Anlieger mit Gewichtsbeschränkung

Hi,

Siehe angehängte Schilderkombi.
Ich (bzw mein Pkw) wiegt 2t und ich bin kein Anlieger.
Darf ich fahren, oder nicht?
Thx

Gruß Metalhead

IMG_20171112_201529~01.jpg
Beste Antwort im Thema

Unlogisch. Dafür gibt's das Schild mit der " 7,5 t " drin, darunter dann Anlieger frei.
Beim anderen Schild würde ich 30 km/h für Fahrzeuge über 7,5 t zwischen 22 und 6 Uhr abnehmen. Stichwort Nachtruhe.

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Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. November 2017 um 08:05:59 Uhr:


...immer unter der Prämisse: Worauf beziehen sich einzelne Zusatzzeichen? 🙂

Yep, kommt auch was lustiges raus wenn man das nach dem Schema des Verkehrsrechtlers interpretiert.

(Nur Busse dürfen bis Hettenain fahren).

Gruß Metalhead

Ganz recht. Diese Kombination ist so nicht zulässig.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. November 2017 um 08:57:49 Uhr:



Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. November 2017 um 08:05:59 Uhr:


...immer unter der Prämisse: Worauf beziehen sich einzelne Zusatzzeichen? 🙂

Yep, kommt auch was lustiges raus wenn man das nach dem Schema des Verkehrsrechtlers interpretiert.
(Nur Busse dürfen bis Hettenain fahren).

Gruß Metalhead

Fast richtig, Hier gilt folgendes; Verbot für Fzg. aller Art, LKW u. Busse dürfen bis Hettenhain fahren.

Grüße

Könnte auch sein.

Wahrscheinlicher ist:
Verbot für Fahrzeuge über 3,5t [...] und Kraftomnibusse. Aber erst ab Hettenhain.

Das sich das letzte Zusatzzeichen auf die beiden darüber befindlichen beziehen soll, mag der gewünschten Regelung entsprechen - aber wenn Zusatzzeichen andere Zusatzzeichen einschränken können, dann gilt die Freigabe bis Hettenhain nur für Kraftomnibusse.

Die Lösung wäre übrigens, beide Sinnbilder im Zeichen 250 zu vereinen (nach dem Vorbild von Zeichen 260).

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Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. November 2017 um 10:27:15 Uhr:


Könnte auch sein.

Wahrscheinlicher ist:
Verbot für Fahrzeuge über 3,5t [...] und Kraftomnibusse. Aber erst ab Hettenhain.

Das sich das letzte Zusatzzeichen auf die beiden darüber befindlichen beziehen soll, mag der gewünschten Regelung entsprechen - aber wenn Zusatzzeichen andere Zusatzzeichen einschränken können, dann gilt die Freigabe bis Hettenhain nur für Kraftomnibusse.

Beide Thesen sind falsch. Da ich im Besitz aller Führerscheinklassen bin und als Berufskraftfahrer seit 45 Jahren tätig bin, zusätzlich immer wieder Schulungen absolvieren durfte um den LKW und Busschein zu behalten dafst du mir schon glauben.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. November 2017 um 09:59:57 Uhr:


Fast richtig, Hier gilt folgendes; Verbot für Fzg. aller Art, LKW u. Busse dürfen bis Hettenhain fahren.

Denke ich ehr nicht. Vermutlich ist ein Verbot für Busse und LKW (mit Erlaubnis bis Hettenahin zu fahren) gemeint.

Gruß Metalhead

Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. November 2017 um 10:42:04 Uhr:


Da ich im Besitz aller Führerscheinklassen bin und als Berufskraftfahrer seit 45 Jahren tätig bin, zusätzlich immer wieder Schulungen absolvieren durfte um den LKW und Busschein zu behalten dafst du mir schon glauben.

Und wie interpretierst du mehrere Zusatzzeichen? Lernst du alle möglichen Kombinationen auswendig?

Welchen Sinn macht eine Straße nur für Busse und LKW??

Gruß Metalhead

Priorität hat erst mal das oberste Schild, Zusatzschilder ergeben dann abweichungen dessen. Über den Sinn entscheiden halt nicht wir, das wissen wir doch alle.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. November 2017 um 11:06:33 Uhr:


Priorität hat erst mal das oberste Schild, Zusatzschilder ergeben dann abweichungen dessen.

Ja, schon klar. Wie unterschiedlich man diese Abweichungen interpretieren kann sollte ja mittlerweile klar geworden sein.

Unterm Strich weißt du also auch nix. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. November 2017 um 11:09:12 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. November 2017 um 11:06:33 Uhr:


Priorität hat erst mal das oberste Schild, Zusatzschilder ergeben dann abweichungen dessen.

Ja, schon klar. Wie unterschiedlich man diese Abweichungen interpretieren kann sollte ja mittlerweile klar geworden sein.
Unterm Strich weißt du also auch nix. 😉

Gruß Metalhead

Mein wissen über das Verkehrsrecht hat mich bis jetzt nicht betrogen, ich hoffe es bleibt so. Wenn jemand anderer Meinung ist, dann ist es halt so.

Gruß Ceinsler

Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. November 2017 um 10:42:04 Uhr:


Beide Thesen sind falsch.

Warum sollte man ein Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (inkl. Fahrräder) erteilen, außer für Fahrzeuge über 3,5t [...] und Kraftomnibusse?

kann man den thread nicht endlich dichtmachen?? man kommt vom 100sten ins 1000ste ... würg

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. November 2017 um 11:34:53 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. November 2017 um 10:42:04 Uhr:


Beide Thesen sind falsch.
Warum sollte man ein Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (inkl. Fahrräder) erteilen, außer für Fahrzeuge über 3,5t [...] und Kraftomnibusse?

Vlt. ist es eine vorübergehende Verkehrsleitung wegen einer maroden Brücke in der normalen Verbindung nach Hettenhain. Aber wie gesagt, über den Sinn so mancher Beschilderung bestimmen andere.

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 15. November 2017 um 11:37:33 Uhr:


kann man den thread nicht endlich dichtmachen?? man kommt vom 100sten ins 1000ste ... würg

Zwingt dich jemand mitzulesen?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. November 2017 um 08:05:59 Uhr:


Gut. Und da jetzt alle ausgeschlafen sind, hätte ich dies hier zu bieten:

http://www.fotos-hochladen.net/view/schildaswa0375w6vhrmot.jpg

...immer unter der Prämisse: Worauf beziehen sich einzelne Zusatzzeichen? 🙂

Hier würden sich alle Zusatzzeichen auf das Hauptschild beschränken.

Es dürfen also bestimmte Fahrzeugklassen nur bis Hettenhain fahren.

Wobei das natürlich eine komische Kombination ist - dass Lkw bis 3,5t da durch dürfen, Busse dieser Gewichtsklasse aber nicht, macht nur wenig Sinn.

Die Diskussion ist aber sowieso müßig, denn man kann wohl davon ausgehen, dass an der Stelle, wo das Verbot nun tatsächlich anfängt, dann auch noch mal ein Verbotsschild sein - spätestens dieses Schild müsste dann eindeutig sein.

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