Anlieger mit Gewichtsbeschränkung

Hi,

Siehe angehängte Schilderkombi.
Ich (bzw mein Pkw) wiegt 2t und ich bin kein Anlieger.
Darf ich fahren, oder nicht?
Thx

Gruß Metalhead

IMG_20171112_201529~01.jpg
Beste Antwort im Thema

Unlogisch. Dafür gibt's das Schild mit der " 7,5 t " drin, darunter dann Anlieger frei.
Beim anderen Schild würde ich 30 km/h für Fahrzeuge über 7,5 t zwischen 22 und 6 Uhr abnehmen. Stichwort Nachtruhe.

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Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. November 2017 um 09:59:57 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. November 2017 um 08:57:49 Uhr:



Yep, kommt auch was lustiges raus wenn man das nach dem Schema des Verkehrsrechtlers interpretiert.
(Nur Busse dürfen bis Hettenain fahren).

Gruß Metalhead

Fast richtig, Hier gilt folgendes; Verbot für Fzg. aller Art, LKW u. Busse dürfen bis Hettenhain fahren.

Grüße

Sicher nicht. Sonst hätten da die Zusatzschilder "Lkw frei" und "Omnibusse frei" (1024-12 und 1024-14) gestanden.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 15. November 2017 um 14:27:27 Uhr:



Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 15. November 2017 um 11:37:33 Uhr:


kann man den thread nicht endlich dichtmachen?? man kommt vom 100sten ins 1000ste ... würg
Zwingt dich jemand mitzulesen?

nein dass sicher nicht - aber die Sachlage ist doch längst geklärt - und wenn jeder jetzt mit einem zusatzschild kommt - na dann weiter viel spass in dem thread

wen interessiert hettenwald und hain, springinnwald und uggewatzebumbe

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 16. November 2017 um 13:07:43 Uhr:


- aber die Sachlage ist doch längst geklärt -

Echt und wie werden die Schilder denn nun interpretiert?

Klar ist nur was sich der Aufsteller vermutlich dabei gedacht hat, nicht was sie wirklich bedeuten, bzw. wie generell mehrere Zusatzschilder gelesen werden.

Gruß Metalhead

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das hatte wir doch vor 6 seiten schon - und wenn jemand meint, die aufsteller hätten damit ein Problem - einfach das strassenbauamt der gemeinde anrufen und dort nachfragen. vielleicht gibt es da auch einen bedarf an angeregtem mailverkehr - die haben ja sicher nix anderes zu tun - ende gelände

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 16. November 2017 um 13:17:46 Uhr:


das hatte wir doch vor 6 seiten schon - und wenn jemand meint, die aufsteller hätten damit ein Problem - einfach das strassenbauamt der gemeinde anrufen und dort nachfragen. vielleicht gibt es da auch einen bedarf an angeregtem mailverkehr - die haben ja sicher nix anderes zu tun - ende gelände

Nö, hast du nicht.

Oder ist deine Lösung bei jedem unklaren Schild beim Aufsteller nachzufragen?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. November 2017 um 13:41:13 Uhr:



Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 16. November 2017 um 13:17:46 Uhr:


das hatte wir doch vor 6 seiten schon - und wenn jemand meint, die aufsteller hätten damit ein Problem - einfach das strassenbauamt der gemeinde anrufen und dort nachfragen. vielleicht gibt es da auch einen bedarf an angeregtem mailverkehr - die haben ja sicher nix anderes zu tun - ende gelände

Nö, hast du nicht.
Oder ist deine Lösung bei jedem unklaren Schild beim Aufsteller nachzufragen?

Gruß Metalhead

Im Prinzip bliebe wohl nichts anderes übrig. Diese Kombi bei Hettenhain ist "unklar". Gut gemeint bedeutet eben nicht immer auch gut gemacht.

Grüße vom Ostelch

Aus logischer Sicht müssten die Zusatzschilder "Bus" und "LKW" nebeneinander stehen, diese mechansiche Anordnung ist aber nicht vorgesehen. (Schade.)

Dann würde sich die (hier vermutlich gewollte) Bedeutung ergeben: "Busse und LKWs dürfen bis Hettenhain fahren, alle anderen auch noch weiter."

Hallo,

dann schreibe es halt noch drittes Mal:

Von oben nach unten:
- Gesperrt für Fahrzeuge aller Art
- Ausgenommen davon sind Anlieger
- Diese Anlieger dürfen nur mit Fahrzeugen < 7,5 t zGG einfahren

Das dürfte doch eigentlich leicht zu verstehen sein. Ob es sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Wir Verkehrsteilnehmer müssen uns einfach nur daran halten und uns keine Gedanken darüber machen. Das steht uns nicht zu.

Grüße,

diezge

Zitat:

Wir Verkehrsteilnehmer müssen uns einfach nur daran halten und uns keine Gedanken darüber machen. Das steht uns nicht zu.

Dazu muss aber klar sein, was gemeint ist. Es gibt zahllose Beschilderungen, die identisch ausgeführt sind, aber jeweils eine andere Bedeutung haben sollen. Mit Blick auf den Forenfrieden erspare ich mir hierzu jetzt konkrete Beispiele von Verkehrszeichen-Kombinationen.

