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Anklage vor Amtsgericht weil Versicherung Gutachterkosten nicht bezahlt hat

Themenstarteram 14. August 2020 um 12:53

Hallo zusammen,

im Frühjahr 2018 hatte ich einen selbstverschuldeten Unfall.

Dieser Unfall wurde damals von der Polizei aufgenommen und meinerseits auch direkt meiner Kfz-Versicherung (Württembergische) gemeldet.

Die Regulierung fand dann über meine Haftpflicht-Versicherung statt.

Heute habe ich Post vom Amtsgericht erhalten.

Der Rechtsanwalt der Geschädigten erhebt Anklage gegen mich (Beklagter zu 1) und die Württembergische Versicherung (Beklagter zu 2).

Aus dem Schreiben des Anwalts geht hervor, dass im Rahmen der Demontage der Anbauteile weitere Schäden festgestellt wurden, die zur Ausweitung des Reparaturumfangs führten.

Der offene Betrag bezieht sich jedoch nicht auf die Reparaturkosten, sondern auf das Sachverständigenberüo, welches die Nachbesichtigung durchführte.

Für die Nachbesichtigung wurden ca. 140€ in Rechnung gestellt und laut Anwaltsschreiben lediglich 23€ bezahlt.

Aus diesem Grund fordert der Anwalt nun die Begleichung der Differenzkosten (inkl. Zinsen), die Rechtsverfolgungskosten und eben ggf. die Kosten des Rechststreits (in der Summe wohl 250€ wenn es nicht zu einer Verhandlung kommt).

Ich habe bereits mit der Württembergischen telefoniert, dort wurde ich allerdings nur etwas beschwichtigt. Die Anklage ist dort noch nicht angekommen und dann würde man sich der Sache aber annehmen, sobald die Dokumente da sind (Zitat: "Vergessen sie die Sache am besten einfach).

Es wird sich dann jemand bei mir melden (wenn nicht solle ich mich melden...).

Ich will mich jetzt gar nicht über das Geschäftsgebaren der Württembergischen aufregen, sondern wissen wie ich mich am besten verhalte.

Ich habe ja nichts falsch gemacht, da der Unfall je korrekt gemeldet wurde (der Schaden selbst wurde ja reguliert).

Außerdem glaube ich natürlich auch, dass die Württembergische dass sicher versucht zu klären.

Auf der anderen Seite habe ich hier ein Schreiben vom Amtsgericht liegen in dem steht, dass ich innerhalb von 2 Wochen Stellung nehmen muss.

Jetzt kommt die obligatorische Frage "Hast du Rechtsschutz?" - Nein hab ich leider nicht - und ja ich weiß, ich in doof deshalb - ich werde das auch zeitnah ändern, aber das bringt mir für diesen Vorfall leider nix.

Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Habt ihr irgendwelche Tipps?

Beste Grüße

Flipp

Beste Antwort im Thema

Vorsichtshalber die Klage der Versicherung zukommen lassen, mit einer Kopie des Umschlags.

Die Versicherung entscheidet, ob der Prozess geführt wird. Die Aussage der Versicherung ist zutreffend.

Du benötigst dafür keine Rechtschutzversicherung und hast auch kein finanzielles Risiko.

Grüße von Klaus

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Vergebliche Liebesmühe: sowas ist in dem Geschäft ein ganz normaler Vorgang, da denkt doch auch keiner mehr groß drüber nach.

Wenn du was Gutes tun willst betätige dich als Aufklärer und verbreite, dass in der Situation des TE kein Grund zur Sorge besteht...

Themenstarteram 20. August 2020 um 5:12

Ich muss leider sagen, dass meine Erfahrungen mit der Württembergischen auch Abseits von dieser Geschichte eher wenig ruhmreich sind.

  • Schon direkt beim Versicherungswechsel zur Württembergischen (innerhalb des Jahres), kam der erste Schnitzer. Ich war im Urlaub (mit dem Auto) und als ich nach Hause komme finde ich einen Brief vom KBA (oder irgend ein anderes Amt) im Briefkasten, in dem steht das meine Betriebserlaubnis erloschen ist, weil das Fahrzeug nicht Haftpflicht versichert ist.
  • Es stellte sich heraus, dass der Sachbearbeiter bei der Versicherung die Unterlagen über meinen neuen Versicherungsschutz nicht korrekt weitergeleitet hat...

    • Beitragsrechnung wurde nicht angepasst (Verbesserung SF Klasse). Die Korrektur und Zusendung der korrekten Beitragsrechnung dauerte ca. 3 Monate (bis in den Februar hinein).
    • Meine Freundin (auch bei der Württembergischen) hatte auch einen Unfall (selbstverschuldet, aber nur kleiner Parkschaden). Auch hier gab es wohl bei der Regulierung Schwierigkeiten, denn der Unfallgegner hat wegen einer ausbleibenden Zahlung auch hier mit Anwalt gedroht (kam aber nie soweit).
    • Mein "persönlicher" Berater bei dem ich auch die Versicherung abgeschlossen hatte, antwortete teilweise auf E-Mails und Anrufe schlichtweg nicht.
    • Die Anzeige gegen die Württembergische und mich (das Thema dieses Threads)

    Diese Erfahrungen sind also nicht ganz so toll, weshalb wir beide mittlerweile auch nicht mehr bei der Württembergischen Versicherung sind.

