hierbei keine Rolle.

Gleichzeitig entschuldige ich mich für meine unangebrachte Wortwahl von eben.

Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor


"In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Anschlussgarantie für Material oder Herstellungsfehler eines Kraftfahrzeugs, die der Fahrzeughersteller einem Fahrzeugkäufer gegen Entgelt gewährt...

Die Anschlußgarantien bei Opel werden nicht vom Fahrzeughersteller gewährt. Vertragsabschluss findet zwischen Händler und Käufer statt.

Wie ich schon eingangs schrieb, trifft das Urteil deine Situation nicht...

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager



Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor


"In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Anschlussgarantie für Material oder Herstellungsfehler eines Kraftfahrzeugs, die der Fahrzeughersteller einem Fahrzeugkäufer gegen Entgelt gewährt...
Die Anschlußgarantien bei Opel werden nicht vom Fahrzeughersteller gewährt...

Wer letztlich der Garantiegeber ist, spielt doch keine Rolle, Fakt ist nur, das solche Garantiebedingungen einer Anschlussgarantie von einem Garantiegeber unzulässig sind. Egal, ob das ein Autohersteller ist oder ein anderer Garantiegeber ist.

Und wie ich in dem ersten Threat geschrieben habe, es ist richtig, dass dieses Urteil nicht auf meinen Fall zutrifft, da in diesem Urteil der Kläger es versäumt hat, eine Inspektion überhaupt durchführen zu lassen. Aus meiner Sicht jedoch ist dies ein vergleichbarer Fall, wo es inhaltlich darum geht, ob solche Garantiebedingungen, die vergleichbar sind mit dem BGH Fall, zulässig sind. In einem anderen vom BGH verhandelten Fall wurde festgestellt, dass dem nicht so ist.

Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor



Zitat:

Original geschrieben von netvoyager



Die Anschlußgarantien bei Opel werden nicht vom Fahrzeughersteller gewährt...
Wer letztlich der Garantiegeber ist, spielt doch keine Rolle, Fakt ist nur, das solche Garantiebedingungen einer Anschlussgarantie von einem Garantiegeber unzulässig sind. Egal, ob das ein Autohersteller ist oder ein anderer Garantiegeber ist.

Es geht hier nicht um den Garantiegeber, sondern darum, dass die Anschlußgarantie im Falle des Urteils von Saab als Hersteller gegen Entgelt gewährt wurde.

Bei deiner Anschlußgarantie ist Opel als Hersteller nicht beteiligt. Sie wurde dir nicht von Opel gegen Entgelt gewährt. Der Vertrag ist zwischen dem Händler als herstellerungabhängigiger, juristischer Person und dir als Privatperson geschlossen worden. Opel hat keine Niederlassungen und somit auch keine zum "Hersteller" gehörenden Händler.

Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor



Zitat:

Original geschrieben von netvoyager



Die Anschlußgarantien bei Opel werden nicht vom Fahrzeughersteller gewährt...
Wer letztlich der Garantiegeber ist, spielt doch keine Rolle, Fakt ist nur, das solche Garantiebedingungen einer Anschlussgarantie von einem Garantiegeber unzulässig sind. Egal, ob das ein Autohersteller ist oder ein anderer Garantiegeber ist.

Du verwechselst aber das es in dem Urteil um die Herstellergarantie geht und nicht um die Anschlussgarantie! Zum tausendsten mal, das Urteil bezieht sich auf die Garantie die dir ein Hersteller gibt! Die Anschlussgarantie gibt dir aber

nicht

der Hersteller!

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager



Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor


Wer letztlich der Garantiegeber ist, spielt doch keine Rolle, Fakt ist nur, das solche Garantiebedingungen einer Anschlussgarantie von einem Garantiegeber unzulässig sind. Egal, ob das ein Autohersteller ist oder ein anderer Garantiegeber ist.

