ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten! (Fußgänger als Zeuge?)

Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten! (Fußgänger als Zeuge?)

Themenstarteram 26. April 2022 um 20:57

Hallo Leute,

Dies ist mein erster Beitrag und ich bräuchte dringend Hilfe!

Ich habe heute eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten, da mir vorgeworfen wird dass ich zu schnell in einer Spielstraße gefahren bin. Es ist bekannt dass ich der Fahrer bin, da es ein Firmen Auto ist. Jetzt ist meine Frage die, was ich nun machen soll, denn ich bin nicht so schnell gefahren und es kann ja auch nicht bewiesen werden, da keine Messungen durchgeführt wurden oder sonst was. sondern nur ein Zeuge dies behauptete. Ich muss den Bogen ausfüllen da eine personellen Daten nicht vollständig sind. Bekomme ich nun wirklich Probleme, ich meine es gibt ja kein Beamten als Zeugen oder irgendwelche Messungen oder Blitzer? Und soll ich einfach nur meine personellen Daten eingeben oder nicht auch zur Tat äußern, ob ich wirklich der Fahrer war, ob ich die Tat zugebe dies das?

Oder halt einfach leer lassen aber dann würde mein Arbeitsgeber halt beweisen , dass ich wirklich im Auto war.

 

Danke im Voraus!!

Ähnliche Themen
155 Antworten

Es ist schon drollig. Wieder so ein typsicher Hysteriethread in dem der TE schnellstmögliche Hilfe braucht und er schafft es noch nicht einmal den vorgeworfenen Tatbestand zu zitieren. Da ist es vollkommen logisch, dass alle Spekulationen sofort ins Kraut wachsen und nichts dabei rum kommt.

Der Erste der es richtig auf den Punkt gebracht hat ist Rockville. Wobei sein Tipp auch nur die logische Konsequenz aus den bisher dürftigen Fakten ist.

am 27. April 2022 um 7:58

Möglicherweise bezieht sich das Bußgeldverfahren ja darauf, dass er in der Spielstraße gefahren ist.

Ist nur reine Spekulation.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 27. April 2022 um 06:22:24 Uhr:

Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt und dürfen sich gegenseitig nicht behindern.

Darf mich eigentlich ein Fußgänger überholen?

;)

@coolhh

Der TE schrieb doch, dass er auf der Spielstraße gefahren ist. Dann ist auch ein Bußgeld berechtigt, da das Autofahren dort grundsätzlich verboten ist.

Vielleicht verwechselt der TE aber auch nur die Begrifflichkeiten "Spielstraße" und "verkehrsberuhigte Zone" miteinander. :eek: :confused:

Zitat:

@coolhh schrieb am 27. April 2022 um 09:58:04 Uhr:

Möglicherweise bezieht sich das Bußgeldverfahren ja darauf, dass er in der Spielstraße gefahren ist.

Ist nur reine Spekulation.

Spitzfindig ... den vermutlich handelte es ja um eine echte Spielstraße und keine verkehrsberuhigte Zone?!

"Spitzfindig" ist in diesem Fall nur deine Antwort ... ;)

am 27. April 2022 um 8:43

Zitat:

@Astradruide schrieb am 27. April 2022 um 10:19:54 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 27. April 2022 um 06:22:24 Uhr:

Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt und dürfen sich gegenseitig nicht behindern.

Darf mich eigentlich ein Fußgänger überholen?

;)

Ja, denn die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nur für Fahrzeuge. Erst wenn der Fußgänger einen Handwagen schiebt, ist er keiner mehr.

... ich weiß .... wenn mich im Standgas ein Fußgänger (kein Jogger) überholt bringe ich das Auto zur Werkstatt. Sebst stramm laufende Fußgänger kommen i.d.R. nicht über Standgasgeschwindigkeit von PKW ... miest bleiben die F. noch wahrnehmbar drunter.

Hoffentlich meldet sich der TE und klärt auf, ob er wirklich in einer Spielstraße unterwegs war und was ihm genau vorgeworfen wird.

am 27. April 2022 um 9:07

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 27. April 2022 um 00:12:38 Uhr:

Nun gilt ja aber in der Spielstraße Schrittgeschwindigkeit, das sind grob zwischen 5-15 km/h. Fußgänger haben immer und überall Vorrang. Hast Du den dort laufenden Fußgänger überholt = dann warst Du zu schnell.

Du magst ja mit 14,999 km/h durch Spielstraßen laufen - ich nicht.

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 27. April 2022 um 10:19:56 Uhr:

@coolhh

Der TE schrieb doch, dass er auf der Spielstraße gefahren ist. Dann ist auch ein Bußgeld berechtigt, da das Autofahren dort grundsätzlich verboten ist.

Vielleicht verwechselt der TE aber auch nur die Begrifflichkeiten "Spielstraße" und "verkehrsberuhigte Zone" miteinander. :eek: :confused:

Naja. Er wäre nicht der Erste, der diese Begriffe, aus Unkenntnis, vermischt.

Uff, ich dachte schon ich wäre nicht mehr auf dem Laufenden aber ich unterliege wohl auch der falsch eingeordneten Definition.

https://www.adac.de/.../

Ich hab noch nie eine Spielstraße gesehen.

Das blaue Schild mit dem spielenden Kind und dem Ball ist eben keine Spielstraße. Sehr verwirrend.

Vielleicht wäre ein anderes Symbolbild besser, denn eine verkehrsberuhigte Straße wäre für mich besser mit einem Auto mit viereckigen Rädern dargestellt oder man nimmt das Symbol mit der Nonne, die einen Finger vor dem Mund hat: http://www.allgaeu-humor.de/.../krankenhaus_zeichen-gr.jpg

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 27. April 2022 um 06:22:24 Uhr:

Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt und dürfen sich gegenseitig nicht behindern.

Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt und dürfen sich gegenseitig nicht behindern anzeigen.

Das ist gelebte Gleichberechtigung de mir viel besser gefällt. :) :p

Gefühlt 75% der Threads in diesem Bereich beschäftigen sich damit das jemand Mist baut und die Hose voll hat vor eventuellen Konsequenzen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 27. April 2022 um 11:27:26 Uhr:

Ich hab noch nie eine Spielstraße gesehen.

Das kann 2 Gründe haben ;)

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten! (Fußgänger als Zeuge?)