Anhängerführerschein?
Hallo,
ich zwar nicht ob ich hier richtig bin, aber ich leg einfach mal los.
Und zwar geht es darum, welchen Anhänger ich ohne Anhängerführerschein mit meinem PKW fahren darf.
"Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)""
so steht es im Fahrschulbuch.
Nun zu meinen Daten:
Auto: Vectra V6, leergewicht: 1265KG, zGm:1785
Anhänger: auflaugebremst, zGm:1200KG
Dementsprechend bin ich der Meinung, dass ich den Anhänger fahren darf. Da das Gesamtgewicht vom Anhänger weiniger als das Leergewicht des Auto´s ist. Und über die 3500 KG komme ich ja auch nicht.
Was sagt ihr denn dazu. Da ich mit vielen Leuten schon gesprochen habe, aber kaum einer meiner Meinung war.
Gruß
Marcus
49 Antworten
Lustigerweise habe ich gehört, dass es genau in die andere Richtung gehen soll.
Gespann bis zu 4250 Kg, da 3,5 to zzgl 750 Kg Anhänger.
Schaun mer mal...
Da das ganze EU-weit geregelt werden muss, kann ich mir das auch sehr gut vorstellen (ich zumindest kenne diese Regelung als "Wohnwagen-Paragraph"😉
Nun, über ungelegte Eier brauchen wir hier ja nicht zu gackern 🙂
@Clio...
Du liegst aber heute schon drüber - denn die Summe der zulässigen Gesamtgewichte muss unter 3.5to liegen. 1800kg Leergewicht PKW + 1700kg zGG Anhänger kann daher nur bei 0kg erlaubter Zuladung PKW legal sein. Also Glück gehabt bei den Kontrollen...
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Da das ganze EU-weit geregelt werden muss, kann ich mir das auch sehr gut vorstellen (ich zumindest kenne diese Regelung als "Wohnwagen-Paragraph"😉
Nun, über ungelegte Eier brauchen wir hier ja nicht zu gackern 🙂
@Clio...
Du liegst aber heute schon drüber - denn die Summe der zulässigen Gesamtgewichte muss unter 3.5to liegen. 1800kg Leergewicht PKW + 1700kg zGG Anhänger kann daher nur bei 0kg erlaubter Zuladung PKW legal sein. Also Glück gehabt bei den Kontrollen...MfG, HeRo
Ich weiss!!! deswegen bin ich damals auch a bissl ins schwitzen kommen!!! Aber ich hatte eh den Eindruck die blicken selbst nicht ganz durch bei dem Stuss!!!
Die haben da vor Pfingsten Gott sei Dank aber nur die Fahrzeugscheine angesehen und die beiden Werte zusammengerechnet. Wer soll´s ihnen verübeln, oder??
da wollten die polizisten dich eher einfach nicht drankriegen.
normalerweise ist das fahren ohne Fahrerlaubniss (BE wäre notwendig, da das Zulässige Gesamtgewicht von allen ist).
das mit den 4250kg ist ein alter hut und seit langen erlaubt, da der Leichte hänger nicht zu den 3,5t zählt.
Btw: mir ist es recht egal, wie ob ich die 3,5t überschreite oder nicht, da A,B,C, E führerschein.
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Zitat:
Original geschrieben von Merlin666
das mit den 4250kg ist ein alter hut und seit langen erlaubt, da der Leichte hänger nicht zu den 3,5t zählt.
Das weiß längst nicht jeder, manche denken nur an die "maximal 3500 kg".
Habe BE und nutze auch regelmäßig. 🙂
maximal 3500kg mitn schweren hänger, 4250 mitn leichten.
Ist sehr verwirrend, vor allem das mit den gewichten.
btw:
wer hat an einem KFZ mit 2,75T max gewicht "nur" einen leichten hänger dran??
Zitat:
Original geschrieben von Merlin666
das mit den 4250kg ist ein alter hut und seit langen erlaubt, da der Leichte hänger nicht zu den 3,5t zählt.
Aber eben nicht bei Anhängern mit zGg >750kg und <Leermasse Zugfahrzeug - und so habe ich zipfelklatscher verstanden.
MfG, HeRo
Ich glaube, dass diese 4250 Kg dann für sämtliche Anhänger gelten sollen.
Aber wie gesagt. Ungelegte Eier.
hallo,
ich hätte dazu noch ne frage, wie siehts denn aus wenn im neuen fahrzeugschein eine leergewicht von 1280-1440 kg unter Punkt G steht?
darf man einen Hänger bis zgg. von 1280 oder 1440 kg fahren?
Sehr gute Frage.
In dubio pro reo, sagt man ja so schön.
Also 1440 Kg, aber ohne Gewähr.
Zitat:
Original geschrieben von C-Benz-P
wie siehts denn aus wenn im neuen fahrzeugschein eine leergewicht von 1280-1440 kg unter Punkt G steht?
Da schaut man am besten in die EG übereinstimmungsbescheinigung und dort steht das richtige leergewicht für das fahrzeug so wie es zum tag der auslieferung war drin.
In meinem "neuen" fahrzeugschein steht nicht mal drin wieviel kg ich anhängen darf obwohl werkseitig die anhängerkupplung verbaut ist, in der EG übereinstimmungsbescheinigung hingegen steht es schwarz auf weiß.
Gruss
Maik
Oh mein Gott, zum Glück habe ich noch meine alte graue Pappe mit 1 & 3 und brauche mir um diesem Sch**** keinen Kopp machen.
@hero: ein hänger über 750kg ist kein leichter hänger mehr.
ein leichter hänger ist ein hänger bis 750kg höchst zulässiges gesamtgewicht und kann gebremst sein.
ein schwerer hänger hat über 750kg und MUSS gebremst sein.
was nützt mir die eg übereinstimmungsbescheinigung wenn ich z.b. ein hänger mit 1400 kg ziehe aber die netten herren von der polizei meinen ich dürfe nur 1280 kg ziehen? irgendwo muss es doch geschrieben stehen was aus dem fahrzeugschein geltend ist?
Das steht eben in dieser übereinstimmungsbescheinigung drin.
Was ist so schwer daran sich ne kopie mit zu den fahrzeugpapieren zu legen und wenn die polizei rummäckern sollte kannst du es ihnen schwarz auf weiß zeigen 😉.
Gruss
Maik