Anhängerführerschein?

Hallo,
ich zwar nicht ob ich hier richtig bin, aber ich leg einfach mal los.
Und zwar geht es darum, welchen Anhänger ich ohne Anhängerführerschein mit meinem PKW fahren darf.

"Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)""

so steht es im Fahrschulbuch.
Nun zu meinen Daten:
Auto: Vectra V6, leergewicht: 1265KG, zGm:1785
Anhänger: auflaugebremst, zGm:1200KG

Dementsprechend bin ich der Meinung, dass ich den Anhänger fahren darf. Da das Gesamtgewicht vom Anhänger weiniger als das Leergewicht des Auto´s ist. Und über die 3500 KG komme ich ja auch nicht.

Was sagt ihr denn dazu. Da ich mit vielen Leuten schon gesprochen habe, aber kaum einer meiner Meinung war.

Gruß
Marcus

49 Antworten

Bist da leider Falsch informiert:
Beim Schweren Hänger zählt IMMER das zulässige.
Beim leichten hänger zählt das tatsächliche.

siehe:
http://www.oeamtc.at/index.php?...

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs bezieht sich auf die tatsächliche Masse. Ich dürfte also auch z.B. einen leeren Autotransportanhänger mit meinen Kleinwagen (der Daihatsu darf auch 1000 kg) ziehen - auch wenn das sicher etwas komisch aussehen würde.

Bei den Regelungen der Fahrerlaubnis ist wiederum die zulässige Gesamtmasse des Hängers relevant.

Für die gewünschte Kombination reicht daher B, wenn der Hänger statt 1200 kg z.B. 1300 kg zGM hätte, dürtest Du das Gespann nicht mehr mit B fahren.

MfG Meehster

Österreichisches Fahrerlaubnisrecht interessiert hier bloss keinen.
Zumindest nicht bei der Fragestellung.

Regelung in DE ist exakt so, wie schon mehrfach beschrieben.

ZGG max. bis zum Leergewicht des Zugfahrzeuges, ZGG des Zuges <=3.5to.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Österreichisches Fahrerlaubnisrecht interessiert hier bloss keinen.
Zumindest nicht bei der Fragestellung.

Rcihtig. Außerdem ist dem gezeigten Link auch nicht wirklich viel Information zu entnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Regelung in DE ist exakt so, wie schon mehrfach beschrieben.[...]

Und ganz ehrlich: ich halte sie für pervers, ebenso wie die 45 km/h-Regelung bei den FE-Klassen M und S bzw. den dazugehörigen Fahrzeugen.

Immerhin habe ich das Glück gehabt, meine Fahrprüfung ausreichend früh haben zu können, so daß ich dank der Prüfung auf einem VW Golf III (ohne AHK!) ein LKW-Gespann bis zu 18,25 t zGM pilotieren darf. Mal ehrlich: Warum sollte ich das besser können als jemand, der später die Prüfung für Klasse B bestanden hat?

Bevor ich mich jetzt zu sehr aufrege (ist nicht gesund), höre ich besser an dieser Stelle auf.

MfG Meehster

Für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg genügt ein Führerschein der Klasse B, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt. Bei schwereren Anhängern ist deshalb ein genauer Vergleich der Gewichtsangaben notwendig, um sich nicht wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar zu machen.

DA STEHT NICHTS VON IRGENDEINEM TATSÄCHLICHEN GESAMTGEWICHT.

http://www.adac.de/.../default.asp?...

Gilt natürlich nur für die aktuellen EU Führerscheine.

Erst bei BE gibt es wieder die regelung.

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Zitat:

Original geschrieben von Merlin666


[...]DA STEHT NICHTS VON IRGENDEINEM TATSÄCHLICHEN GESAMTGEWICHT.[...]

Eben.

Was ich meinte ist, daß für jemanden, der BE hat, nur noch relevant ist, wieviel Masse der Hänger tatsächlich auf die Waage bringt.

Würde ich - um mal bei meinem Beispiel mit dem Autotransporthänger zu bleiben - einen solchen Hänger schwer beladen mitführen und so die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreiten, wäre es "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann allerdings zu Punkten und Untersagung der Weiterfahrt führen.

MfG Meehster

dieser auszug war eigentlich mehr für leute gedacht, die nicht daran gedacht haben, das die EU das ganze thema sehr "harmonisiert" hat.

Wie das dann bei BE gehandhabt wird, gute frage. Allerdings drauf ankommen würde ich es trotzdem nicht lassen, denn untersagung der weiterfahrt kann oft auch sehr ungut sein.

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti


Wer auch immer sich diese schwachsinnsregelung ausgedacht hat. das kann sich nämlich kein normaler autofahrer merken.

Deswegen kommt ja bald auch ne änderung wegen genau der sache 😉.

