Anhängerreifen anders als im Schein
Hallo,
ich frage mal bei Euch, vielleicht kennt Ihr Euch aus 🙂
Ich habe mir vor zwei Monaten einen Motorradanhänger neu gekauft. Jetzt habe ich festgestellt, daß im Schein 155 13'' steht, auf dem Hänger aber 165er sind. Das ist ja sicher kein Nachteil, nur werde ich da Problme beim ersten TÜV haben?
Währe gut, wenn Ihr mir Argumente liefern könntet. Mein Händler wird nämlich sicher was von "kein Problem" erzählen und in drei Jahren stehe ich dann da.
Gruß Eike
15 Antworten
Hallo,
neu heißt Zulassungsbescheinigung Teil I und II statt wie früher Fahrzeugschein/-brief?
Dann stehen die alternativen Reifengrößen nicht mehr drin.
Genau, es steht nur eine Reifengröße drin. Im Brief - oder jetzt Teil II - steht auch nichts.
Frage ist halt': Ist das ein Problem oder muß man sich - wie bei Motorradreifen - eine Freigabe vom Hersteller besorgen?
Gruß Eike
"Das CoC-Papier (Übereinstimmungserklärung) weist
alle zulässigen Kombinationen von Rad- und Reifengrößen
aus.
Damit ist auch seitens des Herstellers sichergestellt, dass
das Fahrzeug den Vorschriften der EU-Typgenehmigung
entspricht.
Da in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur noch
eine Reifengröße erfasst ist, werden mögliche alternative
Bereifungen im CoC-Papier aufgelistet.
Wenn Sie bei Ihrem Fahrzeug die Bereifung wechseln
möchten, können Sie sich vorher gerne bei Ihrem Opel
Partner über die zulässigen Bereifungen informieren.
Das CoC-Papier hat den gleichen Stellenwert wie die
Zulassungsbescheinigungen. Das Original sollten Sie zu
Hause aufbewahren. Es ist jedoch empfehlenswert, eine
Kopie des CoC-Papiers im Fahrzeug mitzuführen."
Im Zweifelswahl: www.kba.de
Man bekommt doch normalerweise so eine Bescheinigung beim Kauf, in der die ganzen Fahrzeugdaten eingetragen sind. Das steht etwas von EU drauf, könnte also sein, daß es dieses COC-Papier ist, oder?
http://de.wikipedia.org/wiki/COC_%28Zulassung%29
Dann werde ich mal zu Hause schauen, ob ich so was für meinen Hänger bekommen habe und was da drin steht. Wenn nicht, fordere ich es beim Hersteller an.
Danke & Gruß
Eike
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Wobei ich aber noch bedenken habe ob 165er da dann auch drin stehen.
Üblicherweise bedeutet Alternativbereifung nur eine andere Breite, wobei der Abrollumfang aber gleich bleiben muss.
Wenn jetzt ein 155/80/13 (wenn nur 155/13 eingetragen ist, dann ist es ein 155/80/13 denn die 80 entspricht dem standard Höhen-Breiten-Verhältniss eines Reifen) du aber einen 165/80/13 drauf hast, dann ist dein Abrollumfang 5cm länger.
Kannst dü übrigens hier prima selbst berechnen lassen.
Da die Anhängerbremsberechnung aber auf den Abrollumfang bezogen ist, wäre es besser den Hersteller direkt zu befragen ob er eine Freigabe erteilt.
Eigentlich würd ich an deiner Stelle da gar nichts machen, das ist schlisslich so ein Mangel um den sich der Händler zu kümmern hat.
Das es grundsätzlich funktioniert und ansich auch unkritisch ist ist klar, aber da wir in D sind muss ja alles seine Ordnung haben, also hat er den Hänger entweder mit dem korrekten Reifen auszurüsten oder die entsprechenden Freigaben zu besorgen.
Ist eigentlich nicht deine Aufgabe.
Gruss
GM
Edit:
Ich hab grade noch ein wenig mit dem Umfangsrechner gespielt, wie wärs denn mit Reifen der Grösse 205/35/17?
Wenn die von der Breite unter die Radkästen passen, gingen die wesentlich besser als die 165/80/13er, denn bei den 205/35/17er ist der unterschied im Abrollumfang zum 155/80/13 unter 1cm.
Zitat:
Original geschrieben von GasMatrix
Eigentlich würd ich an deiner Stelle da gar nichts machen, das ist schlisslich so ein Mangel um den sich der Händler zu kümmern hat.
Trotzdem ist es besser, wenn man sich informiert, damit einen der Händler nicht abwimmeln kann. Mit ein bischen Internetrecherche weißt du meistens mehr als der Fachmann (bezogen auf *ein* Detail).
Zitat:
Original geschrieben von Autodachtrailer
Trotzdem ist es besser, wenn man sich informiert, damit einen der Händler nicht abwimmeln kann. Mit ein bischen Internetrecherche weißt du meistens mehr als der Fachmann (bezogen auf *ein* Detail).
Klar, völlig richtig.
