Anschlussgarantie kündigen ?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo alle miteinander,

ist es möglich die Anschlussgarantie wieder zu kündigen ? Die Versicherungsbedingungen sehen vor dass die Garantie auf den neuen Erwerber übergeht, sofern dieser ein Privatmensch ist. Allerdings habe ich meinen Ver an einen KFZ Händler verkauft. Die Anschlussgarantie hatte ich einen Tag vor Ablauf der EZ, sprich am 31.05.07 für 350,00 € abgeschlossen. Laufzeit 2 Jahre zur Abdeckung des 3. + 4. Jahres.

Über mögliche Antworten danke im voraus :-)

gr€€tz

Ergänzende Info: Die Versicherung ist nicht in Anspruch genommen worden

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mediamaster2001


die hoffnung stirbt zuletzt...
 
ich poste sobald die knete da ist...oder eben auch nicht...
 
trotzdem gilt meines erachtens das ich ein recht habe die versicherung zu kündigen...sobald das zu versichernde objekt nicht mehr da ist gibts kein grund weshalb die versicherung bestehen bleibt...und ich spreche ausdrücklich nicht von einer übertragung auf einen privatmann wie die bedingungen das vorsehen...
 
wie gesagt habe ich den wagen an einen händler verkauft. dieser muss so oder so mind. 12 gewährleistung anbieten sobald er den wagen weiterverkauft...
 
sollte es doch nicht klappen werde ich mal die rechtsverdreher meiner rechtschutzversicherung befragen...

 Haftpflicht- und Kaskoversicherung und auch KFZ-Steuern werden beim Autoverkauf bzw. Stillegung anteilsmäßig zum Versicherungsjahr zurückerstattet.

Warum soll es bei der Anschlussgarantie, die ja auch eine Versicherung ist, anders sein?

Bei einer Risikolebensversicherung bekommt man auch kein Geld wieder.

Zitat:

Original geschrieben von Katallan


Bei einer Risikolebensversicherung bekommt man auch kein Geld wieder.

Was hat die Risikolebensversicherung mit enem Auto zu tun?

Schon mal ein Auto verkauft oder verschrottet?

Wenn das vor Ende des Versicherungsjahres geschieht, gibt´s Geld zurück.

Außerdem solltet ihr euch mal den letzten Absatz in eurem Anschlussgarantie-Vertrag duchlesen. Dann kommen solche Diskussionen erst garnicht auf.

Absatz siehe Anhang:

Zitat:

Original geschrieben von He Bad


 

Zitat:

Original geschrieben von He Bad



Zitat:

Original geschrieben von Katallan


Bei einer Risikolebensversicherung bekommt man auch kein Geld wieder.
Was hat die Risikolebensversicherung mit enem Auto zu tun?
 
Schon mal ein Auto verkauft oder verschrottet?
Wenn das vor Ende des Versicherungsjahres geschieht, gibt´s Geld zurück.

Ist auch eine Versicherung, oder?

Und eine Reparaturversicherung oder Garantieverlängerung ist nichts anderes als eine Risikoversicherung. Man bekommt sogar Rabatt wenn man sie bereits mit Wagenkauf abschließt.

Es ist keineswegs selbstverständlich und logisch, dass das Geld erstattet wird. Wenn dem so ist, ist es für den Betroffenen ja gut, nur rechtfertigt das kaum dein überhebliches Geschreibsel.

Ähnliche Themen

einfach mal abwarten..

sobald ich wsa bekommen habe werde ich es mitteilen

gruß

nachtrag:

soeben post erhalten..der Versicherungsvertrag ist tatsächlich aufgehobn worden, somit ist eine vorzeitige kündigung möglich. erstattet werden mir von den 350 knappe 300€

Nachtrag zur LifeTimeGarantieversicherung

Aufhebung des Vertrages- Gültig ab.... etc

gr€€tz

Zitat:

Original geschrieben von mediamaster2001


nachtrag:
 
soeben post erhalten..der Versicherungsvertrag ist tatsächlich aufgehobn worden, somit ist eine vorzeitige kündigung möglich. erstattet werden mir von den 350 knappe 300€
 
Nachtrag zur LifeTimeGarantieversicherung
 
Aufhebung des Vertrages- Gültig ab.... etc
 
gr€€tz

Danke für die Rückmeldung!

Meine Aussage, die sich auf die entsprechende Vertragsklausel und die Aussage meines Autohändlers bezog, wurden damit bestätigt.

Zitat:

Original geschrieben von mediamaster2001


nachtrag:
 
soeben post erhalten..der Versicherungsvertrag ist tatsächlich aufgehobn worden, somit ist eine vorzeitige kündigung möglich. erstattet werden mir von den 350 knappe 300€
 
Nachtrag zur LifeTimeGarantieversicherung
 
Aufhebung des Vertrages- Gültig ab.... etc
 
gr€€tz

Glückwunsch, das hätte ich wirklich nicht gedacht. Gut zu wissen.

dankeschön

was ich jetzt nicht weiß (wollte da auch nicht weiter nachbohren am telefon) ist die frage ob es damit zusammenhängt das ich der person gesagt habe das ich den wagen an einen händler als unfallwagen im nicht fahrbereiten zustand verkauft habe... (dem war auch tatsächlich so)

gr€€tz

Zitat:

Original geschrieben von mediamaster2001


dankeschön
 
was ich jetzt nicht weiß (wollte da auch nicht weiter nachbohren am telefon) ist die frage ob es damit zusammenhängt das ich der person gesagt habe das ich den wagen an einen händler als unfallwagen im nicht fahrbereiten zustand verkauft habe... (dem war auch tatsächlich so)
 
gr€€tz

Das dürfte eigentlich keine Rolle spielen, zumal das ja wohl auch nicht überprüft worden ist. Vielleicht sind die auch froh, die Versicherung los geworden zu sein, da die Karre nach Reparatur womöglich ein ständiger Pflegefall geworden wäre. Jetzt ist man Leistungsfrei und eine Anschlußversicherung dürfte ein Nachbesitzer kaum noch abschließen können.

so...

letzte ergänzung für alle interessierte...

gestern kam ein verrechnungsscheck. der versicherungsvertrag ist damit endgültig aufgehoben...

gr€€tz

Deine Antwort
Ähnliche Themen