Dann darf man nämlich nur noch anhänger bis 750kg hinter einem PKW mit der klasse B fahren und ab 750kg braucht man dann den BE schein 😁.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Deswegen kommt ja bald auch ne änderung wegen genau der sache 😉.

Dann darf man nämlich nur noch anhänger bis 750kg hinter einem PKW mit der klasse B fahren und ab 750kg braucht man dann den BE schein 😁.

Jetzt bringst du mich mit deinen Smilies ganz durcheinander - ist das Ernst? Gibts Bestandsschutz?

MfG, HeRo

http://www.dekra.de/.../show.php3?...

Anklicken, Durchlesen, Nachdenken!!!
Jetzt kapiert???

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Jetzt bringst du mich mit deinen Smilies ganz durcheinander - ist das Ernst? Gibts Bestandsschutz?

Sorry wegen der smilies, das hat das ganze warscheinlich etwas unglaubwürdig erscheinen lassen.

Es wird so kommen das man mit der klasse B nur noch anhänger bis max 750kg fahren darf, für alle schwereren anhänger braucht man dann wenn das gesetzt rechtskräftig ist den BE schein.

In wie weit da ein bestandsschutz mit eingebaut wird weiß ich nicht, es wird wohl wie ne art stichtag (rückwirkend) geben für die, die es dann betreffen wird.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Sorry wegen der smilies, das hat das ganze warscheinlich etwas unglaubwürdig erscheinen lassen.

Es wird so kommen das man mit der klasse B nur noch anhänger bis max 750kg fahren darf, für alle schwereren anhänger braucht man dann wenn das gesetzt rechtskräftig ist den BE schein.

In wie weit da ein bestandsschutz mit eingebaut wird weiß ich nicht, es wird wohl wie ne art stichtag (rückwirkend) geben für die, die es dann betreffen wird.

Gruss
Maik

Gibt auch ne Seite oder sowas, wo man das nachlesen kann???

Hört sich für mich extrem aus der Luft gegriffen an!!!

Grund kann ich dir auch nennen!!!

Seit meiner Führerscheinprüfung klasse B 2004 war ich insgesamt jetzt 5x mit dem Wohnwagengespann meiner Eltern unterwegs (2004-06 Ford Maverick leer 1550 Kg; ab 2007 Renault Grand Espace leer 1800Kg; Knaus Südwind 550 FSK zul. Ges.gew. 1500 Kg, seit 2007 1700Kg aufgelastet).

Wurde in dieser Zeit jeweils 1x mit Maverick/Knaus(3050Kg) und 1x mit Espace/Knaus(3500Kg) von der Polizei aufgehalten und überprüft und hatte nie Probleme, weil ich eben die magische Grenze von 3500 Kg noch nicht übertroffen hatte, und das Zugfahrzeug jedes Mal schwerer war als der Camper!!!

Grüsse von Clio :-)

Zitat:

Original geschrieben von ClioHA51


Gibt auch ne Seite oder sowas, wo man das nachlesen kann???
Hört sich für mich extrem aus der Luft gegriffen an!!!

Gute frage ob das im netz irgendwo steht, mir habe sie es so vor ca. 4 wochen bei der fahrlehrerfortbildung erzählt.

Aber wie gesagt das gesetzt ist noch nicht durch, also nicht so viel panik machen 😉.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Gute frage ob das im netz irgendwo steht, mir habe sie es so vor ca. 4 wochen bei der fahrlehrerfortbildung erzählt.

Aber wie gesagt das gesetzt ist noch nicht durch, also nicht so viel panik machen 😉.

Gruss
Maik

Will jetzt keine Panik schieben, nur find ich es dann bescheiden, wenn mir damals bei meiner Führerscheinprüfung versichert wurden (von Fahrlehrer, Tüv und Versicherung), solang ich nicht über 3,5 t komme es sowieso kein Problem ist, wenn jetzt aber anscheinend an einem Gesetz gearbeitet wird, wo das dann doch zutrifft, das ich nimmer mehr als 750Kg an den Haken nehmen darf!!!

Hab ich dich da jetzt schon richtig verstanden???

Gibt es eine Chance, sich irgendwie da durchzumogeln??? :´(

Gruss Clio

Das war damals und nicht jetzt.

Warscheinlich haben die gemerkt das mit der blöden rechnerei keiner zurecht kam und deshalb soll jetzt diese vereinfachung kommen.

Ob und wie man sich da durchmogeln kann, wen es betrifft und wen nicht das wird sich alles noch zeigen wenn es dann soweit ist.

Gruss
Maik

Dann danke ich dir schon mal für die Vorwarnung!!! ;-)
Werd heut vorsichthalber mal mit meinem damaligen Fahrlehrer Telefonieren und evtl. dann doch über BE nachdenken, um auf der sicheren Seite zu sein!!!
Schließlich weiß man ja nie, was sich Mutter Staat so einfallen lässt!!!

Gruss Clio

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