Es geht hier nicht um den Garantiegeber, sondern darum, dass die Anschlußgarantie im Falle des Urteils von Saab als Hersteller gegen Entgelt gewährt wurde.
Bei deiner Anschlußgarantie ist Opel als Hersteller nicht beteiligt. Sie wurde dir nicht von Opel gegen Entgelt gewährt. Der Vertrag ist zwischen dem Händler als herstellerungabhängigiger, juristischer Person und dir als Privatperson geschlossen worden. Opel hat keine Niederlassungen und somit auch keine zum "Hersteller" gehörenden Händler.

Ich gebe zu, ich habe mich im ersten Threat unglücklich bzw. nicht genau genug ausgedrückt. Daher verweise ich auf den den dritten Thread 😉

Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor



Zitat:

Original geschrieben von netvoyager


Es geht hier nicht um den Garantiegeber, sondern darum, dass die Anschlußgarantie im Falle des Urteils von Saab als Hersteller gegen Entgelt gewährt wurde.
Bei deiner Anschlußgarantie ist Opel als Hersteller nicht beteiligt. Sie wurde dir nicht von Opel gegen Entgelt gewährt. Der Vertrag ist zwischen dem Händler als herstellerungabhängigiger, juristischer Person und dir als Privatperson geschlossen worden. Opel hat keine Niederlassungen und somit auch keine zum "Hersteller" gehörenden Händler.

Ich gebe zu, ich habe mich im ersten Threat unglücklich bzw. nicht genau genug ausgedrückt. Zur Korrektur: Der Garantiegeber weigert sich, die Kosten zu übernehmen. So besser? 😉

Deine Garantie ist nicht bei Opel sondern bei einer Versicherung. Also gelten deren Bestimmungen...schau in den Vertrag den du unterschrieben hast, ob dort drinnen steht dass alle Inspektionen bei Opel durchzuführen sind. Ist es so hast du keine Chance.

Zitat:

Original geschrieben von loug



Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor


Wer letztlich der Garantiegeber ist, spielt doch keine Rolle, Fakt ist nur, das solche Garantiebedingungen einer Anschlussgarantie von einem Garantiegeber unzulässig sind. Egal, ob das ein Autohersteller ist oder ein anderer Garantiegeber ist.

Du verwechselst aber das es in dem Urteil um die Herstellergarantie geht und nicht um die Anschlussgarantie! Zum tausendsten mal, das Urteil bezieht sich auf die Garantie die dir ein Hersteller gibt! Die Anschlussgarantie gibt dir aber nicht der Hersteller!

Das ist so nicht richtig, es geht um eine Anschlussgarantie, die in diesem Falle durch den Fahrzeughersteller als Garantiegeber gegeben wurde. Ob nun der Garantiegeber ein Fahrzeughersteller ist oder ein anderes Unternehmen spielt keine Rolle, dieses Gerichtsurteil dreht sich um eine Anschlussgarantie, so wie ich es im Zitat aufzeige!

Zitat:

Original geschrieben von loug



Zitat:

Original geschrieben von haw-raptor



Ich gebe zu, ich habe mich im ersten Threat unglücklich bzw. nicht genau genug ausgedrückt. Zur Korrektur: Der Garantiegeber weigert sich, die Kosten zu übernehmen. So besser? 😉
Deine Garantie ist nicht bei Opel sondern bei einer Versicherung. Also gelten deren Bestimmungen...schau in den Vertrag den du unterschrieben hast, ob dort drinnen steht dass alle Inspektionen bei Opel durchzuführen sind. Ist es so hast du keine Chance.

Es ist ein Spiel mit der Glaskugel, da wir nicht wissen, wie ein Gericht urteilen würde. Aus meiner Sicht besteht hier eine große Unklarheit, denn egal ob ein Hersteller als Garantiegeber oder eine Versicherung, nur weil ein Garantiegeber einem vorschreibt, wie/wo/wann eine Inspektion durchzuführen ist heißt es noch lange nicht, dass dies so einem Urteil standhalten wird. Das vlt. als abschließendem Satz...

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