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Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten! (Fußgänger als Zeuge?)

Themenstarteram 26. April 2022 um 20:57

Hallo Leute,

Dies ist mein erster Beitrag und ich bräuchte dringend Hilfe!

Ich habe heute eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten, da mir vorgeworfen wird dass ich zu schnell in einer Spielstraße gefahren bin. Es ist bekannt dass ich der Fahrer bin, da es ein Firmen Auto ist. Jetzt ist meine Frage die, was ich nun machen soll, denn ich bin nicht so schnell gefahren und es kann ja auch nicht bewiesen werden, da keine Messungen durchgeführt wurden oder sonst was. sondern nur ein Zeuge dies behauptete. Ich muss den Bogen ausfüllen da eine personellen Daten nicht vollständig sind. Bekomme ich nun wirklich Probleme, ich meine es gibt ja kein Beamten als Zeugen oder irgendwelche Messungen oder Blitzer? Und soll ich einfach nur meine personellen Daten eingeben oder nicht auch zur Tat äußern, ob ich wirklich der Fahrer war, ob ich die Tat zugebe dies das?

Oder halt einfach leer lassen aber dann würde mein Arbeitsgeber halt beweisen , dass ich wirklich im Auto war.

 

Danke im Voraus!!

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155 Antworten

Persönliche Daten, ich erhebe Einspruch, eintüten, zukleben, fertig.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 11. Mai 2022 um 15:49:32 Uhr:

Persönliche Daten, ich erhebe Einspruch, eintüten, zukleben, fertig.

Ja, nur dass im ANHÖRUNGSVERFAHREN noch kein Einspruch erhoben wird (weil es ja noch keinen Bußgeldbescheid gibt). Hier wird nur der Tatvorwurf bestritten.

Das ist klar.

Wegen der Vollständigkeit: Der TE hatte gestern geschrieben, der Bussgeldbescheid liegt vor.

Zitat:

@ahj.12 schrieb am 11. Mai 2022 um 14:44:53 Uhr:

Also sollte ich einfach alles abstreiten ohne Gründe oder sollte ich Gründe dazu nennen. Wenn ja welche!

Zum dritten Mal: "der Tatvorwurf wird bestritten"

KEINE weitere Silbe. Ist das so schwer?

Welche Gründe könnte es denn überhaupt geben von UrUromas Regel "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold" als Beschuldigter jemals abzuweichen?

Man macht die geforderten Angeben zur Person, niemals welche zur Sache.

Außer im Bagatellbereich. Da zahlt man und gut, weil alles andere die Sache nicht wert ist.

Themenstarteram 19. Juli 2022 um 23:30

Hallo,

Es ist schon länger her seit ich mich gemeldet habe aber für die Leute die sich für meinen Fall interessiert haben, ich wurde zur einer Hauptverhandlung eingeladen und mein Einspruch wurde abgelehnt. Nur mal fürs Protokoll, ich bin 18 Jahre alt und wurde vllt innerhalb 1,5 Jahren einmal mit 10 zu viel geblitzt.

Zitat:

@ahj.12 schrieb am 20. Juli 2022 um 01:30:55 Uhr:

Hallo,

Es ist schon länger her seit ich mich gemeldet habe aber für die Leute die sich für meinen Fall interessiert haben, ich wurde zur einer Hauptverhandlung eingeladen und mein Einspruch wurde abgelehnt. Nur mal fürs Protokoll, ich bin 18 Jahre alt und wurde vllt innerhalb 1,5 Jahren einmal mit 10 zu viel geblitzt.

Dann hast Du jetzt auch noch die zusätzlich die Verfahrensgebühr an der Backe? Oh mein Gott. Vollstes Mitgefühl.

Du hast doch in der Verhandlung nicht wirklich laut ausgsprochen oder irgendwie zu Protokoll gegeben, dass man Dich in ca 1,5 Jahren wirklich schonmal geblitzt hat, oder? Das wäre eine Begründung für ungnädige Behörde. Falls dort irgendwo ein älteres Knöllchen archiviert ist. Falls du elbstsowas ausgesagt haben solltest, dann hättest Du Dir selbst (unwissentlich) geschadet.

Falls noch nicht geschehen - schließ eine Verkehrs-RSV ab und dann gehst Du das nächste Mal zum Anwalt und lässt Dir helfen. Wobei Du genau ab jetzt bereits abgestempelt bist - keine Ahnung, wie lange das gilt und wann aus deren Akten gelöscht wird. Künftig bist Du vorbildlichster Fahrer ever (egal wie laut die anderen Fahrzeuge hinter Dir deswegen hupen ...). Und die Rentner dort- liegen sicher wieder auf der Lauer und lassen sich im Viertel feiern weil wichtig ...

Mich hätte mal eher die Begründung interessiert.

Zitat:

@ahj.12 schrieb am 20. Juli 2022 um 01:30:55 Uhr:

Hallo,

Es ist schon länger her seit ich mich gemeldet habe aber für die Leute die sich für meinen Fall interessiert haben, ich wurde zur einer Hauptverhandlung eingeladen und mein Einspruch wurde abgelehnt. Nur mal fürs Protokoll, ich bin 18 Jahre alt und wurde vllt innerhalb 1,5 Jahren einmal mit 10 zu viel geblitzt.

@ahj.12

Vielen Dank !

Mit welcher Begründung wurde der Einspruch abgelehnt ?

Hattest du vor Gericht einen Anwalt?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juli 2022 um 12:52:08 Uhr:

Vielen Dank !

Mit welcher Begründung wurde der Einspruch abgelehnt ?

viel relevanter ist die Frage: "mit welcher Begründung wurde der Einspruch eingelegt?". Ein einfaches "der Tatvorwurf wird bestritten" reicht eben doch nicht aus.

Einspruch wegen 15 Euro? Er weiß doch sicher am Besten, wie schnell er wirklich gefahren ist

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