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Anhängerkupplung Golf II

Themenstarteram 30. Januar 2006 um 20:14

Ich bin auf der Suche nach einer Anhängerkupplung, kann auch gebraucht sein. Möchte Jemand soetwas zu einem vernünftigen Preis loswerden ?

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66 Antworten

Hier wie versprochen die anleitung. Hoffe du erkennst es.

 

MFG Sebastian

am 21. Juli 2006 um 20:19

Danke!

Werd ich mal schauen und morgen versuchen die NSL-Abschaltung anzuschließen.

Dieser Kram raubt mir noch den letzten Nerv. Schrecklich!

am 22. Juli 2006 um 9:25

Also, jetzt war ich bei der Dekra, ohne eine neue Dose mit Abschaltung der NSL montiert zu haben.

Die Regelung ist so: wenn die NSL am Fahrzeug nicht ausgeschaltet wird, dann darf man keine Lastenträger (z.B. Fahrradträger) montieren, da die NSL des Fahrzeuges nicht verdeckt ist.

Anhänger und Wohnwagen dürfen natürlichgezogen; diese verdecken die NSL des Fahrzeuges.

Hol mal wieder hoch...

Und hast Du mitlerweise das Teil verbaut bekommen?

Wir wollen nun auch eine verbauen. Habe nochmal ein paar Fragen:

Wenn man eine komplette kauft also mit Stange sitzt dann dieser Träger wo die AHK dran ist im inneren der Stange oder macht man die unter der Stange fest?

Original muß man also eintragen lassen welche aus dem Zubehör haben eine ABE komisch ist das echt so? Normal doch immer andersrum.

Kabel wird dann nach vorne verlegt oder im Ko Raum an den Rückis verlegt?

Habe ich nicht so ganz verstanden im Thread.

Danke schonmal :)

Zitat:

Original geschrieben von froekl

1.)

Wenn man eine komplette kauft also mit Stange sitzt dann dieser Träger wo die AHK dran ist im inneren der Stange oder macht man die unter der Stange fest?

2.)

Original muß man also eintragen lassen welche aus dem Zubehör haben eine ABE komisch ist das echt so? Normal doch immer andersrum.

3.)

Kabel wird dann nach vorne verlegt oder im Ko Raum an den Rückis verlegt?

Habe ich nicht so ganz verstanden im Thread.

Zu 1.)

Das ist ein dickes Rohr, die AHK geht nach unten weg und kommt dann nach vorne.

Die Oberfläche der Stossstange ist mit dem Profilträger an der Stange festgemacht.

Zu 2.)

Ich habe beides (nachträgliche Werks-AHK und Zubehör), ich musste beide eintragen lassen; ist aber schon etwas her.

Für die letzte Eintragung habe ich den Wisch mitbekommen plus die Belehrung, das ich mir mit dem Eintragen Zeit lassen darf. Ist jetzt 5 Jahre her ...

Zu 3.)

Immer von den Rülis. Ist viel (!) einfacher.

sind ja auch extra abgreifpunkte an den rücklichtern dafür da.

Meine Westfalia hat nen E prüfzeichen bis 1500 KG. Also eintragungsfrei. Gibt aber auch welche ohne.

Sehr schön danke.

Noch 2 Fragen:

1. 1,3er? 75 PS / K51/5200 Golf kann der so einen kleinen Hänger ziehen?

2. Wo steht im Schein was er ziehen darf oder steht das nur bei Fahrzeugen die bereits eine integriert haben? Da steht was von Achslast v 740 h 710 ist das damit gemeint?

Oder Nutzlast da steht ein -?

3. Kann man auch nur den "Träger+Kupplung" kaufen und an die schmale Stange bauen?

Also wird der dann in die Heckstange verschraubt?

Danke schon mal :) Sorry aber habe da 0 Plan von :)

Zitat:

Original geschrieben von 3L-Flowerpower

Zitat:

Original geschrieben von chrissim81

Hallo,

jetzt habe ich noch eine - vielleicht dumme Frage:

in meinen Fahrzeugpapieren steht:

Anhängelast mit Bremse 1000kg, Anhänger ohne Bremse 470kg.

Diese 470kg kommen mir ein bisschen wenig vor. Was heißt das genau?

Kann ich nicht auch - erlaubt - einen 750kg ungebremsten Anhänger ziehen, ihn aber nur auf 470kg beladen? Ist das dann auch i.O.?

darfst du, es zählt immer das momentangewicht

Das halte ich für einen Fehler! Es gilt doch das zulässige Gesamtgewicht! Ansonsten dürfte ich ja mit nem Führerschein für 3,5 Tonnen auch einen leeren LKW fahren, der leer halt unter 3,5 T wiegt und zul. Ges.gewicht zB 7,5 T hat.

wenn du die neu kaufst kriegst du die meist ohne Stange.

Die Stange befreist du dann von den Haltern, dort wo vorher die halter waren schraubt man nun den Träger drauf.

Gebraucht werden die Stangen oft nicht abgeschraubt und sind günstiger als neu. 30 euro hab ich mal bezahlt inkl Dose und kabel.

die anhängelast steht bei neuem schein unter O1 und O2 direkt über den Reifenangaben.

evtl steht aber auch im text bei 22, dass du bei geringerer Steigung auch mehr Ziehen darfst.

bei 51 kw Benziner ist das 1000kg ohne Steigungsbegrenzung und 1200 bis 10 oder 12 % Steigung.

