Anhängerführerschein?
Hallo,
ich zwar nicht ob ich hier richtig bin, aber ich leg einfach mal los.
Und zwar geht es darum, welchen Anhänger ich ohne Anhängerführerschein mit meinem PKW fahren darf.
"Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)""
so steht es im Fahrschulbuch.
Nun zu meinen Daten:
Auto: Vectra V6, leergewicht: 1265KG, zGm:1785
Anhänger: auflaugebremst, zGm:1200KG
Dementsprechend bin ich der Meinung, dass ich den Anhänger fahren darf. Da das Gesamtgewicht vom Anhänger weiniger als das Leergewicht des Auto´s ist. Und über die 3500 KG komme ich ja auch nicht.
Was sagt ihr denn dazu. Da ich mit vielen Leuten schon gesprochen habe, aber kaum einer meiner Meinung war.
Gruß
Marcus
49 Antworten
Mhhh Hallo zusammen. Also bevor ihr hier weiter diskutiert solltet ihr mal sagen ob ihr den alten oder neuen Führerschein habt, bzw wann ihr euren Führerschein gemacht habt.
Und wie schon jemand erwähnt hat, wenn ihr nur den reinen B habt dürft ihr nur 750 Kg fahren!!
MFG
Frank
Zitat:
Original geschrieben von TwinTopTurbo
Und wie schon jemand erwähnt hat, wenn ihr nur den reinen B habt dürft ihr nur 750 Kg fahren!!
MFG
Frank
Hat vielleicht mal einer erwähnt,stimmt aber trotzdem nicht.Mit dem "B" darf man auch Hänger fahren die schwerer sind als 750kg,allerdings sollte man dann die Kfz-Scheine von PKW und Hänger zur Hand haben um nicht in die Falle zu tappen.Das zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Also Auto wiegt leer 1300kg und Hänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1300kg oder weniger = Klasse B,hat der Hänger aber ein zulässiges Gesamtgewicht von 1301kg = BE oder das Auto nur 1299kg Leergewicht = ebenfalls BE.
Auto hat ein Leergewicht von 1800kg und der Hänger ein Maximalgewicht von 1700kg ist immer noch Führerscheinklasse B,nur sollte man dann erst mal auf eine Waage fahren da man mit 1Kg zuviel Ladung,egal ob im Auto oder auf dem Hänger,über dem zulässigen Gesamtzuggewicht von 3500kg liegen würde und dann wiederum den BE braucht,weiterhin gilt natürlich auch das in den Papieren angegebene Gesamtzuggewicht.
😁 Bin ich froh das ich noch den guten alten Dreier habe und mir beim Hängerschieben keinen Taschenrechner besorgen muß.Für alle mit dem B ist zu empfehlen gleich den BE mitzumachen.Zum Einen weiss man nie wann man mal mit Hänger fahren muß und zum Anderen geht man der ganzen Rechnerei aus dem Weg.
Zitat:
Original geschrieben von TwinTopTurbo
Mhhh Hallo zusammen. Also bevor ihr hier weiter diskutiert solltet ihr mal sagen ob ihr den alten oder neuen Führerschein habt, bzw wann ihr euren Führerschein gemacht habt.
Und wie schon jemand erwähnt hat, wenn ihr nur den reinen B habt dürft ihr nur 750 Kg fahren!!
MFG
Frank
Ich hab den neuen, allerdings mit Hänger.
Und ja, das IST Sinnvoll, sogar äußerst sinnvoll, wer schonmal mit Hänger gefahren ist, weiß, das das nicht so einfach ist...
In der Fahrschule lernt man wenigstens die Grundregeln -> immer einen zum Winken bei haben und rückwärts um Kurve fahren.
Verdammt, warum bekomme ich keine e-mail benachrichtigung wenn es antworten in einem thread gibt wo ich schonmal mit gepostet habe.
Naja egal.
Sir Donald hat die ganze sache schon gut erklärt so passt das 😉.
Man darf also anhänger die schwerer sind als 750kg auch mit B fahren.
Gruss
Maik
Ähnliche Themen
Hallo
Man könnte denken die EU ist Deutschland, alles mit zig tausend Regeln regeln!😠
MFG Payne