Stell dir vor, Du parkts in Stadt A bei einer Beschilderung zur Parkraumbewirtschaftung. Dort bekommst Du ein Knöllchen, weil du die gewünschte Regelung vor Ort nicht so verstanden hast wie sie tatsächlich gemeint war. Darüber klärt ma Dich auf Nachfrage auf. Knöllchen bezahlt - soweit so gut.

Mit der neu gewonnenen Erkenntnis parkst Du am nächsten Tag in Stadt B. Die Beschilderung ist die gleiche wie in Stadt A oder von der Systematik her identisch. Doch auch hier bekommst Du ein Knöllchen, weil Stadt B die Beschilderung anders bewertet als Stadt A.

Und damit gibst Du dich dann zufrieden?

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 15. Nov. 2017 um 00:21:16 Uhr:


Vermutung 1: Nur Anlieger sollen mit schwerem Gerät einfahren dürfen, mit leichteren Fahrzeugen jeder. So die typische Anordnung, falls ein Stau-Brummi-Schleichweg durchs Wohn- oder Gewerbegebiet gesperrt werden soll. Dafür wären ganz einfach die beiden Zusatzschilder zu vertauschen.

Warum so umstaendlich? Dafuer gibt es das Durchfahrverbot mit Gewichtsangabe INNERHALB des roten Kreis mit Zusatzschild "Anlieger frei". Vermutung 1 kann also im vorliegenden Fall nicht gewollt sein.

Mehrere unabhaengige Zusatzschilder koennen uebrigens auch der Einfachheit halber bei der Montage untereinander statt nebeneinander angeordnet werden, auch wenn dann so ein Mist wie hier rauskommt. Wobei ich immer noch der festen Ueberzeugung bin, dass die eigentliche Intention klar erkennbar ist: der nicht-anliegende Rollerfahrer soll nicht durchfahren duerfen.

Zitat:

@diezge schrieb am 16. November 2017 um 17:28:14 Uhr:


dann schreibe es halt noch drittes Mal:

Von oben nach unten:
- Gesperrt für Fahrzeuge aller Art
- Ausgenommen davon sind Anlieger
- Diese Anlieger dürfen nur mit Fahrzeugen < 7,5 t zGG einfahren

Dann schreibe ich jetzt halt auch zum dritten mal daß das nur bei der Schilderkombination so gilt, bei anderen macht das wieder gar keinen Sinn.

Ergo alles Glückssache.

Gruß Metalhead

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 16. November 2017 um 18:08:49 Uhr:



Zitat:

Wir Verkehrsteilnehmer müssen uns einfach nur daran halten und uns keine Gedanken darüber machen. Das steht uns nicht zu.


Dazu muss aber klar sein, was gemeint ist. Es gibt zahllose Beschilderungen, die identisch ausgeführt sind, aber jeweils eine andere Bedeutung haben sollen. Mit Blick auf den Forenfrieden erspare ich mir hierzu jetzt konkrete Beispiele von Verkehrszeichen-Kombinationen.

Stell dir vor, Du parkts in Stadt A bei einer Beschilderung zur Parkraumbewirtschaftung. Dort bekommst Du ein Knöllchen, weil du die gewünschte Regelung vor Ort nicht so verstanden hast wie sie tatsächlich gemeint war. Darüber klärt ma Dich auf Nachfrage auf. Knöllchen bezahlt - soweit so gut.

Mit der neu gewonnenen Erkenntnis parkst Du am nächsten Tag in Stadt B. Die Beschilderung ist die gleiche wie in Stadt A oder von der Systematik her identisch. Doch auch hier bekommst Du ein Knöllchen, weil Stadt B die Beschilderung anders bewertet als Stadt A.

Und damit gibst Du dich dann zufrieden?

Wenn eine Lesart der Interpretation von Zusatzschildern beim Parken plausibel ist, dann darf es nicht gegen dich verwendet werden, dass du die Schilder so verstanden hast. Da gibt es einschlägige Gerichtsurteile.

Natürlich weiß ich nicht, ob das auch auf dieses Anlieger-Frei-Schild übertragbar ist. Und selbst wenn - spätestens wenn (wie in diesem Fall der Zweiradfahrer) jemand von der Polizei ausdrücklich die Mitteilung bekommen hat, dass seine Lesart falsch und eine für ihn ungünsitigere Lesart richtig ist, kann es sich nicht mehr darauf berufen, dass die eigene Lesart ja plausibel sei.

Och, ich habe vor Jahren mal die Polizei belehrt, wie die richtige Bedeutung eines Verkehrszeichens ist. Ganz ernsthaft. Also natürlich der unberechtigten Maßnahme (Anhalten, Kontrolle) erst mal Folge geleistet, aber hinterher schriftlich widersprochen und Recht bekommen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. November 2017 um 20:35:32 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 16. November 2017 um 17:28:14 Uhr:


dann schreibe es halt noch drittes Mal:

Von oben nach unten:
- Gesperrt für Fahrzeuge aller Art
- Ausgenommen davon sind Anlieger
- Diese Anlieger dürfen nur mit Fahrzeugen < 7,5 t zGG einfahren


Dann schreibe ich jetzt halt auch zum dritten mal daß das nur bei der Schilderkombination so gilt, bei anderen macht das wieder gar keinen Sinn.
Ergo alles Glückssache.

Gruß Metalhead

Hallo,

hier gehts aber nur im vom TE gezeigte Schilderkombination und um keine andere.

Andere Schilderkombi = neuer Thread, sonst kommt man durcheinander.

Grüße,

diezge

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