Ungebremst 470 oder 480.

Zitat:

Original geschrieben von Gti 88er PF

Zitat:

Original geschrieben von 3L-Flowerpower

Zitat:

Original geschrieben von chrissim81

Hallo,

jetzt habe ich noch eine - vielleicht dumme Frage:

in meinen Fahrzeugpapieren steht:

Anhängelast mit Bremse 1000kg, Anhänger ohne Bremse 470kg.

Diese 470kg kommen mir ein bisschen wenig vor. Was heißt das genau?

Kann ich nicht auch - erlaubt - einen 750kg ungebremsten Anhänger ziehen, ihn aber nur auf 470kg beladen? Ist das dann auch i.O.?

darfst du, es zählt immer das momentangewicht

Das halte ich für einen Fehler! Es gilt doch das zulässige Gesamtgewicht! Ansonsten dürfte ich ja mit nem Führerschein für 3,5 Tonnen auch einen leeren LKW fahren, der leer halt unter 3,5 T wiegt und zul. Ges.gewicht zB 7,5 T hat.

nein den dein führerschein bezieht sich aufs Zulässige Gesammtgewicht, die Anhängelast nur aufs Momentangewicht.

gleiches gilt für den Anhängerschein BE, du darfst einen Anhänger der 2000lg zulässiges Gesammtgewicht besitz auch dann nicht fahren wenn er nur 500KG leer wiegt. du kannst aber sowohl den lkw als auch den anhänger beim tüv ablasten lassen und dann bei der zulassungsstelle umtragen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-Flowerpower

Zitat:

Original geschrieben von Gti 88er PF

 

Das halte ich für einen Fehler! Es gilt doch das zulässige Gesamtgewicht! Ansonsten dürfte ich ja mit nem Führerschein für 3,5 Tonnen auch einen leeren LKW fahren, der leer halt unter 3,5 T wiegt und zul. Ges.gewicht zB 7,5 T hat.

nein den dein führerschein bezieht sich aufs Zulässige Gesammtgewicht, die Anhängelast nur aufs Momentangewicht.

gleiches gilt für den Anhängerschein BE, du darfst einen Anhänger der 2000lg zulässiges Gesammtgewicht besitz auch dann nicht fahren wenn er nur 500KG leer wiegt. du kannst aber sowohl den lkw als auch den anhänger beim tüv ablasten lassen und dann bei der zulassungsstelle umtragen lassen.

Jetzt lies Dir das nochmal durch. Fällt Dir was auf? Meine Darstellung mit dem LKW beziehen sich auf den Fehler mit dem Anhänger. Denn er wollte nen 750kg ungebremsten mit weniger Beladung ziehen ohne den umzulasten.

darf er, da er einen führerschein hat der das erlaubt, bei der anhängelast zählt das momentangewicht.

http://www.lkwrecht.de/php/artikel/artikeldetails.php?artikelid=37

Zitat:

Entscheidend für die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Insofern kann man, wenn man 1.800 kg ziehen kannst, auch einen Anhänger drantun, dessen zulässige Gesamtmasse höher liegt, seine tatsächliche (Gesamtgewicht abz. Stützlast) aber nicht (also hier 1.950 kg) - es darf aber nicht mehr als 1800 kg tatsächlich wiegen.

am 5. Januar 2008 um 13:34

Zitat:

Original geschrieben von GürkanTD

Servus Jungs,

vielmals sorry, aber ich war ne ganze Weile weg.

Braucht Ihr noch die Kabelbelegung bzw. wie sie von der AHK an die Rückleuchten anzuschliessen sind?

Hallo,

Ich könnte noch die Kabelbelegung gebrauchen ,habe alles soweit eingebaut nur wie sie an die Rückleuchten angeschlossen werden weiß ich nicht.

Mit Dank

Gruß Tina B.

Hallo,

mir ist letztens jemand auf meine Kugel der AHK gerutscht. Fazit: der Träger ist bis zum Blech des Fahrzeuges verbogen. Habe jetzt gelesen, dass man dann die AHK austauschen muß, sonst sicherlich beim nächsten TÜV durchfalle und eh die Sicherheit beim Anhängerbetrieb nicht mehr gegeben ist.

Kann ich den E-Satz, der bei der kaputten und damals schon gebrauchten AHK dabei war, weiterbenutzen? Die Dose sollte doch nicht fest an der AHK dran sein, oder?

am 10. Januar 2008 um 10:08

Hallo,

der TÜV wird dies vermutlich nicht bemängeln, außer man kann es natürlich richtig sehen. Grundsätzlich würde ich dir aber empfehlen, eine neue AHK zu verbauen. Nicht das du später deinen Anhänger verlierst oder sonstiges. Einen Haarriß kann man mit dem bloßen Auge nicht erkennen und das Risiko finde ich persönlich zu groß, im Verhältnis zu den geringen kosten einer neuen AHK. Die Elektrik kannst du natürlich so belassen, außer sie ist ebenfalls defekt, halte ich aber für sehr unwahrscheinlich. Sie ist immer seperat zur massiven AHK Halterung.

Gruß

dw255

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