    Ich muss jedoch sagen, dass rein aus "Verursachersicht" die Schäden immer Anstandslos reguliert wurden (nur aus der Gegnersicht wohl nicht..).

Da soll mal noch einer sagen daß die sogenannten Billigheimer Versicherer a la HUK24 , Coburg , und Direktversicherer eine schlechte Wahl wären aufgrund mangelndem Service und Kundenbetreuung.

Die Württembergische ist sicher keine Billgheimer Versicherung, steht in Punkto Service den echt billigen in nichts nach.

Offenbar, wie hier, eher noch unterirdischer.

Das ist ja auch immer ein blödes Argument, ähnlich wie das pauschale Geiz ist Geil, was man an den Kopf geklatscht bekommt, nur weil man mal auf den Preis achtet/hinterfragt ... für was auch immer ...

Ich habe einige Versicherungen bei den bösen online Billigheimern ... wenn man weiß wie man mit den umzugehen hat ... man ist halt wirklich nur eine Nummer, klare kurze Textanfragen, kein großartiges BlaBla, keine Sonderwünsche ... und man kommt mit denen gut zurecht, wenn es größere Probs gibt, regelt das der Ombutsmann ...

Wer persönlichen Kontakt wünscht und von hinten bis vorne betuttert werden möchte muss zum Vertreter vor Ort ..

eigentlich ganz einfach... jeder so wie er mag;)

am 20. August 2020 um 17:29

Zitat:

@hk_do schrieb am 20. August 2020 um 02:33:16 Uhr:

Vergebliche Liebesmühe: sowas ist in dem Geschäft ein ganz normaler Vorgang, da denkt doch auch keiner mehr groß drüber nach.

Wenn du was Gutes tun willst betätige dich als Aufklärer und verbreite, dass in der Situation des TE kein Grund zur Sorge besteht...

...wenn keiner was sagt / macht ändert sich nie etwas... ich könnte mir vorstellen, dass jemand mit Stil, Anstand & Problembewußtsein, dem die Tugenden eines ehrbaren Kaufmannes noch nicht komplett abhanden gekommen sind -vielleicht gehört der Vorstandsvorsitzende oder jemand aus dem Vorstand zu dieser Gruppe- da durchaus ein- / nachhakt.

Wäre ich der Chef in einem Unternehmen und einer meiner Leute würde so eine blamble Leistung, die dazu noch das Image / die Außendarstellung meiner / unserer Firma beschädigt abliefern... mit dem würde ich mindestens einmal ein ernstes Wort reden.

Aber die Kürzungsarien werden doch von ganz oben angeordnet.

Das stimmt. Sobald was eine AG spätestens ist, ist sowieso nicht so toll.

Vorstandsvorsitzender oder jemand aus dem Vorstand, dem die Tugenden eines ehrbaren Kaufmanns noch nicht komplett abhanden gekommen sind?

Gerüchteweise soll es die tatsächlich gegeben haben. Irgendwann Anfang des letzten Jahrtausend. Die wichtigste Eigenschaft, die Menschen heute in dieser Positionen haben müssen, heißt skrupellos.

am 20. August 2020 um 18:38

...eine berechtigte Kürzung ist aber etwas anderes, als ein zum Scheitern verurteilter Versuch eine für jeden offensichtlich berechtigte Forderung zu kürzen.

Ob die in den Vorstandsetagen überhaupt wissen, welche Blüten ihre vermutlich pauschalen Anweisungen Kosten zu sparen in den unteren Sachbearbeiter-Abteilungen inzwischen so treiben?

Na klar, siehe Beitrag etwas weiter oben. Da wird konkret gegen herrschende Rechtsprechung argumentiert und erst wenn die Klage zugestellt ist, wird gezahlt. Unterm Strich rechnet es sich. Von diesen Kürzungen profitieren die "externen Prüforganisationen". Da wird dann teilweise mit Referenzwerkstätten gearbeitet, bei denen die Rep. 30,- € billiger wäre und deshalb soll der Geschädigte 20 km (und das für insgesamt 6 Fahrten mit zwei Fahrzeugen) weiter fahren. Dass dann die genannten Lohnfaktoren nicht unbedingt aktuell sind, rundet das Bild nur negativ ab.

Gerüchteweise soll eine Versicherung aus den so gesparten Beiträgen extra Boni an die Sachbearbeiter auszahlen oder ausgezahlt haben.

vermutlich können die Controlling-Abteilungen punktgenau präsentieren, welche Einsparungen welchen Mehraufwendungen gegenüberstehen...

Wenn es was gibt was man bei Versicherungen üblicherweise kann, dann ist das Mathematik.

(und so lange der Versicherungsbetrug ein allgemein akzeptierter Volkssport ist brauchen wir da auch nicht die Moralkeule zu schwingen)

So allgemein akzeptiert ist dieser Sport (noch) nicht.

Wobei ich dir aber leider zustimmen muss, dass Schadensmeldungen und -höhe nicht immer der Wirklichkeit entsprechen.

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