Anmeldung neues KFZ/Abmeldung altes KFZ

Hallo,

ich habe ein neues Auto gekauft, welches ich demnächst abholen muss. Ich versichere den neuen bei der selben Versicherungsgesellschaft wie den alten. Um den neuen abholen zu können, muss ich ihn anmelden. Ich brauche aber auch den alten Wagen um den neuen abzuholen. Darf sich Anmeldung des neuen KFZ mit der Abmeldung des alten KFZ kurzzeitig überschneiden? Oder muss ich direkt mit der Anmedung des neuen KFZ den Alten abmelden?

Habe von der Versicherung noch keine Antwort bekommen, deshalb versuche ich es nochmal hier.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic



Am Tag der Abmeldung selbst darf noch gefahren werden und es besteht Versicherungsschutz.
Aber nur von der Zulassungsstelle auf den kürzensten Weg nach Haus, nicht noch in der Welt rumfahren.
20 weitere Antworten
20 Antworten

Hallo,

du meldest das neue Fahrzeug an.
Das alte Fahrzeug meldest du dann so schnell wie möglich ab
In der Regel gibt es eine Kulanzzeitraum (ca. 14 Tage), in dem beide Fahrzeuge gleichzeitig versichert bleiben können.
Wenn du aber die Versicherung wechseln willst, dann wird das u.U. etwas teurer.
Besprich das mit deiner Versicherung.

Liebe Grüße
Herbert

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen für 14 Tage?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Das alte Fahrzeug meldest du dann so schnell wie möglich ab
In der Regel gibt es eine Kulanzzeitraum (ca. 14 Tage), in dem beide Fahrzeuge gleichzeitig versichert bleiben können.

Es gibt keinen Kulanzzeitraum.

Bei der Versicherung von zwei Fahrzeugen wird immer ein Fahrzeug nach Zweitfahrtzeugtarif berechnet

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen für 14 Tage?' überführt.]

Ok, danke für die Antworten. Ich möchte bei der bisherigen Versicherung bleiben und rufe die mal morgen an, was möglich ist.
cu

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen für 14 Tage?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von XC60_XC60



Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Das alte Fahrzeug meldest du dann so schnell wie möglich ab
In der Regel gibt es eine Kulanzzeitraum (ca. 14 Tage), in dem beide Fahrzeuge gleichzeitig versichert bleiben können.
Es gibt keinen Kulanzzeitraum.
Bei der Versicherung von zwei Fahrzeugen wird immer ein Fahrzeug nach Zweitfahrtzeugtarif berechnet

Meine Versicherung hat einen Kulanzzeitraum von 6 Wochen, bei guten Kunden können es gerne auch mal 8 Wochen sein.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das andere Versicherer ohne Kulanzzeitraum handhaben.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen für 14 Tage?' überführt.]

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711



Zitat:

Original geschrieben von XC60_XC60


Es gibt keinen Kulanzzeitraum.
Bei der Versicherung von zwei Fahrzeugen wird immer ein Fahrzeug nach Zweitfahrtzeugtarif berechnet

Meine Versicherung hat einen Kulanzzeitraum von 6 Wochen, bei guten Kunden können es gerne auch mal 8 Wochen sein.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das andere Versicherer ohne Kulanzzeitraum handhaben.

das sehe ich genau so wie remarque4711.

wie man auf diepauschale aussage von xc60 kommen kann, ist nicht nachvollziehbar.....

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen für 14 Tage?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von XC60_XC60



Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Das alte Fahrzeug meldest du dann so schnell wie möglich ab
In der Regel gibt es eine Kulanzzeitraum (ca. 14 Tage), in dem beide Fahrzeuge gleichzeitig versichert bleiben können.
Es gibt keinen Kulanzzeitraum.
Bei der Versicherung von zwei Fahrzeugen wird immer ein Fahrzeug nach Zweitfahrtzeugtarif berechnet

Natürlich gibt es den,bei meiner sind es soweit ich weiß 4 Wochen

Und es laufen dann beide Fahrzeuge auf dem gleichen niedrigen SF

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen für 14 Tage?' überführt.]

Deine Antwort
Ähnliche Themen