Ich hab das nur auf die Aussage
"Dann werde ich mal zu Hause schauen, ob ich so was für meinen Hänger bekommen habe und was da drin steht. Wenn nicht, fordere ich es beim Hersteller an."bezogen.
Ich denke er muss sich nicht mit dem Hersteller herumärgern sondern dafür ist sein Händler zuständig und er muss die COC liefern.
Es ist richtig das er sich hier Informiert um nicht vom Händler abgewimmelt zu werden.
An den Hersteller würde ich mich aber nur selbst wenden, wenn er tatsächlich so eine Sache wie mein oben genannter alternativ Rad/Reifen Vorschlag umsetzen wollte.
Da könnte der Händler sagen "hab ich nix mit zu tun" dann muss man selbst aktiv werden. Es soll aber ja sogar Händler geben die sich auch bei solchen Anliegen um den Kunden kümmern, das nenn man dann Service.
Danke für die Info. Ich möchte die Reifen und Felgen eigentlich nicht wechseln, da sie ja neu sind. Vielleicht später mal schicke ALUs 🙂
KLar, am Ende werde ich das dem Händler auf's Auge drücken. Der iat aber nicht vor Ort und Ihr wißt ja, wie das ist, wenn man erst mal bezahlt hat. Eigentlich Frage ich mich gerade, woher die Zulassungsstelle die Reifengröße wußte. Scheinbar habe ich denen irgendeinen Zettel vorgelgt, denn es steht weder im Kaufvertrag noch im Brief. Also, Zettel suchen 🙂
Gruß Eike
Zitat:
Original geschrieben von GasMatrix
Da die Anhängerbremsberechnung aber auf den Abrollumfang bezogen ist, wäre es besser den Hersteller direkt zu befragen ob er eine Freigabe erteilt.
Interessant: In meinem Saris Koffer steht: 165/80-13, 175/80-13, 175/70-13, 185/70-13, 170/70-14, 185/70-14. Also irgendwie ist da nichts mit konstantem Umfang. Kann das sein, da die Auffahrlast und damit die Bremskraft abhängig voneinander sind?
Ich habe den Eindruck das hier einige gar nicht registriert haben das es sich nicht um das Zugfahrzeug dreht sondern um den Hänger.Bei dem dürfte es im wesentlichen nur auf die Traglast und die Breite ankommen.In der Höhe sollte genug Spielraum sein um auch eine andere Felgengröße verwenden zu können.
In dem Fall sollte man wohl besser beim Anhängerhersteller nachfragen.
Zitat:
Original geschrieben von EikeSt
.. Motorradanhänger neu gekauft. ...
dann sollte / muß eine CoC dabei sein, in dem alles steht.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Ich habe den Eindruck das hier einige gar nicht registriert haben das es sich nicht um das Zugfahrzeug dreht sondern um den Hänger.Bei dem dürfte es im wesentlichen nur auf die Traglast und die Breite ankommen.In der Höhe sollte genug Spielraum sein um auch eine andere Felgengröße verwenden zu können.
In dem Fall sollte man wohl besser beim Anhängerhersteller nachfragen.
Nein bei einem gebremsten Hänger kommt es auf den Durchmesser an da durch den grösseren Hebel die Bremswirkung recht zügig nachlässt.
Zitat:
Original geschrieben von scooter61
Interessant: In meinem Saris Koffer steht: 165/80-13, 175/80-13, 175/70-13, 185/70-13, 170/70-14, 185/70-14. Also irgendwie ist da nichts mit konstantem Umfang. Kann das sein, da die Auffahrlast und damit die Bremskraft abhängig voneinander sind?Zitat:
Original geschrieben von GasMatrix
Da die Anhängerbremsberechnung aber auf den Abrollumfang bezogen ist, ....
Ich bin da auch nicht so der Experte, aber der TÜV hat mir mal gesagt (als ich einfach mal nebenher bei einer HU gefragt hab was man den machen müsste wenn andere Reifen eingetragen haben möchte) das man eine Freigabe des Bremsenherstellers brauchte bzW. eine Bremsberechnung machen lassen müsste.
Dabei kann dann durchaus herauskommen, das Reifen mit einem Umfang X +/- 10cm verwendet werden können.
Deshalb sind deine Eintragungen auch logisch. Problematisch ist es halt wenn man diese Bremsberechnung nicht vorlegen kann, dann trägt der TÜV nur andere Breiten mit gleichem Abrollumfang (ich glaub so +/- 2cm) ein (bzW. erstellt ein Gutachten zur Freigabe) sofern die Räder überhaupt ins Radhaus / unter den Kotflügel passen.
bei gebremsten anhängern kann der tüv er im rahmen von 10% eine andere reifengröße freigeben
ohne die berühmte bremsberechnung,die jeder anhängerbauer machen kann.
aber es handelt sich doch hier um einen motorrad-transportanhänger
und der ist bestimmt ungebremst
also gibts da auch kein großes problem
selbst bei nachträglicher änderung zu größeren reifen
gruß transe 79